- 10,8 Mio. Euro verbaut — Einheitswippe ohne Fertigstellungsdatum
- Insolvenzen der Baufirmen blockieren weiteren Bauablauf seit 2024
- Gesamtbudget 28,7 Mio. Euro hält Bundesregierung für ausreichend
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7927 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bundestag hat den Bau des Freiheits- und Einheitsdenkmals am Berliner Schloss im Jahr 2007 beschlossen. Der Spatenstich erfolgte im Mai 2020. Noch vor Baubeginn wurden geologische, ökologische und denkmalrechtliche Bedenken geäußert (BT-Drs. 19/5531 und 19/19918). Im Jahr 2024 meldeten sowohl der Generalübernehmer — die Arbeitsgemeinschaft Milla & Partner GmbH/Sasha Waltz — als auch der für den Stahlbau zuständige Nachunternehmer Insolvenz an. Seitdem ruht die Baustelle im Wesentlichen. Der Bund streitet juristisch mit dem Insolvenzverwalter des Stahlbauunternehmens um die Eigentumsansprüche an der bereits fertiggestellten, 150 Tonnen schweren Stahlwippe.
- 10.847.959 Euro brutto — Gesamtausgaben seit Baubeginn Mai 2020 bis 25. August 2026
- 28,7 Mio. Euro — Im Bundeshaushalt veranschlagtes Gesamtbudget; Bundesregierung hält es für ausreichend
- 3.759.208 Euro — Höchste Jahresausgabe im Startjahr 2020; 2025 nur noch 36.648 Euro
- 150 Tonnen — Gewicht der bereits fertiggestellten Stahlwippe, um deren Eigentum juristisch gestritten wird
- Seit Ende 2022 — Denkmalsockel für Fledermäuse wieder zugänglich; Februar 2026 neuer Höchststand der Bestände
Im Detail
Die Bundesregierung beabsichtigt weiterhin, das FED wie vom Deutschen Bundestag beschlossen fertigzustellen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7927, Frage 12
Das Freiheits- und Einheitsdenkmal in Berlin — im Volksmund „Einheitswippe“ — steckt in einer Dauerkrise. Seit dem Baubeginn im Mai 2020 hat der Bund nach Angaben der Bundesregierung 10.847.959 Euro brutto ausgegeben. Ein konkreter Fertigstellungstermin lässt sich nicht nennen. Grund: Beide zentralen Auftragnehmer — der Generalübernehmer und der Stahlbauer — haben 2024 Insolvenz angemeldet. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/7927, beantwortet am 7. September 2026).
Einheitsdenkmal: Millionen geflossen, kein Fertigstellungsdatum
Die höchsten Jahresausgaben entfielen mit 3,76 Millionen Euro auf das Startjahr 2020. In den Folgejahren lagen die Auszahlungen zwischen 1,46 und 2,82 Millionen Euro. Nach den Insolvenzen 2024 brachen die Zahlungen dramatisch ein: Im Jahr 2025 wurden nur noch rund 36.648 Euro geleistet, 2026 bis Ende August weitere 38.960 Euro. Das Gesamtbudget ist im Bundeshaushalt auf rund 28,7 Millionen Euro veranschlagt. Die Bundesregierung hält diesen Betrag für ausreichend — eine Begründung liefert sie auf die entsprechende Frage nicht.
Kernproblem ist das laufende Insolvenzplanverfahren für die Arbeitsgemeinschaft Milla & Partner GmbH/Sasha Waltz (ARGE), die als Generalübernehmerin fungierte. Dieser Plan muss vom zuständigen Insolvenzgericht bestätigt werden. Erst danach, so die Bundesregierung, können Zeitplan und Bauablauf bis zur Fertigstellung verbindlich festgelegt werden. Parallel streitet das Bundeskanzleramt juristisch mit dem Insolvenzverwalter des Stahlbauunternehmens um die Eigentumsansprüche an der bereits fertiggestellten, 150 Tonnen schweren Stahlwippe.
Was noch gebaut werden muss
Der Bau ist laut Antwort der Bundesregierung noch weit von der Vollendung entfernt. Ausstehend sind unter anderem: die Fertigstellung und Montage der Stahlschale inklusive Korrosionsschutz, Gehbelag und Beschriftung, die Herstellung der Verkleidung der Schalenunterseite, der Einbau der Hydraulik-, Lagerungs- und Steuerungstechnik für die Bewegung der Schale sowie die Aufarbeitung der Betonflächen der Mulde. Abschließend folgen Inbetriebnahme und technische Prüfungen. Der gestalterische Entwurf „Bürger in Bewegung“ ist laut Bundesregierung seit Baubeginn unverändert.
