Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7979 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Bundesprogramm 'Demokratie leben!': Mittel stiegen von 40,5 auf über 150 Mio. Euro
- Bundesrechnungshof rügte fehlende Erfolgskontrolle und Überfinanzierungen
- Bundesregierung soll Transparenz und Neutralität bei NGO-Förderung nachweisen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7979 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der staatlichen Förderung gemeinnütziger Organisationen liegt ein komplexes Geflecht aus Bundesministerien, Landesbehörden und kommunalen Stellen zugrunde. Der Bundesrechnungshof beanstandete in einer Prüfmitteilung vom 1. November 2022 (Gz. IX 3 – 0000460) erhebliche haushaltsrechtliche Mängel beim Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘: Fehlende messbare Ziele, Überfinanzierungen in 18 Prozent der geprüften Fälle sowie weitverbreitete Fristüberschreitungen bei Verwendungsnachweisen und Prüfungen. Eine frühere Kleine Anfrage der damaligen CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 20/15035 mit 551 Einzelfragen) blieb laut den Fragestellern weitgehend ohne substanzielle Antworten (BT-Drs. 20/15101). Die Anfrage steht zudem im Kontext der aktuellen Diskussion um das Gemeinnützigkeitsrecht, nachdem der Bundesfinanzhof 2020 mit dem sogenannten Attac-Beschluss die Grenzen politischer Betätigung steuerbegünstigter Organisationen neu abgesteckt hat.
- 40,5 Mio. Euro (2015) — Jährliche Fördermittel für ‚Demokratie leben!‘ zu Programmbeginn.
- über 150 Mio. Euro (2021) — Anstieg der jährlichen Programmmittel auf mehr als das Dreifache innerhalb von sechs Jahren.
- 18 % — Anteil der geprüften Projektförderungen mit unzulässiger Voll- oder Überfinanzierung laut Bundesrechnungshof.
- 39 % — Anteil der Verwendungsnachweise, die laut Bundesrechnungshof nicht fristgerecht vorgelegt wurden.
- 67 % — Anteil der kursorischen Prüfungen, die laut Bundesrechnungshof nicht fristgerecht durchgeführt wurden.
Im Detail
In 18 Prozent der geprüften Projektförderungen sei eine unzulässige Voll- bzw. Überfinanzierung gewährt worden, 39 Prozent der Verwendungsnachweise seien nicht fristgerecht vorgelegt worden und 67 Prozent der kursorischen Prüfungen seien nicht fristgerecht durchgeführt worden.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7979, unter Verweis auf Bundesrechnungshof-Prüfmitteilung vom 1. November 2022
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ hat seine jährlichen Fördermittel zwischen 2015 und 2021 von 40,5 Millionen Euro auf über 150 Millionen Euro gesteigert — eine Vervierfachung in sechs Jahren. Gleichzeitig hat der Bundesrechnungshof in einer Prüfmitteilung vom November 2022 erhebliche haushaltsrechtliche Mängel festgestellt. Auf dieser Grundlage hat die AfD-Fraktion am 10. September 2026 eine Große Anfrage (BT-Drs. 21/7979) eingereicht, die in 29 Fragen Transparenz, Kontrolle und politische Neutralität der staatlichen NGO-Förderung zum Gegenstand macht.
NGO-Förderung: Was der Bundesrechnungshof beanstandete
Die Prüfbehörde stellte fest, dass das zuständige Bundesfamilienministerium keine hinreichend konkreten und messbaren Programmziele für ‚Demokratie leben!‘ festgelegt hatte. Die Folge: Eine sachgerechte Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle fehlte. In 18 Prozent der geprüften Projektförderungen lag demnach eine unzulässige Voll- oder Überfinanzierung vor. 39 Prozent der Verwendungsnachweise wurden nicht fristgerecht vorgelegt, und 67 Prozent der kursorischen Prüfungen erfolgten nicht fristgerecht. Diese Zahlen bilden den Kern der Begründung, mit der die Fragesteller eine neuerliche parlamentarische Befassung verlangen.
Was gilt aktuell bei der staatlichen NGO-Förderung?
Eine zentrale, ressortübergreifende Erfassung aller staatlich geförderten Organisationen existiert nach Angaben der damaligen Bundesregierung nicht. Die steuerrechtliche Beurteilung der Gemeinnützigkeit obliegt den Landesfinanzbehörden; der Bund kann entsprechende Daten weder zentral erheben noch verwalten. Das Steuergeheimnis (§ 30 Abgabenordnung) und die verfassungsrechtliche Zuständigkeitsverteilung (Art. 108 Grundgesetz) bilden die wesentlichen rechtlichen Grenzen einer zentralen Kontrolle. An dieser Ausgangslage hat sich seit der Bundestagswahl 2025 dem Vernehmen nach noch nichts grundlegend geändert — was die Fragesteller ausdrücklich hinterfragen.
29 Fragen zur NGO-Förderung im Überblick
Die Große Anfrage gliedert sich in mehrere thematische Schwerpunkte. Zunächst fragen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025 Anstrengungen unternommen hat, jene Fragen beantwortbar zu machen, die in der Vorgänger-Anfrage (BT-Drs. 20/15101) offen geblieben waren. Weiter erkundigen sie sich, ob Förderdaten nunmehr zentral erfasst werden und ob neue IT-Systeme zur Auswertung von Fördermitteln eingeführt wurden. Ein weiterer Block betrifft ausländische Mittelzuflüsse an bundesgeförderte Organisationen sowie die Frage, ob für ein und dasselbe Projekt zugleich EU-Mittel fließen. Die Anfrage thematisiert außerdem Kooperationen zwischen geförderten NGOs und parteinahen Stiftungen — namentlich Rosa-Luxemburg-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung und Friedrich-Ebert-Stiftung.
