- Über 5 Mio. Euro an eine einzelne gGmbH aus Demokratie leben!
- 18 bis 23 Partnerschaften für Demokratie in Berlin — Zahlen widersprüchlich
- Vergabe, Kontrolle und Interessenkonflikte seit 2016 gefragt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7635 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgelegt und vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) administriert. Es fördert über sogenannte ‚Partnerschaften für Demokratie‘ zivilgesellschaftliche Projekte auf kommunaler Ebene. Laut früheren Antworten der Bundesregierung auf AfD-Anfragen (BT-Drs. 20/10952) erhielt die LidiceHaus gGmbH als Träger des Bremer Beratungsteams gegen Rechtsextremismus von 2020 bis 2024 Zuwendungen aus dem Programm, die sich nach Angaben der Fragesteller auf über fünf Millionen Euro summieren. Zwischen den Angaben der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin (18 Partnerschaften) und der Bundesregierungsantwort in BT-Drs. 21/1635 (23 Partnerschaften für 2024) besteht eine Diskrepanz, die die Fragesteller thematisieren.
- über 5 Mio. Euro — Zuwendungen an die LidiceHaus gGmbH aus ‚Demokratie leben!‘ von 2020 bis 2024 (laut BT-Drs. 20/10952).
- jeweils 5.000 Euro — Jährliche Förderung des MBT Mobiles Beratungsteam gegen Rassismus und Rechtsextremismus in den Jahren 2021 und 2022.
- 18 vs. 23 — Widersprüchliche Angaben zur Anzahl der ‚Partnerschaften für Demokratie‘ in Berlin: Jugend- und Familienstiftung nennt 18, BT-Drs. 21/1635 listet 23 für 2024.
- 20 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Förderstrukturen, Vergabe, Kontrolle und Kosten seit dem Haushaltsjahr 2016.
Im Detail
„Der Begleitausschuss ist das zentrale (Vergabe-)Gremium der Partnerschaften für Demokratie.“
— Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, zitiert in BT-Drs. 21/7635
Das Bundesprogramm Demokratie leben! fördert seit Jahren zivilgesellschaftliche Projekte auf kommunaler Ebene — darunter sogenannte Partnerschaften für Demokratie in allen Berliner Bezirken. Wie viel Geld genau an welche Organisationen geflossen ist, wer über die Vergabe entscheidet und wie die Mittelverwendung kontrolliert wird, ist nach Ansicht der Fragesteller bislang nicht vollständig transparent. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7635 vom 18. August 2026 richtet die AfD-Fraktion 20 Fragen an die Bundesregierung, die sich auf Förderstrukturen im Bundestagswahlkreis 74 Berlin-Mitte konzentrieren.
Was ist Demokratie leben! und wie funktioniert die Förderung?
Demokratie leben! ist ein Bundesprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das haushälterisch unter Kapitel 1702, Titel 684 04 geführt wird. Auf kommunaler Ebene funktioniert das Programm über Partnerschaften für Demokratie: Ein federführendes kommunales Amt — in Berlin die jeweiligen Bezirksämter — empfängt Bundesmittel als Erstempfänger und leitet sie an lokale NGOs als Letztempfänger weiter. Eine Koordinierungs- und Fachstelle, die selbst eine lokale NGO ist, wirkt dabei an Vergabeentscheidungen mit. Ergänzend sind Begleitausschüsse, Jugendforen und Demokratiekonferenzen in die Vergabeprozesse eingebunden.
Demokratie leben!: Widersprüchliche Zahlen zu Berlin
Ausgangspunkt der Anfrage ist unter anderem eine Diskrepanz zwischen zwei Quellen: Während die Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin nach Angaben der Fragesteller 18 aktive Partnerschaften für Demokratie in den Berliner Bezirken ausweist, listete die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine frühere Anfrage (BT-Drs. 21/1635) für das Jahr 2024 insgesamt 23 solcher Partnerschaften auf. Die Fragesteller möchten wissen, wie diese Diskrepanz zustande kommt. Zudem thematisiert die Anfrage mögliche Interessenkonflikte: Vertreter geförderter Organisationen sitzen laut Programmbeschreibung selbst in den Begleitausschüssen, die über die Mittelvergabe mitentscheiden.