Artenschutz: Fledermäuse kehren zurück
Ein Nebenaspekt der Anfrage betrifft den Artenschutz. Vor Baubeginn hatten Fledermäuse im historischen Denkmalsockel gelebt. Die Bauarbeiten verdrängten die Tiere temporär; vorübergehende Ausweichquartiere wurden eingerichtet. Seit Ende 2022 ist der Denkmalsockel für die geschützten Tiere wieder zugänglich. Im Februar 2026 wurde dort laut Bundesregierung ein neuer Höchststand an Fledermäusen nachgewiesen. Eine fachkundige Biologin überwacht die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Auflagen aus dem Bescheid vom 30. April 2020 kontinuierlich.
Die zur Lastabtragung des Denkmals errichteten Betonpfeiler im historischen Sockel wurden mit den Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin abgestimmt und genehmigt. Die Bundesregierung bezeichnet sie als dauerhafte Bauteile — eine Reversibilität ist damit ausgeschlossen.
Kein Alternativplan, Bekenntnis zur Fertigstellung
Auf die Frage, ob die Bundesregierung für den Fall des Scheiterns alternative Planungen verfolgt, antwortet die Regierung klar: Sie beabsichtige weiterhin, das Freiheits- und Einheitsdenkmal wie vom Deutschen Bundestag beschlossen fertigzustellen. 2027 jährt sich der ursprüngliche Bundestagsbeschluss zum zwanzigsten Mal. Dass das Denkmal dann fertig sein wird, gilt als ausgeschlossen.
Zum Kontext des Projekts passt auch ein Blick auf andere Großbauvorhaben des Bundes: Wie bei Bauträgerinsolvenzen im privaten Bereich zeigt sich, dass Insolvenzen von Baufirmen mitten in laufenden Projekten erhebliche rechtliche und finanzielle Folgeprobleme erzeugen. Auch die Frage nach dem Umgang mit öffentlichen Mitteln berührt grundsätzliche Fragen der Transparenz staatlicher Ausgaben.
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Betroffen ist in erster Linie der Bund als Auftraggeber und Finanzier des Projekts. Mittelbar sind alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler betroffen, da das Gesamtbudget auf rund 28,7 Millionen Euro veranschlagt ist und bis Ende August 2026 bereits mehr als 10,8 Millionen Euro abgeflossen sind, ohne dass ein Fertigstellungstermin absehbar ist.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen vollständig, weicht aber bei der zentralen Frage nach einem konkreten Fertigstellungstermin mit dem Verweis auf das laufende Insolvenzplanverfahren aus. Auch die Lieferung der Stahlwippe bleibt terminlich offen. Bei Frage 5 (Ausreichendheit des Budgets) antwortet die Regierung lediglich mit 'Ja' ohne Begründung.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Einheitswippe: 17 Mio. Euro ausgegeben, kein Fertigstellungstermin →
- Insolvenzplan
- Ein Insolvenzplan ist ein vom Insolvenzgericht zu bestätigendes Dokument, das regelt, wie die Verbindlichkeiten eines insolventen Unternehmens geordnet abgewickelt oder das Unternehmen saniert werden soll.
- ARGE (Arbeitsgemeinschaft)
- Eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist ein temporärer Zusammenschluss mehrerer Unternehmen für ein gemeinsames Bauprojekt, ohne dass eine neue rechtliche Einheit gegründet wird.
- Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung
- Eine behördliche Erlaubnis, die es erlaubt, trotz gesetzlicher Schutzvorschriften in Lebensräume streng geschützter Tierarten einzugreifen, wenn Ausgleichsmaßnahmen sichergestellt sind.
Wie viel hat das Einheitsdenkmal bisher gekostet?
Von Baubeginn im Mai 2020 bis zum 25. August 2026 wurden 10.847.959 Euro brutto an Vergütungen geleistet. Das Gesamtbudget beträgt laut Bundeshaushalt rund 28,7 Millionen Euro.
Wann wird das Freiheits- und Einheitsdenkmal fertig?
Ein konkreter Termin lässt sich laut Bundesregierung erst nach Abschluss des laufenden Insolvenzplanverfahrens nennen. Das Verfahren muss vom zuständigen Insolvenzgericht bestätigt werden.
Was ist mit den Fledermäusen im Denkmalsockel passiert?
Die Fledermausquartiere im Denkmalsockel sind seit Ende 2022 wieder zugänglich. Im Februar 2026 wurde dort ein neuer Höchststand an Fledermäusen nachgewiesen. Eine Biologin überwacht das Monitoring kontinuierlich.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7927 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































