- 19 NGO-Partnerschaften in Rheinland-Pfalz erhielten 2024 über 2,2 Mio. Euro
- Bundestagswahlkreis Worms steht im Mittelpunkt der Transparenzfragen
- 15 Fragen zu Empfängern, Kontrolle und Rückforderungen seit 2020
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7294 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert seit Jahren lokale NGO-Strukturen über sogenannte Partnerschaften für Demokratie. In Rheinland-Pfalz existieren laut BT-Drs. 21/1635 insgesamt 19 solcher Partnerschaften, die 2024 gemeinsam über 2,2 Mio. Euro aus Bundesmitteln erhielten. Im Bundestagswahlkreis 205 Worms ist die Stadt Worms als federführendes Amt Träger einer solchen Partnerschaft. Die Mittelverteilung an lokale Letztempfänger-NGOs erfolgt über Begleitausschüsse, Koordinierungs- und Fachstellen sowie Bündnisse, deren genaue Zusammensetzung und Entscheidungsgewalt laut Fragesteller öffentlich nicht vollständig nachvollziehbar ist.
- 19 — Partnerschaften für Demokratie in Rheinland-Pfalz, die 2024 gefördert wurden (BT-Drs. 21/1635)
- über 2,2 Mio. Euro — Gesamtfördersumme für diese 19 Partnerschaften in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024
- 2020 bis 2026 — Abgefragter Zeitraum für Förderdaten, Verwendungsnachweise und Rückforderungen
- 15 — Einzelfragen der AfD-Fraktion, davon mehrere mit Unterunterpunkten zu Rückforderungen und Mahnbescheiden
Im Detail
Über die organisatorische Zusammensetzung der 'Partnerschaften für die Demokratie' und die konkrete Förderhöhe lokaler NGOs als Letztempfänger besteht derzeit keine vollständige Transparenz.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7294, AfD-Fraktion
Das Bundesprogramm Demokratie leben! verteilt jährlich Millionen Euro an lokale Nichtregierungsorganisationen — über eine mehrstufige Förderstruktur, die nach Ansicht der AfD-Fraktion an Transparenz vermissen lässt. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7294 vom 23. Juli 2026 stellt die Fraktion 15 detaillierte Fragen zur konkreten Mittelverwendung im Bundestagswahlkreis 205 Worms und in Rheinland-Pfalz insgesamt.
Allein in Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2024 laut einer früheren Regierungsantwort (BT-Drs. 21/1635) insgesamt 19 Partnerschaften für Demokratie mit über 2,2 Mio. Euro aus Bundesmitteln gefördert. Im Wahlkreis Worms ist die Stadt Worms als sogenanntes federführendes Amt die Trägerin der örtlichen Partnerschaft. Sie empfängt die Bundesmittel und leitet sie an lokale NGOs als Letztempfänger weiter.
Wie das Demokratie-leben!-Programm in Worms funktioniert
Die Vergabestruktur des Programms ist vielschichtig: Eine Koordinierungs- und Fachstelle — selbst eine lokale NGO — wirkt an der Entscheidung über die Weiterleitung mit. Ergänzend gibt es ein zivilgesellschaftliches Bündnis, ein Jugendforum und einen Begleitausschuss, dem laut Landesregierung Rheinland-Pfalz mehrheitlich Vertreter der lokalen Zivilgesellschaft angehören. Diese Gremien entscheiden maßgeblich darüber, welche Projektideen umgesetzt werden. Die AfD-Fraktion fragt nun nach der genauen Zusammensetzung all dieser Gremien für den Zeitraum 2020 bis heute.
Transparenz und Kontrolle im Fokus
Ein Kernthema der Anfrage ist die Frage, ob Empfänger von Fördermitteln selbst in den Vergabegremien sitzen — ein möglicher Interessenkonflikt, nach dem Frage 6 explizit fragt. Zudem will die Fraktion wissen, wie das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) die Verwendungsnachweise prüft, ob Nachweise verspätet oder unvollständig eingingen, wie viele beanstandet wurden und ob seit 2020 Rückforderungen oder Mahnbescheide ergangen sind. Die Fragen 11a bis 11g schlüsseln diesen Komplex detailliert auf.
Darüber hinaus erkundigt sich die Anfrage, ob externe Personen an Förderentscheidungen beteiligt sind, ob diese ihrerseits Bundesmittel erhalten, und ob die Bundesregierung gemeinsam mit geförderten Organisationen Veranstaltungen ausgerichtet oder Publikationen veröffentlicht hat. Diese Fragen zielen auf eine mögliche Verflechtung zwischen staatlicher Förderpolitik und den geförderten Akteuren.
