- G2G-Pilotprojekt: 4 Hubschrauber H145M für Montenegro vereinbart
- Exportkreditgarantien 2021 für NATO-Staaten: 3,47 Mrd. Euro
- Fragen zu laufenden G2G-Anfragen aus Staatswohlgründen verweigert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7895 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Government-to-Government-Verfahren (G2G) für Rüstungsexporte wurde mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2025 rechtlich verankert (BT-Drs. 21/1579). Es erlaubt dem Bund, stellvertretend für andere Staaten Rüstungsgüter in Deutschland zu beauftragen und anschließend weiterzugeben. Die Ziele — Stärkung von Sicherheitspartnerschaften und Auslastung der deutschen Verteidigungsindustrie — sind laut Bundesregierung bereits in der Nationalen Sicherheitsstrategie (2023) und der Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie (2024) verankert. Der Wert genehmigter Rüstungsexporte hat sich laut den Fragestellern zwischen 2020 und 2025 von rund 6,2 Mrd. Euro auf fast 18,2 Mrd. Euro mehr als verdreifacht.
- 13,8 Mrd. Euro — Einzelgenehmigungen für Rüstungsexporte allein im ersten Halbjahr 2026 (laut Angaben der Fragesteller).
- 3,472 Mrd. Euro — Exportkreditgarantien für EU- und NATO-Staaten im Jahr 2021, der höchste Einzeljahreswert seit 2020.
- 2,008,8 Mio. Euro — Exportkreditgarantien für EU- und NATO-Staaten im Jahr 2026 (Stand: 31. Juli 2026).
- 15 Dienstposten — 5 im BMVg und 10 im Bundesamt für Ausrüstung wurden für den G2G-Aufbau befristet eingerichtet.
- 0 Euro — Seit dem 1. Januar 2020 wurden keine Schadensauszahlungen aus Exportkreditgarantien im Verteidigungsbereich geleistet.
Im Detail
G2G-Beschaffungen erfolgen strikt bedarfsgesteuert. Voraussetzung für jede vertragliche Beauftragung der Industrie durch den Bund im Rahmen eines G2G-Regierungsverkaufs ist eine rechtsverbindliche Kauf- und Abnahmeverpflichtung der jeweiligen Partnernation.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7895
Deutschland hat 2025 ein neues Instrument für Rüstungsexporte eingeführt: das Government-to-Government-Verfahren (G2G). Dabei beschafft der Bund Rüstungsgüter stellvertretend für einen anderen Staat, schließt dafür selbst Verträge mit deutschen Herstellern ab und gibt die fertigen Produkte anschließend an den Partnerstaat weiter. Die Bundesregierung hat am 7. September 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7585) geantwortet und 24 Fragen zu diesem Verfahren sowie zur staatlichen Exportförderung insgesamt beantwortet — allerdings mit teils erheblichen Informationslücken.
G2G-Rüstungsexporte: Wie das neue Verfahren funktioniert
Das G2G-Verfahren wurde mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2025 rechtlich verankert. Es ähnelt dem US-amerikanischen Foreign Military Sales Programm. Laut Bundesregierung sollen damit Sicherheitspartnerschaften gestärkt, die Interoperabilität der Bundeswehr mit Verbündeten gefördert und die nationale Verteidigungsindustrie ausgelastet werden. Andere NATO-Staaten bieten solche Regierungsverkäufe bereits an; Deutschland sah sich bislang in einem Wettbewerbsnachteil. Entscheidend ist laut Bundesregierung: G2G-Beschaffungen erfolgen nur dann, wenn der Käuferstaat zuvor eine rechtsverbindliche Kauf- und Abnahmeverpflichtung abgegeben hat. Vorratsbeschaffungen ohne vertragliche Rückversicherung sind ausdrücklich nicht vorgesehen.
Als erstes Pilotprojekt ist der Verkauf von vier Hubschraubern des Typs H145M der Firma Airbus Helicopters an Montenegro vereinbart. Die Bundesregierung hat dazu ein Memorandum of Understanding unterzeichnet — eine rechtlich unverbindliche Absichtserklärung. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) trägt die Federführung. Für den Aufbau wurden 5 befristete Dienstposten im BMVg und 10 im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr eingerichtet. Ergänzend wurden die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH sowie die BwConsulting GmbH beauftragt, beides Inhouse-Gesellschaften der öffentlichen Hand.
Parlamentarische Kontrolle: Kein Mitspracherecht des Haushaltsausschusses
Ein zentraler Streitpunkt in der Anfrage der Linken betrifft die parlamentarische Kontrolle. Die Fragesteller wollten wissen, ob G2G-Geschäfte ab einem Wert von 25 Millionen Euro der Genehmigung des Haushaltsausschusses bedürfen. Die Bundesregierung verneint dies unter Verweis auf § 54 Absatz 3 Satz 3 der Bundeshaushaltsordnung. Das bedeutet: Rüstungsverkäufe, die der Bund stellvertretend für andere Staaten abwickelt, unterliegen — anders als reguläre Bundeswehr-Beschaffungen — keiner formalen Zustimmungspflicht des Parlaments, unabhängig von ihrer finanziellen Größenordnung. Auch eine gesonderte Hervorhebung von G2G-Projekten in den Rüstungsexportberichten ist laut Bundesregierung nicht geplant, da G2G-Projekte denselben Regularien wie alle übrigen Rüstungsexporte unterliegen.
