- 17 Fragen zu Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte in drei Quartalen 2026
- Rechtsextreme Beteiligung an Protesten und Straftaten soll aufgelistet werden
- Befassung von GETZ und Generalbundesanwalt mit Einzelfällen gefragt
Hintergrund
Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte und Proteste mit rechtsextremem Hintergrund werden in Deutschland seit dem starken Anstieg der Asylbewerberzahlen ab 2015 systematisch erfasst. Die Fraktion Die Linke stellt in regelmäßigen Abständen gleichlautende Kleine Anfragen, um aktuelle Daten zu erhalten und die Entwicklung im Jahresverlauf vergleichbar zu dokumentieren. Grundlage für die Einordnung rechtsextremer Einstellungen in der Bevölkerung ist nach Angaben der Fragesteller unter anderem die Langzeitstudie Deutsche Zustände von Wilhelm Heitmeyer und anderen.
Im Detail
Rassistische Hetze gegen Geflüchtete und Asylsuchende ist seit Jahren ein zentrales Thema der extremen Rechten.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8698
Übergriffe auf Geflüchtetenunterkünfte und rechtsextrem geprägte Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigen den Deutschen Bundestag erneut. Mit BT-Drs. 21/8698 vom 19. Oktober 2026 hat die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage mit 17 Einzelfragen eingereicht, die einen umfassenden Überblick über Vorfälle im ersten, zweiten und dritten Quartal 2026 liefern soll.
Übergriffe auf Geflüchtetenunterkünfte: Was gefragt wird
Im Kern fragt die Anfrage nach Ort, Datum und Teilnehmerzahl von Protesten vor geplanten oder bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor Wohnungen, in denen Geflüchtete untergebracht sind. Daneben soll die Bundesregierung angeben, an wie vielen dieser Proteste Parteien und Organisationen der extremen Rechten beteiligt oder für deren Initiierung verantwortlich waren. Die Fragesteller um Clara Bünger und Dr. Gregor Gysi unterscheiden dabei ausdrücklich zwischen Protesten mit Bezug zu konkreten Unterkünften und allgemeinen Kundgebungen zum Thema Zuwanderung und Asyl.
Ein weiterer Schwerpunkt gilt Straftaten: Die Anfrage differenziert zwischen Angriffen auf bewohnte Unterkünfte, auf geplante oder im Bau befindliche Einrichtungen, auf Geflüchtete außerhalb ihrer Unterkunft sowie auf Organisationen, die sich für die Belange von Asylsuchenden einsetzen. Abgefragt werden jeweils Datum, Anzahl der Betroffenen, Zahl verletzter Personen, Herkunftsland der Opfer und die konkret begangenen Delikte — einschließlich der Frage, wie häufig Kinder Opfer solcher Angriffe wurden.
Behörden und Ermittlungen im Blickpunkt
Besonderes Gewicht legen die Fragesteller auf die Rolle der Strafverfolgungsbehörden. Frage 15 zielt darauf ab, mit welchen konkreten Fällen sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) befasst hat. Frage 16 richtet sich an das Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt und fragt nach den Ergebnissen dortiger Befassungen. Außerdem soll die Bundesregierung angeben, zu wie vielen Fällen Ermittlungsbehörden Pressemitteilungen veröffentlicht haben — ein Indikator für die öffentliche Transparenz der Strafverfolgung.
Frage 17 ergänzt den aktuellen Erhebungszeitraum um etwaige Nachmeldungen für das vierte Quartal 2025, was die Vergleichbarkeit mit früheren Anfragen derselben Fraktion sicherstellt.
Politischer Kontext der Anfrage
In der Vorbemerkung der Fragesteller heißt es, rassistische Hetze gegen Geflüchtete sei seit Jahren ein zentrales Thema der extremen Rechten. Laut Fragesteller knüpfen rechtsextreme und rechtspopulistische Zusammenschlüsse dabei an vorhandene rassistische Einstellungen in Teilen der Bevölkerung an. Diese Einschätzung ist die Position der einreichenden Fraktion und kein von der Bundesregierung bestätigter Befund. Vergleichbare Anfragen zu den Vorquartalen haben in der Vergangenheit gezeigt, dass die Bundesregierung bei dieser Fragestellung regelmäßig auf die Zuständigkeit der Länder für die Strafverfolgung und auf die Datenlage des Bundeskriminalamts verweist. Wie die aktuelle Antwort ausfallen wird, ist noch offen.
Das Thema steht auch im Zusammenhang mit aktuellen Debatten über strukturelle Verteilungsfragen und der gesellschaftlichen Stimmungslage. Für Geflüchtete in Deutschland bedeuten Übergriffe auf ihre Unterkünfte unmittelbare Bedrohungen der persönlichen Sicherheit — unabhängig davon, wie die politische Einordnung der Vorfälle ausfällt.
Eine Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/8698 liegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einordnung noch nicht vor.
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Unmittelbar betroffen sind Geflüchtete und Asylsuchende in stationären Unterkünften sowie in dezentralen Wohnungen. Mittelbar betroffen sind Einrichtungen und Initiativen, die sich für die Belange von Geflüchteten einsetzen, sowie die örtliche Bevölkerung im Umfeld geplanter oder bestehender Unterkünfte.
Die Kleine Anfrage ist am 19. Oktober 2026 als BT-Drs. 21/8698 veröffentlicht worden. Die Bundesregierung muss nach § 104 GO-BT grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt antworten. Sobald die Antwort vorliegt, wird sie als gesonderte Drucksache veröffentlicht.
- Politisch motivierte Kriminalität (PMK)
- Statistisches Erfassungssystem der deutschen Sicherheitsbehörden für Straftaten, bei denen ein politisches Motiv vorliegt. Unterteilt in Phänomenbereiche wie PMK-rechts, PMK-links und PMK-religiöse Ideologie.
- GETZ
- Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum. Eine gemeinsame Einrichtung von Bundeskriminalamt, Verfassungsschutz und weiteren Behörden zur Koordinierung der Bekämpfung extremistischer Bedrohungen.
- Generalbundesanwalt (GBA)
- Oberste Strafverfolgungsbehörde des Bundes; zuständig unter anderem für Verfahren mit Bezug zu Staatsschutzdelikten und Terrorismus.
Was fragt Die Linke konkret?
Die Fraktion fragt nach Ort, Datum und Teilnehmerzahl von Protesten gegen Geflüchtetenunterkünfte, nach rechtsextremer Beteiligung, nach der Zahl und Art von Straftaten sowie nach der Befassung von Strafverfolgungsbehörden mit konkreten Fällen.
Welchen Zeitraum deckt die Anfrage ab?
Die Anfrage bezieht sich auf das erste, zweite und dritte Quartal 2026, also den Zeitraum Januar bis September 2026. Außerdem werden Nachmeldungen für das vierte Quartal 2025 erbeten.
Welche Behörden werden in der Anfrage erwähnt?
Namentlich genannt werden das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) sowie das Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8698 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































