- 21 europäische Firmen auf russischer Zielliste, davon 3 mit Deutschland-Bezug
- 16 Fragen zu Cyberangriffen, Botschaftsschutz und Kritischer Infrastruktur
- Bundeswehr-Panzerbrigade 45 in Litauen als mögliches Ziel thematisiert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7390 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am 15. April 2026 veröffentlichte das russische Verteidigungsministerium nach Medienberichten eine Liste mit 21 europäischen Unternehmen aus zwölf Ländern, denen vorgeworfen wurde, an der Drohnenproduktion für die Ukraine beteiligt zu sein. Dmitri Medwedew, stellvertretender Leiter des russischen Sicherheitsrates, stufte die Liste öffentlich als eine „Liste potenzieller Ziele für die russischen Streitkräfte“ ein. Drei der gelisteten Unternehmen haben laut Drucksache einen direkten Deutschlandbezug. Parallel dazu haben ukrainische Drohnenangriffe seit Frühjahr 2026 zunehmend Ziele tief im russischen Kernland erreicht, darunter die Region Moskau sowie Versorgungsinfrastruktur auf der annektierten Halbinsel Krim.
Im Detail
„Die Russen fühlen sich nicht mehr sicher.“ — Estlands Außenminister Margus Tsahkna, zitiert in der Welt vom 23. Juni 2026.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7390, zitiert nach Welt vom 23. Juni 2026
Russland hat im April 2026 drei deutsche Unternehmen öffentlich auf eine Liste gesetzt, die Dmitri Medwedew als „Liste potenzieller Ziele für die russischen Streitkräfte“ bezeichnete. Die betroffenen Firmen sollen laut russischem Verteidigungsministerium an der Drohnenproduktion für die Ukraine beteiligt sein. Vor diesem Hintergrund hat die AfD-Fraktion am 29. Juli 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7390 eingereicht und fragt die Bundesregierung in 16 Punkten, wie sie auf diese hybriden Bedrohungen reagiert.
Hybride Bedrohungen: Was Russland konkret ankündigt
Insgesamt umfasst die russische Liste 21 europäische Unternehmen aus zwölf Ländern. Die Drucksache verweist auf Berichte des Recherchenetzwerks Correctiv, demzufolge der deutsche Verfassungsschutz bereits gewarnt hat. Der stellvertretende russische Sicherheitsratsvorsitzende Medwedew hat die Auflistung öffentlich als Zielmarkierung für russische Streitkräfte eingestuft — eine Aussage, die die Anfragesteller als ernst zu nehmende Bedrohung für deutsche Unternehmen, deren Beschäftigte und möglicherweise auch für die Zivilbevölkerung werten.
16 Fragen zur Sicherheitslage — Schwerpunkte der Anfrage
Die Anfrage gliedert sich in mehrere Themenkomplexe. Zunächst fragt die Fraktion, ob sich die Sicherheitslage Deutschlands durch die jüngsten Entwicklungen im Ukraine-Krieg nach Einschätzung der Bundesregierung verändert hat und welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen für das Personal der Deutschen Botschaft in Moskau ergriffen wurden.
Ein zweiter Block befasst sich mit den Auswirkungen ukrainischer Drohnenangriffe auf Russland: Die Anfrage erkundigt sich nach möglichen Treibstoffengpässen, Flughafensperrungen, Stromausfällen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens — auch auf der von Russland annektierten Krim, wo laut Drucksache der Kraftstoffverkauf an Privatpersonen zeitweise verboten worden sein soll und die Krimbrücke regelmäßig geschlossen werde.
Besonderes Gewicht legt die Anfrage auf die Frage, ob russische Nationalisten und Hardliner politisch an Einfluss gewinnen und die Führung in Moskau zu einer weiteren Eskalation drängen könnten. Konkret wird gefragt, ob die Bundesregierung Erkenntnisse darüber hat, ob Äußerungen russischer Hardliner seit April 2026 der Zahl nach zugenommen haben — und ob Deutschland oder konkrete Ziele in Deutschland explizit als mögliche Angriffsziele genannt wurden.
