- 10,8 Mio. Tonnen Lebensmittelabfälle jährlich in Deutschland
- 17,4 Mio. Euro Bundesausgaben seit 2012 ohne messbaren Reduktionserfolg
- EU-Ziel: 30 Prozent weniger Abfälle in Haushalten bis 2030
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7511 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU) 2025/1892 ist am 16. Oktober 2025 in Kraft getreten und legt erstmals verbindliche Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle in den Mitgliedstaaten fest. Deutschland hat bis zum 17. Juni 2027 Zeit, die Richtlinie durch Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der nationalen Abfallvermeidungsprogramme umzusetzen. Der Bundesrechnungshof hat in einem Bericht aus dem Jahr 2025 festgestellt, dass die bisherige Datenbasis methodische Schwächen aufweist und die seit 2012 eingesetzten Mittel von 17,4 Mio. Euro keinen nachweisbaren Rückgang der Lebensmittelabfälle bewirkt haben.
- 10,8 Mio. Tonnen — Jährliche Lebensmittelabfälle in Deutschland (Stand 2026)
- 17,4 Mio. Euro — Bundesausgaben für Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung seit 2012, laut Bundesrechnungshof ohne messbaren Erfolg
- 30 Prozent — EU-Reduktionsziel bis 2030 für Handel, Außer-Haus-Verpflegung und private Haushalte (Summenziel pro Kopf)
- 10 Prozent — EU-Reduktionsziel bis 2030 für Herstellung und Verarbeitung
- 17. Juni 2027 — Frist für EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht
Im Detail
Trotz umfangreicher Maßnahmen seit dem Jahr 2012 und der damit verbundenen Ausgaben von 17,4 Mio. Euro sei der angestrebte Erfolg bei der Reduzierung der Lebensmittelabfälle bisher ausgeblieben, sodass die Gefahr bestehe, die Reduktionsziele zu verfehlen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7511, zitiert nach Bundesrechnungshof-Bericht 2025
Deutschland produziert jährlich 10,8 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle — und soll diesen Berg bis 2030 deutlich abtragen. Die EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU) 2025/1892, die am 16. Oktober 2025 in Kraft trat, schreibt erstmals verbindliche Reduktionsziele vor: 10 Prozent weniger in Herstellung und Verarbeitung, 30 Prozent weniger in Handel, Gastronomie und privaten Haushalten. Ob Deutschland auf Kurs ist, bezweifeln die Grünen — und haben mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7511 vom 7. August 2026 insgesamt 29 Fragen an die Bundesregierung gerichtet.
Lebensmittelabfälle: Millionenausgaben ohne messbare Wirkung
Der Befund, der die Anfrage antreibt, stammt vom Bundesrechnungshof. Dieser stellte in einem Bericht aus dem Jahr 2025 fest, dass trotz 17,4 Millionen Euro Bundesausgaben seit 2012 der angestrebte Rückgang der Lebensmittelabfälle bislang ausgeblieben ist. Zusätzlich bemängelt der Rechnungshof methodische Schwächen in der Datenerfassung: Erfasst werden nur Abfälle, die von Versorgungssystemen registriert werden, und die Berechnungsmethoden beruhen auf nicht repräsentativen Stichproben. Die Fragestellerinnen und Fragesteller — Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Dr. Ophelia Nick und Niklas Wagener — sehen damit die Gefahr, dass Deutschland die EU-Reduktionsziele verfehlt.
Was gilt aktuell?
Die nationale Umsetzung der EU-Vorgaben erfolgt in Deutschland primär über das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die Frist für die Anpassung läuft bis zum 17. Juni 2027. Parallel werden derzeit sowohl das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes als auch die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung überarbeitet. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat gemeinsam mit Akteuren aus Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel, Außer-Haus-Verpflegung und Zivilgesellschaft sektorspezifische Maßnahmen entwickelt — laut Vorbemerkung der Fraktion jedoch nicht in ausreichendem Umfang, um die gesamte Wertschöpfungskette vom Acker bis zum Teller abzudecken. Zudem sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, eine nationale Koordinierungsstelle zur Steuerung und Vernetzung einzurichten.
Datenlücken als zentrales Problem bei Lebensmittelabfällen
Ein Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Frage, ob die vorhandene Datenbasis überhaupt belastbar ist. Die Grünen fragen unter anderem, ob die Bundesregierung plant, Unternehmen entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette gesetzlich zur Meldung betrieblicher Kennzahlen zu verpflichten. Besonderes Gewicht legen die Fragesteller auf sogenannte Vorernteverluste — Verluste, die noch auf dem Feld entstehen, etwa weil Lebensmitteleinzelhandel Anforderungen an Form, Größe und äußere Beschaffenheit von Obst und Gemüse stellt, die zur Aussortierung genusstauglicher Ware führen. Diese Vorernteverluste sind bislang nicht in der EU-Berichterstattung erfasst, obwohl sie laut einem Thünen-Institut-Bericht einen signifikanten Anteil am Gesamtaufkommen ausmachen.
