Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8052 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 100,9 Mrd. Euro Ukraine-Hilfe bis Juni 2026 bereitgestellt
- Anfrage zu Empfängern, Projekten und Vor-Ort-Kontrollen
- Sozialleistungen für Ukrainer in Deutschland ebenfalls erfragt
Hintergrund
Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine am 24. Februar 2022 leistet Deutschland umfangreiche zivile und militärische Unterstützung. Die Bundesregierung veröffentlicht eine laufend aktualisierte Übersicht der bilateralen Unterstützungsleistungen. Zum Stichtag 30. Juni 2026 beläuft sich das Gesamtvolumen laut dieser Übersicht auf 100,9 Milliarden Euro. Die Mittel fließen über verschiedene Kanäle: bilaterale Zahlungen, die Europäische Friedensfazilität, KfW-Programme, internationale Organisationen und Sozialleistungssysteme in Deutschland.
- 100,9 Mrd. Euro — Gesamtvolumen der deutschen Ukraine-Hilfe zum Stand 30. Juni 2026 (zivil und militärisch)
- Ab 24. Februar 2022 — Beginn der erfassten Unterstützungsleistungen nach dem russischen Angriff
- 24 Hauptfragen — Umfang der Kleinen Anfrage, aufgeteilt in Haushalt, Projekte, Empfänger, Kontrolle und Sozialleistungen
- Haushaltsjahre 2022–2026 — Zeitraum, für den detaillierte Ist-Ausgaben nach einzelnen Haushaltstiteln angefordert werden
Im Detail
Zum Stand vom 30. Juni 2026 sind danach 100,9 Mrd. Euro geleistet oder bereitgestellt worden.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8052
Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat Deutschland laut eigener Regierungsübersicht bis zum 30. Juni 2026 insgesamt 100,9 Milliarden Euro an ziviler und militärischer Ukraine-Hilfe geleistet oder bereitgestellt. Die Drucksache 21/8052 vom 18. September 2026 thematisiert nun, wie diese Summe auf einzelne Haushaltstitel verteilt ist, wer die Mittel erhält und wie deren Verwendung kontrolliert wird.
Die Anfrage umfasst 24 Hauptfragen mit zahlreichen Unterpunkten. Sie fordert die Bundesregierung auf, Ist-Ausgaben nach Haushaltsjahren und Titeln aufzuschlüsseln — darunter Titel für die militärische Ertüchtigung (Einzelplan 60, Kapitel 6002), Energiehilfen (Einzelplan 09) sowie Wiederaufbaumaßnahmen (Einzelplan 23). Auch Verpflichtungsermächtigungen, Ausgabereste und Fälligkeiten sollen für jedes Jahr seit 2022 tabellarisch dargestellt werden.
Ukraine-Hilfe: Kontrolle der Mittelverwendung
Ein Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Frage, ob und wie die Bundesregierung die Mittelverwendung prüft. Konkret wird gefragt, wie viele Vor-Ort-Prüfungen in der Ukraine stattgefunden haben, wie viele Personen dafür entsandt wurden und welche Feststellungen dabei getroffen wurden. Daneben erkundigt sich die Anfrage nach der Zahl der Verwendungsnachweise je Ressort sowie nach Fällen von Zweckentfremdung, Korruptionsverdacht oder Materialverlusten — einschließlich der Höhe eingeleiteter Rückforderungen. Auch die Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofs bei Mitteln, die über die Europäische Friedensfazilität oder internationale Organisationen verausgabt wurden, sind Gegenstand der Anfrage.
Für die öffentliche Debatte über NGO-Förderung und Zuwendungsempfänger ist besonders die Frage nach den Empfängerlisten relevant: Die Anfrage verlangt eine vollständige tabellarische Auflistung aller Zuwendungsempfänger und Auftragnehmer, denen seit 2022 Mittel der Ukraine-Hilfe zugeflossen sind — geordnet nach Ressort, Jahr, Titel, Betrag und Zweck. Das schließt Durchführungsorganisationen, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen und Beratungsunternehmen ausdrücklich ein.
