- Finanzierungsvereinbarung für PfA 8.0–8.4 seit Ende 2023 unterzeichnet
- Ausbauabschnitt 7 (Offenburg–Kenzingen): Baufinanzierung fehlt noch
- Anbindung Freiburger Hbf an Fernverkehr während Bau noch ungeklärt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7809 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Eisenbahnstrecke Karlsruhe–Basel (Rheintalbahn) ist eine der wichtigsten Güter- und Personenverkehrsachsen in Deutschland und Teil der europäischen Zulaufstrecken zum Gotthard-Basistunnel. Deutschland ist vertraglich verpflichtet, diese Zulaufstrecken auszubauen. Im Bereich Freiburg ist dafür eine autobahnnahe Güterumgehungsbahn geplant, bevor die Bestandsstrecke (Strecke 4000) saniert und ausgebaut wird. Der Spatenstich für den Planfeststellungsabschnitt 8.1 erfolgte am 29. Mai 2026, obwohl das Bundesverkehrsministerium noch im März 2026 mitgeteilt hatte, die Finanzierung der Güterumfahrung sei „derzeit nicht gesichert“.
- Ende 2023 — Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung für Streckenabschnitt 8A (PfA 8.0–8.4)
- 29. Mai 2026 — Spatenstich für Planfeststellungsabschnitt 8.1 der Güterumgehungsbahn Freiburg
- PfA 8.5–8.9 — Kein Wechsel in Leistungsphasen 3 und 4 bisher; Finanzierung für Ausbaustrecke Abschnitt 8 fehlt
- bis zu 6 m — Höhe der erforderlichen Lärmschutzwände bei Geschwindigkeitserhöhung über 160 km/h
Im Detail
Eine Korridorsanierung der Rheintalbahn ist nicht geplant.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7809, S. 2
Der viergleisige Ausbau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel ist eines der größten Schienenbauprojekte Deutschlands — und eines der kompliziertesten. Die Bundesregierung hat am 31. August 2026 in der Drucksache 21/7809 auf zehn Fragen der Grünen-Fraktion geantwortet und dabei deutliche Finanzierungslücken sowie ungelöste Planungsfragen offengelegt.
Finanzierung: Was gesichert ist — und was nicht
Für den Streckenabschnitt 8A mit den Planfeststellungsabschnitten (PfA) 8.0 bis 8.4 — das ist die autobahnnahe Güterumgehungsbahn Freiburg — wurde laut Bundesregierung bereits Ende 2023 eine Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet. Die Mittel kommen von Bund, Land Baden-Württemberg, der Deutschen Bahn AG und der Europäischen Union. Der Spatenstich für PfA 8.1 erfolgte am 29. Mai 2026.
Anders sieht es beim Ausbauabschnitt 7 (Offenburg–Kenzingen einschließlich Tunnel Offenburg) aus: Hier ist lediglich die Planung bis zu den Leistungsphasen 3 und 4 aus einer Sammelfinanzierungsvereinbarung gesichert. Eine Baufinanzierungsvereinbarung liegt noch nicht vor. Für die Ausbaustrecke im Streckenabschnitt 8 (PfA 8.5 bis 8.9) hat bisher noch nicht einmal der Wechsel in die Leistungsphasen 3 und 4 stattgefunden — das Projekt steckt damit noch in einer sehr frühen Planungsphase.
Rheintalbahn-Ausbau: Freiburger Hauptbahnhof ohne Garantie
Ein zentrales politisches Problem bleibt ungeklärt: Wie soll der Freiburger Hauptbahnhof während der jahrelangen Bauphase dauerhaft an den Schienenpersonenfernverkehr angebunden bleiben? Laut Vorbemerkung der Grünen-Fraktion ermöglichen von fünf untersuchten Bauablaufvarianten nur die Varianten 3 und 5 sowohl eine durchgehende Fernverkehrsanbindung als auch eine Bauzeit unter zehn Jahren. Die Bundesregierung antwortet auf die Frage nach Alternativen knapp: Dies sei Gegenstand der laufenden Variantenuntersuchung zur Bauphasenplanung; eine Entscheidung werde nach dem Wechsel in die Leistungsphasen 3 und 4 getroffen. Einen konkreten Zeitplan nennt die Regierung nicht.
Auch der zweigleisige Ausbau der Breisacher Bahn (Strecke 4310), der als Umleitungsroute für den Fernverkehr infrage käme, ist laut Bundesregierung noch Gegenstand der Variantenuntersuchung — also ebenfalls offen.
Was gilt aktuell?
