- 545.000 Mittelständler suchen bis 2030 eine Nachfolgelösung
- Bund reichte 2025 Nachfolge-Bürgschaften von 575,78 Mio. Euro aus
- Statistische Datenlücken: Insolvenzen durch Nachfolgemangel nicht erfasst
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7508 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Bis zum Ende dieses Jahrzehnts stehen nach KfW-Angaben rund 545.000 mittelständische Unternehmen vor einer Übergabe. Laut DIHK-Report 2024 finden 48 Prozent der übergabewilligen Inhaber keine passende Nachfolge; 36 Prozent der Übernahmeinteressierten scheitern an Finanzierungsproblemen. Die Nachfolgebörse nexxt-change, das zentrale staatliche Instrument, stieß 2010 noch 1.268 Nachfolgen an — 2022 waren es nur noch 829. In den Jahren 2023 bis 2025 stabilisierte sich die Zahl bei knapp 1.000 angestoßenen Nachfolgen pro Jahr. Die Fraktion Die Linke hatte mit der Kleinen Anfrage (Drs. 21/7147) insbesondere genossenschaftliche und belegschaftsgetragene Eigentumsmodelle als Alternative zu Private-Equity-Übernahmen ins Gespräch gebracht.
- 545.000 — mittelständische Unternehmen streben laut KfW bis Ende dieses Jahrzehnts eine Nachfolge an (von 3,87 Mio. Betrieben gesamt).
- 575,78 Mio. Euro — Bürgschaften und Garantien des Bundes für Nachfolgefinanzierungen im Jahr 2025; 2020 waren es 433,93 Mio. Euro.
- 943 / 945 / 946 — angestoßene Nachfolgen über nexxt-change in den Jahren 2023, 2024 und 2025 (gegenüber 1.268 im Jahr 2010).
- 7.000 — eingetragene Genossenschaften in Deutschland (2025); GenoRatio: 0,084 je 1.000 Einwohner.
- 79.000 Gesellinnen/Gesellen und 8.000 Meister — aktuell fehlende Fachkräfte im Handwerk laut KOFA kompakt 7/2026.
Im Detail
Die Rahmenbedingungen für Unternehmensnachfolgen zu verbessern ist ein permanentes und zentrales Ziel der Mittelstandspolitik der Bundesregierung.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7508, Antwort zu Frage 30
Rund 545.000 mittelständische Betriebe in Deutschland suchen bis zum Ende dieses Jahrzehnts eine Unternehmensnachfolge — das entspricht gut 14 Prozent aller 3,87 Millionen mittelständischen Unternehmen im Land. Gleichzeitig stehen die staatlichen Instrumente zur Unterstützung dieser Übergaben unter Druck: Die Nachfolgebörse nexxt-change stieß 2025 mit 946 angestoßenen Nachfolgen kaum mehr an als in den Vorjahren, während der Bedarf wächst. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung vom 6. August 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7508).
Unternehmensnachfolge: Was der Bund tatsächlich ausgibt
Das finanzielle Engagement des Bundes für Nachfolgen hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Im Rahmen von Bürgschaften, Rückgarantien und dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge reichte der Bund 2025 Garantien im Umfang von 575,78 Mio. Euro aus — gegenüber 433,93 Mio. Euro im Jahr 2020. Zusätzlich können Nachfolgen über den Mikromezzaninfonds Deutschland mit stillen Beteiligungen von bis zu 150.000 Euro pro Unternehmen finanziert werden. Für Handwerksbetriebe steht der ERP-Förderkredit mit bis zu 500.000 Euro pro Gesellschafter zur Verfügung, ohne dass Sachsicherheiten hinterlegt werden müssen.
Zum Vergleich: Allein für Start-up-Förderprogramme wie SPRIND, Exist und den Zukunftsfonds wendete der Bund 2025 mehrere hundert Millionen Euro auf. Die Bürgschaften und Garantien für Erhalt und Nachfolge bestehender Mittelstandsbetriebe lagen dagegen bei 1,17 Mrd. Euro — deutlich höher als die gebündelten Start-up-Programme.
