Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8117 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 166 Mrd. Euro kommunaler Investitionsrückstand — Tendenz steigend
- Kommunen tätigen über 55 Prozent aller öffentlichen Investitionen
- Neue Grundgesetz-Aufgabe soll Hitzeschutz dauerhaft absichern
Hintergrund
Deutsche Kommunen tragen nach Angaben des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) über 55 Prozent aller öffentlichen Investitionen in Deutschland. Gleichzeitig beliefen sich die kommunalen Investitionsrückstände im Jahr 2022 auf rund 166 Milliarden Euro — mit steigender Tendenz. Betroffen sind besonders Schulen, Verkehrsinfrastruktur und Verwaltungsgebäude, also genau jene Bereiche, die für Klimaschutz und Klimaanpassung zentral sind. Die Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) hat festgestellt, dass eine weitere Ausdehnung der bestehenden Förderprogrammlandschaft keine hinreichende Grundlage für eine langfristige Finanzierung von Klimaanpassung darstellt. Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, Umweltorganisationen und der Deutsche Gewerkschaftsbund haben die Schaffung einer Gemeinschaftsaufgabe bereits gefordert.
- 166 Mrd. Euro — kommunale Investitionsrückstände im Jahr 2022, laut Drucksache mit steigender Tendenz
- 55 % — Anteil der Kommunen an allen öffentlichen Investitionen in Deutschland (Difu)
- 10 Jahre — Mindestlaufzeit der pauschalierten Förderbudgets, die der Antrag für jede Kommune vorsieht
- 74. Umweltministerkonferenz — hat sich bereits für die Aufnahme des Klimaschutzes in eine Gemeinschaftsaufgabe ausgesprochen
Im Detail
Die Klimakrise ist eine der größten Herausforderungen für die Gesundheit, die öffentliche Daseinsvorsorge und unsere natürlichen Lebensgrundlagen.
— BT-Drs. 21/8117, Feststellungsteil, Die Linke
Hitzewellen, Starkregen und fehlende Grünflächen werden in deutschen Städten und Gemeinden zur Dauerbelastung — doch die Kommunen stoßen finanziell und personell an ihre Grenzen. Die Fraktion Die Linke hat am 22. September 2026 mit BT-Drs. 21/8117 einen Antrag eingebracht, der eine neue Gemeinschaftsaufgabe für kommunale Klimaanpassung, Hitzeschutz und kommunalen Klimaschutz im Grundgesetz verankern soll. Damit sollen Bund und Länder dauerhaft gemeinsam für die Finanzierung dieser Aufgaben zuständig werden — statt wie bisher über zeitlich begrenzte und unsichere Förderprogramme.
166 Milliarden Euro Investitionsrückstand
Der Befund, den die Drucksache zeichnet, ist eindeutig: Kommunen tragen laut Deutschem Institut für Urbanistik (Difu) über 55 Prozent aller öffentlichen Investitionen in Deutschland. Gleichzeitig beliefen sich die kommunalen Investitionsrückstände im Jahr 2022 auf rund 166 Milliarden Euro — mit steigender Tendenz. Besonders groß sind die Rückstände bei Schulen, Straßen- und Verkehrsinfrastruktur sowie Verwaltungsgebäuden — genau jene Bereiche, die für eine klimagerechte Transformation unverzichtbar sind. Für viele finanzschwache Kommunen ist selbst ein reduzierter Eigenanteil bei Förderprogrammen zu hoch.
Was gilt aktuell?
Derzeit finanziert der Bund Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen über Pilotprojekte und projektbezogene Förderprogramme, die unter Haushaltsvorbehalt stehen. Die Mittel stammen laut Drucksache hauptsächlich aus einem Transformationsfonds, dessen ursprüngliche Zweckbestimmung die soziale Kompensation der CO₂-Bepreisung war — nicht originäre Klimaschutzmaßnahmen. Eine strukturelle gemeinsame Finanzierungsverantwortung von Bund und Ländern fehlt. Die Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) kommt zu dem Schluss, dass eine weitere Ausdehnung dieser Förderprogrammlandschaft keine hinreichende Grundlage für eine langfristige Klimaanpassungsfinanzierung darstellt. Die Bundesregierung prüft zwar eine Gemeinschaftsaufgabe für Klimaanpassung und Naturschutz, klammert dabei jedoch den kommunalen Klimaschutz aus.
Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die neue Gemeinschaftsaufgabe in Artikel 91a des Grundgesetzes festschreibt. In einem begleitenden einfachen Gesetz sollen die Einzelheiten geregelt werden — darunter pauschalierte Förderbudgets, die jeder Kommune ein festes Budget für mindestens zehn Jahre sichern. Die Fördersumme soll dabei nicht von Projektkosten abhängen, sondern von der quantifizierten Klimawirksamkeit jeder Maßnahme. Damit soll die ständige Antragsstellung entfallen und Bürokratie reduziert werden.
