- Ostdeutschland soll NATO-Drehscheibe und Drohnenstandort werden
- 26 Fragen zu Rüstungsförderung, Dual-Use-Exporten und Bundeswehraufträgen
- Rüstungsförderung 2022–2025 nach Bundesländern und Projekten angefragt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7217 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am 11. Juni 2026 beschlossen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer auf einer Sondersitzung, die Rüstungs- und Sicherheitsindustrie als strategischen Wachstumsfaktor für die Region auszubauen. Die Beschlüsse umfassen Drohnenerprobungszentren (TOP 4) sowie die Positionierung Ostdeutschlands als logistische Drehscheibe für Truppenbewegungen im NATO-Rahmen (TOP 6). Ebenfalls beschlossen wurde eine generelle Beschleunigung der Exportverfahren für Dual-Use-Produkte. Diese Beschlüsse bilden den unmittelbaren Anlass für die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
Im Detail
„herausragende Bedeutung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie als strategischen Wachstums- und Innovationsfaktor für die regionale Wirtschaft und den Industriestandort Ostdeutschlands“
— Beschluss der ostdeutschen Ministerpräsidentenkonferenz, TOP 6, zitiert in BT-Drs. 21/7217
Die Rüstungsindustrie in Ostdeutschland rückt verstärkt in den politischen Fokus. Nachdem die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer am 11. Juni 2026 auf einer Sondersitzung Beschlüsse zur Stärkung der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie gefasst haben, stellt die Fraktion Die Linke in BT-Drs. 21/7217 vom 20. Juli 2026 insgesamt 26 Fragen an die Bundesregierung.
Im Kern geht es um drei Themenkomplexe: erstens die geplanten Drohnenerprobungszentren in Ostdeutschland, zweitens die Förderpolitik für Rüstungsindustrieprojekte in den Jahren 2022 bis 2025, und drittens die Frage, wie viele Bundeswehr-Aufträge aus dem Sondervermögen (Art. 87a GG) an ostdeutsche Unternehmen vergeben wurden. Konkrete Zahlen liegen aus der Drucksache selbst noch nicht vor — die Bundesregierung muss bis zum 10. August 2026 antworten.
Rüstungsindustrie Ostdeutschland: Was die Ministerpräsidenten beschlossen haben
Die ostdeutsche Ministerpräsidentenkonferenz hat Ostdeutschland ausdrücklich als geeigneten Standort für Drohnenerprobungszentren bezeichnet. In den Beschlüssen zu TOP 6 „Sicherheit und Verteidigung“ wird die geografische Lage der neuen Bundesländer als „logistische Drehscheibe für Truppenbewegungen und Materialverlegungen“ im NATO-Bündnis hervorgehoben. Zudem forderten die Länderchefs eine „generelle Beschleunigung der Exportverfahren für Dual-Use-Produkte“, um internationale Marktzugänge zu erleichtern und Wettbewerbsnachteile abzubauen. Die Fragesteller aus der Fraktion Die Linke machen deutlich, dass sie diese Entwicklung kritisch einordnen — aus Sicht der Fraktion stellen sich dabei Fragen zu Risiken für die friedliche Koexistenz der Völker und zu möglichen Verdrängungseffekten bei zivilen Infrastrukturprojekten.
Drohnen und Dual-Use: Exportkontrolle im Fokus
Mehrere Fragen der Kleinen Anfrage richten sich auf den regulatorischen Rahmen für Drohnen und Dual-Use-Güter. Die Fraktion erkundigt sich, welche Exportkontrollen für bewaffnete oder potenziell waffenfähige Drohnen gelten (Frage 10), welche Institutionen Drohnenprojekte mit Blick auf Dual-Use-Aspekte freigeben (Frage 11) und ob die Bundesregierung eine generelle Beschleunigung von Exportverfahren für Dual-Use-Technologien plant (Frage 3). Ergänzend fragt die Fraktion nach der Anzahl von Drohnenunfällen im ostdeutschen Luftraum in den vergangenen zwölf Monaten sowie nach entstandenen Schäden an öffentlicher Infrastruktur — aufgeschlüsselt nach Bundesländern (Fragen 8 und 9).
Bundeswehr-Sondervermögen und Rüstungsförderung in den neuen Ländern
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die finanzielle Dimension der Rüstungsindustrie in Ostdeutschland. Die Fraktion fragt, wie hoch die Förderung von Rüstungsindustrieprojekten in den Jahren 2022 bis 2025 war — aufgeschlüsselt nach Projekten und jeweiliger Förderhöhe (Frage 13). Zudem soll die Bundesregierung angeben, wie viele Rüstungsaufträge, die durch das Bundeswehr-Sondervermögen finanziert werden, an Betriebe mit Sitz in Ostdeutschland gegangen sind (Frage 23). Separate Fragen richten sich auf Aufträge, die seit Antritt der schwarz-roten Bundesregierung im Jahr 2025 vergeben wurden (Frage 24).