Derzeit verkehren auf der Rheintalbahn Personenfern- und Nahverkehrszüge sowie erhebliche Güterverkehrsmengen auf einem zweigleisigen Abschnitt. Die Strecke ist europaweit eine der am stärksten belasteten Bahnkorridore. Deutschland ist aufgrund internationaler Verträge verpflichtet, die Zulaufstrecken zum Gotthard-Basistunnel auszubauen, was den politischen Druck auf das Projekt erhöht. Der PfA 8.2, der für die Umleitungskonzepte beim späteren Ausbau der Bestandsstrecke essenziell ist, befindet sich nach Regierungsangaben noch im Planfeststellungsverfahren — ein konkretes Datum für den Planfeststellungsbescheid nennt die Antwort nicht.
Geschwindigkeit: Keine Einsparpotenziale bei 200 km/h
Die Grünen-Fraktion hatte gefragt, ob eine Absenkung der Zielgeschwindigkeit im Abschnitt 7 von 250 auf 200 km/h Kosten sparen könnte. Die DB AG verneint dies laut Bundesregierung: Für jede Geschwindigkeitserhöhung über die derzeitigen 160 km/h müssten nahezu alle kreuzenden Brückenbauwerke erneuert und bis zu sechs Meter hohe Lärmschutzwände errichtet werden — unabhängig davon, ob die Zielgeschwindigkeit 200 oder 250 km/h beträgt. Einsparpotenziale ergeben sich daraus laut DB AG nicht. Zusätzlich weist die Bundesregierung darauf hin, dass mit 200 km/h im Abschnitt 7 die verkehrlichen Zielstellungen aus dem Bundesverkehrswegeplan nicht erreicht werden könnten.
Eine Korridorsanierung der Rheintalbahn nach dem Vorbild anderer Hochleistungskorridore ist laut Bundesregierung nicht geplant — eine der knappsten Antworten im gesamten Dokument, die eine politisch diskutierte Option klar ausschließt.
Für Reisende und Pendler in der Region Freiburg bedeutet der aktuelle Stand: Der Rheintalbahn-Ausbau schreitet im Bereich der Güterumfahrung voran, die entscheidenden Fragen zur Baulogistik und zur Fernverkehrsanbindung des Freiburger Hauptbahnhofs sind jedoch noch nicht gelöst. Wie das Großprojekt finanziert und zeitlich gestreckt wird, bleibt eine offene politische Frage — auch weil die Haushaltslage des Bundes die Planungen beeinflusst, wie ein Blick auf aktuelle Debatten zum Haushaltsfinanzierungsgesetz zeigt.
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Direkt betroffen sind Bahnreisende und Pendler in der Region Freiburg sowie im gesamten Korridor Karlsruhe–Basel. Auch der internationale Güterverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz ist auf die Fertigstellung der Strecke angewiesen. Für Anwohner entlang der Trasse stellen Lärmschutzfragen und jahrelange Bauphasen eine erhebliche Belastung dar.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen inhaltlich, verweist bei offenen Punkten zur Bauablaufplanung (Fragen 5 und 6) jedoch auf noch laufende Variantenuntersuchungen und künftige Leistungsphasen. Konkrete Zeitpläne oder Entscheidungsfristen nennt die Regierung nicht.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Rheintalbahn-Ausbau: Finanzierung der Güterumfahrung Freiburg offen →
- Planfeststellungsabschnitt (PfA)
- Rechtlich eigenständiger Teilabschnitt eines großen Infrastrukturprojekts, für den ein separates Planfeststellungsverfahren (Genehmigungsverfahren) durchgeführt wird.
- Leistungsphasen 3 und 4
- Planungsstufen nach HOAI: Leistungsphase 3 = Entwurfsplanung, Leistungsphase 4 = Genehmigungsplanung. Der Wechsel dorthin markiert einen wichtigen Meilenstein vor dem Baubeginn.
- Gotthard-Basistunnel
- Mit 57 km der längste Eisenbahntunnel der Welt, eröffnet 2016 in der Schweiz. Für seine volle Kapazitätsausnutzung müssen die Zulaufstrecken in Deutschland und Italien ausgebaut werden.
Ist der Bau der Güterumfahrung Freiburg finanziert?
Ja, für den Streckenabschnitt 8A mit den Planfeststellungsabschnitten 8.0 bis 8.4 wurde Ende 2023 eine Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet. Träger sind Bund, Land Baden-Württemberg, DB AG und die EU.
Bleibt Freiburgs Hauptbahnhof während des Ausbaus am Fernverkehr angebunden?
Das ist noch nicht entschieden. Laut Bundesregierung ist die Frage Gegenstand einer laufenden Variantenuntersuchung; eine Entscheidung fällt erst nach dem Wechsel in die Leistungsphasen 3 und 4.
Warum bringt eine geringere Ausbaugeschwindigkeit (200 km/h) keine Einsparungen?
Laut DB AG müssen für jede Geschwindigkeitserhöhung über 160 km/h nahezu alle kreuzenden Brückenbauwerke erneuert und bis zu 6 m hohe Lärmschutzwände errichtet werden – unabhängig vom Zielwert 200 oder 250 km/h.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7809 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































