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- Einspeisevergütung für Solardachanlagen soll laut Grünen erhalten bleiben
- EEG-Kabinettsentwurf droht laut Antrag mit Förderabbruch noch 2026
- 16 Forderungen: von Agri-PV über Mieterstrom bis 80%-Ausbauziel 2030
Hintergrund
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat einen Kabinettsentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Parallel dazu plant sie Änderungen im sogenannten Netzpaket. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert, dass beide Vorhaben den Ausbau der Photovoltaik auf Dächern bremsen und einen drohenden Förderabbruch noch im Jahr 2026 riskieren. Das Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche hat nach Angaben der Fraktion Pläne vorgelegt, die insbesondere für Aufdachanlagen neue bürokratische Anforderungen und veränderte Vergütungsregeln vorsehen.
Im Detail
Durch die zeitraubende und langsame Vorbereitung der Gesetzesnovellen im Kreis der Bundesregierung droht nun ein Förderabbruch für die Erneuerbaren schon Ende dieses Jahres.
— BT-Drs. 21/8119, Feststellungsteil, Seite 1
Die Solardachanlage auf dem Eigenheim, dem Bauernhof oder dem Gewerbebetrieb steht laut einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Druck: Der Kabinettsentwurf der Bundesregierung zur EEG-Reform sieht nach Darstellung der Fraktion neue bürokratische Hürden und Einschnitte bei der Einspeisevergütung vor, die den Ausbau der Photovoltaik auf Dächern abwürgen könnten. Mit BT-Drs. 21/8119 vom 22. September 2026 fordern Grüne-Abgeordnete rund um Katrin Uhlig und Michael Kellner 16 konkrete Maßnahmen, um gegenzusteuern.
EEG-Reform 2026: Was die Grünen kritisieren
Im Zentrum der Kritik steht Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Die Fraktion wirft ihr vor, mit den geplanten EEG-Änderungen und dem parallel vorangetriebenen Netzpaket gezielt die Energiewende auszubremsen. Besonders die Photovoltaik auf Dächern — ein Segment, das nach Angaben der Fraktion ohnehin schwächelt — treffe es hart: Millionen Menschen nutzten bereits eigene Solaranlagen, um ihre Stromkosten zu senken. Genau diese Möglichkeit solle durch neue Regulierungen erschwert werden. Aus Sicht der Fraktion droht durch die schleppende Vorbereitung der Gesetzesnovelle zudem ein Förderabbruch für Erneuerbare Energien noch Ende 2026.
16 Forderungen an die Bundesregierung
Der Antrag listet 16 Einzelmaßnahmen auf, die die Grünen von der Bundesregierung verlangen. Erstens soll die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Aufdachanlagen beibehalten werden — ohne neue bürokratische Auflagen. Zweitens soll die Pflicht zur Direktvermarktung erst dann eingeführt werden, wenn die technischen und marktlichen Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Dazu gehören ein höherer Digitalisierungsgrad und vereinfachte Verfahren, damit auch kleine Anlagen Reststrommengen unkompliziert verkaufen können.
Ein besonderes Augenmerk legt der Antrag auf das Segment der besonderen Solaranlagen: Agri-Photovoltaik — also Solaranlagen, die gleichzeitig landwirtschaftliche Flächen nutzen — sowie Moor-Photovoltaik sollen nicht gestrichen werden. In einem dicht besiedelten Land mit knappen Flächen sei die clevere Mehrfachnutzung eine Notwendigkeit, keine Luxusoption, so die Begründung im Antrag. Die Abschaffung des Fördersegments entwerte bereits getätigte Investitionen und schädige das Vertrauen in verlässliche energiepolitische Rahmenbedingungen.
Claw-back, PPAs und kommunale Beteiligung
Für die Fördersystematik verlangt der Antrag die schnelle Verankerung eines Rückzahlungsmechanismus (Claw-back) im EEG. Dieser sei Voraussetzung dafür, dass die Europäische Kommission bis Ende 2026 eine neue beihilferechtliche Genehmigung erteilen kann. Ohne diese Genehmigung droht nach Darstellung der Fraktion ein Förderstopp. Daneben soll das Marktumfeld für ungeförderte Anlagen über Power Purchase Agreements (PPAs) gestärkt werden — also langfristige Lieferverträge zwischen Erzeuger und Abnehmer ohne staatliche Subvention. Auch die Direktbelieferung von Industrieanlagen mit Erneuerbaren-Strom soll erleichtert werden, indem das Kriterium der „unmittelbaren räumlichen Nähe“ praxistauglich gefasst wird.
