- Keine systematischen Daten über Berufsvalidierung nach einem Jahr
- Hohe Kosten im vierstelligen Bereich verhindern Nutzung
- Validierungszuschuss geplant — Details noch in Abstimmung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6307 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) trat am 1. August 2024 in Kraft und schuf einen Rechtsanspruch auf Validierung beruflicher Kompetenzen ab Januar 2025. Das Verfahren richtet sich an Menschen mit Berufserfahrung ohne formalen Abschluss, besonders Geringverdiener und Menschen mit Migrationshintergrund. Der Deutsche Gewerkschaftsbund warnt vor hohen Kosten im vierstelligen Bereich, die viele Betroffene von der Nutzung abhalten.
- Drei Verwaltungsvereinbarungen — Umfasst derzeit das BIBB-Verzeichnis zur bundeseinheitlichen Festlegung von Feststellungsinstrumenten (Stand Mai 2026)
- Vierstelliger Kostenbereich — Häufige Kosten für Validierungsverfahren laut Deutschem Gewerkschaftsbund
- Seit 1. Januar 2025 — Rechtsanspruch auf Validierung beruflicher Kompetenzen nach BBiG und HwO in Kraft
Im Detail
Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellungen keine systematischen Informationen vor.
— Antwort BT-Drs. 21/6307
Menschen mit Berufserfahrung aber ohne formalen Berufsabschluss haben seit Januar 2025 einen Rechtsanspruch auf Validierung ihrer beruflichen Kompetenzen. Ein Jahr nach Einführung der Feststellungsverfahren fehlen der Bundesregierung systematische Daten über deren tatsächliche Nutzung. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linke-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/6307).
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) führt an, dass die Verfahren mit Kosten im vierstelligen Bereich verbunden sind. Diese können sich Geringverdiener, Berufserfahrene ohne Abschluss und Menschen mit Migrationshintergrund — die eigentlichen Zielgruppen — häufig nicht leisten. Der Rechtsanspruch auf Validierung bleibt ohne finanzielle Unterstützung ein „leeres Versprechen“, so der DGB in einem Positionspapier vom März 2026.
Was gilt aktuell?
Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) hat das Feststellungsverfahren zur Bewertung beruflicher Handlungsfähigkeit am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufs geschaffen. Die Servicestelle Validierung unterstützt Kammern und zuständige Stellen bei der Umsetzung. Schulungen und Informationsveranstaltungen gehören dazu. Die Teilnahme an Prüfungstandems erfolgt ehrenamtlich gegen Entschädigung, nicht gegen Vergütung.
Beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) sind drei Verwaltungsvereinbarungen zur bundeseinheitlichen Festlegung von Feststellungsinstrumenten registriert. Die jährliche Berufsbildungsstatistik soll künftig Daten zu Feststellungs- und Ergänzungsverfahren erfassen — die endgültigen Ergebnisse für 2025 liegen jedoch noch nicht vor.
Fehlende Datengrundlage
Auf 25 Fragen der Linke-Fraktion zu konkreten Nutzungszahlen, Beratungsanfragen und genehmigten Zulassungsanträgen antwortete die Bundesregierung durchgängig: „Der Bundesregierung liegen keine systematischen Informationen oder Daten vor.“ Auch zu durchgeführten Verfahren fehlen Erkenntnisse. Gleiches gilt für Gebühren, Kosten und den Aufwand für zuständige Stellen.
Die Servicestelle Validierung hat 2025 verschiedene Schulungen durchgeführt. Informationsveranstaltungen fanden statt. Das Feststellungsverfahren wurde unterschiedlichen Zielgruppen vorgestellt. Nach ihrer Einschätzung wird das Verfahren grundsätzlich als zusätzliche Möglichkeit zur Sichtbarmachung beruflicher Kompetenzen wahrgenommen — konkrete Zahlen zur Resonanz liegen aber nicht vor.
Validierungszuschuss in Planung
Die Bundesregierung bestätigte, dass die Einführung eines Validierungszuschusses geplant ist, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen. Die konkrete Konzeption ist jedoch „Gegenstand interner Abstimmungen“. Details stehen noch nicht fest. Das betrifft Rechtsform (Förderprogramm oder gesetzlicher Rechtsanspruch), abgedeckte Kosten, Einkommensprüfungen und Verwaltung.
Der DGB fordert, dass der Zuschuss alle Kosten des Validierungs- und möglicher Ergänzungsverfahren decken soll. Gebühren, Fahrtkosten und Verdienstausfall müssen eingeschlossen sein. Pauschalen oder Obergrenzen lehnt er ab, da diese Personen mit aufwendigeren Verfahren benachteiligen würden. Auch Einkommens- und Vermögensprüfungen sind kontraproduktiv.
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Betroffen sind Menschen mit Berufserfahrung aber ohne formalen Berufsabschluss, besonders Geringverdiener, Berufserfahrene ohne Abschluss und Menschen mit Migrationshintergrund. Diese Zielgruppen können sich die Kosten für Validierungsverfahren häufig nicht leisten.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen mit dem Verweis auf fehlende systematische Informationen. Bei konkreten Nachfragen zu Nutzungszahlen, Kosten und Erfahrungen wird durchgängig auf mangelnde Datengrundlage verwiesen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 04.06.2026) Linke deckt Kostenprobleme bei Berufsanerkennung auf →
- Feststellungsverfahren
- Bewertung beruflicher Handlungsfähigkeit am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufs ohne formale Prüfung.
- Validierungszuschuss
- Geplante finanzielle Unterstützung zur Deckung der Kosten für Berufsvalidierungsverfahren.
Was sind Feststellungsverfahren zur Berufsvalidierung?
Seit Januar 2025 können Menschen mit Berufserfahrung aber ohne formalen Abschluss ihre beruflichen Kompetenzen bewerten und zertifizieren lassen.
Warum nutzen so wenige Menschen das Verfahren?
Die Kosten liegen häufig im vierstelligen Bereich und sind für Geringverdiener und Menschen mit Migrationshintergrund oft nicht finanzierbar.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6307 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































