Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8035 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 21,8 Mrd. Euro Forschungshaushalt 2026 im Fokus
- 1.398 Planstellen trotz sinkendem Gesamtetat
- Rechnungshof kritisiert Globale Minderausgabe und Prüfungslücken
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8035 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) ist aus einem Ressortzuschnitt im Jahr 2025 hervorgegangen, der die Raumfahrt in das bisherige Forschungsministerium integrierte. Der zugehörige Einzelplan 30 im Bundeshaushalt 2026 weist Ausgaben von rund 21,8 Milliarden Euro aus — ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr bei gleichbleibender Stellenzahl von rund 1.398. Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht zum Einzelplan 30 Bedenken hinsichtlich der Globalen Minderausgabe und der Wirtschaftlichkeit bestimmter Programme geäußert. Zudem fließen über Sondervermögen wie den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) zusätzliche Mittel in forschungsnahe Projekte.
- 21,8 Mrd. Euro — Gesamtausgaben des Einzelplans 30 im Haushalt 2026, Rückgang gegenüber 2025
- 1.398 Planstellen/Stellen — stabile Personalzahl im BMFTR trotz sinkendem Gesamtetat
- 162 Mio. Euro — sächliche Verwaltungsausgaben des BMFTR im Jahr 2026
- 36 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Organisations- und Finanzstruktur des Ministeriums
Im Detail
Dies dient in den Augen der Fragesteller der parlamentarischen Kontrolle der Wirtschaftlichkeit (§ 7 BHO) und der Vermeidung unnötiger Belastungen der Steuerzahler.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8035
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) verfügt im Haushaltsjahr 2026 über einen Etat von rund 21,8 Milliarden Euro — und steht nun im Mittelpunkt eines umfangreichen parlamentarischen Kontrollverfahrens. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8035 vom 16. September 2026 verlangt die AfD-Fraktion in 36 Einzelfragen vollständige Auskunft über die Organisations- und Finanzstruktur des Ministeriums.
BMFTR-Haushalt: 21,8 Milliarden Euro und offene Fragen
Der Einzelplan 30 im Bundeshaushalt 2026 weist Ausgaben von rund 21,8 Milliarden Euro aus — ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig blieb die Zahl der Planstellen und Stellen mit rund 1.398 stabil. Die sächlichen Verwaltungsausgaben belaufen sich laut Drucksache auf circa 162 Millionen Euro. Die Anfragesteller um Nicole Höchst und Prof. Dr.-Ing. habil. Michael Kaufmann sehen hierin einen erklärungsbedürftigen Widerspruch: Wenn der Gesamtetat sinkt, die Personalzahl aber konstant bleibt, stellt sich die Frage, ob strukturelle Personalkosten möglicherweise über Sondervermögen oder Globale Minderausgaben gedeckt werden.
Was gilt aktuell?
Das BMFTR ist 2025 aus einer Neuorganisation hervorgegangen, bei der die Raumfahrt in das bisherige Forschungsministerium integriert wurde. Seither bewirtschaftet das Ministerium neben dem regulären Haushalt auch Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) und dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) für forschungsnahe Projekte. Wie genau diese Mittel auf reguläre Verwaltungsaufgaben, Personal und IT-Infrastruktur entfallen, ist bislang öffentlich nicht detailliert aufgeschlüsselt. Auch der Bereich Forschungssicherheit steht zunehmend im parlamentarischen Fokus.
Bundesrechnungshof mit Kritik an Einzelplan 30
Zusätzlichen Druck erzeugt ein Bericht des Bundesrechnungshofs zum Einzelplan 30. Laut der Vorbemerkung der Fragesteller kritisiert der Rechnungshof begrenzte Flexibilität durch Bund-Länder-Vereinbarungen, Herausforderungen bei der Erwirtschaftung der Globalen Minderausgabe sowie Prüfungsbedarf bei Kompetenzzentren und verstetigten Programmen. Die Anfrage greift diese Kritikpunkte auf und fragt unter anderem, welche Maßnahmen das BMFTR konkret plant, um die Globale Minderausgabe zu erwirtschaften.
