- AfD fragt nach Kinderkriminalität 2025
- Detaillierte Aufschlüsselung nach Deliktsbereichen gewünscht
- Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen interessieren
Kinderkriminalität: AfD fragt nach Tatverdächtigen unter 13 Jahren
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6149 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die AfD hatte bereits 2024 eine ähnliche Anfrage zu Kinderkriminalität gestellt (BT-Drs. 21/987). Nun will die Fraktion die Daten für 2025 aktualisieren. In Deutschland sind Kinder unter 14 Jahren strafunmündig, werden aber als Tatverdächtige in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst.
Mit dieser Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen um die aktuellen Daten ergänzt werden.
— Begründung BT-Drs. 21/6149
Die AfD-Fraktion hat eine umfangreiche Kleine Anfrage zur Kinderkriminalität im Jahr 2025 eingereicht. Die Drucksache 21/6149 vom 27. Mai 2026 umfasst 24 detaillierte Fragen zu Tatverdächtigen unter 13 Jahren.
Breites Spektrum an Deliktsbereichen Die Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess, Sascha Lensing und Dr. Christian Wirth erstreckt sich über verschiedene Kriminalitätsbereiche. Neben allgemeinen Straftaten werden Daten zu Gewaltkriminalität erfragt. Auch Tötungsdelikte stehen im Fokus. Darüber hinaus interessiert sich die Fraktion für Sexualstraftaten, Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigung.
Die AfD erfragt, wie viele Kinder unter 13 Jahren 2025 als Tatverdächtige registriert wurden und welche Staatsangehörigkeiten diese hatten.
Bemerkenswert ist dabei die ausführliche Befragung zur Konstellation zwischen kindlichen Tatverdächtigen und verschiedenen Opfergruppen. Die Fraktion unterscheidet zwischen Opfern, die ebenfalls Kinder bis 13 Jahre sind, minderjährigen Opfern über 13 Jahren und erwachsenen Opfern.
Staatsangehörigkeiten im Fokus Bei fast allen Fragen verlangt die AfD eine Aufschlüsselung nach den drei häufigsten Staatsangehörigkeiten der kindlichen Tatverdächtigen. Dies knüpft an frühere AfD-Anfragen zu migrationsbezogenen Themen an.
Hintergrund ist eine direkte Fortsetzung der AfD-Initiative „Kinder als Täter 2024“ (BT-Drs. 21/987). Die Fraktion begründet ihr Vorgehen damit, bereits vorliegende Informationen um aktuelle Daten ergänzen zu wollen.
Rechtlicher Rahmen In Deutschland sind Kinder unter 14 Jahren strafunmündig. Sie können nicht strafrechtlich verfolgt werden. Dennoch werden sie in der Polizeilichen Kriminalstatistik als Tatverdächtige erfasst, was statistische Auswertungen ermöglicht.
Weiterlesen:
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Betroffen sind Kinder unter 13 Jahren als Tatverdächtige sowie deren Opfer. Die Anfrage zielt auch auf statistische Erfassung nach Staatsangehörigkeiten ab.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, um die 24 Fragen der AfD zu beantworten. Die Antwortfrist endet am 17. Juni 2026. Nach Eingang der Antwort ist das Verfahren abgeschlossen.
- Strafunmündigkeit
- Kinder unter 14 Jahren können in Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt werden, werden aber statistisch als Tatverdächtige erfasst.
- Polizeiliche Kriminalstatistik
- Jährliche Erfassung aller der Polizei bekannt gewordenen Straftaten und Tatverdächtigen in Deutschland.
Warum fragt die AfD nach Kinderkriminalität?
Die Fraktion will aktuelle Daten zu Tatverdächtigen unter 13 Jahren für 2025 als Fortsetzung ihrer Anfrage aus dem Vorjahr.
Welche Deliktsbereiche werden abgefragt?
Gewaltkriminalität, Mord, Sexualdelikte, Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigung stehen im Fokus der Anfrage.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6149 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutscher Bundestag / DIP — BT-Drs. 21/6149 | Kleine Anfrage | Original-PDF | dip.bundestag.de

































































