- Islamistische Gefährder in Deutschland: Linke fragt nach aktuellen Zahlen seit 2013
- Online-Radikalisierung via TikTok, Instagram und Telegram im Fokus der Anfrage
- Taliban-Aktivitäten in Deutschland und Finanzflüsse an IS und Hamas werden erfragt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8015 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Islamismus und Salafismus gelten in Deutschland seit Jahren als bedeutende Bedrohungsfelder der inneren Sicherheit. Der Verfassungsschutzbericht 2025 listet mehrere islamistische Organisationen auf, deren Mitgliederzahlen und Vernetzungsstrukturen die Sicherheitsbehörden beobachten. Laut Berichten aus dem April 2026 richtet sich islamistische Online-Propaganda gezielt an Kinder und Jugendliche über Plattformen wie TikTok, Instagram und Telegram. Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8015 greift zudem Themen auf, zu denen die Bundesregierung bereits in BT-Drs. 21/1517 Stellung genommen hatte, und fragt nach zwischenzeitlichen Entwicklungen.
Im Detail
Online-Propaganda richtet sich dabei gezielt an Kinder und Jugendliche. Kanäle, über die sie verbreitet wird, sind insbesondere Instagram, TikTok, YouTube sowie Messenger-Dienste wie Telegram und Discord.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8015
Islamistische Radikalisierung in Deutschland beschäftigt den Bundestag erneut: Die Fraktion Die Linke hat am 15. September 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8015 eingereicht. In 13 Hauptfragen mit zahlreichen Unterpunkten erkundigt sie sich bei der Bundesregierung nach dem aktuellen Stand islamistischer, salafistischer und dschihadistischer Aktivitäten im Inland — von Gefährderzahlen über verbotene Vereine bis zu Finanzierungsnetzwerken.
Islamistische Gefährder: Zahlen seit 2013 gefragt
Den Ausgangspunkt der Anfrage bildet die Frage nach dem Personenpotenzial im islamistischen Spektrum. Die Linke möchte wissen, wie viele Personen derzeit als Gefährder oder als sogenannte relevante Personen eingestuft sind — aufgeschlüsselt nach Phänomenbereich, Geschlecht und Alter. Zudem soll die Bundesregierung die Entwicklung dieser Zahlen seit Januar 2013 darlegen, also über mehr als ein Jahrzehnt hinweg. Ergänzend wird nach laufenden Ermittlungsverfahren, aktuellen Anklagen und seit September 2025 ausgesprochenen Urteilen gefragt.
Vereinsverbote und ausländische Verbindungen
Ein weiterer Fragenkomplex betrifft islamistische Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht 2025 aufgeführt sind. Die Fraktion fragt, bei welchen dieser Organisationen aktuell vereinsrechtliche Prüfungen laufen und ob die Bundesregierung die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot als erfüllt ansieht. Außerdem soll offengelegt werden, welche Organisationen personelle, finanzielle oder organisatorische Verbindungen zu ausländischen Staaten oder Gruppen unterhalten. Frage 5 zielt auf ein bekanntes Phänomen nach Vereinsverboten ab: Setzen sich verbotene Strukturen in neu gegründeten Organisationen fort — und wenn ja, wie verhindert die Bundesregierung dies?
Online-Radikalisierung auf TikTok, Instagram und Telegram
Besondere Aufmerksamkeit widmet die Anfrage der islamistischen Präsenz im Netz. Aus Sicht der Fragesteller richtet sich Online-Propaganda gezielt an Kinder und Jugendliche, vor allem über Instagram, TikTok, YouTube sowie Messenger-Dienste wie Telegram und Discord. Die Bundesregierung soll mindestens zehn einschlägige Kanäle, Accounts oder Gruppen namentlich benennen und den jeweiligen Organisationen zuordnen. Darüber hinaus fragt Die Linke nach der Effektivität von Löschmaßnahmen: Wie viele islamistische Inhalte hat die Internet Referral Unit seit 2018 gemeldet, und wie viele wurden tatsächlich entfernt? Das Phänomen des sogenannten Reuploads — also der Weiterverbreitung gelöschter Inhalte auf anderen Plattformen — soll ebenfalls bewertet werden.
Diese Fragen sind politisch relevant, weil die bloße Löschung einzelner Inhalte Radikalisierungsprozesse nicht zwingend unterbricht. Die Anfrage zielt daher auch darauf ab, wie die Bundesregierung zwischen sinkender Sichtbarkeit islamistischer Propaganda und tatsächlich verhinderten Radikalisierungen unterscheidet.
