Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8121 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Erneuerbare Energien deckten 2025 bereits 59 % des Stroms
- Pauschale Wirkleistungsbegrenzung soll abgeschafft werden
- 12 Forderungen für digitale und flexible Stromnetze
Hintergrund
Der Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Strommix ist laut Drucksache 21/8121 im Jahr 2025 auf 59 Prozent gestiegen. Gleichzeitig kritisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die aktuelle Bundesregierung unter Bundesministerin Katherina Reiche mit dem Netzanschlusspaket Instrumente eingeführt hat, die aus Sicht der Antragsteller den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien behindern. Konkret beanstandet die Fraktion den sogenannten Redispatch-Vorbehalt sowie eine pauschale Wirkleistungsbegrenzung für Erzeugeranlagen. Hinzu kommt nach Darstellung der Antragsteller ein strukturelles Defizit: Viele Netzbetreiber kennen ihre tatsächliche Netzauslastung nicht und setzen Digitalisierung kaum ein.
- 59 % — Anteil erneuerbarer Energien am Strommix im Jahr 2025 laut Drucksache 21/8121.
- 12 Forderungen — Umfang des Maßnahmenkatalogs im Antrag, von der Netzdigitalisierung bis zu Sanktionen bei Nichteinhaltung.
- 100 % — Zielbild für ein vollständig auf erneuerbaren Energien basierendes Stromsystem, auf das der Antrag ausgerichtet ist.
Im Detail
Nur ein digitales und flexibles Stromnetz kann den Kostenvorteil der Erneuerbaren voll ausschöpfen und somit den gesamtgesellschaftlichen Nutzen der Energiewende entfalten.
— Antragsbegründung BT-Drs. 21/8121, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Deutschlands Stromnetze halten nach Einschätzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht mit der Energiewende Schritt. In der Bundestagsdrucksache 21/8121 vom 22. September 2026 fordert die Fraktion die Bundesregierung in zwölf konkreten Punkten auf, das bestehende Netzanschlusspaket zurückzuziehen und durch ein umfassendes Stromnetz-Modernisierungspaket zu ersetzen. Kern des Antrags: Ohne digitale, flexible Netze lässt sich der Kostenvorteil erneuerbarer Energien nicht realisieren — und die Strompreise bleiben unnötig hoch.
Stromnetz-Modernisierung: Was der Antrag konkret fordert
Der Antrag benennt mehrere strukturelle Defizite: Viele Netzbetreiber kennen ihre tatsächliche Netzauslastung nicht und planen nicht vorausschauend. Netzanschlüsse für Industrie, Erneuerbare-Erzeuger, Speicher, Elektromobilität und Rechenzentren fehlen oder werden ineffizient genutzt. Die Digitalisierung steht bei den meisten Netzbetreibern noch am Anfang. Der Antrag fordert deshalb unter anderem die vollständige Maschinenlesbarkeit aller Netzdokumente, den Einsatz sogenannter digitaler Zwillinge zur Echtzeit-Simulation der Netzauslastung sowie gesetzlich verankerte Digitalisierungsstandards mit verbindlichen Fristen und Sanktionen bei Nichteinhaltung.
Wirkleistungsbegrenzung und Redispatch-Vorbehalt im Fokus
Zwei Regulierungsinstrumente stehen im Mittelpunkt der Kritik: die pauschale bundesweite Wirkleistungsbegrenzung und der sogenannte Redispatch-Vorbehalt. Laut Antrag begrenzt die Wirkleistungsbegrenzung die maximale Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Anlagen pauschal, unabhängig davon, ob das Netz tatsächlich ausgelastet ist. Die Fraktion fordert ihre Abschaffung und den Ersatz durch eine dynamische, netzdienliche Spitzenkappung, die nur bei tatsächlichem Bedarf greift. Das Prinzip lautet im Antrag: „Nutzen statt Abregeln“. Anlagenbetreiber sollen ihren selbst produzierten Strom auch im Abregelungsfall so weit wie möglich selbst nutzen können. Den Redispatch-Vorbehalt lehnt die Fraktion ab, weil er nach ihrer Darstellung die Wirtschaftlichkeit von Wind- und Solaranlagen in Netzengpassgebieten gefährdet und keine Anreize für flexible Systemlösungen schafft.
Was gilt aktuell?
