Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8024 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 1.441 vertrauliche Geburten in Deutschland zwischen Mai 2014 und Juli 2026
- Hilfetelefon Schwangere in Not kostete Bund seit 2014 rund 3,7 Mio. Euro
- Kinder erhalten ab 2030 erstmals Recht auf Einsicht in Herkunftsnachweis
Hintergrund
Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt (SchwHiAusbauG) trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Es schuf eine rechtlich geregelte Alternative zu anonymen Kindesabgaben wie Babyklappen und heimlichen Geburten außerhalb medizinischer Einrichtungen. Zuvor existierten seit 1999 Babyklappen, deren Wirksamkeit zur Verhinderung von Kindstötungen wissenschaftlich umstritten war. Evaluationen des Gesetzes wurden 2017 und 2024 vorgelegt; laut Evaluationsbericht 2024 kam es zwischen 2014 und 2021 zu 431 weniger anonymen Kindesabgaben als ohne das Gesetz erwartet worden wären. Die Bundesregierung sieht keinen grundlegenden Reformbedarf am bestehenden Regelungsrahmen.
- 1.441 — Vertrauliche Geburten in Deutschland von Mai 2014 bis Juli 2026 (Summe aller Bundesländer laut Regierungsantwort).
- ca. 4,7 Mio. Euro — Gesamtkosten für vertrauliche Geburten, die dem Bund zwischen 2014 und 2025 entstanden sind.
- ca. 3,7 Mio. Euro — Gesamtkosten des Hilfetelefons Schwangere in Not für den Bund zwischen 2014 und 2025.
- 70.383 — Beratungskontakte beim Hilfetelefon Schwangere in Not von 2014 bis 2025 (Summe der Jahreswerte laut Regierungsantwort).
- 98 — Fälle, in denen Mütter nach einer vertraulichen Geburt ihre Anonymität zwischen 2014 und Juli 2026 nachträglich aufgegeben haben.
Im Detail
Durch das SchwHiAusbauG wurde eine rechtssichere Handlungsoption für Schwangere in Notlagen geschaffen, ohne dass andere Formen anonymer Kindsabgabe reguliert oder verboten wurden.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8024, Frage 19
Jährlich entbinden in Deutschland über hundert Frauen vertraulich — das heißt, medizinisch betreut, aber ohne dass ihre Identität im Geburtenregister erscheint. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt (SchwHiAusbauG) am 1. Mai 2014 wurden bis zum 31. Juli 2026 bundesweit insgesamt 1.441 solcher Geburten registriert. Das geht aus BT-Drucksache 21/8024 hervor, mit der die Bundesregierung am 15. September 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7740) geantwortet hat.
Vertrauliche Geburt: Zahlen nach Bundesländern
Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen verzeichnet mit Abstand die meisten Fälle: Zwischen 2014 und Juli 2026 wurden dort 319 vertrauliche Geburten gezählt. Bayern folgt mit 177, Baden-Württemberg mit 145 Fällen. Die geringsten Zahlen weisen Bremen (15) und das Saarland (20) auf. Bundesweit lag der Jahreshöchstwert bei 155 Fällen im Jahr 2020; seitdem ist die Zahl leicht rückläufig und lag 2025 bei 108 Fällen. Bis Ende Juli 2026 wurden 71 Fälle erfasst.
Was gilt aktuell?
Das SchwHiAusbauG regelt die vertrauliche Geburt als gesetzlich abgesicherte Option für Schwangere in Notlagen. Die Mutter gibt ihre Identität ausschließlich gegenüber einer Beraterin einer Schwangerschaftsberatungsstelle an, die zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Der Herkunftsnachweis wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) hinterlegt. Kinder, die durch eine vertrauliche Geburt zur Welt gekommen sind, haben ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ein Recht auf Einsichtnahme in diesen Nachweis. Da das Gesetz erst 2014 in Kraft trat, werden solche Einsichtnahmen erstmals ab dem Jahr 2030 möglich sein. Die Bundesregierung gibt an, aktuell zu prüfen, wie das Verfahren zur Einsichtnahme konkret ausgestaltet werden kann.
Babyklappen und andere anonyme Formen der Kindesabgabe wurden durch das SchwHiAusbauG nicht verboten. Sie existieren weiterhin, werden aber nicht mit Bundesmitteln finanziert. Für Babyklappen bestehen keine bundesgesetzlichen Regelungen; Mindeststandards hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge 2012 in einem Expertenworkshop erarbeitet.
Hilfetelefon und Kosten
Parallel zur vertraulichen Geburt betreibt der Bund das Hilfetelefon Schwangere in Not, das rund um die Uhr in 18 Fremdsprachen erreichbar ist. Zwischen 2014 und 2025 wurden dort insgesamt mehr als 70.000 Beratungskontakte gezählt. Der Jahreshöchstwert lag 2020 bei 7.514 Kontakten; 2025 waren es 5.982. Die Kosten des Hilfetelefons trägt vollständig der Bund (Kapitel 1703, Titel 681 21). Sie lagen zwischen 211.000 Euro (2015) und 452.000 Euro (2017) jährlich; für den Gesamtzeitraum 2014 bis 2025 summieren sie sich auf rund 3,7 Millionen Euro.