Drei inhaltliche Schwerpunkte sieht die neue Gemeinschaftsaufgabe laut Drucksache vor: Hitzeschutzmaßnahmen für Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Verschattung und Wassermanagement; naturbasierte Klimaanpassung wie Begrünung, Flächenentsiegelung und Gewässerrenaturierung; sowie kommunaler Klimaschutz durch energetische Sanierung öffentlicher Gebäude, Umstellung auf erneuerbare Wärme und Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs.
Besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen im Fokus
Ein eigenständiger Schwerpunkt der geforderten Gemeinschaftsaufgabe ist der Schutz vulnerabler Gruppen. Laut Drucksache sind ältere Menschen, Kinder, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen, Obdachlose sowie im Freien Arbeitende besonders von Hitzefolgen betroffen — wobei sich mehrere Risikofaktoren gegenseitig verstärken können. Maßnahmen sollen sich nicht nur an klimatischen Belastungsschwerpunkten orientieren, sondern auch daran, wer besonders gefährdet ist und über welche Ressourcen zur eigenen Anpassung er verfügt. Noch vor dem nächsten Sommer soll der Bund laut Antrag Sofortmaßnahmen für Kranken- und Pflegeeinrichtungen sowie zum Schutz obdachloser Menschen umsetzen.
Begleitend fordert die Fraktion einen nationalen Hitzeaktionsplan mit Frühwarnsystem, klaren Risikostufen und einer verbindlichen Kommunikationsstrategie. Zudem sollen die Mittel für kommunale Klimaanpassung und Klimaschutz insgesamt massiv aufgestockt und kommunale Altschulden abgebaut werden. Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Gewerkschaftsbund haben sich laut Drucksache bereits für eine solche Gemeinschaftsaufgabe ausgesprochen. Auch die 74. Umweltministerkonferenz plädierte dafür, den Klimaschutz einzubeziehen, weil er künftige Anpassungskosten senkt.
Das Thema Transparenz bei staatlicher Förderung berührt auch andere Bereiche: Wie der Bund gesellschaftspolitische Projekte fördert und welche Kontrollanforderungen dabei gelten, zeigt etwa dieser Beitrag zur BMFTR-Förderung. Wie die Geldwäsche-Gesetzgebung mit dem Klimafinanzierungsrahmen zusammenhängen kann, ist im Kontext der Geldwäsche-Reform relevant.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind alle rund 11.000 deutschen Kommunen, insbesondere finanzschwache und kleinere Gemeinden, die bereits heute kaum Eigenanteile für Förderprogramme aufbringen können. Besonders schutzbedürftig sind laut Drucksache ältere Menschen, Kinder, chronisch Kranke, Schwangere, Obdachlose und Menschen in schlecht belüfteten Wohnungen, die am stärksten unter sommerlicher Hitze leiden.
Der Antrag wurde am 22. September 2026 in den Bundestag eingebracht. Als nächster Schritt steht die Überweisung an den zuständigen Ausschuss an, üblicherweise den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, gegebenenfalls gemeinsam mit dem Haushaltsausschuss. Nach Ausschussberatung entscheidet das Plenum über Annahme oder Ablehnung. Da der Antrag eine Grundgesetzänderung anstrebt, wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.
- Gemeinschaftsaufgabe (Art. 91a GG)
- Im Grundgesetz verankerte Aufgabe, bei der Bund und Länder gemeinsam planen und finanzieren. Bestehende Beispiele sind Agrarstruktur, Küstenschutz und regionale Wirtschaftsförderung.
- Haushaltsvorbehalt
- Regelung, nach der Fördermittel nur dann fließen, wenn sie im jeweiligen Haushaltsplan auch tatsächlich bereitgestellt wurden — was kurzfristige Streichungen ermöglicht.
- Hitzeaktionsplan
- Behördlicher Maßnahmenplan, der bei Hitzewellen greift: Er legt Warnstufen, Kommunikationswege und Sofortmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung fest.
Was ist eine Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz?
Eine Gemeinschaftsaufgabe ist eine im Grundgesetz verankerte Aufgabe, bei der Bund und Länder gemeinsam planen und finanzieren — zum Beispiel existiert dies bereits für Hochschulbau oder regionale Wirtschaftsförderung.
Warum reichen bisherige Förderprogramme laut Antrag nicht aus?
Laut Drucksache stehen bestehende Programme unter Haushaltsvorbehalt, haben kurze Laufzeiten und decken keine laufenden Betriebs- und Personalkosten ab, was insbesondere finanzschwache Kommunen benachteiligt.
Wer ist vom Hitzeschutz besonders betroffen?
Laut Antrag sind ältere Menschen, Kinder, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen, Obdachlose sowie Beschäftigte im Freien besonders gefährdet — gerade wenn sich mehrere Risikofaktoren überlagern.


































































