- 39.420 Personen in Sachsen bezogen 2025 Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
- Verhältnis Pflichtversicherte zu Rentner in Sachsen nur 1,35 — Bundesschnitt 1,74
- Durchschnittliche Altersrente im Rentenzugang 2025 in Sachsen: 1.305 Euro/Monat für Männer
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7382 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Fraktion Die Linke hat seit Jahren regelmäßig Daten zur Altersarmut in Sachsen und Ostdeutschland abgefragt. Die vorliegende Anfrage (BT-Drs. 21/7114) knüpft an frühere Anfragen aus dem 20. Wahlperiode an (BT-Drs. 20/12534) und der frühen 21. Wahlperiode (BT-Drs. 21/1421). In Ostdeutschland ist der Anteil der GRV-Leistungen am Gesamteinkommen der über 65-Jährigen laut Alterssicherungsbericht 2024 mit 79 Prozent besonders hoch; rund drei Viertel der ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner beziehen ausschließlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen. Das macht diese Gruppe besonders anfällig für Einkommensverluste durch Rentenreformen oder Leistungskürzungen.
- 39.420 — Personen in Sachsen bezogen Ende 2025 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Tabelle 1 zu Frage 8).
- 1,35 — Verhältnis Pflichtversicherte zu Rentnerinnen/Rentnern in Sachsen (2024); bundesweit 1,74 (Tabelle zu Frage 1).
- 1.305 Euro/Monat — Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag (Altersrente, Männer, Rentenzugang 2025) in Sachsen (Tabelle 1 zu Frage 3/4).
- 271.639 — Frauen in Sachsen mit mindestens 40 Versicherungsjahren und einer Altersrente unter 1.446 Euro/Monat (Rentenbestand 31.12.2025, Tabelle 3 zu Frage 3/4).
- 5,85 % — Anteil der Grundsicherungsbeziehenden ab Regelaltersgrenze an der entsprechenden Bevölkerung in Sachsen (2024), gegenüber 1,1 % im Jahr 2016 (Tabelle 2 zu Frage 10).
Im Detail
Der beste Schutz gegen Altersarmut sind eine gute Ausbildung, durchgehende Erwerbsbiografien mit anständigen Löhnen und die Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung flankiert durch betriebliche Altersversorgung und private Zusatzvorsorge.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7382, S. 6–7
In Sachsen und den ostdeutschen Bundesländern ist die Abhängigkeit von der gesetzlichen Rente besonders ausgeprägt. Auf Basis einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7114) hat die Bundesregierung am 27. Juli 2026 umfangreiche Daten zur Altersarmut und Alterssicherung in Sachsen vorgelegt (BT-Drs. 21/7382). Die Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales umfasst 42 Seiten Tabellenmaterial und gibt einen detaillierten Einblick in die Rentensituation, Grundsicherungsdynamik und Beschäftigungslage älterer Menschen.
Ungünstiges Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern in Sachsen
Besonders auffällig ist das Verhältnis von Pflichtversicherten zu Rentnerinnen und Rentnern. Bundesweit kamen am 31. Dezember 2024 auf 34,45 Millionen Pflichtversicherte rund 19,84 Millionen Rentnerinnen und Rentner — ein Verhältnis von 1,74. In Sachsen lag dieses Verhältnis bei lediglich 1,35: 1.634.829 Pflichtversicherte standen 1.214.548 Rentnerinnen und Rentnern gegenüber. Ähnlich ungünstig sind die Werte in Mecklenburg-Vorpommern (1,19), Sachsen-Anhalt (1,24) und Thüringen (1,25). Diese Relation belastet die Finanzierungsbasis der Altersarmut in Sachsen langfristig.
Rentenhöhen 2025: Sachsen über dem Bundesschnitt bei Frauen
Bei den durchschnittlichen Rentenzahlbeträgen zeigen sich strukturelle Unterschiede zwischen Ost und West. Im Rentenzugang 2025 erhielten Männer in Sachsen im Schnitt 1.305 Euro/Monat als Altersrente, Frauen 1.256 Euro. Damit liegen sächsische Frauen deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 1.039 Euro — ein Effekt der höheren Erwerbsbeteiligung ostdeutscher Frauen in der DDR-Zeit. Dennoch erhalten laut Sonderauswertung (Rentenbestand 31.12.2025) in Sachsen 271.639 Frauen mit mindestens 40 Versicherungsjahren eine Altersrente unter 1.446 Euro monatlich. Bei Männern sind es 158.697 mit mindestens 40 Versicherungsjahren.
Was gilt aktuell?
Menschen, deren Einkommen im Alter nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht, haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach dem 4. Kapitel SGB XII. Diese bedarfsorientierte Leistung ergänzt vorhandene Renten. Die Regierung betonte in ihrer Antwort, dass bundeslandspezifische Maßnahmen gegen Altersarmut grundsätzlich nicht vorgesehen seien — und verwies auf die Grundsicherung als zentrales Sicherheitsnetz. Zur Altersarmut in Sachsen stellt die Regierung klar: Spezifische sachsenweite Programme sind nicht geplant.
Grundsicherung in Sachsen: Stark gestiegene Fallzahlen
Die Altersarmut in Sachsen lässt sich auch an den Grundsicherungszahlen ablesen. Ende 2016 bezogen in Sachsen noch 29.248 Personen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Bis Ende 2025 stieg diese Zahl auf 39.420 Personen — ein Anstieg von rund 35 Prozent in neun Jahren. Der Anteil der Grundsicherungsbeziehenden ab Regelaltersgrenze an der entsprechenden Bevölkerung lag in Sachsen 2024 bei 1,9 Prozent — gegenüber 1,1 Prozent im Jahr 2016. Damit liegt Sachsen zwar unter dem Bundesdurchschnitt von 4,1 Prozent, verzeichnet aber eine beschleunigte Zunahme. Von den Grundsicherungsfällen im Alter mit Rentenbezug entfielen 2025 in Sachsen 12.840 auf Personen ab der Regelaltersgrenze (Tabelle 10 zu Frage 9).
Erwerbsminderungsrenten: Fast alle mit Abschlägen
Wer wegen Krankheit oder Behinderung vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, muss häufig Abschläge hinnehmen. In Sachsen lag der Anteil der Erwerbsminderungsrenten mit Abschlägen im Rentenzugang 2025 bei 95,7 Prozent — der bundesweite Wert beträgt ebenfalls 95,2 Prozent. Die durchschnittliche Abschlagshöhe betrug in Sachsen 132 Euro brutto pro Monat, was rund 9,7 Prozent des Rentenbetrags entspricht. Dieser Wert ist seit 2016 (87 Euro) kontinuierlich gestiegen, da die Renten insgesamt gestiegen sind, der prozentuale Abschlagssatz aber nahezu konstant blieb.
Wohngeld und Altersarmut in Sachsen
Auch beim Wohngeld zeigt sich eine deutliche Zunahme. In Sachsen bezogen 2024 rund 64.215 Rentnerinnen und Rentner Wohngeld, gegenüber 20.796 im Jahr 2015 — mehr als eine Verdreifachung. Als Anteil an allen Personen ab 65 Jahren liegt Sachsen mit 5,85 Prozent (2024) deutlich über dem Bundesschnitt von 3,73 Prozent und zeigt damit eine erhöhte Wohnkostenbelastung im Alter. Bundesweit bezogen Ende 2024 rund 709.345 Rentnerinnen und Rentner Wohngeld.
Die Drucksache 21/7382 dokumentiert damit eine Entwicklung, die Rentnerinnen und Rentner in Sachsen besonders betrifft: ein ungünstiges demografisches Verhältnis, steigende Grundsicherungsfälle und weit verbreitete Abhängigkeit von der gesetzlichen Rente als einziger Einkommensquelle. Themen wie Transparenz bei Bundesförderung und arbeitsrechtliche Schutzlücken berühren ebenfalls die soziale Absicherung von Erwerbstätigen.
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Betroffen sind vor allem Rentnerinnen und Rentner in Sachsen und den ostdeutschen Bundesländern, die überdurchschnittlich oft ausschließlich auf die gesetzliche Rente angewiesen sind. Besonders vulnerable Gruppen sind Frauen ab 65 Jahren sowie Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die teils trotz langer Versicherungsbiografien niedrige Renten erhalten. Auch Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und Grundsicherung im Alter sind direkt betroffen.
Bei mehreren Fragen (1, 2, 6, 7, 15, 16, 17, 18) verweist die Bundesregierung auf ältere Drucksachen oder externe Statistikportale statt alle Daten direkt zu liefern. Länderspezifische Daten zu Armutsrisikoquoten und zur Kumulation von Alterssicherungsleistungen werden nicht gesondert ausgewiesen, da diese für einzelne Bundesländer nach Regierungsangaben nicht vorliegen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Altersarmut in Sachsen: 21,3 % der Frauen ab 65 betroffen →
- Armutsrisikoquote (ARQ)
- Statistischer Indikator: Anteil der Bevölkerung mit einem Nettoeinkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens. Misst relative Einkommensungleichheit, nicht absolute Bedürftigkeit.
- Grundsicherung im Alter (SGB XII, 4. Kapitel)
- Sozialleistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze oder dauerhaft voll Erwerbsgeminderte, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können.
- GRV-Leistungen
- Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), also Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, die durch Pflichtbeiträge während des Erwerbslebens erworben werden.
Wie viele Menschen in Sachsen beziehen Grundsicherung im Alter?
Ende 2025 bezogen in Sachsen insgesamt 39.420 Personen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (20.895 Männer, 18.525 Frauen).
Wie hoch ist die durchschnittliche Altersrente im Rentenzugang 2025 in Sachsen?
Laut Tabelle 1 zu Frage 3 lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag im Rentenzugang 2025 für Männer bei 1.305 Euro/Monat und für Frauen bei 1.256 Euro/Monat (jeweils Renten wegen Alters).
Warum ist das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern in Sachsen so ungünstig?
Sachsen hat wie andere ostdeutsche Bundesländer eine älter werdende und schrumpfende Erwerbsbevölkerung. Am 31.12.2024 kamen auf 1.634.829 Pflichtversicherte bereits 1.214.548 Rentnerinnen und Rentner (Verhältnis 1,35), während der Bundesschnitt 1,74 beträgt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7382 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































