Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8127 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Arbeitslosenversicherung soll zur Arbeitsversicherung werden
- Qualifizierungsgeld-Reform für KMU und Handwerk geplant
- Selbstständige: freiwillige Versicherung soll attraktiver werden
Hintergrund
Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und der Umbau zur klimaneutralen Wirtschaft verändern den Arbeitsmarkt grundlegend. Die bestehende Arbeitslosenversicherung orientiert sich noch am klassischen Normalarbeitsverhältnis und greift erst nach Eintritt von Arbeitslosigkeit. Hybride Erwerbsformen wie Solo-Selbstständigkeit, Projektarbeit und Teilzeit nehmen zu, sind aber im bestehenden System schlechter abgesichert. Laut Antrag haben Folgen der Corona-Pandemie und der anhaltenden wirtschaftlichen Schwäche die finanziellen Spielräume der Bundesagentur für Arbeit erheblich eingeschränkt.
- bis zu 12 Monate — maximale Dauer in einer Transfergesellschaft für von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte laut Antrag.
- 30–50 Teilnehmer — ab dieser Größenordnung rechnen sich eigenständige Transfergesellschaften in der Praxis nach Angaben im Antrag.
- 120 Stunden — Mindestdauer einer förderfähigen Weiterbildungsmaßnahme im Qualifizierungsgeld (§ 82 SGB III), die laut Antrag für kleine Betriebe zu starr ist.
- maximal 6 Monate — Anspruch auf Teilarbeitslosengeld für Menschen mit mehreren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen beim Verlust einer Tätigkeit.
Im Detail
Eine moderne Arbeitsversicherung verbindet soziale Sicherheit mit wirtschaftlicher Dynamik. Sie stärkt Qualifizierung, begleitet berufliche Übergänge und hilft Beschäftigten wie Unternehmen, die Transformation erfolgreich zu gestalten.
— BT-Drs. 21/8127, Begründung
Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und der ökologische Umbau der Wirtschaft verändern den deutschen Arbeitsmarkt in einem Tempo, das die bestehende Arbeitslosenversicherung strukturell überfordert. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 22. September 2026 einen Antrag (BT-Drs. 21/8127) vorgelegt, der die Arbeitslosenversicherung grundlegend zur Arbeitsversicherung weiterentwickeln soll — mit drei zentralen Reformschwerpunkten.
Was gilt aktuell?
Die heutige Arbeitslosenversicherung setzt erst nach Eintritt der Arbeitslosigkeit an. Sie orientiert sich am klassischen Normalarbeitsverhältnis und erkennt hybride Erwerbsformen wie Solo-Selbstständigkeit, Projektarbeit oder Teilzeitmodelle nur unzureichend an. Das Qualifizierungsgeld nach § 82 SGB III existiert zwar als Förderinstrument, ist aber laut Antrag durch eine Mindestdauer von 120 Stunden und starre Teilnehmervorgaben für kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe kaum nutzbar. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige werde nach Angaben im Antrag nur von einem kleinen Teil der Selbstständigen genutzt — wegen hoher Beiträge und Leistungen, die sich nicht am tatsächlichen Einkommen orientieren.
Arbeitsversicherung als Transformationsbegleitung
Der erste Reformschwerpunkt zielt darauf, die Bundesagentur für Arbeit stärker als regionalen Akteur im Strukturwandel zu positionieren. Konkret sollen regionale Transformationsagenturen entstehen, die Weiterbildungsanbieter, Unternehmen und Beschäftigte vor Ort vernetzen. Als Vorbild nennt der Antrag Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz. Daneben sollen betriebsübergreifende Transfergesellschaften ermöglicht werden — damit auch Beschäftigte kleiner Betriebe mit weniger als 30 bis 50 Mitarbeitern Zugang zu Transferkurzarbeitergeld und gezielten Qualifizierungsmaßnahmen erhalten. Das Kurzarbeitergeld soll zudem stärker an Qualifizierungsmaßnahmen geknüpft werden, um es nicht zur reinen Warteschleife werden zu lassen.
Weiterbildung als Schlüsselinstrument
Der zweite Schwerpunkt betrifft die Weiterbildungsförderung. Der Antrag fordert flexiblere Gestaltung des Qualifizierungsgeldes, den Ausbau des Nationalen Onlineportals „mein NOW“ sowie eine stärkere proaktive Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen durch den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit. Weiterbildungsangebote sollen modular, in Teilzeit und als sogenannte „Learning Nuggets“ angeboten werden, die sich mit dem Arbeitsalltag im Handwerk vereinbaren lassen. Geprüft werden soll außerdem, ob arbeitsmarktnahe Weiterbildungen auch für Erwerbstätige und Selbstständige gefördert werden können — eine Lücke, die das SGB III bisher nicht schließt. Damit will die Fraktion auch digitale Transformationsprozesse besser begleiten.
