Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8116 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 16.300 Hitzetote im Sommer 2026 lösen politischen Handlungsdruck aus
- Mindestens 36 Mrd. Euro wirtschaftliche Schäden durch Extremhitze
- Kommunen sollen Grundgesetz-Recht auf Klimafinanzierung erhalten
Hintergrund
Der Hitzesommer 2026 hat nach Angaben des Robert Koch-Instituts rund 16.300 Hitzetote in Deutschland verursacht. Die unmittelbaren wirtschaftlichen Schäden werden laut Greenpeace auf mindestens 36 Milliarden Euro beziffert. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung ist die Prüfung einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz vorgesehen; konkrete Umsetzungsschritte blieben bislang aus. Die Umweltministerkonferenz hat sich nach Angaben im Antrag wiederholt für eine solche Gemeinschaftsaufgabe ausgesprochen. Innerhalb der Koalition stößt der Vorschlag des Bundesumweltministers Schneider (SPD) laut Drucksache auf Widerstand aus den Unionsreihen.
- ca. 16.300 — Geschätzte Hitzetote in Deutschland im Sommer 2026 (Quelle: RKI, laut Antrag)
- mind. 36 Mrd. Euro — Unmittelbare wirtschaftliche Schäden durch den Extremhitzesommer 2026 (laut Greenpeace, zitiert im Antrag)
- mind. 10 Jahre — Autonomer Planungszeitraum, über den Kommunen laut Antrag über sogenannte Klima-Natur-Budgets entscheiden könnten
Im Detail
Die Bundesregierung muss ihre internen Grabenkämpfe jetzt überwinden und gemeinsam mit den Ländern endlich eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für Städte und Gemeinden zum Schutz der Menschen und ihrer Umwelt vor der Klimakrise schaffen.
— BT-Drs. 21/8116, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Hitzesommer 2026 hat in Deutschland nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts rund 16.300 Menschenleben gefordert und wirtschaftliche Schäden von mindestens 36 Milliarden Euro verursacht. Vor diesem Hintergrund fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Antrag BT-Drs. 21/8116 vom 22. September 2026 die Aufnahme einer Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ ins Grundgesetz. Besonders ältere Menschen, überlastete Kliniken sowie Bewohner von Brand- und Überschwemmungsgebieten tragen laut Antragsbegründung die größten Risiken.
Klimaanpassung: Was gilt aktuell?
Klimaanpassung und Naturschutz sind auf kommunaler Ebene derzeit überwiegend freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben. In Zeiten kommunaler Haushaltsnot werden sie gegenüber gesetzlichen Pflichtaufgaben nachrangig behandelt. Förderprogramme von Bund und Ländern existieren zwar, sind aber laut dem Antrag unzureichend koordiniert, befristet und bürokratisch. Eine verlässliche, dauerhaft gesicherte Finanzierungsgrundlage fehlt. Eine Grundgesetzänderung würde Bund und Ländern erlauben, nach dem Vorbild bestehender Gemeinschaftsaufgaben — etwa in der Agrarstruktur oder im Hochschulbau — gemeinsam zu planen und zu finanzieren.
Neun Forderungen an die Bundesregierung
Der Antrag enthält ein detailliertes Forderungspaket: Kommunen sollen unabhängig von ihrer Größe und Finanzkraft dauerhaft Zuwendungen für Hitzeschutz, Regenwasserspeicherung sowie den Erhalt biologischer Vielfalt erhalten. Konkret vorgesehen sind investive Klima-Natur-Budgets auf Basis einer jährlichen Pro-Kopf-Pauschale, über die Kommunen autonom für mindestens zehn Jahre disponieren könnten. Darüber hinaus fordert die Fraktion einen Mindest-Personalschlüssel für kommunales Klimaanpassungsmanagement, die Einrichtung eines Bund-Länder-Koordinierungsausschusses, den Aufbau eines digitalen bundesweiten Monitoringsystems sowie jährliche Berichte an den Bundestag über Umsetzung und Wirkung.