Die kommunale Beteiligung an Windenergieprojekten soll laut Antrag auf Basis der gesamten erzeugten Strommenge berechnet und vollständig erstattungsfähig bleiben. Das stärke die lokale Wertschöpfung und erhöhe die Akzeptanz für den Erneuerbaren-Ausbau vor Ort — ein Aspekt, der auch bei anderen Infrastrukturvorhaben zunehmend an Bedeutung gewinnt, wie etwa bei der Diskussion um geplante Regierungsbauten deutlich wird.
Ausbauziel 80 Prozent bis 2030
Eine der zentralen Forderungen betrifft das gesetzliche Ausbauziel: Mindestens 80 Prozent erneuerbare Energien im Stromsystem bis 2030 sind im EEG verankert. Der sogenannte Strommengenpfad dient als Kontrollinstrument, ob dieses Ziel eingehalten wird. Die Fraktion fordert, ihn beizubehalten — andernfalls fehle ein wesentliches Steuerungsmittel. Ergänzend verlangt der Antrag zusätzliche Sonderausschreibungen für Windenergie, besonders in Süddeutschland, wo hohe Genehmigungszahlen bislang nicht zu entsprechenden Ausbauerfolgen geführt haben. Diese Diskussion um die Modernisierung des Stromnetzes hängt eng mit dem gleichzeitig debattierten Digitalen Netzpaket zusammen.
Mieterstrom und Bürgerenergie
Der Antrag setzt zudem auf eine stärkere Beteiligung von Mietern an der Energiewende: Mieterstrom und die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sollen erleichtert und bürokratische Hürden abgebaut werden, damit Dachflächen auf Mehrfamilienhäusern besser genutzt werden können. Den jährlichen Bericht der Bundesnetzagentur zur Bürgerenergie will die Fraktion ebenfalls erhalten — als Grundlage für die Weiterentwicklung von Bürgerenergiegemeinschaften. Gerade in Zeiten, in denen auch andere Bereiche wie Sozialversicherungen unter Finanzierungsdruck stehen, sei eine breite gesellschaftliche Beteiligung an der Energieerzeugung ein wichtiger Baustein für wirtschaftliche Stabilität.
Weiterlesen:
Betroffen sind Millionen Haushalte, Landwirte, Handwerker und Gewerbetreibende, die Solaranlagen auf ihren Dächern betreiben oder planen. Ebenso sind Mieter in Mehrfamilienhäusern berührt, die über Mieterstrom oder Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung an der Energiewende teilnehmen wollen. Gemeinden, die Standortbeteiligungen an Erneuerbaren-Anlagen erhalten, sind von den geplanten Regelungen zur kommunalen Beteiligung betroffen.
Der Antrag wurde am 22. September 2026 in den Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drs. 21/8119). Als nächste Schritte stehen die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss, die Ausschussberatung sowie die abschließende Abstimmung im Plenum aus.
- Einspeisevergütung
- Staatlich festgelegter Preis, den Betreiber von Solaranlagen für ins öffentliche Netz eingespeisten Strom erhalten. Sie soll Investitionen in erneuerbare Energien wirtschaftlich attraktiv machen.
- Power Purchase Agreement (PPA)
- Langfristiger Stromliefervertrag zwischen einem Erzeuger erneuerbarer Energie und einem Abnehmer, der ohne staatliche Förderung auskommt und Planungssicherheit für beide Seiten schafft.
- Contracts for Difference (CfD)
- Förderinstrument, bei dem Anlagenbetreiber einen garantierten Erlös erhalten; übersteigt der Marktpreis diesen Wert, zahlen sie die Differenz zurück. Soll stabile Investitionsbedingungen schaffen.
Was ist die Einspeisevergütung und warum ist sie umstritten?
Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Zahlung für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Die Grünen fordern deren Erhalt; die Bundesregierung plant laut dem Antrag Einschränkungen, die nach Ansicht der Fraktion Aufdachanlagen unwirtschaftlich machen würden.
Was ist Agri-Photovoltaik und warum steht sie auf der Kippe?
Agri-Photovoltaik bezeichnet Solaranlagen, die gleichzeitig landwirtschaftliche Flächen nutzen. Laut dem Antrag plant die Bundesregierung, das Fördersegment für solche besonderen Solaranlagen zu streichen, was getätigte Investitionen entwerten würde.
Was ist das gesetzliche Ausbauziel für Erneuerbare Energien?
Laut Antrag ist im EEG ein Ausbauziel von mindestens 80 Prozent erneuerbarer Energien bis 2030 gesetzlich verankert. Der Antrag fordert, den sogenannten Strommengenpfad als Kontrollinstrument zur Zielerreichung beizubehalten.

































