Selbstständige und hybride Erwerbsbiografien
Der dritte Reformschwerpunkt richtet sich an Selbstständige und Beschäftigte mit unsteten Erwerbsverläufen. Die Absicherungslücken wurden nach Ansicht der Fraktion besonders während der Corona-Pandemie sichtbar, als viele Selbstständige massive Einkommensausfälle erlitten, ohne Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu haben. Der Antrag sieht vor, dass Beiträge und Entgeltersatzleistungen sich künftig stärker am tatsächlichen Einkommen orientieren. Zudem soll der Gründungszuschuss wieder zur Pflichtleistung im SGB III werden — nach dem Vorbild der Regelung aus dem Jahr 2006. Ein einmaliges, zeitlich begrenztes Beitrittsfenster soll es bereits selbstständig Tätigen ermöglichen, der freiwilligen Arbeitslosenversicherung beizutreten. Menschen mit mehreren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen erhalten beim Verlust einer Tätigkeit bisher maximal sechs Monate Teilarbeitslosengeld — dieser Grundsatz soll laut Antrag geprüft und überarbeitet werden.
Die Fraktion begründet die Reform auch mit der finanziellen Lage der Bundesagentur für Arbeit, deren Handlungsspielräume nach der Corona-Pandemie und anhaltender wirtschaftlicher Schwäche erheblich eingeschränkt seien. Eine krisenfeste Finanzierung der Arbeitsversicherung sei Voraussetzung dafür, dass die Bundesagentur gut aufgestellt in den nächsten Wirtschaftsaufschwung starte. Die Arbeitsversicherung als Konzept ist damit eng verknüpft mit der Frage, wie der gesellschaftliche Zusammenhalt in Zeiten des Strukturwandels gewahrt bleibt.
Weiterlesen:
Betroffen sind vor allem Beschäftigte in Branchen mit hohem Automatisierungsdruck, Kulturschaffende, Solo-Selbstständige, Beschäftigte mit befristeten Verträgen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen und im Handwerk. Auch Menschen mit unsteten Erwerbsverläufen, die zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung wechseln, sollen besser abgesichert werden.
Der Antrag wurde am 22. September 2026 in den Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drs. 21/8127). Er wird zunächst an die zuständigen Ausschüsse überwiesen und dort beraten. Die abschließende Abstimmung im Plenum steht noch aus.
- Qualifizierungsgeld (§ 82 SGB III)
- Staatliche Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Beschäftigte während einer Weiterbildung finanziell absichert, um Entlassungen bei Strukturwandel zu vermeiden.
- Transfergesellschaft
- Befristete Beschäftigungsgesellschaft, in die von Stellenabbau bedrohte Mitarbeiter für bis zu zwölf Monate wechseln können, um Qualifizierungen zu absolvieren und bei der Jobsuche unterstützt zu werden.
- Gründungszuschuss
- Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitslose bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit finanziell unterstützt; laut Antrag soll er wieder zur Pflichtleistung im SGB III werden.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosenversicherung und Arbeitsversicherung?
Die heutige Arbeitslosenversicherung zahlt vor allem Geld, wenn jemand arbeitslos wird. Eine Arbeitsversicherung soll laut dem Antrag bereits vorher aktiv werden — durch Weiterbildung, Berufsberatung und Unterstützung bei beruflichen Wechseln.
Warum sind Selbstständige besonders betroffen?
Laut Antrag nutzt nur ein kleiner Teil der Selbstständigen die freiwillige Arbeitslosenversicherung, weil Beiträge hoch und Leistungen nicht am tatsächlichen Einkommen ausgerichtet sind. Die Corona-Pandemie habe Absicherungslücken deutlich gemacht.
Was ist das Qualifizierungsgeld nach § 82 SGB III?
Das Qualifizierungsgeld ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit, das Beschäftigte während einer Weiterbildung finanziell absichert. Laut Antrag ist es für kleine und mittlere Unternehmen derzeit zu bürokratisch und zu starr ausgestaltet.

































































