Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8037 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- EnEfG verpflichtet Rechenzentren seit 2023 zur Abwärmenutzung
- 26 Fragen zu Kosten, CO2-Bilanz und Standortverlagerungsrisiken
- KI-Strombedarf der nächsten 20 Jahre ebenfalls angefragt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8037 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) trat am 13. November 2023 in Kraft und legt in den §§ 11 bis 17 erstmals verbindliche Pflichten für Rechenzentrumsbetreiber zur Abwärmenutzung, zur Einführung von Energiemanagementsystemen und zur Registrierung in einem Energieeffizienzregister fest. Deutschland gehört zu den wenigen EU-Staaten mit so weitreichenden Einzelvorgaben für den Rechenzentrumssektor. Parallel steigt der Strombedarf durch den globalen Ausbau von KI-Infrastruktur stark an, was die Frage nach der regulatorischen Belastung von Rechenzentrumsstandorten politisch aktuell hält.
Im Detail
Vor dem Hintergrund des zunehmenden Strombedarfs durch Digitalisierung, Cloud-Dienste und Anwendungen der Künstlichen Intelligenz stellt sich den Fragestellern die Frage, ob zusätzliche regulatorische Anforderungen die Attraktivität Deutschlands als Rechenzentrumsstandort beeinträchtigen.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8037
Rechenzentren sind das Rückgrat der digitalen Wirtschaft — und gleichzeitig Gegenstand eines wachsenden Regulierungsrahmens. Seit dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) im November 2023 sind Rechenzentrumsbetreiber in Deutschland verpflichtet, anfallende Abwärme zu nutzen, Energiemanagementsysteme einzuführen und sich in ein Energieeffizienzregister einzutragen. Ob diese Vorgaben tatsächlich CO2 einsparen oder vor allem Kosten verursachen und Investoren ins Ausland treiben, fragt die AfD-Fraktion in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8037 vom 16. September 2026.
Rechenzentrum-Abwärme: Pflicht mit technischen Tücken
Der Kern des Regulierungsstreits liegt im Temperaturniveau: Rechenzentrumskühlung erzeugt Abwärme häufig unter 40 Grad Celsius — zu niedrig für eine direkte Einspeisung in Fernwärmenetze, die in der Regel 60 bis 90 Grad benötigen. Um die Rechenzentrum-Abwärme trotzdem nutzbar zu machen, sind Wärmepumpen erforderlich, die wiederum Strom verbrauchen. Die Fragesteller sehen darin einen möglichen Widerspruch: Zusätzlicher Energieaufwand könnte die angestrebte CO2-Bilanz verschlechtern statt verbessern. In 26 Fragen verlangt die AfD von der Bundesregierung unter anderem vollständige Life-Cycle-Analysen, Kostenvergleiche mit anderen CO2-Minderungsmaßnahmen sowie Zahlen zu Ausnahme- und Befreiungsanträgen seit Einführung des EnEfG.
Was gilt aktuell?
Die §§ 11 bis 17 EnEfG verpflichten Rechenzentren ab einer bestimmten Größe stufenweise zur Abwärmenutzung, zur Erstellung von Energieeffizienzplänen und zur Registrierung. Für kleinere Anlagen gelten Übergangsfristen. Das Gesetz sieht auch Nachweispflichten für Betreiber vor, die keine Abwärme nutzen können — etwa wenn kein geeigneter Abnehmer in der Nähe vorhanden ist. Wie viele solcher Ausnahmen bisher gewährt wurden und welche Gesamtkosten den Betreibern entstehen, ist Gegenstand der Anfrage.
Standortfrage: KI-Boom trifft Energieregulierung
Der Zeitpunkt der Anfrage ist politisch relevant: Weltweit investieren Technologiekonzerne massiv in KI-Infrastruktur, die besonders energiehungrig ist. Deutschland konkurriert dabei mit Standorten wie Polen, Tschechien, Ungarn, aber auch den USA, wo vergleichbare Abwärmepflichten nicht existieren. Die Fragesteller wollen von der Bundesregierung wissen, ob ihr Erkenntnisse über konkrete Verlagerungsentscheidungen von Rechenzentrumsbetreibern zugunsten anderer Staaten vorliegen — und welche Folgen sie für Wertschöpfung, Steuereinnahmen und Beschäftigung in Deutschland erwartet. Ähnliche Fragen zur digitalen Infrastruktur und Datensicherheit beschäftigen den Bundestag auch in anderen Zusammenhängen, etwa beim Thema Datenschutz bei der Bundeswehr.
