- Smart-City-Bundesförderung seit 2017 auf dem Prüfstand
- Fördermittel über 250.000 Euro je Projekt sollen offengelegt werden
- Datenschutz bei KI-gestützter Bewegungsdatenauswertung hinterfragt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7855 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Smart City Charta wurde 2017 von der Nationalen Dialogplattform Smart Cities erarbeitet und gilt seitdem als Leitdokument für die Digitalisierung deutscher Städte. Der Bund fördert seither Modellprojekte, die Kommunen bei der datengestützten Stadtentwicklung unterstützen sollen. Parallel dazu existieren EU-Programme wie die Mission ‚100 Climate-Neutral and Smart Cities by 2030‘ sowie das Digital Europe Programme, an denen deutsche Städte beteiligt sind. Die Verzahnung nationaler und europäischer Förderarchitektur wirft laut Fragesteller Fragen zur kommunalen Eigenverantwortung und zu möglichen IT-Abhängigkeiten auf.
Im Detail
„Orientierung dafür gibt die 2017 erarbeitete Smart City Charta der Nationalen Dialogplattform Smart Cities. Mit ihr als Grundlage machen sich die Modellprojekte Smart Cities auf den Weg, Digitalisierung zu gestalten.“
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7855, Zitat der Bundesregierung laut Antragsteller
Wie viel Geld hat der Bund seit 2017 in die digitale Stadtentwicklung gesteckt — und wer hat davon profitiert? Diese Kernfrage steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/7855), die die AfD-Fraktion am 7. September 2026 an die Bundesregierung gerichtet hat. In 18 Einzelfragen erkundigt sich die Fraktion nach Fördervolumen, EU-Kofinanzierungsanteilen, personellen Verflechtungen und Datenschutzstandards im Rahmen der bundesgeförderten Smart-City-Forschung.
Was steckt hinter der Smart City Charta?
Die Smart City Charta wurde 2017 von der Nationalen Dialogplattform Smart Cities veröffentlicht und dient seitdem als politischer Orientierungsrahmen für die Digitalisierung deutscher Kommunen. Auf ihrer Grundlage fördert der Bund sogenannte Modellprojekte Smart Cities, in denen Städte und Gemeinden datenbasierte Konzepte für Verwaltung, Mobilität und Energie erproben. Die Langfassung der Charta von 2017 enthält laut Fragesteller auch Zukunftsszenarien des finnischen Think Tanks Demos Helsinki, darunter Konzepte wie eine „Post-Voting Society“, in der datengestützte Echtzeit-Rückkopplungen klassische Wahlprozesse teilweise ersetzen könnten. Die AfD-Fraktion sieht darin ein potenzielles Spannungsverhältnis zur repräsentativen Demokratie und zur kommunalen Selbstverwaltung gemäß Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes. Diese Einschätzung ist die Perspektive der Fragesteller, keine amtlich festgestellte Tatsache.
Smart-City-Förderung: Welche Mittel fließen wohin?
Die Anfrage verlangt eine vollständige Aufschlüsselung aller seit 2017 bewilligten Bundesmittel für Smart-City-Forschung nach Haushaltsjahren, Einzelplänen und Haushaltstiteln. Zudem sollen alle Zuwendungsempfänger — Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und NGOs — namentlich aufgelistet werden, sofern sie kumuliert mehr als 250.000 Euro erhalten haben. Weiter fragt die AfD, wie hoch der Anteil der EU-Kofinanzierung aus Programmen wie Horizon Europe oder Digital Europe bei den deutschen Modellprojekten ist. Parallel dazu beteiligt sich Deutschland an der EU-Mission „100 Climate-Neutral and Smart Cities by 2030“, die bis zum Jahr 2030 einhundert klimaneutrale und intelligente Städte in Europa vorsieht. Die fehlende Erfolgskontrolle bei Bundesförderprogrammen ist ein wiederkehrendes parlamentarisches Thema, das auch im Smart-City-Bereich relevant ist.
Datenschutz und KI in der Smart-City-Forschung
Einen zweiten Schwerpunkt bilden Fragen zu Datenschutz und algorithmischer Steuerung. Die Anfrage will wissen, in welchem Umfang in geförderten Reallaboren Bewegungsdaten, Aufenthaltsdaten oder Energieverbrauchsdaten einzelner Haushalte erfasst und KI-gestützt ausgewertet werden. Die Fragesteller erkundigen sich nach verbindlichen Anonymisierungsstandards und fragen, ob die Bundesregierung Evaluierungen zu den Auswirkungen dieser Konzepte auf das Wahlrecht (Artikel 38 GG) und die informationelle Selbstbestimmung in Auftrag gegeben hat. Auch der Aufbau urbaner Datenplattformen und sogenannter Digitaler Zwillinge wird thematisiert: Die Anfrage fragt, wie sichergestellt wird, dass die Datenhoheit bei den Kommunen bleibt und nicht auf private IT-Dienstleister übergeht. Das Thema KI-Rechenkapazität und digitale Infrastruktur gewinnt in Deutschland generell an politischem Gewicht.
Internationale Netzwerke und personelle Verflechtungen
Die Anfrage thematisiert außerdem mögliche Kooperationen der staatlich geförderten Smart-City-Forschung mit internationalen Organisationen wie dem World Economic Forum (WEF), dem Städtenetzwerk C40 Cities oder dem Netzwerk Open & Agile Smart Cities (OASC). Zudem fragt die AfD, ob Anforderungen privater Stiftungen wie der Stiftung Mercator oder der Robert Bosch Stiftung in die bundesweiten Förderrichtlinien einfließen. Ein weiterer Komplex betrifft personelle Verflechtungen: Die Fraktion will wissen, welche Mitglieder der Nationalen Dialogplattform Smart Cities oder der an der Charta beteiligten Expertengruppen zeitgleich oder anschließend als Gutachter in Auswahlgremien für Bundesfördermittel oder selbst als Zuwendungsempfänger tätig waren. