Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8177 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Photovoltaik-Petition wird ans Wirtschaftsministerium weitergeleitet
- Einkommensteuer-Petition wird ohne weitere Maßnahmen abgeschlossen
- Petitionsausschuss behandelte 2 Bürgereingaben am 23. September 2026
Hintergrund
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bearbeitet regelmäßig Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern zu unterschiedlichsten Themen. Die Ergebnisse fasst er in Sammelübersichten zusammen, die dem Bundestag als Beschlussempfehlung vorgelegt werden. Die vorliegende Sammelübersicht 327 vom 23. September 2026 enthält zwei Petitionen: eine zur Photovoltaik aus dem Spreewald und eine zur Einkommensteuer aus Ludwigsburg.
Im Detail
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 23. September 2026 zwei Bürgereingaben beraten und seine Beschlussempfehlungen in der Sammelübersicht 327 (BT-Drs. 21/8177) zusammengefasst. Beide Petitionen stammen aus dem laufenden Petitionsverfahren der 21. Wahlperiode und betreffen unterschiedliche Themen: Photovoltaik sowie Einkommensteuer.
Photovoltaik-Petition aus dem Spreewald
Eine Eingabe aus Burg (Spreewald) zum Thema Photovoltaik empfiehlt der Petitionsausschuss dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Material zu überweisen. Diese Verfahrensweise bedeutet, dass das Ministerium die Petition zur Kenntnis erhält und die darin enthaltenen Anregungen bei seiner weiteren Arbeit berücksichtigen kann. Eine unmittelbare gesetzgeberische oder administrative Reaktion ist damit nicht verbunden, jedoch signalisiert die Überweisung, dass das Anliegen als sachlich relevant eingestuft wird.
Einkommensteuer-Petition aus Ludwigsburg
Eine Petition aus Ludwigsburg zum Thema Einkommensteuer soll laut Beschlussempfehlung ohne weitere parlamentarische Maßnahmen abgeschlossen werden. Das Petitionsverfahren endet in diesem Fall, ohne dass eine Weiterleitung an ein Ministerium oder eine gesonderte Empfehlung erfolgt. Der Petent wird über die Entscheidung informiert.
Petitionsverfahren im Deutschen Bundestag
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Jede Person kann sich mit einer Bitte oder Beschwerde schriftlich an den Deutschen Bundestag wenden. Der Petitionsausschuss prüft die eingereichten Anliegen und empfiehlt dem Bundestag eine Entscheidung. Mögliche Ergebnisse sind unter anderem die Überweisung einer Petition als Material an die Bundesregierung, die Überweisung zur Berücksichtigung, die Zur-Kenntnis-Nahme oder das schlichte Abschließen des Verfahrens. Sammelübersichten bündeln mehrere Entscheidungen und werden dem Bundestag zur Abstimmung im Plenum vorgelegt.
Die Sammelübersicht 327 enthält zwei Petitionen aus unterschiedlichen Wahlperioden: Die Photovoltaik-Eingabe trägt das Aktenzeichen Pet 1-20-09-7523-031940, die Einkommensteuer-Petition das Aktenzeichen Pet 3-21-08-6110-001748. Die Sitzung des Petitionsausschusses, in der die Beschlüsse gefasst wurden, ist im Protokoll Nr. 21/38 dokumentiert.
Über weitere parlamentarische Fragen und Vorgänge in der gleichen Sitzungswoche berichtet drucksachlich.de ebenfalls, etwa zur Fragestunde vom 23. September 2026 mit 56 Fragen zu Landwirtschaft und Umwelt.
Weiterlesen:
- Schriftliche Fragen Juli 2026: 144 Antworten im Überblick
- Fragestunde Bundestag: 67 Fragen zu Agrar, GKV und Hitzeschutz
Betroffen sind die beiden Petenten: ein Einsender aus Burg (Spreewald) mit einem Anliegen zur Photovoltaik sowie ein Einsender aus Ludwigsburg mit einer Eingabe zur Einkommensteuer. Mittelbar können alle Bürger betroffen sein, die ähnliche Anliegen in diesen Themenbereichen haben.
Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drs. 21/8177) liegt vor. Der Bundestag muss die Empfehlung noch im Plenum annehmen, damit die Beschlüsse rechtswirksam werden. Erst danach wird die Photovoltaik-Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie förmlich als Material überwiesen und das Einkommensteuer-Verfahren offiziell abgeschlossen.
- Petition
- Eine Petition ist eine schriftliche Eingabe oder Beschwerde an den Bundestag, die jede Person einreichen kann. Der Petitionsausschuss prüft die Eingabe und empfiehlt eine Entscheidung.
- Als Material überweisen
- Das zuständige Ministerium erhält die Petition zur Kenntnisnahme. Es kann die darin enthaltenen Anregungen in seine Arbeit einfließen lassen, ist aber nicht zur Umsetzung verpflichtet.
- Sammelübersicht
- Der Petitionsausschuss fasst mehrere Petitionsentscheidungen in einer Sammelübersicht zusammen, die dem Bundestag als gebündelte Beschlussempfehlung vorgelegt wird.
Was bedeutet 'als Material überweisen'?
Die Petition wird dem zuständigen Ministerium zur Kenntnis gegeben, damit es die darin enthaltenen Anregungen bei seiner Arbeit berücksichtigen kann. Eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht.
Was passiert, wenn das Petitionsverfahren abgeschlossen wird?
Das Verfahren wird ohne weitere parlamentarische Maßnahmen beendet. Der Petent wird über die Entscheidung informiert.
Muss der Bundestag die Empfehlung annehmen?
Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses muss noch vom Bundestag im Plenum angenommen werden, bevor sie rechtswirksam wird.


































































