Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8023 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Bund finanziert PIK 2026 mit 9,2 Mio. Euro Grundmitteln
- PIK-Klimastudie wurde im Dezember 2025 zurückgezogen
- Bundesregierung verweist bei Konsequenzfragen auf frühere Antworten
Hintergrund
Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) veröffentlichte im April 2024 in der Fachzeitschrift Nature die Studie The economic commitment of climate change, die einen weltweiten Einkommensverlust von rund 19 Prozent bis 2050 prognostizierte. Die Studie floss in die Klimaszenarien Phase V des Network for Greening the Financial System (NGFS) ein, die als Grundlage für Stresstests im globalen Finanzsektor dienen. Im Dezember 2025 zogen die Autoren die Studie zurück, nachdem methodische Mängel und eine extreme Abhängigkeit von fehlerhaften Wirtschaftsdaten eines einzelnen Landes (Usbekistan) festgestellt worden waren. Das NGFS warnte daraufhin vor der Verwendung der betroffenen Schadensschätzungen. Das PIK wird institutionell hälftig vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie vom Land Brandenburg finanziert und ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft.
- 7,39 Mio. Euro — Grundfinanzierung des Bundes für das PIK im Jahr 2015, dem niedrigsten Wert im abgefragten Zeitraum.
- 9,10 Mio. Euro — Grundfinanzierung des Bundes für das PIK im Jahr 2025.
- 9,20 Mio. Euro — Veranschlagte Grundfinanzierung des Bundes für das PIK im Haushaltsjahr 2026.
- April 2024 — Erstveröffentlichung der PIK-Studie in Nature; Dezember 2025 Retraktion durch die Autoren.
- 19 Prozent — Prognostizierter weltweiter Einkommensverlust bis 2050 laut der zurückgezogenen PIK-Studie.
Im Detail
Durch den Eintrag im Lobbyregister trägt das PIK im Sinne des Lobbyregistergesetzes dazu bei, dass Transparenz und Integrität in der Interessenvertretung gewährleistet sind.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8023, Antwort zu Fragen 15 und 16
Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) erhält im Jahr 2026 rund 9,2 Millionen Euro Grundfinanzierung vom Bund — ein Anstieg von etwa 25 Prozent gegenüber dem Jahr 2015. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/8023, veröffentlicht am 15. September 2026). Anlass der Anfrage war die Retraktion einer einflussreichen PIK-Studie, die zuvor weltweite regulatorische Wirkung entfaltet hatte.
PIK-Finanzierung durch den Bund 2015 bis 2026
Die institutionelle Grundfinanzierung des PIK wird je zur Hälfte vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und dem Land Brandenburg getragen. Laut Drucksache 21/8023 stieg der Bundesanteil von 7.388.500 Euro im Jahr 2015 kontinuierlich auf 9.104.700 Euro im Jahr 2025. Für 2026 sind 9.196.560 Euro veranschlagt. Angaben zu Drittmitteln — aufgeschlüsselt nach EU, Stiftungen und privaten Gebern — verweist die Bundesregierung auf die öffentlich zugänglichen Jahresberichte des PIK.
Zurückgezogene Klimastudie und ihre regulatorische Reichweite
Im April 2024 veröffentlichten PIK-Wissenschaftler in der Fachzeitschrift Nature die Studie The economic commitment of climate change. Die Studie prognostizierte einen weltweiten Einkommensverlust von rund 19 Prozent bis 2050 — unabhängig von künftigen Emissionen. Besondere Bedeutung erlangte die Studie dadurch, dass sie unmittelbar in die Klimaszenarien Phase V des Network for Greening the Financial System (NGFS) einfloss. Diese Szenarien bilden die Grundlage für Klimastresstests im globalen Finanzsektor, die unter anderem Kapitalanforderungen für Banken beeinflussen. Im Dezember 2025 zogen die Autoren die Studie zurück, nachdem methodische Schwächen und eine extreme Abhängigkeit von fehlerhaften Wirtschaftsdaten eines einzelnen Landes — Usbekistan — festgestellt worden waren. Das NGFS warnte daraufhin vor der weiteren Verwendung der betroffenen Schadensschätzungen.
Was gilt aktuell?
Die Bundesregierung fördert Forschungsvorhaben über ein wettbewerbliches Verfahren mit wissenschaftsgeleitetem Begutachtungsprozess. Hypothesenbildung, Methodik und Vorgehen bleiben den Antragstellenden überlassen. Eine verpflichtende Reproduzierbarkeitsprüfung für Studien mit erheblicher regulatorischer Tragweite, bevor diese in staatliche Strategien einfließen, ist nach den Angaben in der Drucksache nicht vorgesehen — die Bundesregierung verweist insoweit auf eine frühere Antwort zu BT-Drs. 21/3187. Das PIK ist im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen; die Bundesregierung erklärt dazu, dies diene der Transparenz und Integrität der Interessenvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetzes.
