Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8114 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- BND soll aktive Cyberoperationen gegen ausländische Systeme erhalten
- Parlamentarisches Kontrollgremium und G-10-Kommission sollen fusionieren
- Alle Bundestagsfraktionen sollen Sitz in BND-Kontrollorganen bekommen
Hintergrund
Der Bundesnachrichtendienst ist als Auslandsnachrichtendienst gemäß § 1 BNDG primär auf Informationsgewinnung und -auswertung ausgerichtet. Operative Befugnisse für aktive Maßnahmen — etwa Eingriffe in fremde IT-Systeme — fehlen ihm bislang weitgehend. Der 1. Untersuchungsausschuss der 20. Wahlperiode zum Bundeswehrabzug aus Afghanistan sowie die Enquetekommission zu den Lehren aus Afghanistan hatten beide eine Stärkung des BND empfohlen. Frankreich legte 2025 eine nationale Geheimdienstsstrategie vor; Schweden kündigte im Mai 2026 an, nach dem Vorbild des britischen MI6 einen eigenen zivilen Auslandsnachrichtendienst aufzubauen.
Im Detail
„Es muss ein Ende haben, dass der BND immer wieder von Ereignissen überrascht wird ….Zu klären sind die zentralen Fragen, ob der BND in der gleichen Liga mit den Diensten unserer engsten Verbündeten mitspielt, ob er mit diesen kooperiert und ob er von ihnen die wesentlichen Dinge erfährt“
— MdB Ralf Stegner, zitiert in BT-Drs. 21/8114, Begründung
Der Bundesnachrichtendienst soll nach dem Willen der AfD-Fraktion deutlich mehr Befugnisse erhalten — darunter das Recht zu aktiven Cyberoperationen gegen ausländische IT-Systeme. Der entsprechende Antrag (BT-Drs. 21/8114) wurde am 22. September 2026 von Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann, Kay Gottschalk und weiteren Abgeordneten der AfD eingebracht.
BND-Reform: Was der Antrag konkret fordert
Das Kernanliegen der BND-Reform betrifft die sogenannten operativen Befugnisse. Derzeit ist der Bundesnachrichtendienst gesetzlich auf die Gewinnung und Auswertung von Auslandsinformationen beschränkt. Aktive Eingriffe in fremde Systeme — etwa Counter-Hacking oder gezielte Störmaßnahmen — sind nicht vorgesehen. Laut Antrag soll der BND künftig die „parlamentarisch ausdrücklich vorab geprüfte und genehmigte Befugnis zu aktiven Maßnahmen“ erhalten, darunter ausdrücklich das Stören ausländischer IT-Systeme. Dieser Ansatz orientiert sich nach Darstellung der Antragsteller an vergleichbaren Befugnissen europäischer Partnerdienste.
Die BND-Reform umfasst neun konkrete Forderungen an die Bundesregierung. Dazu gehören neben der Ausweitung operativer Befugnisse auch eine klarere gesetzliche Abgrenzung des BNDG vom Bundesverfassungsschutzgesetz, eine verbesserte Koordination mit dem Militärischen Nachrichtenwesen der Bundeswehr sowie erleichterte Regelungen zur Datenspeicherung und zum Datenaustausch mit deutschen Behörden und ausländischen Partnern. Die Weitergabe personenbezogener Daten über deutsche Staatsangehörige soll jedoch weiterhin an konkrete, tatsachengestützte Verdachtsmomente geknüpft sein — etwa bei Verdacht auf Terrorismus, Geldwäsche oder organisierte Kriminalität.
Was gilt aktuell?
Der BND ist gemäß § 1 BNDG als reiner Auslandsnachrichtendienst konzipiert. Ihm fehlen weitreichende operative Befugnisse für aktive Maßnahmen im Ausland. Im Ergebnis ist er in hohem Maße auf Kooperationen mit ausländischen Partnerdiensten angewiesen, was nach Einschätzung der Antragsteller die strategische Unabhängigkeit Deutschlands einschränkt. Vergleichbare europäische Dienste — etwa der britische MI6 oder der französische DGSE — verfügen über deutlich weitergehende Kompetenzen.
Auf den Reformbedarf hatten bereits der 1. Untersuchungsausschuss der 20. Wahlperiode zum Bundeswehrabzug aus Afghanistan sowie die Enquetekommission zu den Lehren aus Afghanistan hingewiesen. Letztere empfahl unter anderem, vorhandene BND-Strukturen zu evaluieren. Im internationalen Vergleich reagiert auch Schweden: Das Land kündigte am 5. Mai 2026 an, nach dem Vorbild des MI6 einen eigenen zivilen Auslandsnachrichtendienst aufzustellen — geplanter Start: 2027. Frankreich hatte 2025 eine nationale Geheimdienstsstrategie vorgelegt. Thematisch verwandt ist auch die Debatte um Geldwäsche-Bekämpfung und neue Straftatbestände, die ebenfalls Nachrichtendienstarbeit tangiert.
