- Drei Buchhandlungen verlieren Deutschen Buchhandlungspreis nach Verfassungsschutz-Überprüfung
- Haber-Verfahren wird nur in Einzelfällen angewandt
- Komplette Preisverleihung wurde abgesagt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6312 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Deutsche Buchhandlungspreis würdigt jährlich unabhängige Buchhandlungen für außergewöhnliches kulturelles Engagement. 2025 führte der Kulturstaatsminister erstmals das sogenannte Haber-Verfahren durch, bei dem drei nominierte Buchhandlungen beim Bundesamt für Verfassungsschutz überprüft wurden. Das Verfahren stammt ursprünglich aus dem Jahr 2017 und ist rechtlich umstritten.
Im Detail
Das sogenannte Haber-Verfahren hat zum Ziel, im Rahmen der wehrhaften Demokratie die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch Antragsteller zu verhindern, deren Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Zweifel steht.
— Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/6312
Der Deutsche Buchhandlungspreis 2025 wurde zum Gegenstand politischer Diskussionen. Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer strich drei nominierte Buchhandlungen von der Preisträgerliste. Der Verfassungsschutz hatte mitgeteilt, es lägen verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vor. Die komplette Absage der Preisverleihung bei der Leipziger Buchmesse folgte.
Das sogenannte Haber-Verfahren ist laut Bundesregierung nur bei den drei betroffenen Buchhandlungen angewandt worden. Der BKM hat beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) angefragt, ob verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse zu diesen Buchhandlungen vorliegen. Die Antwort erfolgte Ende Januar 2026 – mit positivem Befund aus Sicht des Verfassungsschutzes.
Was ist das Haber-Verfahren?
Das rechtlich umstrittene Überprüfungsverfahren stammt aus dem Jahr 2017. Es ermöglicht Behörden, Empfänger staatlicher Leistungen vorab durch den Verfassungsschutz überprüfen zu lassen. Staatliche Förderung von Personen oder Organisationen soll verhindert werden, deren Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Zweifel steht.
Die Rechtsgrundlage bildeten die §§ 8 bis 11 und 17 bis 26 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Dem Verfahren fehlt eine ausreichende gesetzliche Grundlage, äußerte bereits 2019 der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat 2020 verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.
Betroffene Buchhandlungen bleiben unbekannt
Weder die Namen der betroffenen Buchhandlungen noch Details zu den verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Die Buchläden gehörten laut Medienberichten überwiegend dem linken politischen Spektrum an. Sie sind zuvor bereits durch den BKM ausgezeichnet worden. In den öffentlichen Berichten der Verfassungsschutzämter fand keine der Buchhandlungen bisher Erwähnung.
Der Börsenverein des deutschen Buchhandels bezeichnete den Ausschluss als ‚äußerst fragwürdig‘. Um den Jahreswechsel 2025/2026 erfuhr Staatsminister Weimer von den Ergebnissen der Verfassungsschutz-Überprüfung. Ende Januar informierte er die Jury über den Ausschluss der drei Buchhandlungen.
Komplette Absage der Preisverleihung
Minister Weimer sagte am 10. März 2026 die gesamte Preisverleihung ab. Die öffentliche Debatte um die Streichungen hatte dazu geführt. Das eigentliche Ziel der Veranstaltung – die Würdigung der Preisträger – drohte überlagert zu werden. Preisgeld und Urkunden erhielten die ausgewählten Buchhandlungen auf direktem Weg.
Keinen Ansehensverlust, sondern einen Absatzanstieg verzeichneten die betroffenen Buchhandlungen laut öffentlicher Berichterstattung. Die Bundesregierung sieht daher keinen Bedarf, die Berichterstattung zu kommentieren oder zu dementieren.
Künftige Anwendung bleibt offen
Ob das Haber-Verfahren künftig bei Kulturförderungen Standard wird, ließ die Bundesregierung offen. Sie verwies auf eine frühere Antwort an die Grünen-Fraktion. Seine Entscheidung bezüglich der drei Buchhandlungen zu revidieren, beabsichtigt der BKM nicht. Für die Zukunft des Buchhandlungspreises führt das Kulturministerium Gespräche mit relevanten Stakeholdern der Branche.
Spannungsfelder zwischen wehrhafter Demokratie und Meinungsfreiheit zeigt der Fall auf. Die Bundesregierung verteidigt das Verfahren als verfassungskonform. Kritiker sehen einen Eingriff in die Kunst- und Meinungsfreiheit des Grundgesetzes.
Weiterlesen:
- Bundesverwaltung: 8% Stellenabbau bis 2029 bei Personalmangel
- EU-Kreislaufwirtschaft: Zwangsabgabe bei Fahrzeug-Verschrottung
Betroffen sind drei unabhängige Buchhandlungen, die überwiegend dem linken politischen Spektrum zugeordnet werden und in ihren Städten kulturell aktiv sind. Zudem sind alle anderen nominierten Buchhandlungen betroffen, da die gesamte Preisverleihung abgesagt wurde.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen sachlich, verweist aber häufig auf laufende verwaltungsgerichtliche Verfahren und andere Drucksachen. Konkrete Details zu den verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen werden nicht preisgegeben.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 05.06.2026) Verfassungsschutz-Überprüfung von Buchhandlungen – Linksfraktion fordert Rechtsgrundlagen auf →
- Haber-Verfahren
- Überprüfungsverfahren durch Sicherheitsbehörden bei staatlichen Förderungen, benannt nach dem früheren Innenstaatssekretär Haber.
- Verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse
- Informationen des Verfassungsschutzes über Personen oder Organisationen, die als Bedrohung der demokratischen Grundordnung eingestuft werden.
Was ist das Haber-Verfahren?
Ein Überprüfungsverfahren, bei dem der Verfassungsschutz Empfänger staatlicher Leistungen auf verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse überprüft.
Warum wurde die Preisverleihung abgesagt?
Die öffentliche Debatte um den Ausschluss der drei Buchhandlungen drohte das Ziel der Preisverleihung zu überlagern.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6312 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































