- 26.215 Grundsicherungsfälle im Alter in Sachsen-Anhalt Ende 2025
- Verhältnis Pflichtversicherte zu Rentnern in Sachsen-Anhalt: nur 1,24
- Bundesregierung lehnt bundeslandspezifische Maßnahmen gegen Altersarmut ab
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7376 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Sachsen-Anhalt und die anderen ostdeutschen Länder weisen strukturell ungünstigere Verhältnisse in der Alterssicherung auf als der Bundesdurchschnitt. Laut Alterssicherungsbericht 2024 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales decken GRV-Leistungen rund 79 Prozent aller Alterseinkommen der über 65-Jährigen in Ostdeutschland ab. Das Verhältnis von Pflichtversicherten zu Rentnerinnen und Rentnern lag in Sachsen-Anhalt Ende 2024 bei 1,24 — bundesweit waren es 1,74. Die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden ist bundesweit seit Jahren steigend: Von rund 1,03 Millionen im Jahr 2016 auf etwa 1,28 Millionen im Jahr 2025.
- 856.423 — Pflichtversicherte in der GRV in Sachsen-Anhalt am 31.12.2024 bei 689.404 Rentnerinnen und Rentnern (Verhältnis: 1,24)
- 26.215 — Personen mit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Sachsen-Anhalt Ende 2025 (2016: 23.127)
- 1.513 Euro/Monat — Durchschnittlicher Gesamtrentenzahlbetrag in Sachsen-Anhalt am 1.7.2025 (bundesweit: 1.352 Euro)
- 1.308 Euro/Monat — Durchschnittliche Altersrente bei Männern im Rentenzugang 2025 in Sachsen-Anhalt (2015: 965 Euro)
- 1.283.860 — Grundsicherungsbeziehende bundesweit Ende 2025 (2016: 1.025.903)
Im Detail
Der beste Schutz gegen Altersarmut sind eine gute Ausbildung, durchgehende Erwerbsbiografien mit anständigen Löhnen und die Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung flankiert durch betriebliche Altersversorgung und private Zusatzvorsorge.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7376, Seite 7
In Sachsen-Anhalt bezogen Ende 2025 insgesamt 26.215 Personen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung — das sind mehr als 13 Prozent mehr als noch 2016 (23.127 Personen). Diese Zahlen liefert die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke vom 27. Juli 2026 (BT-Drs. 21/7376). Die Drucksache umfasst 19 Fragen und einen umfangreichen statistischen Anhang zu Renten, Grundsicherung, Beschäftigung und Wohngeld in Sachsen-Anhalt sowie zum bundesweiten Vergleich.
Altersarmut in Sachsen-Anhalt: Strukturelles Problem
Das zentrale Problem liegt in der Struktur der Alterseinkommen: Laut Alterssicherungsbericht 2024 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales machen GRV-Leistungen in Ostdeutschland rund 79 Prozent aller Einkommen der über 65-Jährigen aus. Rund drei Viertel der ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner erhalten ausschließlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung Alterssicherungsleistungen — private Zusatzvorsorge oder Betriebsrenten fehlen weitgehend. Für Sachsen-Anhalt ergibt sich daraus eine besondere Abhängigkeit von der GRV: Das Verhältnis von Pflichtversicherten zu Rentnerinnen und Rentnern lag dort Ende 2024 bei nur 1,24, während es bundesweit 1,74 betrug. In Bayern und Hamburg erreichte das Verhältnis sogar 2,00 bzw. 2,40.
Die Rentenzahlbeträge in Sachsen-Anhalt sind im Rentenbestand vergleichsweise hoch: Männliche Einzelrentner erhielten am 1. Juli 2025 im Schnitt 1.402 Euro, weibliche Einzelrentnerinnen 1.249 Euro. Der Gesamtdurchschnitt inklusive Mehrfachrentnerinnen und -rentnern lag bei 1.513 Euro — und damit über dem Bundesschnitt von 1.352 Euro. Dieser auf den ersten Blick überraschende Befund erklärt sich durch die hohe Erwerbsbeteiligung von Frauen in der DDR und die damit verbundenen längeren Versicherungsbiografien. Dennoch reichten die Renten für viele nicht aus, um staatliche Unterstützung zu vermeiden.
Grundsicherung: Steigende Zahlen bundesweit und in Sachsen-Anhalt
Bundesweit stieg die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden im Alter und bei Erwerbsminderung von rund 1,03 Millionen im Jahr 2016 auf etwa 1,28 Millionen Ende 2025. In Sachsen-Anhalt verlief der Anstieg ähnlich: Von 23.127 im Jahr 2016 auf 26.215 im Jahr 2025. Besonders stark stieg die Zahl der Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger ab Regelaltersgrenze: Bundesweit von 525.595 (2016) auf 764.065 (2025). In Sachsen-Anhalt erhöhte sich diese Zahl von 7.218 auf 11.515 — ein Anstieg um knapp 60 Prozent innerhalb von neun Jahren. Auch der Anteil an der Bevölkerung ab Regelaltersgrenze wuchs von 1,3 Prozent (2016) auf 1,9 Prozent (2024).
Gleichzeitig bezogen in Sachsen-Anhalt Ende 2025 rund 33.723 Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionäre Wohngeld — das entspricht einem Anteil von 5,55 Prozent an allen Personen ab 65 Jahren und liegt damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 3,73 Prozent. Dieser Befund verweist auf die Einkommenssituation vieler älterer Menschen in Sachsen-Anhalt: Ihre Rente reicht aus, um den formalen Grundsicherungsanspruch zu knapp zu überschreiten, nicht aber für eine eigenständige Wohnkostenfinanzierung.
