Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8038 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Uniformtrageerlaubnis für Reservisten außerhalb des Dienstes ist rechtlich begrenzt
- SPD-Abgeordneter trug Bundeswehruniform beim Veteranentag 2026 auf der Bühne
- 9 Fragen zur Verwaltungspraxis und Zuständigkeit bei Grenzfällen gestellt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8038 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Nationale Veteranentag fand am 15. Juni 2026 zum zweiten Mal statt. Bei der Zentralveranstaltung des Deutschen Bundestages nahm der SPD-Abgeordnete Esra Limbacher in Bundeswehruniform an einer Podiumsdiskussion mit Mitgliedern des Verteidigungsausschusses teil. Eine vorausgegangene Schriftliche Einzelfrage (BT-Drs. 21/7180, Frage 56) ergab, dass die Bundesregierung den Veteranentag nicht als politische Veranstaltung im Sinne des § 15 Absatz 3 Soldatengesetz einordnet und Limbacher als Inhaber eines Reservistenausweises mit allgemeiner Uniformtrageerlaubnis nach § 3 Nummer 3 Uniformverordnung handelte. Die AfD-Fraktion sieht in dieser Antwort offene Rechtsfragen zu Verwaltungspraxis und Zuständigkeit.
Im Detail
Das Tragen der Uniform der Bundeswehr außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses erfolgt nicht kraft Gesetzes, sondern auf Grundlage einer nach § 3 des Reservistengesetzes erteilten Gestattung.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8038
Darf ein Bundestagsabgeordneter, der zugleich Reservist ist, die Bundeswehruniform auf einer Parlamentsveranstaltung tragen? Diese Frage steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/8038), die der Abgeordnete Andreas Paul und die AfD-Fraktion am 16. September 2026 an die Bundesregierung gerichtet haben. Auslöser ist ein konkreter Vorfall beim zweiten Nationalen Veteranentag am 15. Juni 2026.
Uniformtrageerlaubnis: Der Vorfall beim Veteranentag
Beim Nationalen Veteranentag nahm der SPD-Bundestagsabgeordnete Esra Limbacher in Bundeswehruniform an einer Podiumsdiskussion im Deutschen Bundestag teil. Die Veranstaltung mit dem Titel „Veteranen und Gesellschaft – Was können wir voneinander lernen?“ war offizieller Teil des Programms des Deutschen Bundestages und wurde vom Deutschen BundeswehrVerband als „Podiumsdiskussion mit Bundestagsabgeordneten“ bezeichnet. Neben Limbacher (SPD) diskutierten Kerstin Vieregge (CDU/CSU), Jan R. Nolte (AfD) und Sara Nanni (Bündnis 90/Die Grünen).
Eine bereits beantwortete Schriftliche Einzelfrage (BT-Drs. 21/7180, Frage 56) hatte die Bundesregierung nach der Rechtsgrundlage für das Uniformtragen befragt. Die Regierung antwortete, der Veteranentag sei keine politische Veranstaltung im Sinne des § 15 Absatz 3 Soldatengesetz. Limbacher habe als Inhaber eines Reservistenausweises mit allgemeiner Uniformtrageerlaubnis nach § 3 Nummer 3 der Uniformverordnung gehandelt. Für die AfD-Fraktion wirft diese Antwort jedoch weitere Rechtsfragen auf.
Was gilt aktuell?
Das Tragen der Bundeswehruniform außerhalb eines aktiven Wehrdienstverhältnisses ist nicht kraft Gesetzes erlaubt. Es bedarf einer ausdrücklichen Gestattung nach § 3 Reservistengesetz. Die Uniformverordnung regelt die zulässigen Anlässe — darunter festliche Veranstaltungen und öffentliche Gedenkfeiern nach § 3 Nummer 3 UnifV — sowie Ausschlussgründe nach § 4 UnifV. Der Wortlaut des Gesetzes („kann gestatten“) verdeutlicht, dass es sich um eine hoheitliche Ermessensentscheidung handelt, nicht um einen automatischen Rechtsanspruch.
Neun Fragen zur Verwaltungspraxis
Die Anfrage stellt insgesamt neun Fragen an die Bundesregierung. Im Kern geht es darum, welche Verwaltungsvorschriften, ministeriellen Erlasse und internen Weisungen über das Soldatengesetz und die Uniformverordnung hinaus die Uniformtrageerlaubnis konkretisieren. Außerdem will die Fraktion wissen, nach welchen Kriterien beurteilt wird, ob eine Veranstaltung als „festliche Veranstaltung oder Gedenkfeier“ im Sinne des § 3 Nummer 3 UnifV gilt — und ob für den erst 2025 eingeführten Nationalen Veteranentag spezifische Weisungen an die Genehmigungsbehörden herausgegeben wurden.