Hamas, Hizb Allah und Taliban in Deutschland
Frage 8 beschäftigt sich mit Erkenntnissen zu Unterstützern von Hamas und Hizb Allah im Inland. Die Linke möchte wissen, ob sich die Unterstützerstrukturen seit der letzten Antwort der Bundesregierung in BT-Drs. 21/1517 verlagert haben. Frage 9 richtet den Blick auf die Taliban: Wie viele Anhänger leben in Deutschland, wie sind sie organisiert und welche Rolle spielen die afghanischen Konsularbeamten in Bonn und Berlin dabei?
Finanzierungsnetzwerke und Kryptowährungen
Frage 10 befasst sich mit Spendennetzwerken dschihadistischer Organisationen. Die Bundesregierung soll angeben, in wie vielen Fällen seit 2025 Geldflüsse aus Deutschland an IS, Hamas, Hizb Allah oder HTS festgestellt wurden und welche Größenordnung diese hatten. Besonderes Interesse gilt der Rückverfolgung über Kryptowährungsadressen: In wie vielen Fällen führte dies zu Ermittlungsverfahren oder Vermögenssicherstellungen? Außerdem soll das BKA Auskunft geben, wie viele Spendenkanäle seit 2025 entfernt wurden.
Prävention und Schutz vor Pauschalverdacht
Frage 11 und 12 thematisieren Prävention und deren Wirkungskontrolle. Die Linke fragt, ob die Bundesregierung Präventionsmaßnahmen ausbauen will und auf welche Evaluierungsergebnisse sie sich dabei stützt. Frage 13 schließlich ist politisch besonders sensibel: Sie fragt, wie sichergestellt wird, dass Sicherheitsmaßnahmen nicht zu einer pauschalen Überwachung muslimischer Personen und Verbände führen, die nicht islamistisch sind. Dieser Aspekt betrifft Grundrechte und das Verhältnis von Sicherheit und Bürgerrechten — eine Abwägung, die in der innenpolitischen Debatte regelmäßig kontrovers diskutiert wird.
Eine Antwort der Bundesregierung liegt bislang nicht vor. Zum Vergleich bieten die aktuellen Zahlen zu Binnengrenzkontrollen in Baden-Württemberg einen weiteren Einblick in die Sicherheitslage an deutschen Grenzen.
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Betroffen sind zunächst Sicherheitsbehörden und die Öffentlichkeit, die ein Interesse an transparenter Gefährdungsanalyse haben. Mittelbar betroffen sind auch muslimische Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, die laut Anfrage vor einer pauschalen Kriminalisierung durch Sicherheitsmaßnahmen geschützt werden sollen. Besonders im Fokus stehen Kinder und Jugendliche als Zielgruppe islamistischer Online-Propaganda.
Die Anfrage ist am 15. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung muss die Fragen gemäß § 104 GO-BT grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt beantworten. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- Gefährder
- Person, bei der Sicherheitsbehörden aufgrund vorliegender Erkenntnisse davon ausgehen, dass sie schwere politisch motivierte Straftaten begehen könnte.
- TCO-Verordnung
- EU-Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte; ermöglicht Behörden, verbindliche Löschanordnungen (Removal Orders) gegenüber Plattformen zu erlassen.
- PMK
- Politisch motivierte Kriminalität — Oberbegriff der deutschen Polizeistatistik für Straftaten mit extremistischem oder ideologischem Hintergrund, unterteilt in Phänomenbereiche wie PMK-religiöse Ideologie.
Was ist ein islamistischer Gefährder?
Als Gefährder werden Personen eingestuft, bei denen Sicherheitsbehörden davon ausgehen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen könnten. Die Einstufung erfolgt auf Basis nachrichtendienstlicher Erkenntnisse.
Was ist die Internet Referral Unit des BKA?
Die Internet Referral Unit beim Bundeskriminalamt meldet terroristische und extremistische Inhalte an Plattformbetreiber und veranlasst deren Löschung, seit Einführung der TCO-Verordnung auch per verbindlicher Removal Orders.
Warum stellt Die Linke diese Anfrage?
Die Fraktion möchte aktuelle Daten zur Gefährdungslage, zur Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen und zur Abgrenzung zwischen islamistischer Überwachung und Pauschalverdacht gegenüber der muslimischen Gemeinschaft erhalten.
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