Was gilt aktuell?
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ läuft seit 2015 und wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Kapitel 1702, Titel 684 04) finanziert. Geförderte Organisationen sind laut früherer Regierungsantwort zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Eine vollständige öffentliche Liste aller Letztempfänger und deren Förderhöhen existiert nach Angaben der Fragesteller bislang nicht. Derzeit berät der Bund auch über eine Neuausrichtung des Programms: Die SPD warnt vor einer Umverteilung der Mittel weg von der engagierten Zivilgesellschaft.
Die Anfrage reiht sich in eine Serie ähnlicher Kleiner Anfragen der AfD-Fraktion ein, die bereits in BT-Drs. 21/1635 Basisdaten zur Rheinland-Pfalz-Förderung abgerufen hatten. Jetzt geht es um die Detailebene: konkrete Empfänger, Beträge, Gremienstrukturen und Kontrollverfahren für einen einzigen Wahlkreis. Ähnliche Fragen zur Kontrolle öffentlicher Mittel zeigen sich auch beim Zukunftszentrum Halle, wo die Kosten auf 277 Mio. Euro gestiegen sind.
Die Bundesregierung hat nun bis zum 13. August 2026 Zeit zu antworten. Ob sie alle 15 Fragen vollständig beantwortet oder auf Zuständigkeiten der Länder und Kommunen verweist, bleibt abzuwarten. Vergleichbare frühere Anfragen zeigen, dass die Regierung bei Fragen zu lokalen NGO-Strukturen teils auf fehlende eigene Erkenntnisse hinweist — wie zuletzt bei der Anfrage zu Grenzurückweisungen 2026, wo ebenfalls Datenlücken sichtbar wurden.
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Betroffen sind lokale NGOs und Vereine im Bundestagswahlkreis 205 Worms, die Fördermittel aus dem Programm ‚Demokratie leben!‘ erhalten oder beantragt haben, sowie die kommunale Verwaltung der Stadt Worms als federführendes Amt. Mittelbar sind alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler betroffen, die das Bundesprogramm finanzieren.
SPD: Jasmina Hostert, Sprecherin der AG BFSFJ, warnt vor einer inhaltlichen Neuausrichtung des Programms ‚Demokratie leben!‘ unter Bundesbildungsministerin Karin Prien. Fördergelder sollten nicht von der engagierten Zivilgesellschaft auf eine vermeintlich ’stille Mitte‘ umgelenkt werden. Pressemitteilung lesen →
Berlin, 22. Juli 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion fordern ein Ende der Förderung von Nichtregierungsorganisationen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und setzen uns stattdessen für die Einrichtung eines „Heimatfonds“ ein, der Traditionshandwerk und duale Ausbildung in Hochtechnologieberufen gezielt stärkt. Das BMAS verteilt derzeit Steuergelder an einen linksorientierten NGO-Komplex, der… …
Die Kleine Anfrage wurde am 9. Juli 2026 von der AfD-Fraktion eingereicht und trägt das Datum 23. Juli 2026 auf der Drucksache. Die gesetzliche Antwortfrist beträgt 21 Tage ab Einreichung; die Bundesregierung muss bis zum 13. August 2026 antworten. Nach Eingang der Antwort kann die Anfrage als abgeschlossen gelten.
- Partnerschaft für Demokratie
- Lokale Förderstruktur im Rahmen von 'Demokratie leben!', geleitet von einem kommunalen Amt, das Bundesmittel an lokale NGOs weiterleitet.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben — die Behörde, die das Bundesprogramm 'Demokratie leben!' administriert und Verwendungsnachweise prüft.
- Letztempfänger
- Die lokalen NGOs oder Vereine, die am Ende der Förderstruktur tatsächlich Projektmittel aus dem Bundesprogramm erhalten und umsetzen.
Was ist das Bundesprogramm Demokratie leben!?
Das Bundesprogramm 'Demokratie leben!' fördert Projekte zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie auf lokaler Ebene. Es läuft über das Bundesministerium und wird durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) administriert.
Was ist eine Partnerschaft für Demokratie?
Eine Partnerschaft für Demokratie ist eine lokale Struktur im Rahmen von 'Demokratie leben!', die von einem federführenden kommunalen Amt geleitet wird und Bundesmittel an lokale NGOs weiterleitet.
Wie viel Geld floss 2024 nach Rheinland-Pfalz?
Laut einer früheren Bundesregierungsantwort (BT-Drs. 21/1635) wurden in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024 insgesamt 19 Partnerschaften für Demokratie mit über 2,2 Mio. Euro gefördert.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7294 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































