- Über 2,2 Mio. Euro flossen 2024 in 19 Partnerschaften für Demokratie in Rheinland-Pfalz
- Zwei Partnerschaften im Wahlkreis Koblenz stehen im Fokus der Anfrage
- 15 Fragen zu Empfängern, Kontrollstrukturen und möglichen Rückforderungen seit 2020
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7285 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ wird vom Bundesfamilienministerium über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) umgesetzt. In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2024 laut einer früheren Regierungsantwort (BT-Drs. 21/1635) 19 Partnerschaften für Demokratie mit insgesamt über 2,2 Mio. Euro gefördert. Die Fördermittel fließen über kommunale Verwaltungen als Erstempfänger an lokale NGOs als Letztempfänger. Über die genaue Zusammensetzung der Vergabestrukturen und die Verwendung der Mittel besteht nach Einschätzung der Fragesteller keine vollständige öffentliche Transparenz.
- 2,2 Mio. Euro — Bundesförderung für 19 Partnerschaften für Demokratie in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024
- 19 Partnerschaften — Anzahl der geförderten lokalen Partnerschaften für Demokratie in Rheinland-Pfalz
- 2 Partnerschaften — im Wahlkreis 198 Koblenz: Stadt Koblenz und Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
- 15 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage, davon Frage 11 mit sieben Unterpunkten zu Verwendungsnachweisen und Rückforderungen
- Ab 2020 — Zeitraum, für den Förderdaten und Verwendungsnachweise angefordert werden
Im Detail
Über die organisatorische Zusammensetzung der 'Partnerschaften für die Demokratie' und die konkrete Förderhöhe lokaler NGOs als Letztempfänger besteht derzeit keine vollständige Transparenz.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7285
Das Bundesprogramm Demokratie leben! fördert lokale Projekte zur Stärkung von Demokratie und Toleranz — unter anderem über sogenannte Partnerschaften für Demokratie in deutschen Kommunen. Im Jahr 2024 flossen in Rheinland-Pfalz laut einer früheren Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/1635) insgesamt über 2,2 Mio. Euro in 19 solcher Partnerschaften. Die AfD-Fraktion richtet mit BT-Drs. 21/7285 vom 23. Juli 2026 nun 15 detaillierte Fragen an die Bundesregierung — konkret zu den zwei Partnerschaften im Bundestagswahlkreis 198 Koblenz: der Stadt Koblenz und der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel.
Demokratie leben!: Wie funktioniert die Förderstruktur?
Das Programm arbeitet mit einer mehrstufigen Förderkette. Eine kommunale Verwaltung übernimmt als sogenanntes federführendes Amt die Rolle des Erstempfängers von Bundesmitteln und leitet diese an lokale NGOs als Letztempfänger weiter. Parallel dazu wirken eine Koordinierungs- und Fachstelle, ein zivilgesellschaftliches Bündnis sowie ein Jugendforum an der Vergabe mit. Das zentrale Entscheidungsgremium ist der Begleitausschuss, in dem laut Rheinland-pfälzischer Landesregierung mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der lokalen Zivilgesellschaft sitzen.
Für die Fragesteller liegt genau hier ein Transparenzproblem: Weder die organisatorische Zusammensetzung dieser Gremien noch die konkrete Förderhöhe einzelner NGOs als Letztempfänger seien derzeit vollständig öffentlich einsehbar. Die Empfänger von Fördermitteln sind laut früherer Regierungsantwort zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet — die Einhaltung dieser Bedingung steht ebenfalls im Fokus der Anfrage.
Was die 15 Fragen konkret abdecken
Die Anfrage gliedert sich in mehrere thematische Blöcke. Frage 1 verlangt eine vollständige Auflistung aller Förderempfänger ab 2020, aufgeschlüsselt nach Förderhöhe, Förderanteil von Bund, Land und Kommune sowie nach Erst-, Zwischen- und Letztempfängern — und das in maschinenlesbarer Form. Die Fragen 2 bis 6 zielen auf die Zusammensetzung und die konkrete Entscheidungsrolle der verschiedenen Programmgremien: federführendes Amt, Koordinierungs- und Fachstelle, Bündnis, Jugendforum und Begleitausschuss. Dabei wird auch gefragt, welche Richtlinien zur Vermeidung von Interessenkonflikten gelten, wenn Vertreter von Organisationen, die selbst Fördergelder erhalten, im Begleitausschuss über Förderanträge mitentscheiden.