Die Anfrage thematisiert auch Vorschlachtungsverluste in der Tierhaltung — also Tiere, die bereits während des Transports oder in den Betrieben verenden — sowie den Stand des Aufbaus des Datenraums Tiergesundheit, dessen Fertigstellung für Ende September 2025 angekündigt worden war.
Lebensmittelabfälle in Haushalten und Außer-Haus-Verpflegung
Für den Bereich der privaten Haushalte fragen die Abgeordneten nach der Wirksamkeit der Initiative „Zu gut für die Tonne!“ und der gleichnamigen App sowie nach den Ergebnissen der jährlichen Aktionswoche „Deutschland rettet Lebensmittel“. Für den Sektor Außer-Haus-Verpflegung — Kantinen, Restaurants, Caterer — will die Fraktion wissen, wie viele Betriebe sich an staatlich geförderten Maßnahmen beteiligen, welchen Anteil sie am Gesamtsektor ausmachen und wie viele Tonnen Lebensmittelabfälle tatsächlich eingespart wurden. Ähnliche Fragen richten sich an den Groß- und Einzelhandel. Darüber hinaus erkundigt sich die Anfrage nach dem Klimafußabdruck der Lebensmittelverschwendung: Die Bundesregierung soll Schätzungen zu den jährlichen CO₂-Äquivalenten vorlegen, aufgeschlüsselt nach Sektoren, sowie Angaben zum Wasserverbrauch und den Auswirkungen auf die Biodiversität.
Auch die internationale Dimension kommt zur Sprache: Die Fraktion fragt, ob sich die Bundesregierung im Normungsprozess zur ISO-Norm für Lebensmittelverschwendung (ISO/TC 34/SC 20) einbringt und mit welcher Positionierung. Themen wie nachhaltiger Ressourceneinsatz in der Landwirtschaft und Umweltrecht im Agrarsektor stehen im Deutschen Bundestag wiederholt auf der Tagesordnung.
Die Bundesregierung hat nun bis zum 28. August 2026 Zeit, auf die 29 Fragen zu antworten. Das Ergebnis wird zeigen, wie belastbar die nationalen Daten sind und ob Deutschland realistisch auf dem Weg zu den EU-Reduktionszielen für Lebensmittelabfälle ist.
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Unmittelbar betroffen sind alle Akteure entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette: landwirtschaftliche Betriebe (Vor- und Nachernteverluste), Lebensmittelverarbeiter, Groß- und Einzelhandel, Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung sowie private Haushalte. Für Verbraucher sieht die EU-Richtlinie eine Reduktion um 30 Prozent pro Kopf bis 2030 vor. Zudem sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, eine nationale Koordinierungsstelle einzurichten.
Die Anfrage wurde am 7. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat gemäß parlamentarischer Gepflogenheiten 21 Tage Zeit zur Beantwortung, die Antwortfrist läuft bis zum 28. August 2026. Nach Eingang der Antwort kann die Fraktion weitere parlamentarische Initiativen einleiten.
- Abfallrahmenrichtlinie
- EU-Rechtsakt, der Grundsätze und Ziele der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung für alle Mitgliedstaaten verbindlich festlegt. Die Änderung (EU) 2025/1892 enthält erstmals Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle.
- Vorernteverluste
- Verluste von Lebensmitteln, die noch vor der Ernte auf dem Feld entstehen, etwa durch Marktanforderungen des Handels oder witterungsbedingte Schäden. Sie sind bislang nicht in der EU-Berichterstattung zu Lebensmittelabfällen erfasst.
- KrWG
- Kreislaufwirtschaftsgesetz — das zentrale deutsche Gesetz zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung, über das EU-Abfallrichtlinien in nationales Recht umgesetzt werden.
Wie viele Lebensmittel werden in Deutschland jährlich verschwendet?
Laut BT-Drs. 21/7511 fallen in Deutschland jährlich 10,8 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle an.
Was schreibt die neue EU-Richtlinie zu Lebensmittelabfällen vor?
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2025/1892 (in Kraft seit 16. Oktober 2025) verpflichtet Mitgliedstaaten, bis 2030 in Herstellung und Verarbeitung 10 Prozent und in Handel, Außer-Haus-Verpflegung sowie Haushalten 30 Prozent der Lebensmittelabfälle pro Kopf zu reduzieren.
Was kritisiert der Bundesrechnungshof?
Der Bundesrechnungshof stellt fest, dass die Datengrundlage methodische Schwächen aufweist und trotz 17,4 Mio. Euro Ausgaben seit 2012 kein messbarer Reduktionserfolg erzielt wurde.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7511 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