Datenlücken bei zentralen Fragen der Unternehmensnachfolge
Auf viele der 40 gestellten Fragen konnte die Bundesregierung keine statistisch gesicherten Angaben machen. So liegen ihr keine Daten darüber vor, wie viele Betriebe mangels Nachfolge insolvent gehen oder wie viele Arbeitsplätze dadurch verloren gehen. Ebenso fehlen amtliche Zahlen zu erfolgten Unternehmensnachfolgen nach Art der Übertragung — ob familienintern, an Externe oder durch Belegschaftsübernahme. Die Bundesregierung verweist auf die unterschiedlichen Erfassungsformen je nach Rechtsform: Die Übernahme einer Gastwirtschaft erscheint im Handelsregister oft als Neugründung, nicht als Nachfolge.
Auch bei Private-Equity-Übernahmen fehlen der Regierung systematische Erkenntnisse. Transaktionen und Finanzierungsstrukturen blieben wettbewerbssensitiv und würden privat verhandelt, heißt es in der Antwort. Kapitalabflüsse über Holdingstrukturen ins Ausland sind statistisch nicht erfasst.
Genossenschaftliche Modelle: Anerkennung ohne Bevorzugung
Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Anfrage genossenschaftliche und belegschaftsgetragene Eigentumsmodelle — darunter GenoESOPs und EuroESOPs — als strukturell überlegen gegenüber Private-Equity-Übernahmen bezeichnet. Die Bundesregierung erkennt laut Drucksache den volkswirtschaftlichen Nutzen solcher Modelle an, sieht sie jedoch nicht pauschal als überlegen an. Beide Finanzierungsformen hätten Stärken und ließen keine zweifelsfreien Rückschlüsse auf betriebswirtschaftliche Ergebnisse zu. Ein gesetzliches Informations- und Angebotsrecht für Belegschaften bei drohender Betriebsschließung plant die Bundesregierung nicht; dies würde bürokratischen Aufwand verursachen und den Nachfolgeprozess belasten.
In Deutschland gibt es derzeit rund 7.000 eingetragene Genossenschaften — 2015 waren es noch rund 7.800. Die GenoRatio liegt bei 0,084 Genossenschaften je 1.000 Einwohner. Offizielle Vergleichszahlen zu anderen europäischen Ländern liegen der Regierung nicht vor. Zur Stärkung des Genossenschaftswesens hat das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform beschlossen. Er soll die Digitalisierung bei Genossenschaften fördern und die Rechtsform attraktiver gestalten.
Handwerk besonders betroffen
Im Handwerk fehlen laut einer aktuellen KOFA-Studie (7/2026) rund 79.000 Gesellinnen und Gesellen sowie 8.000 Meisterinnen und Meister. Die Nachfolgesituation im Handwerk verschärft diese Lage: 57 Prozent der Betriebsinhaber nannten laut ZDH-Befragung 2020 die Suche nach einem geeigneten Nachfolger als zentrale Herausforderung. Regionalisierte Daten zur handwerklichen Nachfolgesituation liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Ausbaugewerbe stieg die Zahl der Betriebe mit 10 bis 49 Beschäftigten von 33.004 im Jahr 2014 auf 37.876 im Jahr 2024 — lediglich im Lebensmittelgewerbe sank die Betriebszahl in dieser Größenklasse.
Für die Förderprogramme des Bundes im Mittelstandsbereich ist die Kooperation zwischen KfW, Bürgschaftsbanken und Handwerkskammern bereits institutionell verankert: Der ERP-Förderkredit wird als Kooperationsvorhaben umgesetzt, bei dem der Bund eine 80-prozentige Rückgarantie gegenüber den Bürgschaftsbanken übernimmt. Zudem fördert die Bundesregierung rund 440 Betriebsberatungsstellen der Handwerkskammern mit Personalkostenzuschüssen, die auch Nachfolgeberatung anbieten.
