- 1.800 Castorbehälter an 16 Standorten warten auf Neugenehmigung
- Brunsbüttel und Jülich lagern Atommüll ohne gültige Genehmigung
- Neues Sicherheitsregelwerk kommt frühestens Mitte 2027
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7209 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Im April 2023 wurden die letzten drei deutschen Atomkraftwerke abgeschaltet. Seitdem lagern hochradioaktive Abfälle aus 60 Jahren Atomkraftnutzung an 16 Standorten in bis zu 1.800 Castorbehältern. Die ursprünglichen Genehmigungen waren auf 40 Jahre ausgelegt — in der Erwartung, dass bis dahin ein Endlager betriebsbereit sei. Da die Endlagersuche noch Jahrzehnte dauern wird, müssen die Zwischenlager-Genehmigungen nun verlängert werden. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) veranschlagt für jeden Genehmigungsprozess acht Jahre, weshalb das Verfahren für Gorleben — die erste auslaufende Genehmigung (2034) — bereits läuft. Ein eigenständiges Regelwerk für diesen neuen Sachverhalt fehlt bisher.
- 16 Standorte — An 16 Zwischenlagerstandorten in Deutschland wird hochradioaktiver Abfall gelagert.
- bis zu 1.800 Castorbehälter — So viele Transport- und Lagerbehälter warten auf ein tiefengeologisches Endlager.
- 26 Druckschalterereignisse — Seit 1997 aufgetreten bei 1.583 Behältern und 28.030 Betriebsjahren an 9 von 16 Standorten.
- 8 Jahre — So lange dauert laut BASE ein vollständiges Genehmigungsverfahren für ein Zwischenlager.
- 2034 — In diesem Jahr läuft die erste Genehmigung (Gorleben) aus; bis 2047 enden alle übrigen.
Im Detail
Die rechtlichen und technischen Anforderungen an eine verlängerte Zwischenlagerung sind den bestehenden Regeln für Verfahren, Sicherheit und Sicherung zu entnehmen.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7209
An 16 Standorten in Deutschland lagern bis zu 1.800 Castorbehälter mit hochradioaktivem Abfall — das Erbe von 60 Jahren Atomkraftnutzung. Die Genehmigungen für diese Zwischenlager laufen ab 2034 schrittweise aus, das tiefengeologische Endlager ist jedoch noch Jahrzehnte entfernt. Wie die sichere Zwischenlagerung rechtlich und technisch für die kommenden Jahrzehnte gesichert werden soll, beantwortet die Bundesregierung in BT-Drs. 21/7209 vom 17. Juli 2026 auf 37 Fragen der Grünen-Fraktion.
Was gilt aktuell?
Die bestehenden Zwischenlager-Genehmigungen nach § 6 Atomgesetz (AtG) sind auf 40 Jahre ausgelegt — ein Zeitraum, der ursprünglich ausreichen sollte, bis ein Endlager betriebsbereit ist. Dieses Ziel ist nicht mehr realistisch. Für das Zwischenlager Gorleben, dessen Genehmigung 2034 ausläuft, läuft seit November 2024 das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP); ein Scoping-Termin fand im Oktober 2025 statt. Besonders problematisch ist die Situation in Brunsbüttel und Jülich: Dort werden hochradioaktive Abfälle seit über einem Jahrzehnt ohne gültige Genehmigung, allein auf Basis aufsichtlicher Anordnungen, gelagert. In Brunsbüttel hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig 2013 die Betriebsgenehmigung aufgehoben, weil der Absturz eines Großraumflugzeugs und moderne Waffensysteme nicht ausreichend berücksichtigt worden waren.
Neues Regelwerk für Zwischenlager erst 2027
Ein zentrales Problem: Ein eigenständiges Sicherheitsregelwerk für die verlängerte Zwischenlagerung existiert bislang nicht. Die Bundesregierung teilt mit, dass das neue untergesetzliche sicherheitstechnische Regelwerk erst Mitte 2027 vom Länderausschuss für Atomkernenergie (LAA) verabschiedet und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden soll. Bis dahin werden bestehende Regeln sinngemäß angewendet — darunter ESK-Leitlinien der Entsorgungskommission vom 7. September 2023 sowie Regelwerk, das ursprünglich für den Betrieb von Atomkraftwerken entwickelt wurde. Mehrere Verwaltungsgerichte in Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben laut Regierung bestätigt, dass das BASE diese Regeln zutreffend angewandt hat.
Sicherheit der Castorbehälter über 40 Jahre hinaus
Ein weiterer Kernpunkt betrifft die Castorbehälter selbst. Die sicherheitstechnischen Nachweise sind auf 40 Jahre ausgelegt — ein Zeitraum, der je nach Endlagerzeitplanung um das Dreifache überschritten werden könnte. Die Bundesregierung erklärt, dass die 40-Jahres-Frist keinen technischen Verschleißgrenzwert darstellt, sondern einen Nachweiszeitraum. Langzeituntersuchungen zeigten, dass die Dichtfunktion auch darüber hinaus zuverlässig erhalten bleibe. Empirische Belege für sichere Langzeitnutzungen über 50 Jahre existieren weltweit allerdings nicht. Eine direkte Inspektion des Behälterinneren ist technisch nicht möglich; Sicherheitsnachweise beruhen auf Rechenmodellen. Die BGZ entwickelt im Vorhaben OBSERVE ein integrales Dosisleistungs- und Temperaturmessprogramm, um Behälter ohne Öffnung überwachen zu können.
