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- Warburg Pincus darf bis zu 83,24 % an PSI Software übernehmen
- Auflagen zum Schutz kritischer Energieinfrastruktur als VS-Vertraulich eingestuft
- PSI steuert Strom- und Gasinfrastruktur in Deutschland
Hintergrund
PSI Software SE mit Sitz in Berlin gehört zu den zentralen Lieferanten von Steuerungssoftware für Energiekonzerne sowie Netz- und Speicherbetreiber in Deutschland. Nach Berichten des Handelsblatts hatte der US-amerikanische Finanzinvestor Warburg Pincus LLC ein öffentliches Übernahmeangebot gestellt, das bei der BaFin am 13. Oktober 2025 eingereicht wurde. Aufgrund der Bedeutung von PSI für die kritische Energieinfrastruktur leitete das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Investitionsprüfverfahren nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ein. Ende Juni 2026 wurde das Verfahren mit einer Freigabe unter Auflagen abgeschlossen.
- 83,24 Prozent — maximaler Stimmrechtsanteil, den Warburg Pincus LLC an PSI Software SE unter Auflagen erwerben darf
- 13. Oktober 2025 — Datum der Einreichung des öffentlichen Übernahmeangebots bei der BaFin
- Ende Juni 2026 — Abschluss des Investitionsprüfverfahrens mit Freigabe unter Auflagen
Im Detail
Das Investitionsprüfverfahren wurde Ende Juni 2026 mit einer Freigabe des Erwerbs von bis zu 83,24 Prozent an PSI unter Auflagen abgeschlossen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8089
Die Steuerungssoftware des Berliner IT-Unternehmens PSI Software SE kontrolliert Strom- und Gasnetze in Deutschland. Dass ein US-Finanzinvestor nun bis zu 83,24 Prozent der Stimmrechte an diesem Unternehmen erwerben darf, wirft grundsätzliche Fragen zur Souveränität kritischer IT-Sicherheitsinfrastruktur auf. Die Bundesregierung hat das Investitionsprüfverfahren Ende Juni 2026 mit einer bedingten Freigabe abgeschlossen — die konkreten Schutzauflagen aber als geheim eingestuft.
Investitionsprüfverfahren zur Kritischen Infrastruktur
Nachdem der US-amerikanische Finanzinvestor Warburg Pincus LLC am 13. Oktober 2025 ein öffentliches Übernahmeangebot bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingereicht hatte, leitete das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter Beteiligung weiterer Ressorts ein Investitionsprüfverfahren nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ein. Das Verfahren prüfte laut BT-Drs. 21/8089 die Marktstellung von PSI, die potenziellen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit sowie weitere sicherheitsrelevante Aspekte. PSI Software SE gilt als einer der zentralen Lieferanten von Softwarelösungen für Betreiber kritischer Energieinfrastruktur — konkret für die Steuerung von Strom- und Gasnetzen, Kraftwerken und Speicheranlagen.
Souveränität kritischer IT-Sicherheitsinfrastruktur: Was gilt aktuell?
Erwerbe durch Investoren aus Staaten außerhalb der EU unterliegen in Deutschland einer behördlichen Prüfpflicht, wenn sie Unternehmen der kritischen Infrastruktur betreffen. Die AWV ermöglicht es der Bundesregierung, solche Transaktionen zu untersagen oder sie — wie im Fall PSI — unter Auflagen zu genehmigen. Die Genehmigung mit 83,24 Prozent Stimmrechtsanteil für Warburg Pincus stellt eine Mehrheitsbeteiligung dar, die dem Investor erheblichen Einfluss auf Unternehmensführung und strategische Entscheidungen gibt.
Auflagen geheim — Parlament erhält nur eingeschränkt Auskunft
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte in der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/7858) unter anderem gefragt, welche Verpflichtungen dem Investor auferlegt werden, wie die Datensouveränität gewährleistet wird und welche Maßnahmen bei Verstößen greifen. Die Bundesregierung bestätigt, dass Auflagen existieren und dazu dienen, im Prüfverfahren identifizierte Sicherheitsbedenken abzuhelfen. Die konkreten Inhalte stufte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie jedoch als Verschlusssache „VS-Vertraulich“ ein. Abgeordnete des Deutschen Bundestages können die Informationen ausschließlich in der Geheimschutzstelle des Parlaments einsehen.