Energy Sharing und Genossenschaftsrecht — neue Rahmenbedingungen
Eine weitere Frage betraf das sogenannte Energy Sharing über genossenschaftliche Energiegemeinschaften. Deutschland hat die entsprechende EU-Richtlinie mit dem Energiewirtschaftsgesetz zum 1. Juni 2026 umgesetzt: Bürgerenergiegesellschaften können seitdem am Energy Sharing teilnehmen. Netzentgeltermäßigungen wie in Österreich — dort bis zu 57 Prozent — gibt es in Deutschland bislang nicht. Die Bundesnetzagentur ist für Netzentgeltfragen allein zuständig. Für Betriebe und Bürger, die an lokalen Energielösungen interessiert sind, bleibt der Rahmen damit enger als in manchen Nachbarländern.
Die Nachfolgebörse nexxt-change verzeichnete 2025 mit 421.463 Besuchern deutlich weniger Zugriffe als 2024 (701.959). Die KfW bereitet einen Relaunch für November 2026 vor, der die Nutzerfreundlichkeit verbessern und das Partnernetzwerk erweitern soll.
Weiterlesen:
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Betroffen sind in erster Linie Inhaber kleiner und mittelständischer Betriebe sowie Handwerksbetriebe, die eine Nachfolgelösung suchen, und ihre Beschäftigten, deren Arbeitsplätze bei scheiternden Übergaben gefährdet sind. Besonders in strukturschwachen Regionen und im ländlichen Raum kann der Wegfall eines Betriebs die lokale Versorgung und kommunale Steuerbasis treffen. Auch potenzielle Nachfolger aus der Belegschaft oder dem Umfeld sind betroffen, da Finanzierungshürden Übernahmen erschweren.
Bei zentralen Fragen zu Insolvenzen durch Nachfolgemangel, zu Private-Equity-Folgen und zu Kapitalabflüssen ins Ausland verweist die Bundesregierung durchgehend auf fehlende Erhebungen. Bei Fragen zu Beratungsprogrammen und Förderinstrumenten antwortet sie substanziell und mit konkreten Zahlen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Unternehmensnachfolge: 545.000 Betriebe suchen Nachfolger bis 2030 →
- GenoESOP / EuroESOP
- Genossenschaftlich organisiertes Modell zur Belegschaftsübernahme, angelehnt an den US-amerikanischen Employee Stock Ownership Plan (ESOP). Beschäftigte erwerben dabei kollektiv Anteile am eigenen Betrieb.
- nexxt-change
- Bundesweite Unternehmensnachfolge-Börse des Bundeswirtschaftsministeriums und der KfW, auf der Übergeber und Übernahmeinteressierte zusammengebracht werden.
- ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
- KfW-Kreditprogramm aus dem European Recovery Program, das Nachfolgen mit bis zu 500.000 Euro pro Gesellschafter und ohne Sachsicherheiten finanziert.
Wie viele Unternehmen suchen bis 2030 einen Nachfolger?
Laut KfW streben rund 545.000 der 3,87 Millionen mittelständischen Unternehmen in Deutschland bis zum Ende dieses Jahrzehnts eine Nachfolge an.
Wie viel Geld stellt der Bund für Nachfolgen bereit?
2025 wurden Bürgschaften und Garantien im Umfang von 575,78 Mio. Euro für Nachfolgefinanzierungen ausgereicht — der höchste Wert seit 2020.
Plant die Bundesregierung ein Gesetz für Belegschaftsübernahmen?
Nein. Die Bundesregierung lehnt ein gesetzliches Informations- und Angebotsrecht für Beschäftigte bei drohender Betriebsschließung ab, da dies bürokratischen Aufwand verursache und den Nachfolgeprozess belasten würde.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7508 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