Im geltenden Recht sind Wirkleistungsbegrenzungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen zulässig und werden bundesweit einheitlich angewendet. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt die Pflichten der Netzbetreiber, setzt aber nach Ansicht der Antragsteller keine ausreichenden Anreize für Digitalisierung oder bedarfsgerechten Ausbau. Der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix lag laut Drucksache im Jahr 2025 bei 59 Prozent — ein Wert, den die Fraktion als Erfolg der bisherigen Energiepolitik wertet, zugleich aber als Ausgangspunkt für die noch ausstehende zweite Phase der Energiewende sieht.
Weitere Forderungen des Antrags betreffen den vorausschauenden Ausbau von Schaltfeldern und Umspannwerken, insbesondere in Wind- und Industriegebieten, sowie die Einführung flexibler Netzanschlussvereinbarungen (Standard-FCAs). Diese sollen es Wind- und Solaranlagen, Speichern, Industriebetrieben und Rechenzentren ermöglichen, schneller und kostengünstiger an das Netz angeschlossen zu werden. Verbindliche, bundesweit einheitliche Kriterien für die Priorisierung von Netzanschlusskapazitäten sollen verhindern, dass einzelne Netzbetreiber diese Entscheidungen nach eigenem Ermessen treffen. Ähnliche Fragen zur Digitalisierung der staatlichen Infrastruktur wurden auch im Kontext des Digitalministeriums BMDS und seiner 8-Milliarden-Euro-IT-Kontrolle diskutiert.
Die Fraktion begründet die Dringlichkeit ihres Antrags mit einer fossilen Energiekrise, die laut ihren Angaben durch den Krieg im Nahen Osten ausgelöst wurde und die Abhängigkeit Deutschlands von fossilen Importen erneut offengelegt habe. Aus Sicht der Antragsteller zeigt diese Situation: Energiesouveränität ist nur mit einem vollständig auf erneuerbaren Quellen basierenden Stromsystem erreichbar. Parallelen zu Versorgungsrisiken in anderen Infrastrukturbereichen finden sich auch in der Debatte um die GSM-R-Störung bei der Bahn, die Schwachstellen in kritischer Infrastruktur deutlich gemacht hat.
Weiterlesen:
Von den Netzengpässen und der mangelnden Digitalisierung betroffen sind vor allem Betreiber von Wind- und Solaranlagen, Industrieunternehmen mit hohem Strombedarf, Betreiber von Rechenzentren und Speichern sowie Elektrolyseur-Betreiber im Bereich der Wasserstoffproduktion. Mittelbar betrifft die Situation alle Stromverbraucher, da Netzengpässe und ineffiziente Steuerung zu höheren Stromkosten führen.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8121) wurde am 22. September 2026 eingebracht und wird als nächstes an den zuständigen Ausschuss — voraussichtlich den Ausschuss für Klimaschutz und Energie — überwiesen. Nach der Ausschussberatung und einer Beschlussempfehlung entscheidet das Bundestags-Plenum in zweiter und dritter Lesung über Annahme oder Ablehnung.
- Redispatch-Vorbehalt
- Ein regulatorisches Instrument, das den Neubau erneuerbarer Energien in Netzengpassgebieten an Kapazitätsvoraussetzungen knüpft und laut Antragstellern die Wirtschaftlichkeit von Projekten gefährdet.
- Wirkleistungsbegrenzung
- Eine pauschale Deckelung der maximalen Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Anlagen ins Netz, unabhängig von der tatsächlichen Netzauslastung.
- Digitaler Zwilling
- Ein digitales Abbild des physischen Stromnetzes, mit dem Netzbetreiber die Auslastung in Echtzeit simulieren und optimieren können.
Was ist der Redispatch-Vorbehalt?
Das ist ein Instrument, das den Ausbau erneuerbarer Energien in Netzengpassgebieten reguliert. Die Grünen kritisieren, dass es die Wirtschaftlichkeit von Wind- und Solaranlagen gefährdet.
Was ist die Wirkleistungsbegrenzung?
Eine bundesweit einheitliche Regel, die die maximale Einspeisung von Erneuerbare-Energien-Anlagen ins Netz begrenzt. Der Antrag fordert, sie durch eine dynamische, bedarfsabhängige Lösung zu ersetzen.
Was sind Standard-FCAs?
Flexible Netzanschlussvereinbarungen (Flexible Connection Agreements), die Netzkunden freiwillig mit Netzbetreibern abschließen können, um schneller und günstiger ans Stromnetz angeschlossen zu werden.

































































