- Zahl der Regierungsbeauftragten stieg von 19 (2000) auf bis zu 45 (2024)
- 19 Fragen zu Kosten, Terminen und Ergebnissen des Patientenbeauftragten
- Antwortfrist der Bundesregierung läuft 21 Tage nach Einreichung ab
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6489 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung hat sich laut Drucksache 21/6489 seit der Jahrtausendwende mehr als verdoppelt: Von 19 Positionen in den Jahren 2000 bis 2002 auf zuletzt bis zu 45 im Jahr 2024 und 43 zum 1. Januar 2025. Stand Juli 2025 sind laut BMI-Liste 27 solcher Positionen besetzt. Der Patientenbeauftragte ist eine dieser Stellen und wird im Bundesgesundheitsministerium angesiedelt. Bereits im Rahmen einer früheren Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/2361) hatte die AfD-Fraktion Daten zu den Beauftragten insgesamt abgefragt.
- 45 — Höchststand der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung im Jahr 2024
- 43 — Zahl der Beauftragten zum 1. Januar 2025
- 27 — Laut BMI-Liste aktuell besetzt (Stand Juli 2025)
- 19 — Zahl der Beauftragten in den Jahren 2000 bis 2002
- 19 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zur Tätigkeit des Patientenbeauftragten
Im Detail
Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6489
Wie transparent und effektiv arbeitet der Patientenbeauftragte der Bundesregierung? Das ist die Kernfrage hinter der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/6489), die der Abgeordnete Stephan Brandner zusammen mit der AfD-Fraktion am 11. Juni 2026 eingereicht hat. Mit 19 detaillierten Fragen fordern die Fragesteller eine vollständige Offenlegung der Arbeit des Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode — von Planstellen und Dienstleisterverträgen bis hin zu Dienstreisekosten und messbaren Ergebnissen.
Patientenbeauftragter: Was leistet das Amt?
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung soll die Interessen der Patientinnen und Patienten im politischen Prozess vertreten. Er koordiniert zwischen Bundesministerien, Verbänden und Betroffenen und soll dafür sorgen, dass die Belange von rund 74 Millionen gesetzlich Versicherten Gehör finden. Ob das Amt diesen Anspruch erfüllt, ist bislang nicht öffentlich dokumentiert — jedenfalls nicht in einer Form, die parlamentarischer Kontrolle standhält.
Die Anfrage zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen. Gefragt wird konkret, wie viele Planstellen zur Verfügung stehen und wie viele davon besetzt sind, welche Besoldungsgruppen vergeben wurden, ob externe Dienstleister beauftragt wurden und zu welchem Preis, wie viele Treffen mit Ministerien, Lobbyorganisationen, Landesregierungen und internationalen Organisationen stattgefunden haben, welche Dienstreisen unternommen wurden und was sie kosteten.
Wachsende Zahl staatlicher Beauftragter
Den Rahmen für die Anfrage setzt eine auffällige Entwicklung: Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung hat sich seit der Jahrtausendwende mehr als verdoppelt. In den Jahren 2000 bis 2002 gab es laut Drucksache 19 solche Positionen. Bis 2024 stieg die Zahl auf 45, zum 1. Januar 2025 waren es noch 43. Laut der aktuellen BMI-Liste sind Stand Juli 2025 noch 27 Positionen besetzt. Aus Sicht der Fragesteller stellt sich die Frage, ob diese zusätzlichen Strukturen einen konkreten Mehrwert gegenüber den bestehenden Ministerialzuständigkeiten erbringen oder ob lediglich Doppelstrukturen entstanden sind.
Dieser Kontext ist auch für das Thema Verwaltungstransparenz im weiteren Sinne relevant: Staatliche Strukturen werden zunehmend auf ihren tatsächlichen Nutzen hin befragt.
19 Fragen zu Transparenz und Wirkung
Die Anfrage umfasst alle wesentlichen Steuerungsdimensionen eines öffentlichen Amtes. Im Einzelnen fragen die Abgeordneten unter anderem:
Personal und Kosten: Wie viele Planstellen standen zur Verfügung, welche Besoldungsgruppen wurden vergeben, wurden externe Dienstleister beauftragt und zu welchem finanziellen Volumen?