Was gilt aktuell?
Personen ab der Regelaltersgrenze, deren Einkommen und Vermögen den Lebensunterhalt nicht decken, haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach dem 4. Kapitel des SGB XII. Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre. Wer mindestens 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, kann früher abschlagsfrei in Rente gehen. Laut BT-Drs. 21/7376 erhielten in Sachsen-Anhalt am 31. Dezember 2025 rund 91.982 männliche und 146.111 weibliche Rentner mit mindestens 40 Versicherungsjahren eine Altersrente unter 1.446 Euro im Monat — der Betrag, der in der Fragestellung als Vergleichsmarke gewählt wurde. Auch nach langen Erwerbsbiografien können demnach vergleichsweise geringe Renten entstehen, etwa durch Teilzeitarbeit, Zeiten der Arbeitslosigkeit oder beitragsfreie Ausbildungszeiten.
Bundesregierung: Keine länderspezifischen Maßnahmen
Auf die Frage, ob sie ein überdurchschnittliches Armutsgefährdungsrisiko in Sachsen-Anhalt sehe und welche Maßnahmen dagegen geplant seien, antwortet die Bundesregierung, bundeslandspezifische Maßnahmen gegen Altersarmut seien grundsätzlich nicht vorgesehen. Als besten Schutz gegen Altersarmut nennt sie durchgehende Erwerbsbiografien mit angemessenen Löhnen sowie die Absicherung über alle drei Säulen des Alterssicherungssystems. Wer im Alter nicht für seinen Lebensunterhalt aufkommen könne, sei durch die Grundsicherung geschützt. Diese Position steht im Widerspruch zur Bewertung der anfragenden Fraktion: Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Vorbemerkung festgestellt, die Bundesregierung habe bislang keine konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut vorgelegt — eine Einschätzung, die sie auf den Paritätischen Armutsbericht 2026 stützt. Dieser Bericht ist eine Parteiposition der Fragesteller und kein offizieller Regierungsbefund.
Fragen zu Armutsgefährdungsquoten (Fragen 12 und 13) beantwortet die Bundesregierung mit Verweisen auf externe Statistikportale der amtlichen Statistik, ohne die Zahlen direkt in der Drucksache zu nennen. Sie weist zudem auf einen methodischen Zeitreihenbruch im Jahr 2020 hin, der Vergleiche mit Vorjahren einschränkt. Fragen zur Verteilung der drei Alterssicherungssäulen in Sachsen-Anhalt können mangels länderspezifischer Daten nicht beantwortet werden. Aktuelle Zahlen zur Kontrolle und Transparenz staatlicher Leistungen werden auch in anderen Drucksachen thematisiert.
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Betroffen sind vor allem ältere Menschen in Sachsen-Anhalt und anderen ostdeutschen Bundesländern, die überwiegend auf die gesetzliche Rente angewiesen sind. Besonders Frauen sind gefährdet: Laut den Fragesteller-Angaben lag die Armutsquote von Frauen ab 65 Jahren bundesweit bei 21,3 Prozent gegenüber 17,3 Prozent bei Männern. Auch Erwerbsgeminderte zählen zu den betroffenen Gruppen: In Sachsen-Anhalt bezogen Ende 2025 rund 4.170 Personen mit Erwerbsminderungsrente zusätzlich Grundsicherung.
Die Bundesregierung beantwortet die statistischen Fragen überwiegend vollständig, verweist jedoch bei mehreren Fragen auf frühere Drucksachen (20/12534, 21/1421) und externe Statistikportale. Die politische Frage nach konkreten Maßnahmen für Sachsen-Anhalt beantwortet sie mit dem Hinweis, bundeslandspezifische Maßnahmen seien grundsätzlich nicht vorgesehen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Altersarmut in Sachsen-Anhalt: 21,3 % Armutsquote bei Frauen ab 65 →
- Armutsrisikoquote (ARQ)
- Statistische Maßgröße für Einkommensverteilung: Anteil der Bevölkerung mit einem Nettoeinkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens. Sie misst keine individuelle Bedürftigkeit.
- Grundsicherung im Alter
- Sozialleistung nach dem 4. Kapitel SGB XII für Menschen ab Regelaltersgrenze, deren Einkommen und Vermögen den Lebensunterhalt nicht decken.
- GRV
- Gesetzliche Rentenversicherung — das wichtigste Alterssicherungssystem in Deutschland, in das Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge einzahlen.
Wie viele Menschen beziehen in Sachsen-Anhalt Grundsicherung im Alter?
Ende 2025 bezogen in Sachsen-Anhalt insgesamt 26.215 Personen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung — davon 14.515 Männer und 11.700 Frauen.
Wie hoch ist die Durchschnittsrente in Sachsen-Anhalt?
Laut Drucksache betrug der durchschnittliche Gesamtrentenzahlbetrag in Sachsen-Anhalt am 1. Juli 2025 insgesamt 1.513 Euro pro Monat; bei Einzelrentnerinnen und -rentnern waren es 1.326 Euro.
Warum sind Ostdeutsche besonders von Altersarmut betroffen?
GRV-Leistungen machen laut Alterssicherungsbericht 2024 rund 79 Prozent aller Alterseinkommen der über 65-Jährigen in Ostdeutschland aus. Rund drei Viertel der ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner beziehen ausschließlich Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7376 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