Einen eigenen Fragenkomplex bildet das Gemeinnützigkeitsrecht: Die AfD-Fraktion will wissen, ob die Bundesregierung eine Reform des § 52 Abgabenordnung plant und wie sie zum sogenannten Attac-Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Dezember 2020 steht, der die Grenzen zulässiger politischer Betätigung steuerbegünstigter Körperschaften neu definiert hat. Gefragt wird auch, ob die amtierende Regierung das Vorhaben ihrer Vorgängerin aufgreift, das Recht auf tagespolitische Stellungnahme gemeinnütziger Organisationen ausdrücklich gesetzlich zu verankern.
Neutralitätsgebot als politischer Streitpunkt
Politisch heikel ist der Fragenkomplex zur politischen Neutralität geförderter Organisationen. Die Fragesteller verweisen auf eine öffentliche Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand, der erklärt haben soll, die AfD müsse „mit allen politischen Mitteln“ bekämpft werden. Die Anfrage fragt, ob die Bundesregierung hierzu eine eigene Auffassung erarbeitet hat und wie sie das staatliche Neutralitätsgebot bei der Vergabe von Fördermitteln sicherstellt. Zugleich thematisiert die Drucksache, nach welchen Kriterien zulässige politische Bildungsarbeit von unzulässiger parteipolitischer Einflussnahme abgegrenzt wird und ob diese Kriterien verbindlich geregelt sind.
Die Anfrage steht in einem größeren politischen Kontext: Bereits in der 20. Wahlperiode hatte die damalige CDU/CSU-Opposition mit 551 Einzelfragen (BT-Drs. 20/15035) ähnliche Fragen gestellt. Die seinerzeitige Bundesregierung hatte nach Darstellung der Fragesteller die meisten davon unter Verweis auf fehlende Erkenntnisse, das Steuergeheimnis oder Länderzuständigkeiten nicht beantwortet. Nun, da die Union selbst regiert, richtet die AfD die gleichen Fragen an die neue Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz. Das Bundesfamilienministerium hat inzwischen das Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung damit beauftragt, alle bisherigen Evaluationen zu ‚Demokratie leben!‘ erneut zu evaluieren — auch dazu stellen die Fragesteller konkrete Kostenfragen. Einen thematisch verwandten Beitrag zur staatlichen Förderung und parlamentarischen Kontrolle bietet der Überblick Bundestag 21.09.2026: Die wichtigsten Drucksachen.
Weiterlesen:
- BpBG 2026: Bundeszentrale für politische Bildung wird Anstalt
- Klimaneutralität 2045: Grüne fragen nach Wirtschaftsstrategie
Unmittelbar betroffen sind die zahlreichen gemeinnützigen Organisationen, die Fördermittel aus Bundesprogrammen erhalten, darunter Träger des Programms ‚Demokratie leben!‘. Mittelbar berührt die Debatte alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, deren Abgaben die Förderung finanzieren, sowie zivilgesellschaftliche Akteure, die auf Transparenz und faire Vergabebedingungen angewiesen sind.
Die Große Anfrage ist am 10. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Eine gesetzlich festgelegte Antwortfrist besteht für Große Anfragen nicht. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus; nach Eingang wird sie als gesonderte Drucksache veröffentlicht.
- Gemeinnützigkeit (§ 52 AO)
- Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind, werden steuerlich begünstigt. Voraussetzung ist, dass sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
- Verwendungsnachweis
- Dokument, mit dem eine geförderte Organisation gegenüber dem Fördergeber nachweist, dass Mittel zweckentsprechend und wirtschaftlich eingesetzt wurden.
- Institutionelle Förderung vs. Projektförderung
- Bei institutioneller Förderung wird eine Organisation als solche dauerhaft finanziert; bei Projektförderung werden einzelne, zeitlich begrenzte Vorhaben bezuschusst.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
'Demokratie leben!' ist ein Förderprogramm des Bundesfamilienministeriums, das zivilgesellschaftliche Projekte zur Demokratieförderung finanziert. Die jährlichen Mittel stiegen laut Drucksache von 40,5 Mio. Euro (2015) auf über 150 Mio. Euro (2021).
Was kritisierte der Bundesrechnungshof an dem Programm?
Der Bundesrechnungshof stellte in einer Prüfmitteilung von 2022 fest, dass messbare Programmziele fehlten, 18 Prozent der geprüften Projekte unzulässig überfinanziert wurden und Verwendungsnachweise sowie Prüfungen häufig nicht fristgerecht erfolgten.
Gibt es für Große Anfragen eine gesetzliche Antwortfrist?
Nein. Für Große Anfragen ist im Unterschied zu Kleinen Anfragen keine ausdrückliche Antwortfrist im parlamentarischen Regelwerk festgelegt.

































