Von Beratungskosten bis Repräsentationsausgaben
Ein Schwerpunkt der Kleinen Anfrage liegt auf den Ausgaben für externe Dienstleistungen. Konkret erkundigt sich die Fraktion nach den fünf größten Auftragnehmern für externe Beratungsleistungen in den Jahren 2024 bis 2026, nach den Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsberatung sowie nach Ausgaben für visuelle Kommunikation, Foto- und Videoproduktionen und — auffällig detailliert — nach Styling- und Visagistikleistungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Leitungsebene. Hinzu kommen Fragen nach Fuhrparkkosten, Dienstreisen und der Kostenstruktur von Veranstaltungen wie Parlamentarischen Abenden oder Bürgerdialogen. Ähnlich intensive parlamentarische Kontrolle über Haushaltsdetails zeigte sich zuletzt auch beim Einheitsdenkmal-Projekt.
Ressortübergreifende Finanzierungen im Blick
Mehrere Fragen richten sich auf die Abgrenzung zwischen dem BMFTR-Haushalt und anderen Ressorts. Die Anfragesteller wollen wissen, ob Ministeriumspersonal Aufgaben in anderen Ressorts oder ressortübergreifenden Projektgruppen wahrnimmt und ob Mittel als Zuweisungen an andere Einzelpläne fließen. Auch Zahlungen an die EU und EU-nahe Organisationen wie die Europäische Weltraumorganisation ESA oder die EUSPA stehen auf der Fragenliste — aufgeschlüsselt für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026. Die Kontrolle staatlicher Ausgaben und Datenweitergabe an internationale Institutionen beschäftigt den Bundestag derzeit in mehreren Zusammenhängen, wie etwa beim Thema Datenschutz bei Bundesbehörden.
Forschungsförderung: Kriterien und Erfolgskontrolle
Die Anfrage thematisiert auch die inhaltliche Steuerung der Forschungsförderung. Die Fragesteller wollen wissen, nach welchen fachlichen, wissenschaftlichen und haushalterischen Kriterien Projekte ausgewählt werden, wie die Fördermittel auf Grundlagenforschung, anwendungsorientierte und gesellschaftsbezogene Forschung verteilt sind und wie viele Projekte in den Jahren 2024 und 2025 vorzeitig beendet wurden. Abgerundet wird die Anfrage durch Fragen zur internen Revision und zur Vermeidung zweckwidriger Mittelverwendung bei Forschungsförderungen und externen Beratungsaufträgen.
Weiterlesen:
Betroffen sind in erster Linie Steuerzahler, die den Forschungshaushalt finanzieren, sowie Forschungseinrichtungen, Projektträger, externe Beratungsunternehmen und Nichtregierungsorganisationen, die Mittel aus dem Einzelplan 30 erhalten. Darüber hinaus sind die rund 1.398 Beschäftigten des Ministeriums selbst von den Fragen zu Personalstruktur und Freistellungen betroffen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8035) ist am 16. September 2026 eingegangen. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Einzelplan 30
- Haushaltspläne des Bundes sind in Einzelpläne gegliedert; Einzelplan 30 enthält die Ausgaben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
- Globale Minderausgabe
- Ein pauschaler Abzug im Haushalt, der vorgibt, dass Ministerien einen bestimmten Betrag einsparen — ohne festzulegen, wo genau.
- Sondervermögen
- Vom regulären Bundeshaushalt getrennte Finanzierungstöpfe, etwa der Klima- und Transformationsfonds (KTF), die für bestimmte Zwecke zweckgebunden eingesetzt werden.
Wie hoch ist der Forschungshaushalt 2026?
Der Einzelplan 30 umfasst im Haushalt 2026 Ausgaben von rund 21,8 Milliarden Euro — ein Rückgang gegenüber 2025.
Wie viele Stellen hat das Forschungsministerium?
Laut Drucksache sind im Einzelplan 30 rund 1.398 Planstellen und Stellen ausgebracht, die Zahl blieb trotz sinkendem Gesamthaushalt stabil.
Was kritisiert der Bundesrechnungshof?
Laut der Vorbemerkung der Fragesteller kritisiert der Bundesrechnungshof begrenzte Flexibilität durch Bund-Länder-Vereinbarungen, Herausforderungen bei der Globalen Minderausgabe sowie Prüfungsbedarf bei Kompetenzzentren und verstetigten Programmen.


































































