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- GdP erhielt laut BT-Drs. 20/8838 im Jahr 2023 Bundesmittel
- Regierungsantwort vom August 2026 nannte hingegen keine Bundeshaushaltsmittel
- AfD fordert jahresweise Aufschlüsselung der Förderung seit 2015
Hintergrund
Im August 2026 antwortete die Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 62 des AfD-Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner (BT-Drs. 21/7745), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales habe der Gewerkschaft der Polizei seit 2015 keine Mittel aus dem ESF, dem ESF Plus oder in diesem Zusammenhang aus dem Bundeshaushalt bewilligt. Eine ältere Regierungsantwort auf BT-Drs. 20/8838 aus der vorherigen Wahlperiode belegte dagegen Zuwendungen der GdP aus Bundesmitteln im Haushaltsjahr 2023. Die AfD-Fraktion wertet dies als unvollständige Beantwortung und beruft sich auf den parlamentarischen Informationsanspruch gemäß Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes.
Im Detail
Seit 2015 habe das BMAS keine Mittel aus dem ESF bzw. aus dem ESF Plus oder in diesem Zusammenhang aus dem Bundeshaushalt der GdP oder für Projekte der GdP bewilligt.
— Bundesregierung, Antwort auf Schriftliche Frage 62, BT-Drs. 21/7745, S. 38
Ob und in welcher Höhe die Gewerkschaft der Polizei (GdP) seit 2015 Fördermittel aus dem Bundeshaushalt erhalten hat, ist zwischen zwei Regierungsantworten strittig. Die AfD-Fraktion hat dazu am 23. September 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8146 eingereicht und verlangt eine lückenlose, jahresweise aufgeschlüsselte Übersicht aller Bundesmittel — einschließlich Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem aktuellen ESF-Plus-Bundesprogramm.
GdP-Förderung: Zwei Regierungsantworten, ein Widerspruch
Ausgangspunkt ist die Antwort der Bundesregierung vom 28. August 2026 auf die Schriftliche Frage 62 des Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner (AfD), dokumentiert in BT-Drs. 21/7745. Darin erklärte die Bundesregierung, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) habe seit 2015 der GdP oder ihren Projekten keine Mittel aus dem ESF, dem ESF Plus oder in diesem Zusammenhang aus dem Bundeshaushalt bewilligt.
Diese Aussage steht nach Ansicht der Fragesteller im Widerspruch zu einer früheren Regierungsantwort auf BT-Drs. 20/8838 aus der vorherigen Wahlperiode, in der für das Haushaltsjahr 2023 ausdrücklich Zuwendungen an die GdP aus Bundesmitteln bestätigt worden waren. Die AfD-Fraktion wertet die Antwort vom August 2026 deshalb als unvollständig, weil sie sich möglicherweise nur auf ESF-Mittel des BMAS bezog und allgemeine Bundeshaushaltsmittel anderer Ressorts außen vor ließ.
Was gilt aktuell?
Gewerkschaften können grundsätzlich staatliche Zuwendungen erhalten, wenn sie Projekte im öffentlichen Interesse durchführen — etwa im Bereich Qualifizierung, soziale Integration oder Beschäftigungsförderung. Eine pauschale Förderung allein aufgrund der Eigenschaft als Gewerkschaft ist nicht vorgesehen. Welche Bundesministerien neben dem BMAS Mittel an die GdP vergeben haben, ist aus den vorliegenden Drucksachen nicht abschließend zu entnehmen.
Parlamentarischer Informationsanspruch als Grundlage
Die AfD-Fraktion beruft sich auf den verfassungsrechtlich verankerten Informationsanspruch des Bundestages gemäß Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes. Danach sind Abgeordnete berechtigt, vollständige Auskünfte von der Bundesregierung zu erhalten. Die Fraktion sieht diesen Anspruch durch die Antwort vom August 2026 nicht erfüllt. Ähnliche Transparenzfragen zum staatlichen Umgang mit gesellschaftlichen Organisationen tauchen im parlamentarischen Betrieb regelmäßig auf, etwa auch bei der Finanzierung zivilgesellschaftlicher Gruppen im Kontext von Klimaprotesten.
Konkrete Frage der Anfrage
Die Fraktion stellt genau eine, präzise formulierte Frage: Mit welchen Summen wurden die GdP oder ihre Projekte seit 2015 aus Bundesmitteln oder ESF-Mitteln gefördert — aufgeschlüsselt nach Jahren? Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Sobald sie vorliegt, lässt sich beurteilen, ob tatsächlich eine Lücke in der früheren Auskunft bestand oder ob der scheinbare Widerspruch auf unterschiedlichen Abgrenzungen der Förderkategorien beruht.
Transparenz bei staatlichen Zuwendungen an Verbände und Organisationen ist ein wiederkehrendes parlamentarisches Thema. Auch bei anderen Förderprogrammen — etwa im Bereich gleichwertiger Lebensverhältnisse — stellen Abgeordnete regelmäßig nach Mittelflüssen und Empfängern nach.
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Betroffen sind in erster Linie Steuerzahler, deren Haushaltsmittel möglicherweise an die GdP geflossen sind, sowie die Gewerkschaft der Polizei selbst, deren Förderpraxis parlamentarisch überprüft wird. Mittelbar betrifft die Transparenzfrage alle Bürgerinnen und Bürger, die ein Interesse an nachvollziehbaren staatlichen Zuwendungen an Interessenorganisationen haben.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8146) ist am 23. September 2026 eingegangen. Die Bundesregierung ist gemäß § 104 GO-BT grundsätzlich gehalten, innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt zu antworten. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- ESF Plus
- Europäischer Sozialfonds Plus — EU-Förderprogramm für Beschäftigung, soziale Eingliederung und Qualifikation; in Deutschland federführend durch das BMAS umgesetzt.
- Zuwendungen
- Freiwillige staatliche Geldleistungen an Dritte (z. B. Vereine, Verbände, Gewerkschaften) zur Förderung bestimmter Zwecke ohne direkte Gegenleistung.
- Kleines Anfrage
- Parlamentarisches Kontrollinstrument, mit dem Fraktionen oder Gruppen von mindestens fünf Abgeordneten Auskünfte von der Bundesregierung verlangen können.
Was ist die Gewerkschaft der Polizei (GdP)?
Die GdP ist die größte Polizeigewerkschaft in Deutschland und vertritt die Interessen von Polizistinnen und Polizisten sowie weiterer Beschäftigter im Sicherheitsbereich.
Was ist der ESF Plus?
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist ein EU-Förderprogramm für Beschäftigung und soziale Inklusion, das in Deutschland federführend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzt wird.
Warum sieht die AfD-Fraktion einen Widerspruch?
Die Antwort auf eine frühere Anfrage (BT-Drs. 20/8838) bestätigt GdP-Zuwendungen aus Bundesmitteln für 2023, während die Antwort vom August 2026 solche Mittel verneint — allerdings bezieht sich letztere explizit nur auf ESF- und ESF-Plus-Mittel des BMAS.



























