Ähnlich verfuhr die Regierung bei Frage 10, die nach weiteren bekannten Übernahmeplänen im KRITIS-Bereich fragte. Die Bundesregierung bestätigt, dass ihr entsprechende Erwerbsvorhaben unionsfremder Investoren bekannt sind — nennt aber keine Details, da die Offenlegung Rückschlüsse auf besonders schutzbedürftige Strukturen ermöglichen könnte. Auch diese Informationen sind als VS-Vertraulich klassifiziert. Wie die Frage der Bundesregierung zum Umgang mit sensiblen Exportdaten zeigt, ist das Instrument der Geheimeinstufung bei sicherheitsrelevanten Themen kein Einzelfall.
Politische Dimension: Nachrichtendienste und Energiesicherheit
Die Fragesteller verweisen auf Warnungen von Nachrichtendiensten im Zusammenhang mit der PSI-Übernahme. Die Bundesregierung antwortet darauf zusammen mit den übrigen Fragen 1 bis 3 und 9 und erklärt, die Investitionsprüfung trage zum Schutz der Souveränität und strategischen Handlungsfähigkeit Deutschlands und Europas bei, insbesondere im Energiebereich. Eine konkrete Einschätzung zu den Nachrichtendienst-Warnungen enthält die öffentliche Antwort nicht — auch dieser Teil fällt unter die vertrauliche Einstufung. Die Drucksache thematisiert damit ein grundsätzliches Spannungsfeld: Einerseits haben Parlamentarier ein verfassungsrechtlich verankertes Informationsrecht, andererseits schützt die Regierung Geschäftsgeheimnisse und staatliche Sicherheitsinteressen. Die Souveränität kritischer IT-Sicherheitsinfrastruktur bleibt damit ein nur begrenzt öffentlich debattierbares Politikfeld.
Für den Energiesektor ist die Frage nicht neu: Ausländische Investitionen in die deutsche Strom- und Gasversorgung stehen seit Jahren unter Beobachtung. Die Übernahme von PSI Software SE durch einen US-Finanzinvestor ist nun ein konkreter Fall, in dem das Investitionsprüfinstrument angewendet und eine Genehmigung mit Bedingungen erteilt wurde — ohne dass die Öffentlichkeit die genauen Bedingungen kennt.
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Unmittelbar betroffen sind Betreiber von Strom- und Gasinfrastruktur in Deutschland, die PSI-Software zur Netzsteuerung einsetzen. Mittelbar betrifft die Frage der Versorgungssicherheit alle Strom- und Gasverbraucher in Deutschland. Darüber hinaus sind Aktionäre der PSI Software SE sowie die beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens von der Eigentümerveränderung betroffen.
Die Bundesregierung hat die allgemeinen Rahmenbedingungen der Genehmigung offengelegt, die konkreten Auflagen (Fragen 4–8) sowie Details zu weiteren Übernahmeplänen (Frage 10) jedoch als VS-Vertraulich eingestuft und nur in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt. Damit weicht die Regierung auf den parlamentarisch zulässigen Geheimschutzweg aus, ohne die Kerninformationen vollständig zu verweigern.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. KRITIS-Software PSI: US-Übernahme durch Warburg-Pincus →
- KRITIS
- Abkürzung für Kritische Infrastrukturen — Einrichtungen und Systeme, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Folgen für die öffentliche Sicherheit oder Versorgung hätte, etwa Energieversorgung, Wasserversorgung oder Telekommunikation.
- Investitionsprüfverfahren
- Behördliches Verfahren nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), mit dem die Bundesregierung Unternehmenserwerbe durch Investoren aus Nicht-EU-Staaten auf Sicherheitsrisiken prüfen und gegebenenfalls untersagen oder mit Auflagen versehen kann.
- VS-Vertraulich
- Geheimhaltungsstufe des deutschen Geheimschutzes. Informationen dieser Stufe dürfen nur berechtigten Personen zugänglich gemacht werden und sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Was ist PSI Software SE?
PSI Software SE ist ein Berliner IT-Unternehmen, das Softwarelösungen zur Steuerung von Strom- und Gasinfrastruktur sowie für weitere Betreiber kritischer Infrastrukturen liefert.
Warum wurde die Übernahme trotz Sicherheitsbedenken genehmigt?
Die Bundesregierung gab den Erwerb unter Auflagen frei. Die Investitionsprüfung soll laut Regierung die Souveränität und strategische Handlungsfähigkeit Deutschlands im Energiebereich sicherstellen.
Warum sind die konkreten Auflagen geheim?
Die Bundesregierung stufte die Details als VS-Vertraulich ein, weil verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen berührt seien. Abgeordnete können die Informationen in der Geheimschutzstelle des Bundestages einsehen.


































































