- Bundesweites Schienennetz umfasst 2025 rund 33.389 km Betriebslänge
- Elektrifizierungsgrad stieg von 59 % (2010) auf 62,6 % (2025)
- Straßenausbau-Detailzahlen nur in Verkehrsinvestitionsberichten verfügbar
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7861 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das bundeseigene Schienennetz hat sich laut Allianz pro Schiene zwischen 2000 und 2024 um 6,5 Prozent verringert. Zwischen 2018 und 2024 wurden demnach weniger als 200 Kilometer Schienenstrecke neu in Betrieb genommen. Der Deutsche Bundestag wird regulär durch den jährlichen Verkehrsinvestitionsbericht (VIB) des Bundesministeriums für Verkehr über den Stand des Fernstraßenausbaus informiert; der Bericht für das Berichtsjahr 2025 befindet sich laut Antwort noch in der Erstellung. Für Schienendaten veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt jährliche Infrastrukturzustandsberichte (IZB).
- 33.389 km — Betriebslänge des bundeseigenen Schienennetzes laut Infrastrukturkataster 2025 (Anlage 1, BT-Drs. 21/7861).
- 20.903 km — davon elektrifiziert im Jahr 2025; Elektrifizierungsgrad bundesweit 62,6 Prozent.
- 33.441 km — Betriebslänge im Jahr 2010 laut Anlage 2; das Netz ist seitdem leicht geschrumpft.
- 19.718 km — elektrifizierte Streckenlänge 2010; Zuwachs bis 2025 um rund 1.185 km.
- 0 Vorhaben — Im Rahmen des SGFFG wurden von 2016 bis 2025 keine NE-Bahn-Vorhaben gefördert.
Im Detail
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) informiert mit dem verkehrsträgerübergreifenden Verkehrsinvestitionsbericht (VIB) den Deutschen Bundestag sowie die Öffentlichkeit jährlich über den Fortgang des Neu- und Ausbaus der Bundesfernstraßen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7861, S. 2
Das Bundesschienennetz umfasste laut Infrastrukturkataster 2025 eine Betriebslänge von rund 33.389 Kilometern — etwas weniger als die 33.441 Kilometer, die 2010 erfasst wurden. Trotz jahrelanger politischer Bekenntnisse zur Verkehrswende ist das Netz kaum gewachsen. Diese Bilanz wird durch die Antwort der Bundesregierung vom 1. September 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7861, Anfrage BT-Drs. 21/7543) sichtbar.
Schienennetz: Betriebslänge und Elektrifizierung seit 2010
Konkrete Daten zur Entwicklung des bundeseigenen Schienennetzes liefert die Antwort in zwei tabellarischen Anlagen. Anlage 2 dokumentiert die Betriebslänge und den Elektrifizierungsgrad für die Jahre 2010 bis 2020. Im Jahr 2010 waren von insgesamt 33.441 Kilometern Betriebslänge rund 19.718 Kilometer elektrifiziert. Bis 2020 stieg die elektrifizierte Streckenlänge auf rund 20.365 Kilometer bei einer Gesamtlänge von 33.286 Kilometern. Anlage 1 setzt diese Zeitreihe für die Jahre 2021 bis 2025 fort: Im letzten erfassten Jahr 2025 sind von 33.389 Kilometern insgesamt 20.903 Kilometer elektrifiziert — ein Elektrifizierungsgrad von 62,6 Prozent gegenüber rund 59 Prozent im Jahr 2010. Der Netzausbau beim Schienennetz fiel damit in 15 Jahren sehr gering aus; der Elektrifizierungsgrad stieg um etwa 3,6 Prozentpunkte.
Erhebliche regionale Unterschiede zeigen die Länderdaten: Hamburg weist mit 99 Prozent den höchsten Elektrifizierungsgrad auf, Schleswig-Holstein mit 34 Prozent den niedrigsten. Bayern verfügt mit rund 6.058 Kilometern über das weitaus längste Streckennetz, Bremen mit nur 127 Kilometern über das kürzeste.
Ausbau von Bundesfernstraßen: Verweis statt Zahlen
Für die Fragen zu Autobahn- und Bundesstraßenneubau sowie zu Spurerweiterungen (Fragen 1 und 2) liefert das Bundesministerium für Verkehr keine eigenen Kilometerzahlen. Es verweist stattdessen auf die jährlichen Verkehrsinvestitionsberichte (VIB), die dem Bundestag und der Öffentlichkeit bereits vorliegen — zuletzt als BT-Drs. 21/5910. Der VIB für das Berichtsjahr 2025 befindet sich laut Antwort noch in der Erstellung und ist noch nicht veröffentlicht. Eine länderbezogene Aufschlüsselung des Autobahnausbaus, wie von der Linken erbeten, enthält die Antwort nicht direkt.
