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- Bundesagentur für Arbeit: 4,62 Mrd. Euro Defizit im Jahr 2025
- 1,13 Millionen ALG-I-Empfänger im August 2026 — plus 10,7 Prozent
- Antrag fordert Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen
Hintergrund
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verzeichnete im Geschäftsjahr 2025 ein Defizit von 4,23 Milliarden Euro, das sich nach Abrechnung umlagefinanzierter Rücklagen auf 4,62 Milliarden Euro erhöhte — gegenüber 0,61 Milliarden Euro im Vorjahr. Die Ausgaben im Rechtskreis des SGB III stiegen 2025 auf 52,04 Milliarden Euro, während die Einnahmen bei 47,81 Milliarden Euro lagen. Im August 2026 waren laut BA über drei Millionen Menschen arbeitslos gemeldet, die Arbeitslosenquote betrug 6,5 Prozent. Parallel diskutiert BA-Chefin Andrea Nahles öffentlich eine mögliche Anhebung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung.
- 4,62 Mrd. Euro — Defizit der Bundesagentur für Arbeit im Geschäftsjahr 2025 nach Abrechnung umlagefinanzierter Rücklagen
- 52,04 Mrd. Euro — Gesamtausgaben im Rechtskreis SGB III im Jahr 2025, rund 7 Mrd. Euro über Vorjahresniveau
- 1.132.960 Personen — ALG-I-Empfänger im August 2026, plus 10,7 Prozent zum Vorjahresmonat
- 26,47 Mrd. Euro — Ausgaben für Arbeitslosengeld im Jahr 2025, gegenüber 22,16 Mrd. Euro im Jahr 2024
- 6,5 Prozent — Arbeitslosenquote im August 2026 bei über 3 Millionen gemeldeten Arbeitslosen
Im Detail
Sogenannte versicherungsfremde Leistungen sind deshalb vollständig und dauerhaft aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren. Ihre gegenwärtige Finanzierung aus Beitragsmitteln führt zu einer systematischen Überlastung der Arbeitslosenversicherung, schwächt die Rücklagenbildung und dient der Verschleierung der tatsächlichen Kosten staatlicher Sozialpolitik im Bundeshaushalt.
— Begründung BT-Drs. 21/8126, AfD-Fraktion
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat 2025 ein Rekorddefizit eingefahren: Nach Abrechnung der umlagefinanzierten Rücklagen belief sich der Fehlbetrag auf 4,62 Milliarden Euro — mehr als siebenmal so viel wie im Vorjahr. Die Ausgaben für die Arbeitslosenversicherung stiegen auf 52,04 Milliarden Euro, während die Einnahmen bei nur 47,81 Milliarden Euro lagen. Allein die Arbeitslosengeld-Ausgaben kletterten von 22,16 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 26,47 Milliarden Euro im Jahr 2025. Vor diesem Hintergrund hat die AfD-Fraktion am 22. September 2026 den Antrag BT-Drs. 21/8126 eingebracht, der eine umfassende Reform der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung fordert.
Aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt
Im August 2026 waren laut BA über drei Millionen Menschen in Deutschland arbeitslos gemeldet — 36.000 mehr als im Vorjahr. Die Arbeitslosenquote lag bei 6,5 Prozent. Die Zahl der ALG-I-Empfänger betrug 1.132.960, ein Anstieg von rund 10,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Bereits 2025 überstieg der Jahresdurchschnitt der Leistungsempfänger erstmals die Marke von einer Million Personen. BA-Chefin Andrea Nahles diskutiert öffentlich eine mögliche Anhebung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung, um die Krisenfestigkeit zu stärken.
Was gilt aktuell?
Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist nach SGB III als beitragsfinanziertes System organisiert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen paritätisch Beiträge, aus denen Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Maßnahmen zur Wiedereingliederung finanziert werden. Daneben existiert das steuerfinanzierte System der Grundsicherung nach SGB II (Bürgergeld). In der Praxis sind laut Antrag über Jahre Misch- und Querfinanzierungen zwischen beiden Rechtskreisen entstanden — etwa wenn Beitragsgelder der Arbeitslosenversicherung zur Mitfinanzierung von Jobcentern herangezogen werden, die eigentlich dem SGB-II-Bereich angehören. Eine gesetzliche Definition sogenannter versicherungsfremder Leistungen in der Arbeitslosenversicherung fehlt bislang.
