Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8112 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Rechenzentrumskapazitäten sollen bis 2030 verdoppelt werden
- Bundesregierung hat keine belastbaren Wasserverbrauchsdaten für Rechenzentren
- Nur die Hälfte der meldepflichtigen Rechenzentren lieferte 2025 Daten
Hintergrund
Die Bundesregierung verfolgt mit ihrer Nationalen Rechenzentrumsstrategie das Ziel, die Rechenzentrumskapazitäten in Deutschland bis 2030 zu verdoppeln und die KI- sowie Hochleistungsrechenkapazitäten zu vervierfachen. Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Rechenzentren seit Juni 2025, Verbrauchsdaten — darunter auch Wassernutzung — an ein bundesweites Energieeffizienzregister zu melden. Laut der Kleinen Anfrage haben bis zum 6. Juli 2026 jedoch nur rund die Hälfte der meldepflichtigen Betreiber ihre Daten übermittelt. Damit fehlt der Bundesregierung nach eigener Auskunft eine belastbare Grundlage für die Ressourcenplanung beim Kapazitätsausbau.
- Verdoppelung bis 2030 — Die Nationale Rechenzentrumsstrategie sieht vor, die Rechenzentrumskapazitäten in Deutschland bis 2030 mindestens zu verdoppeln.
- Vervierfachung der KI-Kapazitäten — Kapazitäten für Künstliche Intelligenz und Hochleistungsrechnen sollen laut Strategie bis 2030 vervierfacht werden.
- ~50 % Meldequote — Bis zum 6. Juli 2026 hat laut Drucksache nur etwa die Hälfte der meldepflichtigen Rechenzentren Daten nach Anlage 3 EnEfG übermittelt.
- Seit Juni 2025 — Wasserverbrauchsdaten von Rechenzentren hätten laut EnEfG § 13 bereits ab diesem Zeitpunkt vorliegen sollen.
Im Detail
Nach aktuellem Kenntnisstand liegen der Bundesregierung keine belastbaren Angaben darüber vor, wie hoch die Wassernutzung der in Deutschland betriebenen Rechenzentren insgesamt ist und welche Auswirkungen der geplante Kapazitätsausbau auf den Wasserbedarf haben wird.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8112
Wasser wird beim geplanten KI-Ausbau in Deutschland zu einer knappen Ressource — doch verlässliche Daten darüber, wie viel Wasser Rechenzentren tatsächlich verbrauchen, liegen der Bundesregierung bislang nicht vor. Die AfD-Fraktion thematisiert dieses Datenlücken-Problem in BT-Drs. 21/8112, eingereicht am 23. September 2026, mit 17 konkreten Fragen an die Bundesregierung.
Wassernutzung von Rechenzentren: Das Ausmaß der Datenlücke
Die Bundesregierung hat sich mit ihrer Nationalen Rechenzentrumsstrategie ambitionierte Ziele gesetzt: Bis 2030 sollen die Rechenzentrumskapazitäten in Deutschland mindestens verdoppelt, KI- und Hochleistungsrechenkapazitäten sogar vervierfacht werden. Gleichzeitig räumt die Bundesregierung laut Medienberichten (netzpolitik.org, 2026) ein, keine belastbaren Angaben darüber zu haben, wie viel Wasser die derzeit in Deutschland betriebenen Rechenzentren insgesamt verbrauchen — und erst recht nicht, welche Wassermengen der geplante Ausbau zusätzlich erfordern wird. Diese Lücke betrifft auch die vom Bund selbst betriebenen oder genutzten Rechenzentren.
Rechenzentren benötigen Wasser auf zwei Wegen: direkt zur Kühlung der Server — ein Teil verdunstet oder versickert dabei — und indirekt über die Stromerzeugung, die ebenfalls Wasser verbraucht. Die tatsächliche Belastung hängt vom Standort, vom Kühlsystem, von der Auslastung und der Herkunft des eingesetzten Wassers ab. Dort, wo Grundwasser knapp oder die kommunale Wasserversorgung bereits angespannt ist, können Nutzungskonflikte mit Landwirtschaft, Gewerbe und Haushalten entstehen.
Energieeffizienzgesetz: Meldepflicht kaum befolgt
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) schreibt Betreibern großer Rechenzentren vor, Verbrauchs- und Effizienzdaten — darunter auch die Wassernutzung — an ein bundesweites Energieeffizienzregister zu melden. Diese Pflicht gilt seit Juni 2025. Die Drucksache hält jedoch fest, dass bis zum 6. Juli 2026 nur etwa die Hälfte der meldepflichtigen Rechenzentren ihre Angaben übermittelt hat. Die AfD-Fraktion fragt daher, welche Vollzugsmaßnahmen die Bundesregierung daraufhin ergriffen hat und ob sie die bestehenden Transparenzvorgaben für ausreichend hält.