Was gilt aktuell?
Derzeit existiert kein einheitliches Bundesprogramm speziell zur Förderung der Rüstungsindustrie in Ostdeutschland. Die Vergabe von Bundeswehraufträgen erfolgt grundsätzlich nach Wirtschaftlichkeitsprinzipien ohne gesetzlich verankerte regionale Präferenz. Dual-Use-Exporte unterliegen der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821, die eine Genehmigungspflicht für bestimmte Güter vorsieht. Die ostdeutsche Ministerpräsidentenkonferenz hat mit ihren Beschlüssen vom Juni 2026 erstmals explizit eine regionale Strategie zur Stärkung der Rüstungs- und Sicherheitsindustrie formuliert — ob und wie die Bundesregierung diese unterstützt, ist Gegenstand dieser Anfrage.
Ebenfalls thematisiert wird die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND): Die Fraktion fragt, inwieweit die Bundesregierung das Koalitionsversprechen umgesetzt hat, SPRIND auch im Rüstungsbereich tätig werden zu lassen (Frage 15). Zudem soll der Nationale Sicherheitsrat Auskunft geben, wie er in die Beratungen der Ministerpräsidentenkonferenz eingebunden war (Fragen 25 und 26).
Die Anfrage spiegelt eine breitere politische Debatte wider: Während ostdeutsche Landesregierungen die Rüstungsindustrie als Wirtschaftsmotor und Jobmotor begreifen, sieht Die Linke darin Risiken für zivile Investitionen und internationale Stabilität. Wie auch die Anfrage zur Pflegepolitik zeigt, nutzt die Fraktion das Instrument der Kleinen Anfrage gezielt, um Datenlücken in der Bundesregierung sichtbar zu machen.
Der Themenkomplex steht im Zusammenhang mit der allgemeinen Aufrüstungsdebatte in Deutschland. Informationen zur KI-Nutzung in der Bundesverwaltung verdeutlichen, wie stark technologische Innovationen — einschließlich Dual-Use-Technologien — die Bundesbehörden insgesamt beschäftigen.
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Betroffen sind Unternehmen und Arbeitnehmer in der Rüstungs- und Sicherheitsindustrie in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Darüber hinaus sind Anwohner in der Nähe geplanter Drohnenerprobungszentren sowie der zivile Luftverkehr in Ostdeutschland betroffen. Indirekt wirkt sich die Förderpolitik auf alle Regionen aus, deren zivile Infrastrukturprojekte möglicherweise zugunsten militärischer Vorhaben zurückgestellt werden.
Die Anfrage ist am 20. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat gemäß parlamentarischer Geschäftsordnung eine Antwortfrist von 21 Tagen, die am 10. August 2026 abläuft. Nach Eingang der Antwort wird diese als gesonderte Drucksache veröffentlicht.
- Dual-Use
- Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck: sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke nutzbar. Der Export unterliegt EU-weit strengen Genehmigungspflichten.
- Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND)
- Eine vom Bund geförderte Agentur, die disruptive Innovationen in Deutschland voranbringen soll. Laut Koalitionsvertrag soll sie künftig auch im Rüstungsbereich tätig werden können.
- Sondervermögen Bundeswehr
- Ein durch Art. 87a GG abgesicherter Fonds zur Finanzierung von Bundeswehr-Rüstungsvorhaben, der außerhalb des regulären Bundeshaushalts geführt wird.
Was sind Dual-Use-Technologien?
Dual-Use-Technologien sind Güter und Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Ihre Ausfuhr unterliegt in der EU besonderen Exportkontrollvorschriften.
Warum gilt Ostdeutschland als NATO-Drehscheibe?
Laut Beschluss der ostdeutschen Ministerpräsidentenkonferenz vom 11. Juni 2026 eignet sich Ostdeutschland aufgrund seiner geografischen Lage besonders für Truppenbewegungen und Materialverlegungen im NATO-Bündnis.
Was ist das Bundeswehr-Sondervermögen?
Das Sondervermögen für die Bundeswehr ist ein durch Artikel 87a GG abgesicherter Fonds zur Finanzierung von Rüstungsvorhaben, der außerhalb des regulären Bundeshaushalts geführt wird.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7217 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


















