Millionenbeträge und Kontrollfragen seit 2016
Als konkreten Anlass nennen die Fragesteller unter anderem frühere Erkenntnisse aus einer Bundesregierungsantwort (BT-Drs. 20/10952): Demnach erhielt die LidiceHaus gGmbH als Träger des Bremer Beratungsteams gegen Rechtsextremismus von 2020 bis 2024 Zuwendungen aus Demokratie leben!, die sich laut dieser Antwort auf über fünf Millionen Euro summieren. Dabei handelt es sich um eine Position der Fragesteller, die auf eine frühere Regierungsantwort verweist. Die AfD-Fraktion fragt nun detailliert, welche Empfänger im Wahlkreis Berlin-Mitte seit dem Haushaltsjahr 2016 Mittel erhalten haben, wie hoch Eigenmittelanteile und Kofinanzierung durch das Land Berlin waren, wie sich Personal- und Sachausgaben aufschlüsseln und wie viele Verwendungsnachweise beanstandet wurden. Gefragt wird auch, ob Förderungen aufgrund von Verstößen gegen Richtlinien gestrichen oder zurückgefordert wurden und wie hoch etwaige Rückforderungsbeträge sind.
Transparenz und parteipolitische Neutralität
Die Anfrage berührt eine grundsätzliche Frage der NGO-Finanzierung durch den Bund: Empfänger staatlicher Zuwendungen sind zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet, wie aus einer früheren Bundesregierungsantwort (BT-Drs. 20/04189) hervorgeht. Die Fragesteller möchten wissen, ob externe Personen, die an Förderentscheidungen mitwirken, selbst Mitglieder in bereits geförderten Organisationen sind, und welche Richtlinien zur Vermeidung von Interessenkonflikten gelten. Außerdem fragen sie, ob die Bundesregierung seit 2016 gemeinsam mit geförderten Organisationen Veranstaltungen ausgerichtet oder Publikationen veröffentlicht hat und welche Kosten dabei erstattet wurden. Die Antwort der Bundesregierung auf diese insgesamt 20 Fragen steht noch aus. Einen Überblick über weitere parlamentarische Vorgänge rund um Förderprogramme und Bundesausgaben bieten die wichtigsten Drucksachen vom 22. August 2026 sowie der Beitrag zur Modernisierungsagenda des Bundes.
Weiterlesen:
Betroffen sind Steuerzahler als Geldgeber des Bundesprogramms sowie die NGOs und gemeinnützigen Organisationen, die im Bundestagswahlkreis 74 Berlin-Mitte Fördermittel aus ‚Demokratie leben!‘ erhalten. Mittelbar betroffen sind auch die Berliner Bezirksverwaltungen, die als federführende Ämter und Erstempfänger von Bundesmitteln in der Verantwortung stehen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7635) ist am 18. August 2026 im Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung muss die Fragen gemäß § 104 GO-BT grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt beantworten. Das genaue Zuleitungsdatum ist nicht aus der Drucksache ersichtlich. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- Letztempfänger
- Organisationen, die Fördermittel nicht direkt vom Bund, sondern über einen zwischengeschalteten Erstempfänger (etwa ein kommunales Amt) erhalten und die geförderten Projekte umsetzen.
- Begleitausschuss
- Lokales Vergabegremium innerhalb einer 'Partnerschaft für Demokratie', das über die Weitergabe von Fördermitteln an Projektträger mitentscheidet.
- BAFzA
- Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ist die zuständige Bundesbehörde für die Verwaltung des Programms 'Demokratie leben!'.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
'Demokratie leben!' ist ein Bundesprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das zivilgesellschaftliche Projekte zur Stärkung von Demokratie, Vielfalt und Toleranz fördert. Haushälterisch ist es unter Kapitel 1702, Titel 684 04 veranschlagt.
Was sind 'Partnerschaften für Demokratie'?
Das sind lokale Strukturen innerhalb von 'Demokratie leben!', bei denen ein kommunales Amt als Erstempfänger von Bundesmitteln fungiert und diese an NGOs als Letztempfänger weiterleitet.
Wie viele Partnerschaften für Demokratie gibt es in Berlin?
Laut Angaben der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin sind es 18, während eine frühere Bundesregierungsantwort (BT-Drs. 21/1635) 23 für das Jahr 2024 auflistet. Die Diskrepanz ist Gegenstand der Anfrage.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7635 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































