- Wirksamkeit von SGB-III-Weiterbildungen für Bürgergeldempfänger 2025 gefragt
- Übergangsquote in sozialversicherungspflichtige Jobs nach 3, 6 und 12 Monaten erfragt
- Gesamtkosten für Lehrgangskosten und Begleitleistungen sollen offengelegt werden
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7594 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Berufliche Weiterbildungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sind ein zentrales Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Bürgergeldempfänger – also Leistungsbeziehende nach SGB II – können unter bestimmten Voraussetzungen an diesen Maßnahmen teilnehmen, die von der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Die politische Debatte über die Wirksamkeit solcher Qualifizierungsmaßnahmen und ihr Verhältnis zu den entstehenden Kosten ist seit der Einführung des Bürgergelds 2023 ein wiederkehrendes Thema im Bundestag.
Im Detail
Vor dem Hintergrund der Wirksamkeit dieser Förderinstrumente stellt sich den Fragestellern die Frage, in welchem Umfang Bürgergeldbezieher im Jahr 2025 von SGB-III-geförderten Weiterbildungen profitiert haben und inwieweit diese Maßnahmen zu einer Integration in beitragspflichtige Beschäftigung geführt haben.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7594
Wie wirksam sind staatlich geförderte Weiterbildungen für Bürgergeldempfänger wirklich – und was kosten sie? Diese Frage steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/7594), die die AfD-Fraktion am 17. August 2026 an die Bundesregierung gerichtet hat. Im Fokus stehen SGB-III-geförderte Qualifizierungsmaßnahmen, die Bürgergeldbeziehende im Kalenderjahr 2025 absolviert haben.
SGB-III-Weiterbildung für Bürgergeldempfänger: Was wird gefragt?
Die Abgeordneten René Springer, Thomas Stephan, Robert Teske und weitere Mitglieder der AfD-Fraktion richten insgesamt sechs Fragen an die Bundesregierung. Zunächst wollen sie wissen, wie viele SGB-III-geförderte Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im Jahr 2025 für Personen bewilligt wurden, die zum Zeitpunkt der Bewilligung Bürgergeld nach SGB II bezogen. Die Antwort soll nach Monaten, Bundesländern und Art der Maßnahme – etwa abschlussorientierte Weiterbildung, Anpassungsqualifizierung oder kurze Teilqualifikationen – aufgeschlüsselt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der tatsächlichen Teilnahme: Wie viele der bewilligten Maßnahmen wurden wirklich angetreten, und wie viele davon wurden erfolgreich abgeschlossen beziehungsweise vorzeitig abgebrochen? Diese Zahlen gelten als wichtiger Indikator für die praktische Wirksamkeit des Förderinstruments.
Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Blick
Den Kern der Anfrage bildet die Frage nach der Beschäftigungsintegration: In wie vielen Fällen führte die Teilnahme an einer SGB-III-geförderten Weiterbildung dazu, dass Bürgergeldempfänger innerhalb von drei, sechs oder zwölf Monaten nach Maßnahmeende eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnahmen? Die Antwort soll sowohl in absoluten Zahlen als auch als Prozentsatz aller Maßnahmeteilnehmer dargestellt werden. Darüber hinaus fragt die AfD-Fraktion, ob die anschließenden Jobs in Vollzeit oder Teilzeit ausgeübt wurden und ob es sich um befristete Beschäftigungsverhältnisse handelte – aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweigen gemäß WZ-Klassifikation.
Kosten der Bürgergeld-Weiterbildung: Lehrgang und Begleitleistungen
Neben den Vermittlungsergebnissen interessieren sich die Fragesteller auch für die finanzielle Dimension der Förderung. Sie fragen nach den Durchschnittskosten je Teilnehmer und je erfolgreichem Integrationsfall – jeweils getrennt nach Lehrgangskosten und unterstützenden Leistungen wie Fahrkostenerstattung, Kinderbetreuungskosten und Weiterbildungsgeld. Zusätzlich wollen sie die Gesamtkosten dieser Kategorien für das Jahr 2025 erfahren. Diese Kombination aus Kosten- und Wirkungsdaten ermöglicht eine Einschätzung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses des Programms.
Was gilt aktuell?
Das SGB III ermöglicht der Bundesagentur für Arbeit, berufliche Weiterbildungen zu fördern. Bürgergeldempfänger – also Personen, die Grundsicherung nach SGB II beziehen – können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls an diesen Maßnahmen teilnehmen, obwohl sie primär dem SGB-II-System zugeordnet sind. Die Finanzierung der Weiterbildungen erfolgt aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung. Seit der Einführung des Bürgergelds im Jahr 2023 wird politisch verstärkt diskutiert, wie gut die Schnittstelle zwischen SGB II und SGB III funktioniert und ob Qualifizierungsmaßnahmen tatsächlich zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit beitragen.
Die Anfrage berührt eine anhaltende arbeitsmarktpolitische Debatte: Während Befürworter staatlicher Weiterbildungsförderung auf deren Potenzial zur langfristigen Beschäftigungsintegration verweisen, mahnen Kritiker eine stärkere Erfolgskontrolle an. Belastbare Zahlen zu Vermittlungsquoten und Kosten pro Integrationsfall fehlen in der öffentlichen Diskussion bislang häufig. Die Antwort der Bundesregierung könnte hier erstmals differenzierte Daten für das Jahr 2025 liefern.
Zum Thema Bürgergeld und aktive Arbeitsmarktpolitik ist auch der Beitrag Das bewegt Deutschland — 18.08.2026 lesenswert, der weitere aktuelle parlamentarische Themen einordnet. Zu verwandten Fragen staatlicher Förderung und deren parlamentarischer Kontrolle bietet Digitaler Barbarastollen: Bundeskompetenzen und Finanzierungsfragen einen weiteren Kontext.
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Betroffen sind Bürgergeldempfänger, die 2025 an SGB-III-geförderten Weiterbildungen teilgenommen haben oder teilnehmen wollten, sowie Steuerzahler, die diese Maßnahmen mitfinanzieren. Indirekt betrifft das Thema auch Arbeitgeber, die potenzielle Arbeitnehmer aus dem Bürgergeld-Bereich rekrutieren.
Die Kleine Anfrage ist am 17. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung muss die Anfrage an das Bundeskanzleramt weiterleiten; ab diesem Zeitpunkt sieht § 104 GO-BT grundsätzlich eine Antwortfrist von 14 Tagen vor. Sobald die Antwort vorliegt, wird sie als eigene Drucksache veröffentlicht.
- SGB III
- Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch regelt die Arbeitsförderung, darunter Instrumente wie die Förderung beruflicher Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit.
- Bürgergeld
- Das Bürgergeld (SGB II) ist die staatliche Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen ohne ausreichendes Einkommen; es löste 2023 das frühere Arbeitslosengeld II ab.
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- Arbeitsverhältnisse, bei denen Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden – im Gegensatz zu Minijobs oder Selbstständigkeit.
Was ist eine SGB-III-geförderte Weiterbildung?
Das SGB III ermöglicht der Bundesagentur für Arbeit, berufliche Weiterbildungen zu finanzieren – darunter abschlussorientierte Kurse, Anpassungsqualifizierungen und Teilqualifikationen.
Können Bürgergeldempfänger an SGB-III-Weiterbildungen teilnehmen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen, die Bürgergeld nach SGB II beziehen, Maßnahmen nach SGB III in Anspruch nehmen.
Wann antwortet die Bundesregierung auf die Anfrage?
Für Kleine Anfragen sieht § 104 GO-BT grundsätzlich eine Antwortfrist von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7594 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