Die direkten Kosten für vertrauliche Geburten — etwa medizinische Versorgung und Beratung — beliefen sich von 2014 bis 2025 auf insgesamt rund 4,7 Millionen Euro. Den höchsten Jahreswert verzeichnete das Jahr 2024 mit 555.909 Euro. Gibt eine Mutter nach der Geburt ihre Anonymität auf, fordert der Bund die entstandenen Kosten zurück; in einigen Fällen werden die rechnungsstellenden Organisationen direkt an die Krankenkasse der Frau verwiesen. Zwischen 2014 und 2024 wurden insgesamt 98 Fälle späterer Aufgabe der Anonymität registriert.
Offene Datenlücken und künftige Planungen
Bei mehreren Fragen zu qualitativen Aspekten der vertraulichen Geburt verweist die Bundesregierung auf fehlende statistische Daten. So liegen keine belastbaren Zahlen über die Zahl medizinisch unbegleiteter Geburten, über tot oder lebend ausgesetzt aufgefundene Neugeborene seit 2009 oder über negierte Schwangerschaften vor. Eine erneute Evaluation des Programms ist nach derzeitigem Stand nicht geplant; zuletzt wurden Evaluationsberichte 2017 und 2024 vorgelegt. Laut Evaluationsbericht 2024 kam es zwischen 2014 und 2021 zu statistisch signifikant weniger anonymen Kindesabgaben als ohne das Gesetz erwartet worden wären.
Für Kindstötungsdelikte an unter Einjährigen liefert das Bundeskriminalamt Daten ab 2009: Die Fallzahlen schwanken zwischen 9 (2009 und 2014) und 26 (2021). Ein eindeutiger Rückgang seit Einführung der vertraulichen Geburt lässt sich aus den PKS-Daten allein nicht ableiten, da das Alter in Jahren und nicht in Stunden erfasst wird.
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Das Programm der vertraulichen Geburt richtet sich an Schwangere in Notlagen, die ihre Identität nicht preisgeben wollen oder können. Mittelbar betroffen sind die durch vertrauliche Geburt zur Welt gekommenen Kinder, die ab dem 16. Geburtstag das Recht auf Kenntnis ihrer Herkunft haben. Beratungsstellen, Jugendämter, Krankenhäuser und Hebammen sind als ausführende Institutionen ebenfalls einbezogen.
Die Bundesregierung beantwortet einen Großteil der statistischen Fragen mit konkreten Tabellen. Bei mehreren Fragen zu qualitativen Aspekten — etwa zur Zahl der Kindstötungen nach Tagesalter, zur Zahl der Babyklappen nach Bundesländern oder zur Beratungsqualität — verweist sie auf fehlende Datenlage oder auf Evaluationsberichte, ohne eigene Erkenntnisse zu nennen. Dies ist sachlich begründet, soweit Bundesstatistiken nicht vorliegen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Vertrauliche Geburt: 71 Fragen zu Babyklappen und SchwHiAusbauG →
- SchwHiAusbauG
- Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt, in Kraft seit 1. Mai 2014. Es regelt die vertrauliche Geburt und schützt dabei sowohl die Anonymität der Mutter als auch das spätere Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft.
- Herkunftsnachweis
- Dokument, das beim BAFzA hinterlegt wird und die Identität der Mutter bei einer vertraulichen Geburt enthält. Das Kind kann ab dem 16. Geburtstag Einsicht nehmen.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben — die Behörde, die zentrale Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der vertraulichen Geburt übernimmt, etwa die Aufbewahrung des Herkunftsnachweises.
Was ist eine vertrauliche Geburt?
Bei einer vertraulichen Geburt kann eine Mutter ihr Kind in einer medizinischen Einrichtung entbinden, ohne ihre Identität öffentlich zu machen. Ihre Daten werden von einer Schwangerschaftsberatungsstelle verwahrt. Das Kind kann ab dem 16. Geburtstag Einsicht in den Herkunftsnachweis nehmen.
Wie viele vertrauliche Geburten gab es seit 2014?
Laut Bundesregierung wurden zwischen Mai 2014 und Juli 2026 bundesweit 1.441 vertrauliche Geburten registriert. Der höchste Jahreswert wurde 2020 mit 155 Fällen erreicht.
Wer trägt die Kosten für vertrauliche Geburten?
Die Kosten trägt der Bund. Zwischen 2014 und 2025 summierten sich diese auf rund 4,7 Millionen Euro. Gibt eine Mutter ihre Anonymität später auf, fordert der Bund die Kosten in der Regel zurück.































