Bundesregierung verweist bei Konsequenzfragen auf frühere Antworten
Auf die Fragen nach politischen und wirtschaftlichen Konsequenzen aus der Studienretraktion — darunter mögliche Kosten durch Fehlallokationen von Kapital, Risiken für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland sowie das Fehlen eines standardisierten Informationsflusses zwischen Forschungseinrichtungen und Ministerien bei Retraktionen — verweist die Bundesregierung pauschal auf ihre Antwort zu Frage 7 der vorliegenden Drucksache. Frage 7 selbst wird wiederum mit einem Verweis auf BT-Drs. 21/3187 beantwortet, ohne eigene inhaltliche Aussage zu treffen. Konkrete Angaben dazu, ob und in welchem Umfang die zurückgezogene Studie Eingang in Gesetzentwürfe oder Ressortunterlagen gefunden hat, enthält die Drucksache nicht. Zur Frage, wie viele PIK-Wissenschaftler in beratender Funktion für Bundesministerien tätig waren, verweist die Bundesregierung ebenfalls auf die Jahresberichte des PIK.
Zur Transparenz bei der Interessenvertretung erklärt die Bundesregierung, wissenschaftliche Einrichtungen wie das PIK stellten ihre Erkenntnisse der Wissenschaft und der Öffentlichkeit zur Verfügung und könnten Entscheidungsträgern zur evidenzbasierten Beratung dienen. Ein potenzieller Interessenkonflikt zwischen Forschungsauftrag und Lobbytätigkeit wird in der Antwort nicht thematisiert. Zur Frage nach strukturellen Abhängigkeiten öffentlich finanzierter Einrichtungen gibt es parlamentarische Paralleldiskussionen auch in anderen Politikbereichen.
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Unmittelbar betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die Grundfinanzierung des PIK über den Bundeshaushalt tragen. Mittelbar betroffen sind Unternehmen und Verbraucher, für die auf Basis der NGFS-Klimaszenarien regulatorische Anforderungen — etwa verschärfte Kapitalanforderungen für Banken oder verschärfte Investitionsvorgaben — abgeleitet werden. Auch Banken und Finanzinstitute, die die NGFS-Szenarien für Stresstests genutzt haben, sind von der Retraktion der zugrundeliegenden Studie betroffen.
Die Bundesregierung weicht mehrfach aus: Auf die Fragen 9 bis 14 (politische und wirtschaftliche Konsequenzen der Studienretraktion, Kosten durch Fehlallokationen, Wettbewerbsfähigkeit) sowie auf Fragen 18 bis 20 (zurückgezogene Leibniz-Studien, Informationsfluss bei Retraktionen) verweist sie pauschal auf die Antwort zu Frage 7 — ohne dort selbst konkrete Aussagen zu treffen. Detaillierte Angaben zu Drittmitteln und Beratungsfunktionen verweist die Regierung auf öffentliche PIK-Jahresberichte.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. PIK-Klimastudie: Retraktion und Fragen zur Bundesfinanzierung →
- Studienretraktion
- Formeller Rückzug einer wissenschaftlichen Veröffentlichung durch die Autoren oder den Verlag, meist wegen methodischer Fehler oder nicht reproduzierbarer Ergebnisse.
- NGFS-Szenarien
- Klimaszenarien des Network for Greening the Financial System, einem Zusammenschluss von Zentralbanken und Aufsichtsbehörden; sie dienen als Grundlage für Klimastresstests im Finanzsektor.
- Grundfinanzierung
- Staatliche Basisfinanzierung einer Forschungseinrichtung, die unabhängig von einzelnen Projekten gewährt wird und den laufenden Betrieb sicherstellt.
Wie viel Geld erhält das PIK vom Bund jährlich?
Die Grundfinanzierung des Bundes stieg von 7,39 Mio. Euro (2015) auf 9,10 Mio. Euro (2025) und ist für 2026 mit 9,20 Mio. Euro veranschlagt. Die Finanzierung wird je zur Hälfte vom Bund und dem Land Brandenburg getragen.
Welche Studie des PIK wurde zurückgezogen?
Die im April 2024 in 'Nature' veröffentlichte Studie 'The economic commitment of climate change' wurde im Dezember 2025 von den Autoren zurückgezogen, nachdem methodische Schwächen und fehlerhafte Wirtschaftsdaten aus Usbekistan festgestellt wurden.
Hat die Bundesregierung Konsequenzen aus der Studienretraktion gezogen?
Laut Drucksache 21/8023 verweist die Bundesregierung auf Antworten zu früheren Anfragen (BT-Drs. 21/3187) und macht keine eigenen konkreten Aussagen zu politischen oder wirtschaftlichen Konsequenzen.































