Kernforderungen der Arbeitslosenversicherungs-Reform
Der Antrag sieht sieben konkrete Maßnahmen vor. Erstens soll die Arbeitslosenversicherung als eigenständige beitragsfinanzierte Versicherung strukturell gestärkt werden. Zweitens sollen versicherungsfremde Leistungen — also Leistungen, die nicht dem Kernzweck der Arbeitslosenversicherung dienen — gesetzlich definiert und künftig vollständig aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages (WD 6–3000–070/25) benennt als Beispiele etwa den erhöhten Leistungssatz für Eltern, die verlängerte Bezugsdauer für ältere Arbeitnehmer und Beihilfen zur Berufsausbildung. Drittens fordert der Antrag eine vollständige finanzielle Entflechtung von SGB II und SGB III sowie den Abbau von Doppelstrukturen und Parallelzuständigkeiten.
Ein weiterer Punkt betrifft Beitragserhöhungen: Falls der Beitragssatz steigt, sollen Mehrbelastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch steuerliche Entlastungen vollständig ausgeglichen werden. Die Gesamtbelastung aus Sozialversicherungsbeiträgen darf laut Antrag nicht weiter ansteigen. Schließlich sieht die Reform vor, dass Vermittlungserfolge künftig erst dann statistisch als nachhaltig gewertet werden, wenn die vermittelte Person zwölf Monate nach Beschäftigungsaufnahme weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Für Träger von Arbeitsmarktmaßnahmen soll eine Mindest-Vermittlungsquote von 40 Prozent in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gelten; Träger, die diese Quote wiederholt verfehlen, sollen von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Politischer Kontext der Arbeitslosenversicherungs-Reform
Laut Antragsbegründung sind die strukturellen Probleme der Arbeitslosenversicherung nicht allein konjunkturell bedingt, sondern Folge eines jahrelangen Reformstaus. Die Fraktion verweist darauf, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Modernisierung der Arbeitsförderung (BT-Drs. 21/7870) lediglich verfahrensrechtliche und digitale Anpassungen enthalte und die Finanzierungsprobleme unberührt lasse. Ähnliche Reformansätze hatte die AfD-Fraktion bereits für die gesetzliche Rentenversicherung eingebracht. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt laut Antrag inzwischen bei rund 2,9 Prozent — ebenfalls deutlich über früheren Prognosen — und zeigt den Druck auf die Sozialkassen insgesamt. Auch der Antrag zur Geldwäsche-Reform zeigt, wie breit der Druck auf öffentliche Finanzsysteme derzeit diskutiert wird.
Weiterlesen:
Betroffen sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Arbeitgeber, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten. Direkt berührt sind außerdem die rund 1,13 Millionen ALG-I-Empfänger (Stand August 2026) sowie Träger von Arbeitsmarktmaßnahmen nach SGB II und SGB III, für die verbindliche Vermittlungsquoten gelten würden.
Der Antrag wurde am 22. September 2026 in den Deutschen Bundestag eingebracht. Als nächste Schritte stehen die Überweisung an den zuständigen Ausschuss sowie Ausschussberatungen und abschließend die Abstimmung im Plenum aus.
- Versicherungsfremde Leistungen
- Leistungen einer Sozialversicherung, die nicht dem eigentlichen Versicherungszweck entsprechen, etwa weil sie an Nichtversicherte gezahlt werden oder gesamtgesellschaftliche Aufgaben erfüllen. Für die Arbeitslosenversicherung gibt es bislang keine gesetzliche Definition.
- Rechtskreistrennung (SGB II / SGB III)
- SGB II regelt die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld), finanziert aus Steuermitteln. SGB III regelt die beitragsfinanzierte Arbeitslosenversicherung. Der Antrag fordert, Misch- und Querfinanzierungen zwischen beiden Kreisen zu beenden.
- Beitragssatz Arbeitslosenversicherung
- Der prozentuale Anteil des Bruttolohns, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Er wird politisch festgesetzt und kann bei Defiziten angehoben werden.
Was sind versicherungsfremde Leistungen in der Arbeitslosenversicherung?
Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD 6–3000–070/25) gelten Leistungen als versicherungsfremd, wenn sie an Nichtversicherte gewährt werden, anderen Sozialversicherungszweigen zuzuordnen sind oder gesamtgesellschaftliche Aufgaben darstellen. Eine gesetzliche Definition existiert bislang nicht.
Wie hoch ist das Defizit der Bundesagentur für Arbeit?
Laut dem im Antrag zitierten Geschäftsbericht 2025 der Bundesagentur für Arbeit belief sich das Defizit nach Abrechnung der umlagefinanzierten Rücklagen auf 4,62 Milliarden Euro.
Was soll die geforderte Vermittlungsquote von 40 Prozent bewirken?
Träger von Arbeitsmarktmaßnahmen sollen verpflichtet werden, mindestens 40 Prozent der Teilnehmer nachhaltig in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln. Wer die Quote wiederholt verfehlt, soll von künftigen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

































































