- 19 Partnerschaften für Demokratie in Rheinland-Pfalz mit 2,2 Mio. Euro gefördert
- Mainz und Ingelheim als Förderstandorte im Fokus der Anfrage
- 15 Fragen zu Empfängern, Vergabestrukturen und Kontrolle seit 2020
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7293 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert und über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) administriert. In Rheinland-Pfalz existierten 2024 laut einer früheren Bundesregierungsantwort (BT-Drs. 21/1635) 19 Partnerschaften für Demokratie, die mit insgesamt über 2,2 Mio. Euro gefördert wurden. Im Bundestagswahlkreis 204 Mainz sind die Landeshauptstadt Mainz und die Stadt Ingelheim am Rhein als Träger ausgewiesen. Die vorliegende Anfrage ist eine Folgedrucksache zur BT-Drs. 21/1635 und vertieft die Fragen zur Vergabestruktur und Kontrolle auf lokaler Ebene.
- 2,2 Mio. Euro — Fördervolumen für 19 Partnerschaften für Demokratie in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024
- 19 Partnerschaften — Anzahl der geförderten Demokratie-Partnerschaften in Rheinland-Pfalz laut BT-Drs. 21/1635
- 15 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage, davon Frage 11 mit sieben Unterfragen zur Verwendungsnachweis-Kontrolle
- ab 2020 — Zeitraum, für den rückwirkend Daten zu Empfängern, Vergaben und Kontrolle angefordert werden
Im Detail
Über die organisatorische Zusammensetzung der 'Partnerschaften für die Demokratie' und die konkrete Förderhöhe lokaler NGOs als Letztempfänger besteht derzeit keine vollständige Transparenz.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7293
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fließt seit Jahren in lokale Demokratieprojekte — auch in Rheinland-Pfalz und speziell im Bundestagswahlkreis 204 Mainz. Mit BT-Drs. 21/7293 vom 23. Juli 2026 stellt die AfD-Fraktion der Bundesregierung 15 detaillierte Fragen dazu, wer die Mittel erhält, wie die Vergabe organisiert ist und wie der Bund die Verwendung kontrolliert.
NGO-Förderung in Mainz: Was wird gefragt?
Im Zentrum der Anfrage stehen die beiden Partnerschaften für Demokratie in der Landeshauptstadt Mainz und in der Stadt Ingelheim am Rhein. Beide wurden bereits in einer früheren Bundesregierungsantwort vom 12. September 2025 (BT-Drs. 21/1635) als Förderstandorte im Wahlkreis 204 ausgewiesen. In ganz Rheinland-Pfalz wurden 2024 insgesamt 19 solcher Partnerschaften für Demokratie mit über 2,2 Mio. Euro aus Bundesmitteln gefördert — das entspricht durchschnittlich rund 116.000 Euro pro Partnerschaft.
Die Anfrage erkundigt sich zunächst nach den konkreten Letztempfängern der Mittel: Welche Organisationen haben seit dem Haushaltsjahr 2020 Gelder aus dem Programm erhalten, in welcher Höhe und für welche Projekte? Diese Daten sollen laut Anfrage auch in maschinenlesbarer Form bereitgestellt werden.
Demokratie leben!: Vergabestruktur im Fokus
Das Programm ‚Demokratie leben!‘ funktioniert über mehrere Ebenen: Eine kommunale Verwaltung agiert als sogenanntes federführendes Amt und Erstempfänger von Bundesmitteln. Sie leitet die Gelder an lokale NGOs weiter, die als Letztempfänger konkrete Projekte umsetzen. An der Entscheidung über die Vergabe sind laut Programmbeschreibung mehrere Gremien beteiligt: eine Koordinierungs- und Fachstelle (selbst eine lokale NGO), ein zivilgesellschaftliches Bündnis, ein Jugendforum sowie ein Begleitausschuss, der laut Landesregierung Rheinland-Pfalz das zentrale Entscheidungsgremium darstellt.
