- Kommunales Gesamtdefizit steigt bis 2028 auf 36,1 Milliarden Euro
- Grüne fordern dauerhaft mehr Umsatzsteuerpunkte für Städte und Gemeinden
- Paritätische Kommission soll langfristigen Zukunftspakt erarbeiten
Hintergrund
Das Gesamtdefizit der deutschen Kommunen wächst strukturell: Laut Prognosen der kommunalen Spitzenverbände wird es bis 2028 auf 36,1 Milliarden Euro steigen. Ursachen sind steigende Sozialausgaben, ein hoher Investitionsstau bei Schulen und Verkehrsinfrastruktur sowie ungedeckte Bedarfe bei der Energienetzmodernisierung. Das KfW-Kommunalpanel 2025 dokumentiert den Investitionsstau bei Schulsanierungen. Die Bundesregierung hat als Reaktion das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) eingebracht, das parallel zum FAG-Änderungsgesetz 2026 beraten wird.
- 36,1 Milliarden Euro — Prognostiziertes kommunales Gesamtdefizit im Jahr 2028 laut Spitzenverbänden
- 25. Juni 2026 — Datum der Einigung der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler, die laut Grünen keine ausreichende Kommunalentlastung enthält
- 3. November 2026 — Datum der Unterzeichnung des Entschließungsantrags durch Katharina Dröge und Britta Haßelmann
Im Detail
Wir brauchen einen echten Zukunftspakt, der diesen Namen auch verdient. Dies kann nur durch eine grundlegende Neuordnung der Aufgaben- und Einnahmeverteilung im Bundesstaat gelöst werden.
— BT-Drs. 21/8970, Feststellungsteil I
Die finanzielle Lage der deutschen Kommunen spitzt sich zu: Das Gesamtdefizit der Städte und Gemeinden soll laut Prognosen der kommunalen Spitzenverbände bis 2028 auf 36,1 Milliarden Euro anwachsen. Buslinien sind in ihrer Existenz bedroht, Schulsanierungen werden aufgeschoben, und die Energienetze in Städten und Gemeinden verlangen dringend Investitionen, die die Kommunen aus eigener Kraft nicht stemmen können. Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 4. November 2026 den Entschließungsantrag BT-Drs. 21/8970 eingebracht.
Kommunalfinanzen: Was gilt aktuell?
Die Finanzierung der Kommunen basiert heute im Wesentlichen auf Zuweisungen aus dem Länderfinanzausgleich, eigenen Steuereinnahmen wie der konjunktursensiblen Gewerbesteuer sowie einem Anteil an der Umsatzsteuer. Dieses System gilt als strukturell instabil, weil Kommunen in wirtschaftlichen Abschwüngen überproportional leiden und gleichzeitig wachsende Sozialausgaben schultern müssen, die durch Bundesgesetze verursacht werden. Die MPK-Einigung mit dem Bundeskanzler vom 25. Juni 2026 sowie das parallel beratene Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) reichen nach Einschätzung der Antragsteller nicht aus, um die Kommunalfinanzen zu stabilisieren.
Kritik am Länder- und Kommunalentlastungsgesetz
Der Entschließungsantrag richtet sich ausdrücklich gegen das von der Bundesregierung eingebrachte LKEG. Nach Darstellung der Grünen enthält das Gesetz keine Mechanismen, die sicherstellen, dass Länderentlastungen tatsächlich an die Kommunen weitergeleitet werden. Zudem fehlten direkte Beteiligungen der Kommunen an den Gemeinschaftssteuern. Auch die bisherige Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Kostenaufteilung bei Sozialgesetzen habe, so der Antrag, keinen Mehrwert für die kommunale Ebene erbracht — stattdessen stünden Kürzungen im Sozialbereich im Vordergrund.
Kommunalfinanzen: Forderungen der Grünen im Detail
Die Fraktion fordert in BT-Drs. 21/8970 zwei konkrete Schritte: Erstens soll das FAG-Änderungsgesetz 2026 so angepasst werden, dass durch eine dauerhafte Umverteilung von Umsatzsteuerpunkten ein verlässlicher Kommunalfinanzierungsbeitrag entsteht. Die Finanzierungslast soll fair zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden, unter Berücksichtigung des Grundsatzes gleichwertiger Lebensverhältnisse. Gleichzeitig soll die starke Abhängigkeit der Kommunen von Gewerbesteuereinnahmen verringert werden. Zweitens soll eine paritätische Bund-Länder-Kommunen-Kommission eingesetzt werden, die unter Beteiligung relevanter Organisationen verbindliche Handlungsempfehlungen für einen langfristigen Zukunftspakt erarbeitet. Zu den Säulen dieses Pakts zählen laut Antrag der Abbau bürokratischer Anforderungen, die Digitalisierung und Zentralisierung standardisierbarer Verwaltungsleistungen sowie eine dynamische Finanzierung sozialer Aufgaben, die automatisch mit steigenden Ausgaben wächst.
Das Thema Kommunalfinanzen steht in engem Zusammenhang mit weiteren Debatten über öffentliche Investitionen, wie sie etwa beim Wasserstoffhochlauf oder bei der Pflegereform sichtbar werden — denn in beiden Bereichen sind Kommunen als Träger von Infrastruktur und sozialen Leistungen direkt betroffen.
Weiterlesen:
Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die kommunale Leistungen nutzen: Schülerinnen und Schüler in sanierungsbedürftigen Schulen, Pendlerinnen und Pendler auf gefährdeten ÖPNV-Linien sowie Kommunen in strukturschwachen Regionen, die auf einen fairen Finanzausgleich angewiesen sind, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten.
Der Entschließungsantrag (BT-Drs. 21/8970) wurde zur dritten Beratung des FAG-Änderungsgesetzes 2026 eingebracht und wird im Bundestag abgestimmt. Da der Antrag von der Oppositionsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stammt, bedarf er einer Mehrheit im Plenum. Die Abstimmung steht noch aus.
- Finanzausgleichsgesetz (FAG)
- Regelt die Verteilung von Steuereinnahmen — insbesondere der Umsatzsteuer — zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
- Umsatzsteuerpunkte
- Anteile an der gesamten Umsatzsteuer, die per Gesetz auf verschiedene staatliche Ebenen verteilt werden; eine Verschiebung zugunsten der Kommunen würde deren Einnahmen dauerhaft erhöhen.
- Gewerbesteuer
- Wichtigste eigene Steuerquelle der Kommunen, jedoch konjunkturabhängig und daher in wirtschaftlichen Abschwüngen stark schwankend.
Was ist das FAG-Änderungsgesetz 2026?
Das Finanzausgleichsgesetz regelt die Verteilung von Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die Änderung 2026 (Regierungsentwurf BT-Drs. 21/8237) ist Anlass des Entschließungsantrags.
Was fordern die Grünen konkret?
Sie fordern eine dauerhafte Verschiebung von Umsatzsteuerpunkten zugunsten der Kommunen sowie die Einrichtung einer Bund-Länder-Kommunen-Kommission für einen langfristigen Zukunftspakt.
Wie hoch ist das kommunale Defizit laut Prognose?
Laut den Spitzenverbänden wächst das Gesamtdefizit der Kommunen bis 2028 auf voraussichtlich 36,1 Milliarden Euro an.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8970 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