Was gilt aktuell?
Aktuell gibt es keine gesetzliche Pflicht, die Wassernutzung von Rechenzentren gesondert im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. Das Baugesetzbuch, das Raumordnungsgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz erfassen Rechenzentren nicht als eigenen Vorhabentyp mit spezifischen Wasserbedarfsprüfungen. Die Anfrage fragt deshalb, ob die Bundesregierung entsprechende Gesetzesänderungen plant — auch im Hinblick auf den Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung gegenüber gewerblicher Kühlwassernutzung. Wassereffizienz-Kennzahlen wie die Water Usage Effectiveness (WUE) werden nach Kenntnis der Fragesteller bei Bundesrechenzentren bislang nicht systematisch erfasst.
Rechenzentren und regionale Wasserverfügbarkeit
Gerade im ländlichen Raum verbinden sich mit Rechenzentren wirtschaftliche Entwicklungshoffnungen — gleichzeitig können dort Wasserressourcen besonders begrenzt sein. Die Anfrage fragt, nach welchen Kriterien die Bundesregierung die örtliche Wasserverfügbarkeit bei Bundesrechenzentren, bei Bundesförderprogrammen und bei deutschen Standortvorschlägen für das Gemeinsame Unternehmen EuroHPC berücksichtigt. Auch Fragen zur Transparenz sind Gegenstand: Die Fragesteller wollen wissen, unter welchen Umständen Wasserverbrauchsdaten staatlicher Rechenzentren aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht werden — und ob diese Zurückhaltung gerechtfertigt ist.
Die 17 Fragen der Kleinen Anfrage richten sich damit auf drei Kernbereiche: den aktuellen Kenntnisstand der Bundesregierung zum Wasserverbrauch privater und staatlicher Rechenzentren, die Konsistenz der Rechenzentrumsstrategie mit regionaler Ressourcenplanung sowie mögliche regulatorische Nachsteuerungen bei Transparenz, Standortwahl und Effizienzstandards. Einen breiteren Blick auf Ressourcenfragen bei der digitalen Infrastruktur bietet auch der Beitrag zur Petition zu Energienetzen.
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Betroffen sind potenziell alle Haushalte und Betriebe in Regionen, in denen Rechenzentren angesiedelt sind oder geplant werden — insbesondere in Gebieten mit bereits knappen Wasserressourcen. Konkurrenz um Wasser besteht gegenüber kommunalen Wasserversorgern, der Landwirtschaft und dem Gewerbe. Auch der Bund selbst ist als Betreiber und Auftraggeber staatlicher Rechenzentren direkt betroffen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8112) wurde am 23. September 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat die Anfrage zur Beantwortung erhalten. Eine Antwort ist innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Sobald die Antwort vorliegt, wird sie als neue Drucksache veröffentlicht.
- Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Water Usage Effectiveness (WUE)
- Kennzahl für die Wassereffizienz von Rechenzentren: Wasserverbrauch in Litern je verarbeiteter Kilowattstunde IT-Last. Niedrigere Werte stehen für effizienteren Betrieb.
- Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
- Bundesgesetz, das u. a. Betreiber großer Rechenzentren zur Erfassung und Meldung von Energie- und Wasserverbrauchsdaten verpflichtet, seit 2023 schrittweise in Kraft.
- EuroHPC
- Gemeinsames Unternehmen der EU zum Aufbau europäischer Hochleistungsrechenkapazitäten; Deutschland beteiligt sich mit eigenen Standortvorschlägen.
Warum brauchen Rechenzentren so viel Wasser?
Rechenzentren erzeugen enorme Abwärme. Zur Kühlung wird Wasser eingesetzt — entweder direkt in Kühlkreisläufen oder indirekt über die Stromerzeugung. Ein Teil verdunstet oder versickert dabei.
Was schreibt das Energieeffizienzgesetz zur Datenmeldung vor?
Laut § 13 EnEfG und Anlage 3 müssen Rechenzentren ab einer bestimmten Leistungsgrenze Verbrauchsdaten an ein Energieeffizienzregister melden — die Pflicht gilt seit Juni 2025, doch laut Drucksache haben bis Juli 2026 nur etwa die Hälfte der meldepflichtigen Betreiber die Daten übermittelt.
Was ist die Water Usage Effectiveness (WUE)?
Die WUE ist eine Kennzahl, die angibt, wie viel Wasser ein Rechenzentrum pro erzeugter Rechenleistungseinheit verbraucht. Je niedriger der Wert, desto wassereffizienter arbeitet die Anlage.


































