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft § 4 UnifV, der Ausschlussgründe für das Uniformtragen regelt. Die Fraktion fragt, welche Bedeutung dieser Paragraph hat, wenn Reservisten zugleich in einer anderen öffentlichen Funktion — etwa als Abgeordnete — auftreten. Konkret fragt sie, aus welchen Gründen § 4 UnifV dem Uniformtragen durch Limbacher in seiner Funktion als Parlamentarier nicht entgegenstand.
Darüber hinaus fragt die Anfrage nach der Zuständigkeit: Welche Dienststelle — Landeskommando, Kompetenzzentrum Reservistenangelegenheiten oder Bundesministerium der Verteidigung — nimmt bei Grenzfällen von Mandatsträgern die abschließende materiell-rechtliche Bewertung vor? Und ist eine Mitzeichnung übergeordneter Dienststellen zwingend vorgeschrieben?
Schließlich erkundigt sich die Anfrage nach der Bilanz seit Inkrafttreten der geltenden Regelungen: Wie viele Hinweise, Beschwerden oder Prüfverfahren wegen möglicherweise unzulässigen Uniformtragens außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses hat die Bundesregierung bearbeitet, und mit welchem Ergebnis? Und sieht die Bundesregierung angesichts des konkreten Falls Klarstellungs- oder Reformbedarf bei der Rechtslage zur Uniformtrageerlaubnis für Reservisten?
Hintergrund: Neues Format ohne gefestigte Praxis
Der Nationale Veteranentag ist ein verhältnismäßig neues staatliches Format: 2026 fand er erst zum zweiten Mal statt. Laut Anfrage existiert daher noch keine langjährige, gefestigte Verwaltungspraxis für die Beurteilung entsprechender Veranstaltungen. Die Frage, welche Maßstäbe für neue staatliche Formate gelten, ist damit nicht nur für diesen Einzelfall relevant. Ähnliche Rechtsfragen zum Datenschutz beim Bundeswehrpersonal behandelt auch der Beitrag zu den Bundeswehr-Personaldaten und dem 460.000-Soldaten-Ziel.
Die Anfrage zeigt das parlamentarische Kontrollinteresse gegenüber der Exekutive in einem Detailbereich des Wehrrechts. Die Antwort der Bundesregierung wird klären müssen, ob die bestehenden Regelungen zur Uniformtrageerlaubnis für Reservisten in öffentlichen Doppelfunktionen ausreichend präzise sind oder ob gesetzlicher Anpassungsbedarf besteht.
Weiterlesen:
Direkt betroffen sind Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr, die in einer weiteren öffentlichen Funktion — etwa als Abgeordnete oder in Verbänden — auftreten. Mittelbar betrifft die Frage alle, die an der Ausgestaltung des Nationalen Veteranentages als neuem staatlichen Format beteiligt sind, sowie die zuständigen Behörden in der Bundeswehr.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8038) wurde am 16. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus; nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt sieht § 104 GO-BT grundsätzlich eine Antwortfrist von 14 Tagen vor.
- Uniformtrageerlaubnis
- Behördliche Genehmigung, die Reservisten das Tragen der Bundeswehruniform außerhalb eines aktiven Wehrdienstverhältnisses erlaubt, geregelt in § 3 Reservistengesetz und der Uniformverordnung.
- Uniformverordnung (UnifV)
- Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Verteidigung, die Anlässe und Ausschlussgründe für das Tragen von Bundeswehruniformen regelt.
- Reservistengesetz
- Gesetz, das Rechte und Pflichten von Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr regelt, darunter die Gestattung des Uniformtragens außerhalb des Dienstes.
Darf ein Reservist beim Veteranentag Uniform tragen?
Laut vorheriger Regierungsantwort (BT-Drs. 21/7180) gilt der Veteranentag nicht als politische Veranstaltung; Reservisten mit allgemeiner Uniformtrageerlaubnis sind bei entsprechenden Veranstaltungen zum Uniformtragen berechtigt. Die genauen Kriterien sind Gegenstand dieser Anfrage.
Was regelt die Uniformverordnung (UnifV)?
Die Uniformverordnung legt fest, bei welchen Anlässen Reservisten die Bundeswehruniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses tragen dürfen, und enthält auch Ausschlussgründe.
Wer erteilt die Uniformtrageerlaubnis für Reservisten?
Die Anfrage fragt explizit, welche Dienststelle — Landeskommando, Kompetenzzentrum Reservistenangelegenheiten oder BMVg — in Grenzfällen die abschließende rechtliche Bewertung vornimmt.



































































