- Fast jede fünfte queere Person erlebt mindestens einmal Wohnungslosigkeit
- Nationaler Aktionsplan 2026 enthält keine Maßnahmen für queere Wohnungslose
- Aktionsplan 'Queer Leben' endete, obwohl nur 83 von 134 Vorhaben umgesetzt wurden
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7313 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Queere Wohnungslosigkeit ist europaweit dokumentiert: Nach Angaben von ILGA-Europe hat nahezu jede fünfte queere Person einmal in ihrem Leben Wohnungslosigkeit erlebt. Ursachen sind nach Angaben der Fragesteller familiäre Ablehnung, Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt sowie Gewalterfahrungen. Auf Bundesebene thematisiert der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit dieses Phänomen bislang nicht. Das Bundesfamilienministerium schloss den Aktionsplan ‚Queer Leben‘ im Januar 2026 ab, obwohl von 134 geplanten Maßnahmen nur 83 umgesetzt oder angestoßen wurden und kein Nachfolgeprogramm vorgesehen ist. Eine vergleichbare Erhebung wie die Berliner Grundlagenstudie zu queerer Wohnungslosigkeit aus Dezember 2024 existiert auf Bundesebene nicht.
- Fast 1 von 5 queeren Personen — hat europaweit laut ILGA-Europe mindestens einmal Wohnungslosigkeit erlebt.
- 15 % der Wohnungslosen in Berlin — gehören laut erster Berliner Grundlagenstudie dem queeren Spektrum an, sind in der Wohnungsnotfallhilfe aber nur mit 5–6 % vertreten.
- 16,4 % — Nur dieser Anteil der Fachkräfte in Münchner Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe gab an, dass ein offenes Auftreten von trans* und inter* Personen problemlos möglich sei.
- 83 von 134 Maßnahmen — wurden im Aktionsplan ‚Queer Leben‘ bis zur Schließung im Januar 2026 umgesetzt oder angestoßen.
- 50 Maßnahmen — umfasst das Jahresarbeitsprogramm 2026 des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit — ohne einen einzigen Bezug zu queerer Wohnungslosigkeit.
Im Detail
„Durch das Meiden des Hilfesystems entstehen gefährliche Risiken für queere Wohnungslose und ihr Bedarf bleibt verdeckt.“
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7313, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Queere Wohnungslosigkeit ist ein strukturelles Problem mit belastbaren Zahlen: Europaweit hat laut einer Erhebung von ILGA-Europe fast jede fünfte queere Person mindestens einmal in ihrem Leben Wohnungslosigkeit erlebt. In Berlin, wo erstmals eine landesweite Grundlagenstudie vorliegt, gehören rund 15 Prozent aller wohnungslosen Personen dem queeren Spektrum an — in der Wohnungsnotfallhilfe sind sie aber nur mit 5 bis 6 Prozent vertreten. Diese Lücke ist kein Zufall, sondern das Ergebnis struktureller Barrieren im Hilfesystem.
Queere Wohnungslosigkeit im deutschen Hilfesystem
Die Ursachen für das erhöhte Wohnungslosigkeitsrisiko queerer Menschen sind vielschichtig: familiäre Ablehnung nach dem Coming-out, Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und im Beruf, Gewalterfahrungen sowie psychische Belastungen durch sogenannten Minoritätenstress. Viele junge queere Menschen empfinden die Straße als subjektiv sicherer als das Elternhaus. Hinzu kommt, dass das bestehende Unterbringungssystem überwiegend binär strukturiert ist. Getrennte Schlafsäle nach Männern und Frauen stellen nicht-binäre, inter* und trans* Personen vor erhebliche Schutzprobleme. Eine Studie in Münchner Einrichtungen ergab, dass nur 16,4 Prozent der Fachkräfte angaben, ein offenes Auftreten von trans* und inter* Personen sei in ihrer Einrichtung problemlos möglich. Das Meiden des Hilfesystems verdeckt den tatsächlichen Bedarf und erhöht gleichzeitig die Risiken für Betroffene.
Was gilt aktuell?
Auf Bundesebene adressiert der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit queere Menschen nicht. Das Jahresarbeitsprogramm 2026 mit 50 Maßnahmen enthält keinen einzigen Bezug zu queerer Wohnungslosigkeit. Der Aktionsplan „Queer Leben“ des Bundesfamilienministeriums wurde im Januar 2026 für planmäßig abgeschlossen erklärt — obwohl von 134 geplanten Vorhaben nur 83 umgesetzt oder angestoßen wurden und ein Nachfolgeprogramm nicht vorgesehen ist. Eine bundesweite Erhebung vergleichbar der Berliner Grundlagenstudie aus Dezember 2024 existiert nicht. Auf eine frühere Kleine Anfrage zu Wohnungslosigkeit bei jungen Menschen (BT-Drs. 21/4223) antwortete die Bundesregierung nach Angaben der Fragesteller im März 2026 lediglich vage und ausweichend.