Strombedarf der nächsten 20 Jahre
Besonders weitreichend ist Frage 20 der Anfrage: Die AfD verlangt eine Prognose des Strombedarfs, der durch den gleichzeitigen Ausbau von KI-Rechenzentren, Elektromobilität und Wärmepumpen in den kommenden 20 Jahren entsteht — aufgeschlüsselt nach Jahreszeiten und Tagesverlauf. Ergänzend soll die Bundesregierung darlegen, welche zusätzlichen Erzeugungs- und Speicherkapazitäten dafür erforderlich wären. Diese Fragen zielen auf einen grundsätzlichen Zielkonflikt in der deutschen Energiepolitik: Digitalisierung und Dekarbonisierung treiben den Strombedarf gleichzeitig in die Höhe, während die Bundesregierung den Gesamtenergieverbrauch senken will. Wie die Bundesregierung diesen Widerspruch strategisch auflöst, ist ebenfalls Gegenstand der Anfrage. Vergleichbare Zielkonflikte zwischen Regulierung und Standortwettbewerb zeigen sich auch beim EU-Außenhandel und Lieferketten.
Europäischer Vergleich und weitere Regulierungspläne
Die Anfrage thematisiert auch, ob andere EU-Staaten vergleichbare Abwärmepflichten für Rechenzentren kennen oder planen. Deutschland gilt innerhalb der EU als Vorreiter bei dieser spezifischen Regulierung. Frankreich, Polen, Tschechien, die Slowakische Republik und Ungarn werden explizit als Vergleichsstandorte genannt. Abschließend fragt die AfD, ob die Bundesregierung weitere Regulierungen für Rechenzentren plant und welche zusätzlichen Kosten sie für Betreiber und Verbraucher erwartet. Die Antwort der Bundesregierung auf die 26 Fragen steht noch aus und wird als separate Drucksache veröffentlicht.
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) schreibt Rechenzentren seit 2023 vor, ihre Abwärme zu nutzen — die AfD bezweifelt, dass das kostengünstig und klimawirksam ist.
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Unmittelbar betroffen sind Betreiber von Rechenzentren in Deutschland — von großen Hyperscalern bis zu mittelständischen Colocation-Anbietern. Mittelbar betroffen sind kommunale Wärmeversorger, die als potenzielle Abnehmer von Rechenzentrumsabwärme in Frage kommen, sowie Unternehmen und Privatpersonen, die digitale Dienste nutzen und deren Kosten letztlich von der Wirtschaftlichkeit der Rechenzentrumsinfrastruktur abhängen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8037) ist am 16. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen und wurde dem Bundeskanzleramt zugeleitet. Die Bundesregierung hat die Anfrage grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung zu beantworten. Die Antwort wird dann als separate Drucksache veröffentlicht.
- EnEfG
- Das Energieeffizienzgesetz vom 13. November 2023 enthält verbindliche Vorgaben für Unternehmen und öffentliche Stellen zur Senkung ihres Energieverbrauchs; §§ 11–17 regeln spezifisch Rechenzentren.
- Abwärmenutzung
- Die technische Einspeisung der bei Rechenzentrumsbetrieb entstehenden Wärme in Fernwärmenetze oder andere Wärmeabnehmer, um Primärenergie zu ersetzen.
- Life-Cycle-Analyse (LCA)
- Eine Methode zur Bilanzierung aller Umweltwirkungen eines Produkts oder einer Maßnahme über den gesamten Lebensweg — von der Herstellung bis zur Entsorgung.
Was regelt das Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren?
Die §§ 11 bis 17 des EnEfG vom 13. November 2023 verpflichten Rechenzentrumsbetreiber unter anderem zur Nutzung anfallender Abwärme und zur Eintragung in ein Energieeffizienzregister.
Warum ist Rechenzentrumsabwärme technisch schwierig nutzbar?
Rechenzentren erzeugen Abwärme oft auf niedrigem Temperaturniveau, was den Einsatz zusätzlicher Technik wie Wärmepumpen erfordert und damit zusätzlichen Energieaufwand bedeutet.
Welche Länder gelten als Konkurrenz für Deutschland bei Rechenzentren?
Die Anfrage nennt Frankreich, Polen, Tschechien, die Slowakische Republik, Ungarn, Bulgarien, Rumänien sowie die USA und China als mögliche Ausweichstandorte.


































