Bestehende Förderprogramme sollen auf parallele Strukturen geprüft und möglichst in die neue Gemeinschaftsaufgabe überführt werden. Modellprojekte und innovative Vorhaben sollen durch ergänzende Sonderförderung weiter möglich bleiben. Als fachliche Grundlage für den Maßnahmenkatalog schlägt die Fraktion die Indikatoren der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) vor, die unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure erarbeitet werden soll.
Politischer Konflikt in der Koalition
Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung ist lediglich die Prüfung einer solchen Gemeinschaftsaufgabe vorgesehen. Konkrete Umsetzungsschritte blieben bislang aus. Bundesumweltminister Schneider (SPD) hat nach Angaben der Drucksache bereits eine entsprechende Initiative gestartet — innerhalb der Union stößt der Vorschlag jedoch auf Widerstand. Die Umweltministerkonferenz hat sich nach Angaben im Antrag mehrfach für eine Grundgesetz-Verankerung ausgesprochen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die noch unter der Ampel-Regierung eingesetzt worden war, hat Vorarbeiten geleistet, die nach Ansicht der Fraktion jetzt aufgegriffen werden müssen.
Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Ohne Unterstützung der Union ist dieses Quorum nicht erreichbar. Die Grünen appellieren in ihrem Antrag ausdrücklich daran, die „internen Grabenkämpfe“ der Bundesregierung zu überwinden. Der Öffentliche Gesundheitsdienst und das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) sollen als bestehende Strukturen in die Umsetzung eingebunden werden. Thematisch verwandt ist auch die laufende Debatte um die Aufarbeitung historischer Versäumnisse im Gesundheitssystem, die ebenfalls föderale Koordinierungsfragen aufwirft.
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Direkt betroffen sind Städte und Gemeinden bundesweit, insbesondere finanzschwache Kommunen, die bislang kaum Spielraum für freiwillige Klimaanpassungsmaßnahmen haben. Ältere Menschen, Krankenhauspatienten sowie Bewohner von Brand- und Überschwemmungsgebieten tragen laut Antragsbegründung das größte gesundheitliche Risiko. Auch Landwirtschaft, Wasserversorgung und Lieferketten sind von Extremhitzeereignissen betroffen.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8116) wurde am 22. September 2026 eingebracht und muss zunächst an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. Dort findet die inhaltliche Beratung statt, bevor der Bundestag im Plenum über Annahme oder Ablehnung abstimmt. Eine Grundgesetzänderung erfordert eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.
- Gemeinschaftsaufgabe
- Im Grundgesetz (Art. 91a/91b) verankerte Aufgaben, bei denen Bund und Länder gemeinsam planen und finanzieren — etwa Hochschulbau oder Agrarstruktur.
- Deutsche Anpassungsstrategie (DAS)
- Bundesweites Rahmenwerk der Bundesregierung, das Ziele und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel festlegt und als Orientierung für Förderkriterien dient.
- Zentrum KlimaAnpassung (ZKA)
- Beratungs- und Unterstützungseinrichtung, die Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen begleitet.
Was ist eine Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz?
Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91a/91b GG) ermöglichen Bund und Ländern, gemeinsam Aufgaben zu finanzieren und zu planen — mit verfassungsrechtlicher Grundlage und dauerhafter Mittelbereitstellung.
Warum reichen bestehende Förderprogramme laut Antrag nicht aus?
Laut Antrag sind Klimaanpassung und Naturschutz in Kommunen rechtlich freiwillige Aufgaben. Bei Sparzwängen werden sie zugunsten Pflichtaufgaben zurückgestellt; eine Grundgesetz-Verankerung soll verlässliche Regelfinanzierung sichern.
Welche konkreten Maßnahmen sollen finanziert werden?
Der Antrag nennt Baumpflanzungen, hitzeangepassten Umbau von Kliniken, Kitas und Schulen, Regenwasserspeicherung sowie den Erhalt von Ökosystemen und biologischer Vielfalt.


































































