- 8,33 Mio. Euro aus 10 Mio. Euro BMZ-Budget wurden ausgezahlt
- Fischerei-Programm in Eritrea lief von 2018 bis 2024
- Ob 90.000 Begünstigte tatsächlich erreicht wurden, ist offen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7438 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Programm ‚Management von Fischerei-Ressourcen in Eritrea‘ wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert und vom International Fund for Agricultural Development (IFAD) umgesetzt. Es war mit einem Budget von 10 Mio. Euro ausgestattet und lief von 2018 bis 2024. Eritrea gilt als eines der isoliertesten und ärmsten Länder der Welt mit stark eingeschränkter Pressefreiheit und autoritärer Staatsführung, was Fragen zur Programmkontrolle und Wirksamkeit von Entwicklungshilfe besonders relevant macht. Die Angaben zu Programm und Auszahlungen stammen aus dem Transparenzportal des Bundes.
- 10 Mio. Euro — Gesamtbudget des BMZ-Programms für Fischereimanagement in Eritrea
- 8,33 Mio. Euro — tatsächlich ausgezahlter Betrag laut Transparenzportal des Bundes
- 90.000 Personen — angestrebte Zahl der Programmbegünstigten (Fischer, Frauen, junge Menschen)
- 2018–2024 — Laufzeit des Programms (6 Jahre)
- 20 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Zielerreichung, Nachhaltigkeit und Wirksamkeit
Im Detail
„Management von Fischerei-Ressourcen in Eritrea“ verfolgte nach Angaben des Transparenzportals des Bundes das Ziel, durch ein nachhaltiges Management der Fischereiressourcen zur Verbesserung von Ernährungssicherung, Einkommen und Beschäftigung armer Bevölkerungsgruppen in Eritrea beizutragen.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7438
Ein sechsjähriges Entwicklungshilfeprojekt in Eritrea steht auf dem parlamentarischen Prüfstand: Das BMZ-Programm ‚Management von Fischerei-Ressourcen in Eritrea‘ hat zwischen 2018 und 2024 insgesamt 8,33 Millionen Euro aus dem geplanten Budget von 10 Millionen Euro abgerufen. Ob die rund 90.000 angestrebten Begünstigten tatsächlich erreicht wurden und welche messbaren Wirkungen erzielt werden konnten, fragt die AfD-Fraktion nun in BT-Drs. 21/7438 vom 31. Juli 2026 mit 20 Einzelfragen bei der Bundesregierung ab.
Fischerei-Ressourcenmanagement als Entwicklungsinstrument
Das Programm wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert und vom International Fund for Agricultural Development (IFAD), einem Sonderorgan der Vereinten Nationen, operativ umgesetzt. Ziel war es, durch nachhaltiges Management der Fischereiressourcen zur Verbesserung von Ernährungssicherung, Einkommen und Beschäftigung armer Bevölkerungsgruppen beizutragen. Als Zielgruppe definierte das Programm insbesondere kleinbäuerliche und handwerkliche Fischerinnen und Fischer, ausdrücklich einschließlich Frauen und junger Menschen. Die Laufzeit von sechs Jahren ist mit dem Jahr 2024 offiziell abgeschlossen.
Alle Informationen zu Finanzierungsvolumen, Auszahlungsstand und Zielgruppenangaben entstammen dem Transparenzportal des Bundes (IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-201701242), auf das die Fragesteller in ihrer Vorbemerkung verweisen. Das Portal dokumentiert öffentlich geförderte Entwicklungsmaßnahmen und dient als Grundlage für parlamentarische Kontrolle.
Was die Anfrage im Einzelnen will
Die 20 Fragen der AfD-Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, Johann Martel und Dr. Michael Espendiller lassen sich in vier thematische Blöcke gliedern:
Programmkonzeption und Zieldefinition (Fragen 1–5): Die Fragesteller erkundigen sich nach der fachlichen Grundlage der Sektorauswahl, den vorab definierten Zielindikatoren und den methodischen Ansätzen zur Messung von Ernährungssicherung, Einkommenssteigerung und Beschäftigungseffekten.
Ökologische Durchführung und Nachhaltigkeit (Fragen 6–8): Gefragt wird, welche konkreten Maßnahmen zur nachhaltigen Bewirtschaftung umgesetzt wurden, welche wissenschaftlichen Datengrundlagen zur Bestimmung des maximalen nachhaltigen Ertrags vorlagen und ob Überfischung tatsächlich verhindert werden konnte.
Zielgruppenerreichung und wirtschaftliche Effekte (Fragen 9–17): Dieser Block betrifft konkrete Unterstützungsleistungen für Fischer, die Rolle der Frauenförderung in der Praxis, den Marktzugang sowie die Frage, ob die angestrebten 90.000 begünstigten Personen tatsächlich erreicht wurden — und nach welchen Kriterien diese Zurechnung erfolgte.
