- Bereinigte Schutzquote sank 2025 auf 37,5 Prozent — 2022 lag sie bei 72,3 Prozent
- 35.479 zunächst abgelehnte Asylsuchende erhielten 2025 doch noch Schutz
- 26 Fragen zu BAMF-Entscheidungen, Gerichten und unbegleiteten Minderjährigen im H1 2026
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7348 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die bereinigte Schutzquote des BAMF — also die Anerkennungsquote bei rein inhaltlichen Entscheidungen ohne formelle Verfahrenserledigungen — lag laut früheren Antworten der Bundesregierung im Jahr 2022 bei 72,3 Prozent, sank bis 2024 auf 59,3 Prozent und fiel 2025 auf 37,5 Prozent (BT-Drs. 21/4448). Als wesentlicher Treiber gilt der Entscheidungsstopp zu syrischen Asylsuchenden ab Dezember 2024. Hinzu kommt die GEAS-Reform, die zum 12. Juni 2026 in Kraft getreten ist und das europäische Asylrecht neu ordnet. Die Fraktion Die Linke stellt seit mehreren Jahren halbjährlich derartige ergänzende Statistikanfragen zum BAMF, um Aspekte zu beleuchten, die in der offiziellen Berichterstattung wenig Beachtung finden.
- 37,5 % — Bereinigte Schutzquote des BAMF im Jahr 2025; 2022 lag sie noch bei 72,3 Prozent.
- 35.479 — Zunächst abgelehnte Asylsuchende, die 2025 (bis Ende November) nachträglich einen Schutzstatus erhielten (2024: 15.424).
- 44,9 % — Anteil von Kindern und Jugendlichen unter allen Asylsuchenden im Jahr 2025; 4,4 Prozent waren unbegleitete Minderjährige.
- 65,4 % — Anteil der Asylsuchenden 2025 ohne anerkannte Identitätsnachweise (2024: 49,9 Prozent).
- 576 — Asylsuchende, deren Mobiltelefone 2025 durch das BAMF ausgelesen wurden; 2023 waren es noch 12.556 Fälle.
Im Detail
Die Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) liefert regelmäßig Zahlen zu Anerkennungen und Ablehnungen — doch diese Zahlen bilden die tatsächliche Schutzlage nur unvollständig ab. Genau hier setzt die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7348 an, die die Fraktion Die Linke am 27. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht hat. Mit 26 teils mehrteiligen Fragen richtet sie sich an die Bundesregierung und fragt nach ergänzenden Informationen zur Asylstatistik für das erste Halbjahr 2026.
Bereinigte Schutzquote: Stark gesunken seit 2022
Das Kernkonzept der Anfrage ist die sogenannte bereinigte Schutzquote. Sie unterscheidet sich von der offiziellen BAMF-Schutzquote dadurch, dass formelle Entscheidungen — etwa Verfahrenseinstellungen oder Dublin-Überstellungen — aus der Berechnung herausgenommen werden. Nur inhaltliche Prüfungen fließen ein. Das Ergebnis fällt regelmäßig deutlich höher aus als die offiziell kommunizierte Quote: 2022 lag die bereinigte Schutzquote laut früheren Bundesregierungsantworten bei 72,3 Prozent, während das BAMF 56,2 Prozent auswies. Bis 2025 sank die bereinigte Quote auf 37,5 Prozent — ein Rückgang, den die Fragesteller vor allem auf den Entscheidungsstopp zu syrischen Asylsuchenden ab Dezember 2024 zurückführen. Syrerinnen und Syrer wurden bis dahin zu nahezu 100 Prozent als schutzbedürftig anerkannt.
Nachträgliche Schutzgewährung: 35.479 Fälle im Jahr 2025
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft Menschen, die vom BAMF zunächst abgelehnt wurden und später doch noch einen Schutzstatus erhielten. Laut Vorbemerkung der Drucksache traf dies im Jahr 2025 (bis Ende November) auf 35.479 Personen zu — mehr als doppelt so viele wie 2024 (15.424). Davon erhielten 5.135 ihren Status durch Gerichtsentscheidungen, 2.261 durch Abhilfeentscheidungen des BAMF selbst und 27.912 im Rahmen von Folgeanträgen, was laut Drucksache vor allem afghanische Frauen betrifft. Diese Zahlen zeigen, dass das formale Anerkennungsverfahren in einer erheblichen Zahl von Fällen erst nach der BAMF-Erstentscheidung zu einem Schutzstatus führt.
Wer stellt Asylerstanträge?
Die Vorbemerkung der Anfrage verweist auf eine Zusammensetzung der Asylsuchenden, die in öffentlichen Debatten oft nicht vollständig abgebildet wird: Im Jahr 2025 betrafen 85,5 Prozent aller Asylanträge erwachsene Frauen (40,6 Prozent) oder Minderjährige unter 18 Jahren (44,9 Prozent). Rund 4,4 Prozent aller Antragstellenden waren unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Zudem waren laut Drucksache rund 40 Prozent der Asylsuchenden nicht unerlaubt eingereist, sondern in Deutschland geboren (15,6 Prozent), mit Visum eingereist (15,6 Prozent) oder aus einem visumfreien Land (8,4 Prozent) gekommen.
