- 604.978 Personen mit Erwerbs-/Bildungstitel noch in Deutschland (Stand April 2026)
- Indien ist mit 91.009 Personen die größte Herkunftsgruppe
- Blaue Karte EU: 125.845 Erteilungen seit Einführung — davon 52.404 allein in 2024
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6317 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland verfolgt seit mehreren Jahren eine aktive Strategie zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte und hat das Aufenthaltsgesetz wiederholt reformiert. Zuletzt trat mit der Chancenkarte (§ 20a AufenthG) zum 1. Juni 2024 ein neues Instrument in Kraft, das qualifizierten Interessenten die Einreise zur Arbeitssuche erlaubt. Die Bundesagentur für Arbeit betreibt zudem Anwerbeprogramme wie THAMM Plus und African Skills 4 Germany. Die AfD-Fraktion hatte die ursprüngliche Anfrage (BT-Drs. 21/5955) gestellt, um einen Gesamtüberblick über erteilte Titel, verbleibende Personen und deren Integration in den Arbeitsmarkt oder möglichen Sozialleistungsbezug zu erhalten. Die Antwort vom 5. Juni 2026 basiert auf Daten des Ausländerzentralregisters und der Bundesagentur für Arbeit.
- 604.978 Personen — hielten sich am 30. April 2026 mit einem Erwerbs- oder Bildungstitel nach §§ 16a ff. AufenthG in Deutschland auf (Quelle: Ausländerzentralregister).
- 125.845 Blaue Karten EU — wurden seit Einführung der aktuellen Regelung (§ 18g AufenthG) erteilt; 2024 allein 52.404, 2025 bereits 54.951.
- 231.081 Aufenthaltserlaubnisse nach § 18b AufenthG — für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung seit 2020; mit 67.010 Erteilungen war 2023 das Spitzenjahr.
- 135.448 Aufenthaltserlaubnisse nach § 16a AufenthG — für Berufsausbildung und berufliche Weiterbildung seit 2020; von 7.020 (2020) auf 43.417 (2025) gestiegen.
- 226 Personen — aus dem gesamten Personenkreis hatten laut AZR zum Stichtag 30. April 2026 einen SGB-II-Leistungsbezug erfasst; die Bundesregierung wertet diese Zahl als nicht valide.
Im Detail
Es ist Ziel der Bundesregierung, im Rahmen der Zuständigkeit und Möglichkeiten des Bundes für Rahmenbedingungen zu sorgen, die einer Abwanderung entgegenwirken.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6317, S. 27
Seit 2015 hat Deutschland über verschiedene Aufenthaltstitel mehr als 800.000 ausländische Fachkräfte, Auszubildende und Forscher aufgenommen. Am Stichtag 30. April 2026 hielten sich davon noch 604.978 Personen im Bundesgebiet auf — das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6317) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Die Daten liefern erstmals einen umfassenden Überblick über zwölf verschiedene Aufenthaltstitel des Aufenthaltsgesetzes und ihre Entwicklung seit 2015.
Fachkräftezuwanderung: Starkes Wachstum bei fast allen Titeln
Besonders dynamisch entwickelt hat sich die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG), die für Hochqualifizierte mit Hochschulabschluss und einem Mindestgehalt gilt: Nach ihrer Neuregelung wurden 2023 zunächst 4.884 Karten erteilt, 2024 stieg die Zahl auf 52.404 und 2025 auf 54.951. Insgesamt wurden bis April 2026 125.845 Blaue Karten vergeben. Indien stellt mit weitem Abstand die größte Gruppe (2024: 12.733; 2025: 12.733).
Deutlich gewachsen ist auch die Zahl der Aufenthaltserlaubnisse für Berufsausbildung und berufliche Weiterbildung (§ 16a AufenthG): von 7.020 im Jahr 2020 auf 43.417 im Jahr 2025. Kumuliert erhielten seit 2020 insgesamt 135.448 Personen diesen Titel. Vietnam dominiert diese Kategorie seit Jahren, gefolgt von Marokko und Indien. Einen ähnlichen Wachstumstrend zeigen die Fachkräftetitel mit qualifizierter Berufsausbildung (§ 18a AufenthG, kumuliert 117.283 Erteilungen seit 2020) und der akademische Fachkräftetitel (§ 18b AufenthG, kumuliert 231.081 seit 2020).
Aufenthaltstitel für selbstständige Tätigkeit: nur mäßiges Wachstum
Deutlich verhaltener ist die Entwicklung bei Aufenthaltserlaubnissen für selbstständige Tätigkeit (§ 21 AufenthG): Hier schwankten die Zahlen zwischen 634 (2015) und 1.137 (2025), insgesamt 8.882 über den gesamten Zeitraum. Die Chancenkarte (§ 20a AufenthG), erst seit Juni 2024 verfügbar, verzeichnete bis April 2026 insgesamt 6.915 Erteilungen — hauptsächlich an Staatsangehörige aus Indien, der Türkei und China.
Wer arbeitet, wer bezieht Leistungen?
