- 35,11 Millionen Bestandsdatenabfragen im Jahr 2025 — neuer Rekord
- Abfragezahl hat sich innerhalb von fünf Jahren statistisch verdoppelt
- Parlamentarische Kontrolle über automatisierte Behördenzugriffe gefordert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7874 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bestandsdatenauskunft nach § 174 TKG ist ein zentrales Ermittlungsinstrument im digitalen Zeitalter: Sie erlaubt Behörden, Telekommunikationsdienstleister zu befragen, welche Person hinter einer Rufnummer oder IP-Adresse steckt. Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Grundlagen dieses Instruments in der Vergangenheit mehrfach an strenge verfassungsrechtliche Anforderungen geknüpft. Ungeachtet dieser Hürden verzeichnet die Bundesnetzagentur bei den tatsächlichen Abfragezahlen seit Jahren einen kontinuierlichen Anstieg, der 2025 mit 35,11 Millionen Abfragen einen neuen Höchststand erreicht hat.
- 35,11 Millionen — Automatisierte Bestandsdatenabfragen im Jahr 2025 laut Bundesnetzagentur-Statistik (historischer Rekordwert)
- ca. 27 Millionen — Abfragen in den Vorjahren als Vergleichswert
- 5 Jahre — Zeitraum, in dem sich die Abfragezahlen laut Anfrage statistisch verdoppelt haben
- 19 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Technik, Kosten und Kontrolle
Im Detail
Rein rechnerisch wird in Deutschland damit jede Sekunde mindestens eine Bestandsdatenauskunft durch eine berechtigte Stelle eingeleitet.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7874
In Deutschland wird jede Sekunde mindestens einmal abgefragt, wem eine Telefonnummer oder IP-Adresse gehört. Die Bestandsdatenauskunft nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) hat im Jahr 2025 mit 35,11 Millionen Abfragen einen historischen Rekordwert erreicht — das zeigen Statistiken der Bundesnetzagentur, auf die sich die vorliegende Drucksache stützt. Gegenüber den Vorjahren, in denen die Abfragen meist bei rund 27 Millionen lagen, entspricht dies einem Anstieg von etwa 30 Prozent. Laut Angaben der Fragesteller hat sich die Zahl der behördlichen Abfrageaktivitäten innerhalb von fünf Jahren statistisch verdoppelt.
Was ist die Bestandsdatenauskunft?
Die Bestandsdatenauskunft ermöglicht es Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, bei Telekommunikationsdienstleistern zu erfragen, welchem Anschlussinhaber eine bestimmte Rufnummer, IP-Adresse oder ein Internetanschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war. Rechtsgrundlage ist § 174 TKG. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Instrument in der Vergangenheit mehrfach an strenge verfassungsrechtliche Vorgaben geknüpft und die gesetzlichen Regelungen entsprechend reformiert. Die tatsächlichen Abfragezahlen sind dennoch kontinuierlich gestiegen.
19 Fragen zu Technik, Kosten und Kontrolle
Die Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger und weitere Mitglieder der AfD-Fraktion haben am 3. September 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7874 eingereicht. Sie umfasst 19 Fragen, die sich in mehrere Themenbereiche gliedern:
Technische Infrastruktur: Die Anfrage erkundigt sich, ob die IT-Systeme der Bundesnetzagentur für eine sekündliche Dauerlast ausgelegt sind, welche Server-Antwortzeiten und Latenzen anfallen und auf welchen technischen Standards sowie Datenformaten das automatisierte Abrufsystem basiert. Zudem fragen die Abgeordneten, welche Suchmasken — etwa phonetische Suche oder Platzhalter — technisch implementiert sind.
Systemausfälle und IT-Sicherheit: Die Fragesteller wollen wissen, ob es in den Jahren 2024 und 2025 zu IT-Systemausfällen, Überlastungen oder Sicherheitsvorfällen bei der Bundesnetzagentur oder angeschlossenen Provider-Datenbanken kam. Konkret wird nach dokumentierten unberechtigten Datenzugriffen und missbräuchlichen Abfragen durch Behördenmitarbeiter gefragt.
Behördliche Nutzung: Die Anfrage fragt detailliert, welche Bundesbehörden — darunter BKA, Bundespolizei, Zoll, Verfassungsschutz, BND und MAD — über direkte automatisierte Schnittstellen zur Bundesnetzagentur verfügen und wie häufig diese im Jahr 2025 genutzt wurden. Darüber hinaus thematisiert die Anfrage auch Behörden außerhalb der klassischen Sicherheitsbehörden, etwa Rundfunkanstalten, kommunale Ordnungsämter oder Hauptzollämter.
