- Bundespolizei erprobt seit 2025 Drohnen für den Grenzschutz
- 33 Fragen zu KI, Wärmebildkameras und automatischer Kennzeichenerfassung
- Geplante Beschaffungen 2027–2030 über 1 Mio. Euro pro Vorhaben gefragt
Hintergrund
Die Bundespolizei ist gesetzlich für den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes zuständig. Laut früheren Regierungsangaben (BT-Drs. 21/5159) läuft seit 2025 eine Pilotierung von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS/Drohnen). Im Jahr 2026 wurden nach diesen Angaben keine zusätzlichen Aufklärungsdrohnen speziell für den Grenzschutz beschafft. Die rechtliche Grundlage für stationäre Kameraüberwachung und automatische Kennzeichenerfassung besteht mit §§ 27 und 27b BPolG bereits seit Jahren. Ein AfD-Antrag zum KI-gestützten Grenzschutz (BT-Drs. 21/6822) wurde im September 2026 an den Innenausschuss überwiesen.
Im Detail
Moderne technische Systeme können nach Auffassung der Fragesteller dazu beitragen, Einsatzkräfte zielgerichteter einzusetzen, unerlaubte Grenzübertritte und grenzüberschreitende Kriminalität frühzeitig zu erkennen und grenzpolizeiliche Lagebilder schneller zu erstellen.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8694
Drohnen über Grenzwäldern, Wärmebildkameras in der Nacht, KI-gestützte Kennzeichenerfassung auf Autobahnen — der technische Grenzschutz der Bundespolizei ist in den vergangenen Jahren gewachsen, doch ein vollständiges öffentliches Bild fehlt bisher. Genau das will die AfD-Fraktion mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8694 vom 19. Oktober 2026 ändern: In 33 Einzelfragen erkundigt sie sich nach dem aktuellen technischen Ausstattungsstand, laufenden Pilotprojekten, identifizierten Fähigkeitslücken und geplanten Beschaffungsvorhaben bis 2030.
Drohnen-Pilotierung seit 2025
Einen konkreten Anknüpfungspunkt liefert die Drucksache selbst: Laut früheren Regierungsangaben (BT-Drs. 21/5159) setzt die Bundespolizei seit 2025 im Rahmen einer Pilotierung unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) ein — als ergänzendes Führungs- und Einsatzmittel auch für grenzpolizeiliche Aufgaben. Über eine dauerhafte Einführung soll erst nach Abschluss der Pilotierung entschieden werden. Im Jahr 2026 wurden nach denselben Regierungsangaben keine zusätzlichen Aufklärungsdrohnen speziell für den Grenzschutz beschafft. Die Anfrage fragt nun detailliert nach Einsatzzahlen, Flugstunden, erzielten Festnahmen und den Bewertungskriterien für die Pilotierung.
Was gilt aktuell?
Die rechtliche Grundlage für technische Grenzüberwachung besteht bereits seit Jahren. § 27 des Bundespolizeigesetzes erlaubt den Einsatz selbsttätiger Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte zur Erkennung unerlaubter Grenzübertritte. § 27b BPolG ermöglicht zusätzlich eine vorübergehende automatische Erfassung von Fahrzeugkennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum sowie deren Abgleich mit Fahndungsbeständen — bei fehlendem Treffer müssen die Daten sofort gelöscht werden. Wie häufig diese Befugnis tatsächlich genutzt wird und wie viele Treffer dabei erzielt wurden, ist eine der zentralen Fragen der Anfrage.
KI und vernetzte Lagebilder als politisches Kernthema
Neben den klassischen Überwachungstechnologien zielt die Anfrage auf ein neueres Feld: automatisierte Datenanalyse und Künstliche Intelligenz. Die Fragesteller wollen wissen, welche KI-Systeme die Bundespolizei bereits einsetzt oder erprobt, und ob Daten aus Kamerasystemen, Drohnen, Kennzeichenerfassung und mobilen Einsatzkräften technisch zu einem gemeinsamen Lagebild zusammengeführt werden können — und wenn ja, ob dies in Echtzeit geschieht. Die Schnittstellen zu BKA, Zoll, Länderpolizeien, Nachbarstaaten und Frontex sind ebenfalls Gegenstand der Anfrage. Dieser Komplex ist politisch bedeutsam, weil vernetzte Echtzeit-Lagebilder erhebliche neue Fähigkeiten, aber auch Datenschutzrisiken darstellen.