Die Anfrage fragt für jedes dieser Gremien nach der konkreten organisatorischen Zusammensetzung seit 2020 und nach deren Rolle bei der Vergabeentscheidung. Besonderes Augenmerk gilt möglichen Interessenkonflikten: Frage 6 thematisiert explizit, welche Richtlinien gelten, wenn Vertreter von Organisationen im Begleitausschuss sitzen, die selbst Förderungen erhalten.
Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht sind die Empfänger von Demokratie-leben!-Mitteln zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf BT-Drs. 20/4189 bestätigt hat. Die Kontrolle über die ordnungsgemäße Mittelverwendung obliegt dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Über die vollständige Zusammensetzung der Vergabegremien und die genauen Förderhöhen der einzelnen Letztempfänger besteht nach Darstellung der Anfrage bislang keine umfassende öffentliche Transparenz.
Die Anfrage greift auch die Frage der Kontrolldichte auf: In Frage 7 und 11 wird nach den Prüfintervallen des BAFzA gefragt sowie danach, welche Konsequenzen bei unvollständigen oder verspätet eingereichten Verwendungsnachweisen folgen. Frage 11 enthält sieben Unterfragen — von der Anzahl verspäteter Nachweise über Beanstandungen bis hin zu ausgestellten Mahnbescheiden und tatsächlich rückerstatteten Beträgen seit 2020.
Darüber hinaus fragt die Anfrage, ob die Bundesregierung seit 2020 Veranstaltungen mit geförderten Organisationen ausgerichtet hat und ob gemeinsame Publikationen entstanden sind — jeweils mit Bitte um Kostenaufstellung.
Das Thema der staatlichen NGO-Finanzierung steht parallel auch im Fokus einer aktuellen SPD-Pressemitteilung zur Neuausrichtung von Demokratie leben! sowie im Kontext des breiteren Diskurses über regionale Verteilungsfragen bei Bundesprogrammen. Auch die Praxis der AfD, mit umfangreichen Kleinen Anfragen Transparenz zu politisch sensiblen Förderprogrammen einzufordern, ist kein Einzelfall.
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Betroffen sind lokale NGOs, Vereine und Initiativen in Mainz und Ingelheim am Rhein, die als Letztempfänger Fördermittel aus dem Programm erhalten. Mittelbar betroffen sind Steuerzahler, die das Programm finanzieren, sowie die kommunalen Verwaltungen, die als federführende Ämter fungieren.
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Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7293) wurde am 23. Juli 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die Antwort ist bis zum 13. August 2026 fällig. Danach wird die Antwort als neue Drucksache veröffentlicht.
- Partnerschaft für Demokratie
- Lokale Struktur im Rahmen von 'Demokratie leben!', bei der eine Kommunalverwaltung als federführendes Amt Bundesmittel empfängt und an lokale NGOs weiterleitet.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben — die Bundesbehörde, die das Programm 'Demokratie leben!' administriert und Förderanträge prüft.
- Letztempfänger
- Organisationen oder Projekte, die Fördermittel von einem zwischengeschalteten Erstempfänger (z. B. einer Kommune) erhalten und die Mittel direkt für Projektarbeit einsetzen.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Bundesförderprogramm, das lokale Projekte zur Stärkung von Demokratie, Toleranz und Vielfalt finanziert — unter anderem über sogenannte Partnerschaften für Demokratie in Kommunen.
Wie viel Geld floss 2024 nach Rheinland-Pfalz?
Laut einer früheren Antwort der Bundesregierung wurden 2024 in Rheinland-Pfalz 19 Partnerschaften für Demokratie mit über 2,2 Mio. Euro gefördert.
Wer entscheidet vor Ort über die Vergabe der Fördermittel?
Laut Programmbeschreibung sind federführende kommunale Ämter, Koordinierungs- und Fachstellen, Begleitausschüsse, Bündnisse und Jugendforen an der Vergabe beteiligt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7293 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































