- Bundeseigene Kaserne in Speyer wird als Asylunterkunft genutzt
- Bundesregierung soll Kosten für 2024 und 2025 offenlegen
- Militärische Reaktivierung der Kurpfalzkaserne wird geprüft
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6501 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Kurpfalzkaserne in Speyer ist eine ehemalige Bundeswehrliegenschaft, die nach ihrer militärischen Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber durch das Land Rheinland-Pfalz eingesetzt wurde. Die Liegenschaft steht im Eigentum des Bundes und wird von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet. Im Zuge der veränderten sicherheitspolitischen Lage in Europa und wachsendem Bedarf der Bundeswehr an Liegenschaften steht die künftige Nutzung bundeseigener Kasernen bundesweit auf dem Prüfstand.
Im Detail
Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Kosten der Unterbringung, der Einbindung privater Dienstleister, bestehender Ausreisepflichten zahlreicher Personen im Asylsystem sowie der Diskussion über eine mögliche militärische Reaktivierung der Kurpfalzkaserne besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich Finanzierung, Nutzung und Zukunftsperspektive der Einrichtung.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6501
In der ehemaligen Kurpfalzkaserne in Speyer betreibt das Land Rheinland-Pfalz eine der zentralen Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) des Landes. Die Liegenschaft gehört dem Bund und wird über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6501 vom 15. Juni 2026 wollen die AfD-Abgeordneten Nicole Höchst und Jörg Zirwes von der Bundesregierung detaillierte Auskunft über Kosten, Belegung, Ausreisepflichten und die Zukunft dieser Liegenschaft.
Kosten und private Dienstleister in der AfA Speyer
Die Anfrage erkundigt sich zunächst nach den konkreten Bundesmitteln, die für die AfA Speyer in den Jahren 2024 und 2025 geflossen sind — einschließlich Mietzahlungen, Betriebskostenanteilen und Pauschalen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung offenlegen, welche privaten Dienstleister in den Bereichen Sicherheitsdienst, Sozialbetreuung, medizinische Versorgung, Catering und Reinigung tätig waren oder sind. Gefragt wird auch nach Vertragslaufzeiten, Vertragsvolumina und Vergabearten der jeweiligen Beauftragungen sowie nach dem Anteil gewinnorientierter Unternehmen an den eingesetzten Bundesmitteln.
Belegung und ausreisepflichtige Personen
Ein weiterer Fragenschwerpunkt betrifft die Belegungszahlen: Wie viele Asylbegehrende wurden 2024 und 2025 der Einrichtung zugewiesen, und wie viele davon erfolgten außerhalb der regulären EASY- bzw. Königsteiner-Verteilung? Die Anfrage fragt nach der tatsächlichen Auslastung zum Stichtag 31. Dezember 2025 sowie nach der Zahl der ausreisepflichtigen Personen — aufgeschlüsselt nach vollziehbar Ausreisepflichtigen, Geduldeten und Personen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus, jeweils nach Herkunftsländern. Zudem sollen Abschiebehindernisse benannt werden, etwa fehlende Identitätsdokumente, mangelnde Kooperation von Herkunftsstaaten oder gesundheitliche Gründe. Für das Jahr 2025 werden außerdem die Zahlen freiwilliger Ausreisen und Abschiebungen sowie die durchschnittliche Aufenthaltsdauer ausreisepflichtiger Personen erfragt.
Kurpfalzkaserne: Militärische Reaktivierung geprüft
Besonderes politisches Gewicht hat der dritte Fragenkomplex: Die Anfrage thematisiert die mögliche militärische Reaktivierung der Kurpfalzkaserne. Die AfD-Fraktion fragt nach dem aktuellen Stand der Prüfungen des Bundesverteidigungsministeriums und der BImA — konkret nach Zeitplanung, betroffenen Flächen, möglichen Nutzungsprioritäten und infrastrukturellen Erfordernissen. Zudem soll die Bundesregierung begründen, warum die AfA Speyer mindestens bis Ende 2026 weiterbetrieben wird, obwohl Prüfungen einer militärischen Reaktivierung laufen, und welche zusätzlichen Kosten oder organisatorischen Folgen dem Bund daraus entstehen.
Der Nutzungskonflikt zwischen Asylunterbringung und Bundeswehrbedarf ist kein Einzelfall: Bundesweit diskutiert die Bundesregierung die Rückgabe oder Umwidmung ehemaliger Kasernen an das Militär. Für die Asyl- und Integrationspolitik des Bundes stellt die Unterbringungsinfrastruktur einen zentralen Kostenfaktor dar. Die Frage, wer bundeseigene Liegenschaften künftig nutzt, berührt sowohl die Migrations- als auch die Verteidigungspolitik.
Die Bundesregierung hat nun bis zum 6. Juli 2026 Zeit, auf die elf Fragen der Anfrage zu antworten. Bis dahin bleibt offen, welche konkreten Kosten der Betrieb der AfA Speyer verursacht, wie viele der dort untergebrachten Personen ausreisepflichtig sind und ob — und wann — die Kurpfalzkaserne wieder militärisch genutzt werden soll.
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Betroffen sind zum einen Asylbewerber, die in der AfA Speyer untergebracht sind, sowie das Land Rheinland-Pfalz als Betreiber der Einrichtung. Mittelbar berührt sind Steuerzahler, da der Bund Mittel für die Unterbringung bereitstellt, sowie die Bundeswehr, die Bedarf an weiteren Liegenschaften anmeldet.
Die Kleine Anfrage wurde am 15. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit zur Antwort — die Frist endet am 6. Juli 2026. Nach Vorlage der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- BImA
- Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet und verwertet bundeseigene Liegenschaften, darunter frühere Kasernen.
- EASY-Verteilung
- Das EDV-System zur Erstverteilung von Asylbewerbern auf die Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel.
- AfA
- Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende — zentrale Erstaufnahmeeinrichtung eines Bundeslandes für neu ankommende Asylsuchende.
Was ist die AfA Speyer?
Die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) Speyer ist eine zentrale Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Rheinland-Pfalz in der ehemaligen Kurpfalzkaserne, die sich im Eigentum des Bundes befindet und über die BImA verwaltet wird.
Warum fragt die AfD nach der militärischen Reaktivierung?
Die Anfrage verweist darauf, dass die Bundesregierung angesichts veränderter sicherheitspolitischer Lage die Stärkung militärischer Infrastruktur betont habe und Prüfungen zur Reaktivierung der Kurpfalzkaserne laufen sollen.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage ab Einreichung — die Antwort ist bis zum 6. Juli 2026 fällig.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6501 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.






































