Iran und Afghanistan: Besondere Frageschwerpunkte
Einen besonderen Raum nimmt die Situation iranischer und afghanischer Asylsuchender ein. Die Anfrage hinterfragt die Stichhaltigkeit bestimmter Ablehnungsmuster des BAMF bei iranischen Antragstellenden — etwa ob die Teilnahme an Demonstrationen ohne besondere Funktion keinen Schutzbedarf auslöse oder ob eine legale Ausreise über den Flughafen gegen politische Verfolgung spreche. Diese Fragen stützen sich auf ein Policy Paper der Organisation Pro Asyl, das laut Drucksache zurückgehende Schutzquoten trotz verschärfter Menschenrechtslage im Iran beschreibt. Die Fragesteller wollen zudem wissen, wie viele weibliche afghanische Staatsangehörige mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status in Deutschland leben.
Handy-Auslesen: Drastischer Rückgang
Die ressourcenintensive Auswertung von Mobiltelefonen Asylsuchender durch das BAMF ist stark zurückgegangen: Im Jahr 2025 wurden laut Drucksache nur noch 576 Geräte ausgelesen, in 324 Fällen wurden die Daten ausgewertet. 2023 hatte das BAMF noch 12.556 Handy-Auslesungen vorgenommen. Die Fragesteller fragen nach Gesamtkosten und Personalaufwand dieser Maßnahme sowie nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis, da die Maßnahme in früheren Jahren laut vorheriger Antwort der Bundesregierung in nur 28 Fällen einen Verdacht auf fehlerhafte Herkunftsangaben stützte.
Die GEAS-Reform, die am 12. Juni 2026 in Kraft getreten ist und das Gemeinsame Europäische Asylsystem neu ordnet, bildet den rechtlichen Rahmen für einen Teil der Fragen zum ersten Halbjahr 2026. Die Fragesteller bitten die Bundesregierung, für den Zeitraum ab dem 12. Juni 2026 jeweils auf die neuen europäischen Rechtsgrundlagen einzugehen. Zu den weiteren Themenkomplexen der Anfrage gehören Flughafenverfahren, Einreise- und Aufenthaltsverbote, die Entscheidungsstatistik des Verwaltungsgerichts Gera sowie die Anwendung der seit Februar 2024 geltenden Strafvorschrift für falsche Angaben im Asylverfahren — bei der das BAMF bis März 2026 lediglich drei Strafanzeigen gestellt hatte.
Asyl- und Migrationspolitik beschäftigt den Bundestag in dieser Wahlperiode intensiv. Einen anderen Aspekt der Migrationspolitik beleuchtet der Beitrag Umfassende Migrationswende als Konsequenz aus dem CSD-Anschlag in Berlin. Zur Meinungsfreiheit im Kontext von Parteiverboten und UN-Kritik informiert der Beitrag Meinungsfreiheit: UN-Kritik an § 188 StGB und Parteiverboten.
Betroffen von den erfragten Daten und den dahinterliegenden Entscheidungen sind Asylsuchende aus allen Herkunftsländern — darunter besonders Menschen aus Syrien, Afghanistan, Iran, Irak und der Türkei. Die Anfrage richtet ein besonderes Augenmerk auf Frauen, Kinder und unbegleitete Minderjährige, die im Jahr 2025 gemeinsam 85,5 Prozent aller Asylantragstellenden ausmachten.
Die Anfrage wurde am 27. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat gemäß der parlamentarischen Geschäftsordnung 21 Tage Zeit zur Beantwortung; die Frist läuft bis zum 17. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Bereinigte Schutzquote
- Anerkennungsquote im Asylverfahren, bei der nur inhaltliche BAMF-Entscheidungen gezählt werden — formelle Erledigungen ohne inhaltliche Prüfung bleiben außen vor.
- GEAS-Reform
- Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) wurde reformiert und trat am 12. Juni 2026 in Kraft; es ordnet die Asylverfahren und Zuständigkeiten innerhalb der EU neu.
- Dublin-Verfahren
- Regelung, die bestimmt, welcher EU-Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist — in der Regel das Land der ersten Einreise.
Was ist die bereinigte Schutzquote?
Die bereinigte Schutzquote gibt an, wie viele Asylsuchende bei rein inhaltlichen BAMF-Entscheidungen Schutz erhalten — ohne formelle Entscheidungen wie Verfahrenseinstellungen, die keine inhaltliche Prüfung enthalten.
Warum sank die bereinigte Schutzquote 2025 so stark?
Laut Vorbemerkung der Fragesteller hängt der Rückgang vor allem mit dem Entscheidungsstopp zu syrischen Asylsuchenden ab Dezember 2024 zusammen, die zuvor zu nahezu 100 Prozent anerkannt wurden.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage ab Einreichung. Die Anfrage wurde am 27. Juli 2026 eingereicht, die Frist läuft bis zum 17. August 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7348 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