NE-Bahnen: Bund ohne eigene Statistik
Für nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) verweist die Bundesregierung darauf, dass deren Infrastrukturausbau in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen liegt. Eigene Statistiken zu jährlichen Umsetzungsständen führt der Bund nicht. Im Rahmen des SGFFG (Schienengebundenes FFPNV-Förderprogramm) wurden von 2016 bis 2025 keine Vorhaben gefördert. Im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms werden hingegen mehrere NE-Bahn-Projekte bundesweit unterstützt, darunter die Elektrifizierung der AKN-Strecke Hamburg–Kaltenkirchen, die Reaktivierung Neuenhaus–Coevorden in Niedersachsen, mehrere Grunderneuerungen der SWEG in Baden-Württemberg sowie das Chemnitzer Modell in Sachsen.
Was gilt aktuell?
Das bundeseigene Schienennetz wird im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen Bund und DB InfraGO finanziert. Der Infrastrukturzustandsbericht des Eisenbahn-Bundesamtes dokumentiert jährlich den Zustand und die Entwicklung. Für den Fernstraßenbereich ist die Autobahn GmbH des Bundes seit 2021 für Planung, Bau und Betrieb der Bundesautobahnen zuständig. Beide Bereiche stehen unter erheblichem Investitionsdruck: Sanierungsstau und Kapazitätsengpässe prägen die öffentliche Debatte. Der Ausbau des Schienennetzes bleibt Gegenstand politischer Diskussionen, wie auch die Anfrage der Linken zeigt — ähnliche Debatten um Forschungs- und Infrastrukturkapazitäten finden sich beispielsweise beim Thema Forschungsrahmenbedingungen.
Die Drucksache 21/7861 verdeutlicht ein strukturelles Problem parlamentarischer Anfragen im Infrastrukturbereich: Detaillierte Daten zu Autobahnbau und Bundesstraßenerweiterungen liegen zwar in den Verkehrsinvestitionsberichten vor, werden aber nicht eigenständig aufbereitet geliefert. Für Bürgerinnen und Bürger, die sich ein Bild über den tatsächlichen Baufortschritt machen wollen, bleibt die Auswertung mehrerer Einzelberichte erforderlich. Ähnliche Transparenzfragen stellen sich auch in anderen Förderbereichen, wie zuletzt bei der Games-Förderung mit 137,7 Mio. Euro und offener Erfolgskontrolle.
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Betroffen sind Bahnreisende, Pendlerinnen und Pendler sowie Güterverkehrsunternehmen, die auf ein leistungsfähiges Schienennetz angewiesen sind. Daneben berührt das Thema Autofahrerinnen und Autofahrer sowie die Anwohner von Bundesstraßen- und Autobahntrassen in allen 16 Bundesländern.
Für die Fragen 1 und 2 zum Autobahnneubau und zur Erweiterung von Bundesstraßen verweist die Bundesregierung ausschließlich auf die jährlichen Verkehrsinvestitionsberichte und liefert keine eigenen Kilometerzahlen. Fragen zu Schienenwegen des Bundes werden teilweise durch tabellarische Anlagen beantwortet, für NE-Bahnen wird auf fehlende eigene Statistiken hingewiesen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Schienennetz: Linke fragt Ausbaubilanz seit 2010 ab →
- Verkehrsinvestitionsbericht (VIB)
- Jährlicher Bericht des Bundesministeriums für Verkehr an den Bundestag über den Fortschritt beim Neu- und Ausbau der Bundesfernstraßen und Schienenwege.
- GVFG-Bundesprogramm
- Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Bundesprogramm: Bundesförderprogramm für Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere Schienenprojekte.
- NE-Bahnen
- Nichtbundeseigene Eisenbahnen, also Schieneninfrastruktur und Bahnunternehmen in Trägerschaft von Ländern, Kommunen oder privaten Eigentümern.
Wie lang ist das bundeseigene Schienennetz insgesamt?
Laut Anlage 1 der Antwort beträgt die Betriebslänge des bundeseigenen Schienennetzes im Bezugsjahr 2025 insgesamt rund 33.389 Kilometer.
Wie viel Prozent des Schienennetzes ist elektrifiziert?
Der Elektrifizierungsgrad des bundeseigenen Netzes lag 2010 bei rund 59 Prozent und stieg bis 2025 auf 62,6 Prozent.
Warum nennt die Regierung keine Autobahnkilometer?
Das Bundesministerium für Verkehr verweist für detaillierte Daten zum Autobahn- und Bundesstraßenneubau auf die jährlich veröffentlichten Verkehrsinvestitionsberichte (VIB), zuletzt BT-Drs. 21/5910.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7861 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