Parlamentarische Kontrolle: Fusion von PKGr und G-10-Kommission
Ein weiterer Schwerpunkt der geforderten BND-Reform betrifft die Kontrollstrukturen. Der Antrag sieht vor, das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) und die G-10-Kommission zusammenzulegen, um Doppelstrukturen abzubauen. Die neu formierte Kontrollorganisation soll ohne zusätzliche Haushaltsstellen auskommen. Gleichzeitig fordert die AfD-Fraktion, dass jede im Bundestag vertretene Fraktion in den künftigen Kontrollorganen mit Sitz und Stimme vertreten sein muss. Im Antrag heißt es dazu, eine Ausgrenzung einzelner Fraktionen widerspreche dem Wählerwillen und der repräsentativen Demokratie.
Diese Forderung zielt erkennbar auf die aktuelle Praxis ab, nach der die AfD-Fraktion bislang keinen Sitz im Parlamentarischen Kontrollgremium innehat. Die Frage der Zusammensetzung der BND-Kontrollgremien ist seit Jahren politisch umstritten und berührt grundlegende Fragen der Oppositionsrechte im Parlament. Auch bei anderen Sicherheits- und Rüstungsthemen zeigen sich vergleichbare Transparenzdebatten, etwa bei der Kontrolle von Bundeswehr-Drohnen.
Geopolitischer Hintergrund der BND-Reform
Der Antrag verweist auf eine veränderte geopolitische Lage, geprägt von hybriden Bedrohungen wie Cyberangriffen, Spionage und Sabotage durch staatliche und nichtstaatliche Akteure. Diese Einschätzung deckt sich mit der Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung. Die Antragsteller sehen den BND in seiner derzeitigen gesetzlichen Ausgestaltung nicht mehr in der Lage, mit europäischen Partnerdiensten gleichzuziehen. Als Beleg zitiert der Antrag einen Beitrag in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (2026) sowie eine Erklärung des damaligen Kanzleramtsministers Thorsten Frei, der sich für erweiterte BND-Angriffsbefugnisse ausgesprochen hatte.
Zur Frage der Informationssicherheit und staatlicher IT-Strukturen lohnt sich auch ein Blick auf die IT-Kontrolle des neuen Digitalministeriums, das im selben Zeitraum mit einem Volumen von 8 Milliarden Euro erstmals ressortübergreifend tätig ist.
Unmittelbar betroffen sind der Bundesnachrichtendienst und seine Mitarbeiter, die parlamentarischen Kontrollgremien sowie alle im Bundestag vertretenen Fraktionen, die nach dem Willen der Antragsteller künftig Sitz und Stimme in den Kontrollorganen erhalten sollen. Mittelbar berührt die mögliche Ausweitung von Datenspeicherungs- und Datenweitergabebefugnissen alle deutschen Staatsangehörigen.
Der Antrag wurde am 22. September 2026 eingebracht und wird nun zur Ausschussberatung überwiesen. Üblicherweise folgen eine oder mehrere Lesungen im Plenum sowie eine abschließende Abstimmung. Da es sich um einen Oppositionsantrag der AfD handelt, ist eine Mehrheit im Bundestag unwahrscheinlich, sofern keine andere Fraktion zustimmt.
- Counter-Hacking
- Aktive Eingriffe in fremde IT-Systeme zur Abwehr oder Störung von Cyberangriffen. Im Antrag als mögliche neue BND-Befugnis genannt.
- G-10-Kommission
- Parlamentarisches Kontrollgremium, das Eingriffe der Nachrichtendienste in das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 GG) genehmigt und überwacht.
- Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr)
- Gremium des Bundestages zur Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes (BND, BfV, MAD). Der Antrag sieht seine Zusammenlegung mit der G-10-Kommission vor.
Was ist Counter-Hacking beim BND?
Counter-Hacking bezeichnet aktive Eingriffe in fremde IT-Systeme, etwa um Angriffe abzuwehren oder gegnerische Kapazitäten zu stören. Laut Antrag soll der BND dafür eine parlamentarisch vorab genehmigte Befugnis erhalten.
Was ist die G-10-Kommission?
Die G-10-Kommission ist ein parlamentarisches Kontrollgremium, das Eingriffe der Nachrichtendienste in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 GG) überwacht. Der Antrag sieht ihre Zusammenlegung mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium vor.
Welche neuen Datenbefugnisse soll der BND erhalten?
Laut Antrag sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Datenspeicherung und Datenaustausch zwischen deutschen Behörden und ausländischen Partnern erleichtert werden. Die Weitergabe von Daten über deutsche Staatsangehörige soll jedoch an konkrete Verdachtsmomente geknüpft bleiben.

































