Frage 7 fragt nach den Kontrollintervallen, in denen das BAFzA die ordnungsgemäße Mittelvergabe prüft. Fragen 8 und 9 erkundigen sich nach externen Gutachtern und staatlichen Stellen im Entscheidungsprozess. Die umfangreichste Einzelfrage ist Frage 11 mit sieben Unterpunkten: Sie fragt nach Verwendungsnachweisen, Beanstandungen, eingeleiteten Maßnahmen, gestrichenen Förderungen und konkreten Rückforderungsbeträgen seit dem Haushaltsjahr 2020 — jeweils nach Jahresscheiben und in maschinenlesbarer Form. Abgerundet wird die Anfrage durch die Fragen 12 bis 15 zu gemeinsamen Veranstaltungen und Publikationen zwischen Bundesregierung und geförderten Organisationen sowie den dabei erstatteten Kosten.
Politischer Kontext der Anfrage
Die AfD-Fraktion hat das Bundesprogramm Demokratie leben! bereits in früheren Anfragen thematisiert, zuletzt mit BT-Drs. 21/1635 zu den Partnerschaften für Demokratie in Rheinland-Pfalz. In der Vorbemerkung der aktuellen Anfrage verweisen die Fragesteller auf einen Juristenbeitrag in der F.A.Z., der die NGO-Förderpraxis des Bundes als verfassungswidrig eingestuft haben soll. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich unterdessen in einer Pressemitteilung vom 23. Juli 2026 besorgt über eine geplante Neuausrichtung des Programms geäußert: Bundesbildungsministerin Karin Prien wolle Fördergelder von der engagierten Zivilgesellschaft auf die sogenannte stille Mitte umlenken — was aus SPD-Sicht das falsche Signal sende. Zur Frage der Transparenz von Letztempfängern und Vergabestrukturen, die die AfD-Anfrage ins Zentrum rückt, hat sich die SPD bislang nicht positioniert.
Die Antwortfrist für die Bundesregierung läuft bis zum 13. August 2026. Mehr zu laufenden parlamentarischen Anfragen und den aktuellen Drucksachen findet sich in der Übersicht der wichtigsten Drucksachen vom 26. Juli 2026. Zu einer ähnlichen Anfrage zur Förderung von NGOs mit Grenzrückweisungen und 24 Fragen zur Rechtmäßigkeit der Asylpolitik gibt es ebenfalls aktuelle Berichterstattung. Das Thema Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft ist auch Gegenstand des Beitrags Zivilgesellschaft stärken. Außerdem beleuchtet der Beitrag zur Verfassungsschutz-Beobachtung von Abgeordneten weitere Fragen zur staatlichen Kontrolle und Transparenz.
Weiterlesen:
- Bundestag 26.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Zivilgesellschaft stärken
- Grenzrückweisungen 2026: 24 Fragen zur Rechtmäßigkeit der Asylpolitik
Betroffen sind lokale NGOs und Vereine in der Stadt Koblenz sowie der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, die Fördermittel aus dem Programm erhalten oder beantragt haben. Mittelbar betroffen sind auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, aus deren Abgaben das Programm finanziert wird.
Berlin, 22. Juli 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion fordern ein Ende der Förderung von Nichtregierungsorganisationen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und setzen uns stattdessen für die Einrichtung eines „Heimatfonds“ ein, der Traditionshandwerk und duale Ausbildung in Hochtechnologieberufen gezielt stärkt. Das BMAS verteilt derzeit Steuergelder an einen linksorientierten NGO-Komplex, der… …
Die Kleine Anfrage wurde am 23. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die gesetzliche Antwortfrist beträgt 21 Tage, sodass die Bundesregierung bis zum 13. August 2026 antworten muss. Nach Eingang der Antwort wird diese als separate Drucksache veröffentlicht.
- Letztempfänger
- Organisationen oder Projekte, die am Ende der Förderkette die eigentlichen Zuwendungen erhalten und damit konkrete Maßnahmen umsetzen.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben — die Behörde, die das Bundesprogramm 'Demokratie leben!' administrativ abwickelt.
- Partnerschaft für Demokratie
- Lokale Förderstruktur im Rahmen von 'Demokratie leben!', bei der eine kommunale Verwaltung als Träger fungiert und zivilgesellschaftliche Projekte in der Region unterstützt.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Bundesförderprogramm des Familienministeriums, das lokale Projekte zur Stärkung von Demokratie, Toleranz und Vielfalt finanziell unterstützt — unter anderem über sogenannte Partnerschaften für Demokratie in Kommunen.
Welche Partnerschaften im Wahlkreis Koblenz sind betroffen?
Laut einer früheren Bundesregierungsantwort (BT-Drs. 21/1635) werden die Partnerschaft der Stadt Koblenz und der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel gefördert.
Was ist ein Begleitausschuss im Programm?
Der Begleitausschuss ist laut Landesregierung Rheinland-Pfalz das zentrale Gremium, das entscheidet, welche Projektideen gefördert werden — er setzt sich aus kommunalen Vertretern und mehrheitlich zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7285 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