Bundeswehr in Litauen als Thema
Die AfD-Fraktion fragt zudem, ob die Panzerbrigade 45 der Bundeswehr, die dauerhaft in Litauen stationiert ist, in russischen Medien, sozialen Netzwerken oder offiziellen Verlautbarungen als mögliches Ziel erwähnt wurde. Diese Frage berührt unmittelbar die NATO-Ostflanke und die Sicherheit der dort eingesetzten deutschen Soldatinnen und Soldaten.
Cyberangriffe und Notfallplanung
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Cybersicherheit: Die Fraktion fragt, ob seit April 2026 eine signifikante Zunahme von Cyberangriffen gegen Kritische Infrastruktur in Deutschland zu verzeichnen ist, welche Sektoren betroffen waren, wie viele Angriffe registriert wurden und ob diese russischen Akteuren zugeordnet werden konnten. Ergänzend wird gefragt, ob die Bundesregierung über ein aktuelles ressortübergreifendes Lagebild verfügt und ob Notfall- sowie Krisenpläne für den Fall von Sabotageakten oder großflächigen Cyberangriffen aktualisiert wurden.
Schließlich stellt die Anfrage die Frage, ob deutsche Bauteile, Software oder Elektronik in ukrainischen Drohnen verbaut sind — und wie die Bundesregierung diesen Umstand unter exportkontrollpolitischen Gesichtspunkten bewertet.
Die Anfrage wurde von den Fraktionsvorsitzenden Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla unterzeichnet. Passend dazu hat die AfD bereits eine ähnliche Anfrage zu ukrainischen Drohnen im EU-Luftraum gestellt, die als BT-Drs. 21/7237 dokumentiert ist. Hintergründe zu hybriden Bedrohungen und der aktuellen Sicherheitsdebatte finden sich auch im Überblick Das bewegt Deutschland — 30.07.2026.
Weiterlesen:
- Ukrainische Drohnen im EU-Luftraum: 21 Fragen zur Sicherheitslage
- Das bewegt Deutschland — 30.07.2026
Unmittelbar betroffen sind die drei namentlich nicht genannten deutschen Unternehmen auf der russischen Liste sowie deren Beschäftigte. Mittelbar betroffen sind Betreiber Kritischer Infrastruktur in Deutschland — darunter Energieversorgung, Telekommunikation, Verkehr und Gesundheitswesen — sowie das Personal der Deutschen Botschaft in Moskau. Die in Litauen stationierte Panzerbrigade 45 der Bundeswehr wird in der Anfrage ebenfalls als möglicherweise gefährdetes Ziel thematisiert.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7390) wurde am 29. Juli 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen; die Antwort ist bis zum 19. August 2026 fällig. Nach Eingang der Antwort wird diese als gesonderte Drucksache veröffentlicht.
- Hybride Bedrohung
- Kombination aus militärischen und nichtmilitärischen Mitteln — etwa Cyberangriffe, Sabotage und Desinformation — zur Destabilisierung eines Staates unterhalb der Kriegsschwelle.
- Kritische Infrastruktur (KRITIS)
- Einrichtungen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Störungen für die öffentliche Versorgung hätte — darunter Energieversorgung, Wasserversorgung, Telekommunikation und Gesundheitswesen.
- Panzerbrigade 45
- Bundeswehrverband, der seit 2024 dauerhaft in Litauen stationiert ist und als vorgeschobene NATO-Präsenz an der Ostflanke des Bündnisses gilt.
Welche deutschen Firmen stehen auf der russischen Liste?
Die Drucksache nennt drei Unternehmen mit direktem Deutschlandbezug, ohne deren Namen zu nennen. Laut Vorbemerkung wurden sie beschuldigt, an der Drohnenproduktion für die Ukraine beteiligt zu sein.
Was ist die Panzerbrigade 45 und warum wird sie erwähnt?
Die Panzerbrigade 45 ist ein Bundeswehrverband, der dauerhaft in Litauen stationiert ist. Die Anfrage fragt, ob sie in russischen Medien oder von staatsnahen Akteuren als mögliches Angriffsziel genannt wurde.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage. Die Anfrage wurde am 29. Juli 2026 eingereicht, die Frist läuft bis zum 19. August 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7390 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