Governance, Nachhaltigkeit und Schlussfolgerungen (Fragen 12–20): Abschließend fragen die Abgeordneten nach den beteiligten eritreischen Institutionen, dem dauerhaften Aufbau lokaler Verwaltungsstrukturen im Fischereisektor sowie nach den Evaluierungsergebnissen zur langfristigen Wirksamkeit. Frage 20 bittet die Bundesregierung explizit um ihre Schlussfolgerungen zur Wirksamkeit von Fischereimanagement als Entwicklungsinstrument in — wie die Fragesteller formulieren — „fragilen oder autoritären Staaten-Kontexten“.
Eritrea als Programmland: besonderer Kontext
Eritrea gehört zu den am stärksten abgeschotteten Staaten weltweit. Internationale Organisationen berichten regelmäßig über stark eingeschränkte Bürgerrechte, fehlende Pressefreiheit und begrenzte externe Kontrollmöglichkeiten. Dies erschwert unabhängige Wirkungsprüfungen von Entwicklungsprojekten strukturell. Die Frage, ob Entwicklungshilfe in solchen Kontexten die intendierten Zielgruppen erreicht und ob Nachhaltigkeit nach Programmende gesichert werden kann, ist damit nicht nur eine projektspezifische, sondern eine grundsätzlich entwicklungspolitische Debatte. Ähnliche Fragen zur Transparenz und Wirksamkeit von Förderprogrammen stellen sich auch bei anderen BMZ-Projekten, wie etwa dem Equality Fund mit 18 Mio. Euro BMZ-Förderung für Geschlechtergleichstellung.
Die Bundesregierung hat nach Eingang der Kleinen Anfrage 21 Tage Zeit zur Antwort, die Frist läuft bis zum 21. August 2026. Erst die Regierungsantwort wird zeigen, ob und in welchem Umfang die Ziele des Programms nachweislich erreicht wurden und welche Lehren das BMZ aus der Zusammenarbeit mit IFAD in Eritrea zieht. Vergleichbare parlamentarische Kontrollfragen zur Mittelverwendung im Bereich Gleichstellung und Entwicklungspolitik wurden zuletzt auch im Zusammenhang mit den Gleichstellungsbeauftragten im Bund gestellt.
Weiterlesen:
- Equality Fund: 18 Mio. Euro BMZ-Förderung für Geschlechtergleichstellung
- Gleichstellungsbeauftragte im Bund: Kosten nicht erfasst
- Grüner Knopf: 500 Mio. Textilien verkauft, Förderung über 64 Mio. Euro
Direkte Zielgruppe des Programms waren rund 90.000 kleinbäuerliche und handwerkliche Fischerinnen und Fischer in Eritrea, darunter Frauen und junge Menschen. Indirekt betrifft die Anfrage deutsche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, deren Mittel über das BMZ in das Projekt flossen.
Die Kleine Anfrage wurde am 31. Juli 2026 eingereicht. Die gesetzliche Antwortfrist der Bundesregierung beträgt 21 Tage, die Antwort ist demnach bis spätestens 21. August 2026 fällig. Nach Eingang der Antwort kann die Drucksache im Bundestag weiterberaten werden.
- IFAD
- International Fund for Agricultural Development — ein Sonderorgan der Vereinten Nationen, das ländliche Armut in Entwicklungsländern bekämpft und hier als Umsetzungspartner des BMZ fungierte.
- IATI-Maßnahmen-ID
- Eindeutige Kennnummer im International Aid Transparency Initiative-System, mit der Entwicklungshilfemaßnahmen weltweit öffentlich dokumentiert und nachvollziehbar gemacht werden.
- Ex-post-Evaluierung
- Nachträgliche Wirkungsprüfung eines abgeschlossenen Projekts — sie bewertet, ob die angestrebten Ziele dauerhaft erreicht wurden.
Was war das Ziel des Fischerei-Programms in Eritrea?
Das Programm sollte durch nachhaltiges Fischereimanagement zur Ernährungssicherung, Einkommenssteigerung und Beschäftigung armer Bevölkerungsgruppen in Eritrea beitragen.
Wie viel Geld wurde tatsächlich ausgezahlt?
Laut Transparenzportal des Bundes wurden von den vorgesehenen 10 Mio. Euro insgesamt 8,33 Mio. Euro ausgezahlt.
Wer hat das Programm umgesetzt?
Das BMZ finanzierte das Programm, die operative Umsetzung übernahm der International Fund for Agricultural Development (IFAD).
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7438 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