18 Fragen zu queerer Wohnungslosigkeit
Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7313 vom 24. Juli 2026 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bundesregierung 18 Einzelfragen. Sie betreffen im Kern vier Themenbereiche:
Datenlage und Forschung: Die Anfrage fragt, ob die Bundesregierung nach dem Vorbild der Berliner Studie eine vergleichbare Erhebung auf Bundesebene in Auftrag geben will. Außerdem soll die Bundesregierung erklären, ob das laufende Forschungsprojekt „Kommunale Strategien zur Unterbringung wohnungsloser Menschen“ die spezifischen Versorgungslücken für queere Menschen berücksichtigt.
Schutz im Hilfesystem: Mehrere Fragen richten sich darauf, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift, um nicht-binären, inter* und trans* Personen eine dem Grundgesetz entsprechende Unterbringung zu ermöglichen. Gefragt wird auch, ob bundesweite Standards für Einrichtungsträger der Wohnungsnotfallhilfe geplant sind. Relevant ist dabei Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, der Benachteiligung aufgrund des Geschlechts verbietet — ein Schutz, den das Bundesverfassungsgericht 2017 ausdrücklich auf inter* und trans* Personen ausgedehnt hat. Zu den Schutzrechten vulnerabler Gruppen laufen im Bundestag parallel weitere Gesetzgebungsvorhaben.
Prävention und Förderung: Die Anfrage fragt nach Plänen, Modellprojekte wie die queere Wohnraumberatung „Queer*Home“ des Sonntags Club e. V. in Berlin finanziell zu fördern und überregional zu vernetzen. Ebenfalls thematisiert wird, ob Housing-First-Ansätze und EU-Vergleichsprogramme für LSBTIQ-Personen geprüft werden.
Aktionsplan und völkerrechtliche Pflichten: Die Grünen fragen, ob die Bundesregierung angesichts eines vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland gemeldeten erneuten Höchststands queerfeindlicher Hasskriminalität die Entscheidung überdenkt, den Aktionsplan „Queer Leben“ ohne Nachfolgeprogramm zu beenden. Zudem wird gefragt, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift, um den Schutzpflichten aus der Istanbul-Konvention gegenüber nicht-binären, inter* und trans* Personen in der Wohnungsnotfallhilfe nachzukommen. Der aktuelle gesellschaftliche Kontext — darunter der Anschlag auf den Berliner CSD am 25. Juli 2026 — verleiht der Anfrage zusätzliche Aktualität.
Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, auf die 18 Fragen zu antworten. Das Ziel, Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden, steht im Raum — ob queere Menschen dabei ausdrücklich eingeschlossen werden, bleibt nach dem aktuellen Stand der Bundesplanung offen.
Weiterlesen:
- Jugendstrafrecht: Opferrechte bei Sexualdelikten sollen gestärkt werden
- Britta Haßelmann und Katharina Dröge zum Anschlag auf den Berliner CSD
- Anschlag auf den Berliner CSD: Hass darf niemals siegen
Betroffen sind lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und nicht-binäre Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder in Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht werden. Besonders gefährdet sind laut der Anfrage junge queere Menschen, queere Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, queere Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung sowie Regenbogenfamilien. Die Anfrage betrifft auch Träger von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe bundesweit.
B’90/Die Grünen: Britta Haßelmann und Katharina Dröge haben sich nach dem Anschlag auf den Berliner CSD am 26. Juli 2026 zu Solidarität und Schutz queerer Menschen geäußert. Pressemitteilung lesen →
Die Kleine Anfrage wurde am 24. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die 18 Fragen schriftlich zu beantworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 14. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit
- Bundesweites Programm mit dem Ziel, Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Er enthält Jahresarbeitsprogramme mit konkreten Maßnahmen.
- Housing First
- Sozialpolitischer Ansatz, bei dem wohnungslosen Menschen ohne Vorbedingungen zuerst dauerhafter Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, bevor andere Hilfsangebote greifen.
- Istanbul-Konvention
- Völkerrechtliches Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, das auch Schutzpflichten gegenüber trans* und inter* Personen begründet.
Wie häufig sind queere Menschen von Wohnungslosigkeit betroffen?
Laut einer europäischen Studie (ILGA-Europe) hat fast jede fünfte queere Person einmal in ihrem Leben Wohnungslosigkeit erlebt. In Berlin schätzt eine Grundlagenstudie, dass rund 15 Prozent aller wohnungslosen Personen dem queeren Spektrum angehören, ihr Anteil in der Wohnungsnotfallhilfe aber nur bei 5 bis 6 Prozent liegt.
Warum meiden queere Menschen das Hilfesystem?
Das Unterbringungssystem ist überwiegend binär strukturiert (getrennte Schlafsäle nach Männern und Frauen), was nicht-binäre, inter* und trans* Personen vor Schutzprobleme stellt. Laut einer Münchner Studie gaben nur 16,4 Prozent der Fachkräfte an, dass ein offenes Auftreten von trans* und inter* Personen in ihrer Einrichtung problemlos möglich sei.
Was ist der Aktionsplan 'Queer Leben'?
Der Aktionsplan 'Queer Leben' war ein Programm des Bundesfamilienministeriums. Im Januar 2026 wurde er für planmäßig abgeschlossen erklärt, obwohl von 134 geplanten Vorhaben nur 83 umgesetzt oder angestoßen wurden und ein Nachfolgeprogramm nicht geplant ist.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7313 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































