Wer ein Gesetz verabschiedet, trägt Verantwortung für seine Wirkung. Damit diese Wirkung nicht dem Zufall überlassen bleibt, gibt es in der deutschen Gesetzgebung ein systematisches Instrument: die Gesetzesfolgenabschätzung. Sie soll sicherstellen, dass der Staat vor, während und nach der Einführung eines Gesetzes prüft, welche Folgen dieses Gesetz tatsächlich hat.
Was ist eine Gesetzesfolgenabschätzung?
Die Gesetzesfolgenabschätzung – kurz GFA – ist ein strukturiertes Verfahren, mit dem die voraussichtlichen oder tatsächlichen Auswirkungen eines Gesetzes systematisch analysiert werden. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Kosten, sondern auch um gesellschaftliche, wirtschaftliche, ökologische und administrative Folgen. Das Ziel ist es, Gesetze evidenzbasiert zu gestalten und unerwünschte Nebenwirkungen frühzeitig zu erkennen.
Man unterscheidet drei Phasen: die prospektive Folgenabschätzung vor Inkrafttreten eines Gesetzes, die begleitende Folgenabschätzung während der Einführungsphase sowie die retrospektive Folgenabschätzung, also die nachträgliche Wirkungskontrolle eines bereits geltenden Gesetzes. Gerade die letzte Phase wird in der parlamentarischen Praxis häufig vernachlässigt.
Rechtliche Grundlage
Die Verpflichtung zur Gesetzesfolgenabschätzung ist in Deutschland auf mehreren Ebenen verankert. Auf Bundesebene schreibt die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) in § 44 vor, dass Gesetzentwürfe eine Abschätzung der Gesetzesfolgen enthalten müssen. Dazu gehören Angaben zu den Kosten für die öffentliche Hand, zur Bürokratiebelastung sowie zu den Auswirkungen auf Bürger und Wirtschaft. Der Nationale Normenkontrollrat prüft als unabhängiges Gremium, ob diese Anforderungen eingehalten werden. Auf europäischer Ebene sind vergleichbare Verfahren als „Impact Assessment“ bekannt und ebenfalls verpflichtend.
Warum ist das Instrument so wichtig?
Ohne systematische Folgenabschätzung besteht die Gefahr, dass Gesetze zwar gut gemeint, in der Praxis aber wirkungslos oder sogar kontraproduktiv sind. Werden etwa keine Fallzahlen erhoben oder keine Evaluation geplant, lässt sich im Nachhinein kaum beurteilen, ob ein Gesetz seinen Zweck erfüllt hat. Ein anschauliches Beispiel dafür liefert der Bereich Wohnimmobilien: Wie eine Recherche zeigt, hat der Bund beim Thema Schrottimmobilien: Bund hat keine Fallzahlen und plant keine Evaluation – eine fehlende Datengrundlage, die eine fundierte Wirkungskontrolle von vornherein unmöglich macht. Ähnliches gilt für verwandte Maßnahmen: Auch bei Problemimmobilien: Kosten und Erfolgskontrolle der Bundesinstrumente fehlen belastbare Grundlagen für eine nachträgliche Bewertung.
Praxisbeispiel: Umsetzung europäischer Richtlinien
Besonders deutlich wird die Bedeutung der Gesetzesfolgenabschätzung bei der Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht. Hier sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, innerhalb bestimmter Fristen tätig zu werden. Bleibt ein Gesetzentwurf aus, entstehen nicht nur Rechtsunsicherheiten, sondern auch Vertragsverletzungsverfahren drohen. Wie die Berichterstattung zu Entgelttransparenzrichtlinie: Gesetzentwurf noch nicht vorgelegt zeigt, kann eine unzureichende Vorbereitung dazu führen, dass Folgenabschätzungen gar nicht erst stattfinden – weil der gesetzgeberische Prozess schlicht ins Stocken gerät.
Fazit
Die Gesetzesfolgenabschätzung ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein zentrales Instrument für verantwortungsvolle Gesetzgebung. Sie zwingt dazu, Ziele klar zu definieren, Wirkungen messbar zu machen und Gesetze im Nachgang kritisch zu bewerten. Wo diese Prüfung fehlt oder unvollständig bleibt, leidet die Qualität staatlichen Handelns – und damit letztlich das Vertrauen der Bürger in die Politik.


































