Die AfD hatte das Thema bereits im September 2026 mit dem Antrag „Deutschlands Grenzen wirksam sichern – KI-Grenzschutz jetzt einführen“ (BT-Drs. 21/6822) in den Bundestag eingebracht, der an den Innenausschuss überwiesen wurde. Die Kleine Anfrage vertieft nun die Faktenbasis zu diesem Antrag. Auch die Debatte um technologiegetriebene Infrastrukturentscheidungen zeigt, wie sehr parlamentarische Kontrolle auf belastbare Datengrundlagen angewiesen ist.
Haushalt und Beschaffung 2027–2030
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft Haushaltsmittel und Investitionsplanung. Die Fragesteller wollen wissen, wie viel Geld die Bundespolizei seit 2020 jährlich für Beschaffung, Erprobung und Betrieb technischer Grenzüberwachungssysteme aufgewendet hat. Außerdem fragen sie nach Beschaffungs- und Modernisierungsvorhaben mit einem Finanzvolumen von jeweils mehr als einer Million Euro für die Jahre 2027 bis 2030. Angesichts des allgemeinen Drucks auf Sicherheitshaushalte — sichtbar auch beim Sanierungsstau bei Bundeswasserstraßen — ist dieser Aspekt parlamentarisch besonders relevant.
Schließlich fragt die AfD nach internationalen Erfahrungen: Welche Erkenntnisse hat die Bundespolizei seit 2020 im Austausch mit Frontex und anderen europäischen Grenzbehörden über den Einsatz von Drohnen, Wärmebildkameras und KI gewonnen? Und welche dieser Technologien wurden anschließend erprobt, beschafft oder verworfen? Die Bundesregierung hat die Anfrage bislang nicht beantwortet.
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Direkt betroffen sind die Einsatzkräfte der Bundespolizei sowie alle Personen, die grenznahe Bereiche passieren — sowohl hinsichtlich Sicherheitsgewinn als auch möglicher Überwachung durch automatische Kennzeichenerfassung oder Drohneneinsätze. Indirekt betrifft die Frage nach Haushaltsmitteln und geplanten Beschaffungsvorhaben alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8694) ist am 19. Oktober 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage bislang nicht beantwortet. Nach § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Das genaue Datum der Zuleitung ist der Drucksache nicht zu entnehmen. Für die tatsächliche Beantwortung ist die zugehörige Antwort-Drucksache zu prüfen.
- UAS (Unmanned Aircraft Systems)
- Unbemannte Luftfahrtsysteme, im allgemeinen Sprachgebrauch als Drohnen bezeichnet. Die Bundespolizei erprobt sie seit 2025 als ergänzendes Führungs- und Einsatzmittel.
- § 27b BPolG
- Rechtsgrundlage für die automatische Kennzeichenerfassung durch die Bundespolizei im öffentlichen Verkehrsraum; bei fehlendem Fahndungstreffer sind die Daten sofort zu löschen.
- Frontex
- Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache mit Sitz in Warschau; koordiniert und unterstützt den Grenzschutz der EU-Mitgliedstaaten.
Welche Technik setzt die Bundespolizei laut Drucksache bereits ein?
Laut Vorbemerkung der Anfrage setzt die Bundespolizei seit 2025 unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen/UAS) im Rahmen einer Pilotierung ein. Außerdem ist die automatische Kennzeichenerfassung nach § 27b BPolG rechtlich bereits möglich. Detaillierte Zahlen zu Kamerasystemen und Sensorik sind Gegenstand der Anfrage und noch nicht beantwortet.
Was ist § 27b BPolG und warum ist er relevant?
§ 27b des Bundespolizeigesetzes erlaubt der Bundespolizei im öffentlichen Verkehrsraum eine vorübergehende automatische Erfassung von Fahrzeugkennzeichen und deren Abgleich mit Fahndungsbeständen. Daten ohne Treffer müssen sofort gelöscht werden.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Für Kleine Anfragen sieht § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor. Das genaue Zuleitungsdatum ist der Drucksache nicht zu entnehmen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8694 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