Verhältnismäßigkeit und Grundrechtsfragen: Einen besonderen Schwerpunkt bilden Fragen zur verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeit. Die Anfrage fragt explizit, in wie vielen Fällen 2025 eine Bestandsdatenauskunft bei sogenannten Äußerungsdelikten — also Beleidigung nach § 185 StGB, Beleidigung von Personen des politischen Lebens nach § 188 StGB oder Volksverhetzung nach § 130 StGB — eingesetzt wurde, und wie die Bundesregierung die Aufhebung digitaler Anonymität in diesen Fällen mit dem Übermaßverbot vereinbart. Außerdem fragen die Abgeordneten, ob es statistische Erkenntnisse darüber gibt, wie viele unbescholtene Bürger durch fehlerhafte IP-Adressen-Zuordnungen fälschlicherweise ins Visier von Ermittlungen gerieten.
Kosten und Datenschutz: Schließlich erkundigt sich die Anfrage nach den IT-Investitions- und Betriebskosten des Bundes für die Jahre 2024 und 2025 sowie danach, wie die automatisierte datenschutzkonforme Löschung von Protokolldaten systemseitig gesteuert wird. Auch die Frage, wie häufig betroffene Bürger nachträglich über eine erfolgte Abfrage benachrichtigt wurden, ist Gegenstand der Anfrage.
Bestandsdatenauskunft: Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht können eine Vielzahl von Behörden — nicht nur Strafverfolgungsbehörden, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Nachrichtendienste und andere staatliche Stellen — Bestandsdaten abfragen. Die technische Abwicklung läuft überwiegend automatisiert über Schnittstellen der Bundesnetzagentur. IP-Abfragen werden sowohl für repressive Zwecke (Strafverfolgung) als auch für zivilrechtliche Auskunftsansprüche, etwa zur Durchsetzung von Urheberrechten nach § 101 UrhG, genutzt. Thematisch verwandt sind Debatten über digitale Überwachung, die auch in anderen Bereichen der Digitalpolitik geführt werden — etwa bei der Regulierung digitaler Infrastruktur oder bei Fragen zur staatlichen Kontrolle über IT-Förderprogramme.
Die Antwort der Bundesregierung auf die 19 Fragen steht noch aus. Sie wird zeigen, in welchem Umfang die Bundesregierung bereit ist, Auskunft über technische Details, Nutzungsstatistiken einzelner Behörden und Missbrauchsfälle bei der Bestandsdatenauskunft zu geben.
Weiterlesen:
- GEAS-Grenzverfahren: Linke fragt nach Umsetzung in Deutschland
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Betroffen sind grundsätzlich alle Internetnutzer und Inhaber von Telefonanschlüssen in Deutschland, da deren Verbindungsdaten Gegenstand von Bestandsdatenabfragen sein können. Darüber hinaus sind Telekommunikationsanbieter betroffen, die die Abfragen technisch abwickeln müssen, sowie Behörden auf Bundes- und Landesebene, die das System nutzen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7874) ist am 7. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung muss die Anfrage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen beantworten. Das genaue Zuleitungsdatum ist aus der Drucksache nicht bekannt.
- Bestandsdatenauskunft
- Behördliches Auskunftsersuchen an Telekommunikationsanbieter zur Identifizierung des Inhabers einer Rufnummer oder IP-Adresse; geregelt in § 174 TKG.
- Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Bundesbehörde, die unter anderem die technischen Schnittstellen für die Bestandsdatenauskunft betreibt und entsprechende Statistiken veröffentlicht.
- Übermaßverbot
- Verfassungsrechtlicher Grundsatz, der verlangt, dass staatliche Eingriffe in Grundrechte nicht außer Verhältnis zu ihrem Zweck stehen dürfen.
Was ist eine Bestandsdatenauskunft?
Eine Bestandsdatenauskunft erlaubt Behörden, bei Telekommunikationsanbietern abzufragen, welchem Anschlussinhaber eine bestimmte Rufnummer oder IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war. Die rechtliche Grundlage ist § 174 TKG.
Wer darf Bestandsdaten abfragen?
Laut Drucksache verfügen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder über Zugriff. Die Anfrage fragt auch nach Behörden außerhalb der klassischen Sicherheitsbehörden wie Rundfunkanstalten oder kommunalen Ordnungsämtern.
Warum ist der Anstieg auf 35 Millionen Abfragen bedeutsam?
Laut den in der Anfrage zitierten Statistiken der Bundesnetzagentur lagen die Abfragezahlen in den Vorjahren meist bei rund 27 Millionen. Der Sprung auf 35,11 Millionen im Jahr 2025 entspricht nach Darstellung der Fragesteller einer statistischen Verdopplung innerhalb von fünf Jahren.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7874 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