Staatswohl schränkt Transparenz ein
Mehrere Fragen beantwortet die Bundesregierung gar nicht. Zu Frage 13 — wie viele G2G-Anfragen aus welchen Staaten und für welche Produkte derzeit vorliegen — sowie zu Frage 18 — welche Rüstungsbeschaffungen seit 2020 über Einzelplan 60 mitfinanziert wurden — verweigert sie die Auskunft mit identischer Begründung: Die Veröffentlichung würde Einblicke in die Güterbedarfe der Empfängerländer sowie deren Fähigkeitszuwachs ermöglichen und könnte negative Auswirkungen auf die außen- und sicherheitspolitischen Beziehungen Deutschlands haben. Das Staatswohl überwiege in diesen Fällen das parlamentarische Informationsrecht. Auch eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung in der Geheimschutzstelle des Bundestages hält die Bundesregierung für unzureichend. Ähnlich verhält es sich mit Frage 2 zu konkreten G2G-Vereinbarungen ab Januar 2026: Hier verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung, ohne konkrete Staaten oder Rüstungsgüter zu nennen.
Exportkreditgarantien: Milliardensummen für NATO-Staaten
Konkreter beantwortet die Bundesregierung die Frage nach Exportkreditgarantien (früher Hermesbürgschaften) im Sicherheits- und Verteidigungsbereich seit 2020. Den Spitzenwert verzeichnet das Jahr 2021 mit 3,472 Milliarden Euro für EU- und NATO-Staaten. Im laufenden Jahr 2026 wurden bis zum 31. Juli bereits 2,009 Milliarden Euro für EU- und NATO-Staaten sowie 90,3 Millionen Euro für Drittstaaten übernommen. Schadensauszahlungen — also Fälle, in denen der Bund für ausgefallene Zahlungen des Käuferstaates einspringen musste — gab es seit Januar 2020 laut Bundesregierung keine. Detailliertere Aufschlüsselungen nach Ausfuhrlisten-Positionen oder Kriegswaffenlisten-Nummern liefert die Antwort nicht; die technische Infrastruktur für eine automatisierte Auswertung fehle.
Zu den Kosten und zur Kostenerstattung bei G2G-Geschäften verweist die Bundesregierung auf noch laufende Abstimmungen: Verwaltungskosten sollen künftig über den Haushaltstiteln 1410 125 01 von den Käufernationen zurückerstattet werden; konkrete Beträge lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht nennen. Einen detaillierten Überblick zu Rüstungsprojekten im Bereich Verteidigung bietet auch die Berichterstattung zum FCAS-Programm.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind NATO-Partner und andere Staaten, die Rüstungsgüter über das neue G2G-Verfahren erwerben wollen. Mittelbar betrifft das Thema die deutsche Rüstungsindustrie (Kapazitätsauslastung), den Bundeshaushalt (Vorfinanzierung durch Steuermittel) sowie den Deutschen Bundestag, der laut Bundesregierung bei G2G-Geschäften — auch über 25 Mio. Euro — kein formales Genehmigungsrecht über den Haushaltsausschuss besitzt.
Die Bundesregierung weicht bei Frage 13 (laufende G2G-Anfragen) und Frage 18 (Rüstungsfinanzierungen aus Einzelplan 60) mit identischer Staatswohlbegründung aus; Frage 2 zu konkreten G2G-Vereinbarungen ab Januar 2026 wird ebenfalls durch Verweis auf die Vorbemerkung nicht inhaltlich beantwortet. Zu Kosten und Fristen (Fragen 3–5) verweist die Regierung auf noch laufende Abstimmungen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Rüstungsexporte: G2G-Verfahren unter parlamentarischer Kontrolle →
- G2G-Regierungsverkauf
- Government-to-Government: Der Bund beschafft Rüstungsgüter stellvertretend für einen anderen Staat und gibt sie nach Fertigstellung weiter. Grundlage ist eine rechtsverbindliche Kauf- und Abnahmeverpflichtung des Käuferstaates.
- Exportkreditgarantie (Hermesbürgschaft)
- Staatliche Absicherung von Exportgeschäften gegen das Risiko eines Zahlungsausfalls. Der Bund haftet, wenn der ausländische Käufer nicht zahlt.
- Einzelplan 60
- Ein Haushaltstitel im Bundeshaushalt, der für allgemeine Finanzierungszwecke genutzt wird und laut Anfrage auch zur Mitfinanzierung von Rüstungsbeschaffungen für Partnerstaaten herangezogen wurde.
Was ist ein G2G-Rüstungsverkauf?
Beim Government-to-Government-Verfahren kauft der Bund stellvertretend für einen anderen Staat Rüstungsgüter bei deutschen Herstellern und gibt sie anschließend an den Partnerstaat weiter — ähnlich dem US-amerikanischen Foreign Military Sales Programm.
Was ist das erste G2G-Pilotprojekt Deutschlands?
Laut Drucksache 21/7895 ist der Verkauf von vier Hubschraubern des Typs H145M der Firma Airbus Helicopters an den NATO-Partner Montenegro das erste Pilotprojekt. Ein Memorandum of Understanding wurde unterzeichnet.
Braucht der Bundestag bei G2G-Geschäften über 25 Mio. Euro ein Mitspracherecht?
Nein, laut Bundesregierung nicht. Sie verweist auf § 54 Absatz 3 Satz 3 der Bundeshaushaltsordnung, der G2G-Verkäufe von der regulären Genehmigungspflicht des Haushaltsausschusses ausnimmt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7895 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