Sozialleistungen für Ukrainer in Deutschland
Ein weiterer Fragenkomplex betrifft die Leistungen an ukrainische Staatsangehörige in Deutschland. Die Anfrage erkundigt sich nach den Bundesausgaben nach SGB II, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026, nach der Zahl der Leistungsbeziehenden zum 30. Juni 2026 je Rechtskreis und Bundesland sowie nach pauschalen Entlastungsbeträgen des Bundes an Länder und Kommunen. Auch die Erwerbstätigenquote ukrainischer Staatsangehöriger in Deutschland seit 2019 und die Ausgaben für Integrationskurse werden abgefragt. Im Zusammenhang mit dem Aufenthalts- und Versorgungsstatus Geflüchteter ist diese Datenlage politisch seit Längerem umstritten.
Rüstungsbeschaffung und NATO-Anrechnung
Die Anfrage fragt auch, ob Vereinbarungen bestehen, nach denen die Ukraine Rüstungsgüter direkt bei Unternehmen bestellt und Deutschland die Kosten trägt. Für solche Fälle werden Angaben zu Höchstbeträgen, Rechnungsprüfung und Kontrollmöglichkeiten verlangt. Darüber hinaus soll offengelegt werden, in welcher Höhe Ausgaben aus dem Titel 687 06 auf die deutsche Verteidigungsquote nach NATO-Kriterien angerechnet wurden — ein Aspekt, der für die Bewertung des tatsächlichen deutschen Verteidigungsbudgets relevant ist. Hintergrund ist, dass ein Teil der Ukraine-Hilfe seit 2025 per Haushaltsvermerk auf die NATO-Quote angerechnet wird.
Schließlich erkundigt sich die Anfrage nach den Erträgen aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten: Wie viel davon fließt dem Bundeshaushalt zu, wie viel verbleibt bei EU-Instrumenten? Diese Frage hat auch vor dem Hintergrund der laufenden Diskussion über die Nutzung russischer Staatsvermögen zur Ukraine-Finanzierung politische Bedeutung — ähnlich wie bei der Debatte über die Steuerung humanitärer Mittel.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die Mittel aufbringen, sowie ukrainische Staatsangehörige in Deutschland, die Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Mittelbar betroffen sind Länder und Kommunen, die Entlastungszahlungen des Bundes für die Unterbringung ukrainischer Geflüchteter erhalten. Rüstungsunternehmen und Nichtregierungsorganisationen gehören zu den Empfängern von Projektmitteln.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8052) ist am 18. September 2026 eingegangen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die 24 Hauptfragen schriftlich zu beantworten; § 104 GO-BT sieht hierfür grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- Europäische Friedensfazilität (EPF)
- Ein EU-Finanzierungsinstrument außerhalb des EU-Haushalts, das militärische Unterstützungsmaßnahmen — einschließlich Waffenlieferungen — für Drittstaaten ermöglicht.
- Verwendungsnachweis
- Dokument, mit dem Zuwendungsempfänger gegenüber dem Zuwendungsgeber belegen müssen, dass bewilligte Mittel zweckgemäß eingesetzt wurden.
- Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg)
- Programm, mit dem Deutschland Partnerstaaten durch Ausrüstung, Ausbildung und Beratung im Sicherheitsbereich unterstützt — seit 2022 stark auf die Ukraine ausgerichtet.
Wie viel Geld hat Deutschland bisher für die Ukraine bereitgestellt?
Laut Bundesregierung wurden bis zum 30. Juni 2026 insgesamt 100,9 Milliarden Euro geleistet oder bereitgestellt — zivile und militärische Hilfe zusammengerechnet.
Was umfasst die Definition der Ukraine-Hilfe in der Anfrage?
Die Fragesteller zählen dazu sowohl Leistungen an und in der Ukraine als auch Leistungen an Personen aus der Ukraine bzw. ukrainische Staatsangehörige in Deutschland.
Welche Kontrollmechanismen werden in der Anfrage hinterfragt?
Die Anfrage erkundigt sich nach Vor-Ort-Prüfungen in der Ukraine, Verwendungsnachweisen, Sanktionslistenabgleichen sowie Fällen von Zweckentfremdung oder Korruptionsverdacht.

































