Zu einem zentralen Interesse der Anfrage — wie viele dieser Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind — können nur Hilfsdaten geliefert werden: Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Stichtag 30. September 2025) waren allein nach § 18a AufenthG (Fachkräfte mit Berufsausbildung) 57.898 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, nach § 18b AufenthG (akademische Fachkräfte) 41.915 und nach der Blauen Karte EU (§ 18g inkl. Altfälle) 95.844. Eine Auswertung nach Einreisedatum ist statistisch nicht möglich, wie die Regierung erklärt.
Beim Bezug von Sozialleistungen weist die Bundesregierung ausdrücklich auf mangelnde Datenqualität hin: Die Meldepflicht des Leistungsbezugs ans Ausländerzentralregister besteht erst seit dem 1. November 2025. Zum Stichtag 30. April 2026 waren für lediglich 226 Personen aus dem gesamten Kreis ein SGB-II-Bezug und für 15 Personen ein SGB-XII-Bezug vermerkt — Zahlen, die die Regierung selbst als nicht valide einschätzt.
Was gilt aktuell?
Das Aufenthaltsgesetz regelt in den §§ 16a ff. und §§ 18 ff. detailliert, unter welchen Voraussetzungen ausländische Staatsangehörige zur Ausbildung oder Erwerbstätigkeit nach Deutschland kommen dürfen. Grundsätzlich setzt jeder Aufenthaltstitel nach § 5 Abs. 1 AufenthG die Sicherung des Lebensunterhalts ohne öffentliche Mittel voraus. Absolventen einer deutschen Berufsausbildung können nach § 20 AufenthG bis zu 18 Monate zur Arbeitssuche bleiben; eine Niederlassungserlaubnis ist für diese Gruppe bereits nach zwei Jahren möglich.
Auf Fragen nach dem tatsächlichen Rückkehrverhalten bei Wegfall des Aufenthaltszwecks (z. B. durch Ausbildungsabbruch) und nach dem Ausmaß von Missbrauch durch Scheinarbeitsverhältnisse oder unlautere Vermittlungsagenturen erklärt die Bundesregierung, keine entsprechenden Erkenntnisse zu haben, da eine statistische Erfassung nicht erfolgt. Sie betont jedoch, Berichte zu problematischen Konstellationen ernst zu nehmen und fortlaufend gesetzlichen Anpassungsbedarf zu prüfen.
Lesen Sie auch unsere Übersicht zur Schöffen-Reform sowie zum Thema betriebliche Altersversorgung als weitere Beispiele für laufende arbeits- und sozialrechtliche Debatten im Bundestag.
Weiterlesen:
- Bundestag 16.06.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Asse II: Atomabfall-Rückholung verzögert sich auf nach 2039
- Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Linke fordert Klima-Kurzarbeitergeld
Betroffen sind ausländische Fachkräfte, Auszubildende, Studierende, Forscher und Selbstständige, die über die genannten Aufenthaltstitel nach Deutschland gekommen sind. Mittelbar sind auch deutsche Arbeitgeber betroffen, die auf die Gewinnung internationaler Fachkräfte angewiesen sind, sowie Steuerzahler und Beitragszahler, die ein Interesse an der Arbeitsmarktintegration dieser Personen haben.
Zu Fragen über Missbrauch der Aufenthaltstitel, Rückkehrverhalten und genaue Sozialleistungsbezüge verweist die Bundesregierung auf fehlende Statistiken oder mangelnde technische Möglichkeiten. Zu Frage 6 (Bundeskosten) erklärt sie, dass eine Zuordnung nicht möglich sei, da Ausländerbehörden als Länderbehörden zuständig sind.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 05.06.2026) AfD hinterfragt 160.000 Aufenthaltstitel für ausländische Fachkräfte →
- Blaue Karte EU
- Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit Hochschulabschluss und einem Mindestgehalt, geregelt in § 18g AufenthG. Gilt EU-weit.
- Chancenkarte
- Seit Juni 2024 möglicher Aufenthaltstitel (§ 20a AufenthG) zur Einreise nach Deutschland zwecks Arbeitssuche für qualifizierte Personen ohne vorab gesichertes Jobangebot.
- Ausländerzentralregister (AZR)
- Bundesweite Datenbank, in der aufenthaltsrechtliche Daten zu nicht deutschen Staatsangehörigen in Deutschland gespeichert werden. Grundlage für viele Antworten in dieser Drucksache.
Wie viele Fachkräfte aus dem Ausland leben noch in Deutschland?
Laut Ausländerzentralregister hielten sich am 30. April 2026 insgesamt 604.978 Personen in Deutschland auf, die seit 2015 einen Aufenthaltstitel für Erwerbs- oder Bildungszwecke erhalten haben.
Welche Nationalitäten kommen am häufigsten?
Unter den aktuell aufhältigen Personen stellen Inder mit 91.009 die größte Gruppe, gefolgt von Vietnamesen (35.348), Türken (34.865) und Chinesen (31.409).
Was ist die Blaue Karte EU?
Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) ist ein Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte mit akademischem Abschluss und einem Mindestgehalt. Seit ihrer Einführung 2023 wurden bis April 2026 insgesamt 125.845 Karten erteilt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6317 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