Seit 1997 wurden insgesamt 26 Druckschalterereignisse an 9 der 16 Standorte registriert. Dem stehen 1.583 Behälter und 28.030 Betriebsjahre gegenüber — die Häufigkeit ist damit sehr gering. Defekte Druckschalter sind selbstüberwachend ausgeführt und werden erkannt; ein präventiver Austausch sei aus Strahlenschutzgründen nicht gerechtfertigt, so die Regierung.
Schutz gegen Drohnen und Cyberangriffe
Zu Fragen nach Drohnenabwehr und Cybersicherheit (Fragen 26 und 27) verweist die Bundesregierung auf SEWD-Richtlinien, die als Verschlusssachen eingestuft sind. Konkrete Maßnahmen werden nicht offengelegt. Das Thema Drohnen werde seit vielen Jahren bei den mindestens alle drei Jahre stattfindenden Evaluationen behandelt, Cybersicherheitsrichtlinien werden jährlich überprüft. Angriffe auf Zwischenlager wurden laut Bundesregierung weder in den letzten fünf Jahren noch im Zeitraum davor registriert. Militärische Bedrohungsszenarien sind nach Auskunft der Regierung nicht Gegenstand der atomrechtlichen Genehmigungsverfahren — im Kriegsfall sei die Bundeswehr zuständig.
Personal und Kompetenzerhalt
Das BASE verfügt aktuell über rund 519 Plan- und Stellen — gegenüber 40 im Jahr 2016. Ab Mitte der 2030er-Jahre werden bis zu elf Genehmigungsverfahren parallel laufen. Refinanzierte Stellen aus dem KENFO sind von Sparvorgaben ausgenommen. Für den langfristigen Kompetenzerhalt hat das Bundesministerium für Umwelt zwei Qualifizierungsverbünde gegründet, die 2024 ihre Arbeit aufnahmen: den Qualifizierungsverbund Nukleare Sicherheit (QV N) und den Qualifizierungsverbund Strahlenschutz (QV S). Finanzielle Mittel für unabhängige zivilgesellschaftliche Expertise in den Genehmigungsverfahren gibt es dagegen nicht — die Bundesregierung verneint hierzu sowohl eine Rechtsgrundlage als auch eine Haushaltermächtigung.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung ist in BT-Drs. 21/7209 nachzulesen, die am 17. Juli 2026 veröffentlicht wurde.
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Betroffen sind Anwohnerinnen und Anwohner der 16 Zwischenlagerstandorte in ganz Deutschland, darunter Gorleben, Ahaus, Brunsbüttel, Jülich und weitere Standorte an früheren Kernkraftwerkstandorten. Mittelbar sind alle Steuerzahler betroffen, da die sichere Verwaltung des Atommülls über Jahrzehnte finanziert werden muss — großteils aus dem kerntechnischen Entsorgungsfonds KENFO, in den die AKW-Betreiber Milliardenbeträge eingezahlt haben.
Die Bundesregierung hat die meisten Fragen inhaltlich beantwortet. Bei sicherheitsrelevanten Fragen zu Drohnenabwehr und Cybersicherheit (Fragen 26 und 27) verweist sie auf als Verschlusssache eingestufte SEWD-Richtlinien und gibt keine konkreten Maßnahmen preis. Bei der Finanzierung unabhängiger Expertise für Bürger (Frage 35) verneint sie jede Unterstützungsmöglichkeit.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Atommüll-Zwischenlager: Genehmigungen laufen ab 2034 aus →
- Castorbehälter
- Spezielle Transport- und Lagerbehälter für hochradioaktive Abfälle, ausgelegt für 40 Jahre. Die Abkürzung steht für 'Cask for Storage and Transport of Radioactive Material'.
- BASE
- Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung — zuständige Genehmigungsbehörde für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb staatlicher Verwahrung.
- KENFO
- Kerntechnischer Entsorgungsfonds — Fonds, in den die AKW-Betreiber Milliarden eingezahlt haben, um die Kosten der nuklearen Entsorgung langfristig zu sichern.
Wann laufen die ersten Zwischenlager-Genehmigungen aus?
Die erste Genehmigung für das Zwischenlager Gorleben läuft 2034 aus. Bis 2047 enden alle übrigen Genehmigungen. Das Genehmigungsverfahren dauert laut BASE acht Jahre, weshalb die Antragsstellung unmittelbar bevorsteht.
Was passiert mit Brunsbüttel und Jülich?
Beide Standorte lagern hochradioaktiven Abfall ohne gültige Genehmigung, nur auf Basis aufsichtlicher Anordnungen. In Brunsbüttel hatte ein Gericht die Genehmigung wegen unzureichenden Schutzes aufgehoben.
Sind die Castor-Behälter sicher genug für mehr als 40 Jahre?
Laut Bundesregierung stellt die 40-Jahres-Frist keinen technischen Verschleißgrenzwert dar, sondern einen Nachweiszeitraum. Langzeituntersuchungen zeigen, dass die Dichtfunktion auch darüber hinaus zuverlässig bleibt — empirische Belege für Nutzungen über 50 Jahre existieren weltweit jedoch nicht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7209 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