Termine und Netzwerke: Wie viele Treffen fanden mit Bundesministerien, Lobbyverbänden, Landesregierungen und internationalen Organisationen statt? Welche Ziele wurden dabei verfolgt?
Dienstreisen: Wie viele Reisen erfolgten innerhalb und außerhalb Deutschlands, zu welchem Zweck, mit wie großen Delegationen und welchen Gesamtkosten?
Öffentlichkeitsarbeit und Social Media: Welche Ausgaben entstanden für Kommunikationsmaßnahmen, welche Social-Media-Kanäle werden genutzt und welche Reichweiten wurden erzielt?
Ergebnisse und Evaluation: Welche Initiativen wurden angestoßen, welche Gesetzesvorhaben begleitet, welche Koalitionsvertragsziele verfolgt? Wurde der Bundestag berichtet? Ist eine externe Evaluation vorgesehen?
Was gilt aktuell?
Das Amt des Patientenbeauftragten ist gesetzlich nicht durch ein eigenes Gesetz geregelt, sondern basiert auf § 21 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO). Eine gesetzlich verankerte Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag besteht nicht. Ob und in welcher Form der aktuelle Beauftragte dem Parlament über seine Arbeit Rechenschaft ablegt, ist eine der zentralen offenen Fragen dieser Anfrage. Vergleichbare Transparenzmechanismen, wie sie etwa beim Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara gefordert wurden, fehlen hier ebenfalls.
Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die Fragen zu beantworten. Die Antwort wird zeigen, ob der Patientenbeauftragte seinen Anspruch als patientennahe Koordinierungsstelle belegt oder ob das Amt vor allem Verwaltungsstrukturen produziert. Für Patienten und Beitragszahler bleibt das Ergebnis dieser parlamentarischen Kontrolle unmittelbar relevant — nicht zuletzt angesichts der laufenden Debatten um die Finanzierung der GKV und die Belastungen für Beitragszahler.
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Betroffen sind in erster Linie die rund 74 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland, deren Interessen der Patientenbeauftragte vertreten soll. Mittelbar betrifft die Frage nach Kosten und Nutzen alle Steuerzahler, da das Amt aus dem Bundeshaushalt finanziert wird.
Die Kleine Anfrage wurde am 15. Juni 2026 als BT-Drs. 21/6489 veröffentlicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, schriftlich zu antworten — die Frist läuft bis zum 6. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Beauftragter der Bundesregierung
- Von der Bundesregierung eingesetzte Person, die ein bestimmtes politisches Thema koordiniert oder als Ansprechpartner fungiert. Rechtsgrundlage ist § 21 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO).
- GGO
- Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien — die verbindliche Verfahrensordnung für die Arbeit der Bundesministerien, u.a. Grundlage für die Einsetzung von Beauftragten.
- Kleine Anfrage
- Parlamentarisches Instrument, mit dem Abgeordnete oder Fraktionen die Bundesregierung zu bestimmten Themen schriftlich befragen können. Die Regierung muss innerhalb von 21 Tagen antworten.
Was ist der Patientenbeauftragte der Bundesregierung?
Der Patientenbeauftragte ist ein von der Bundesregierung eingesetzter Beauftragter, der die Interessen von Patientinnen und Patienten im politischen Prozess vertreten soll. Er ist auf Grundlage der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) eingesetzt.
Wie viele Beauftragte hat die Bundesregierung?
Laut der Drucksache betrug die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten zum 1. Januar 2025 insgesamt 43, im Jahr 2024 waren es sogar 45. Im Jahr 2000 bis 2002 waren es noch 19.
Wann muss die Bundesregierung auf die Anfrage antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage ab Einreichung. Die Anfrage wurde am 11. Juni 2026 eingereicht, die Frist läuft bis zum 2. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6489 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.






































































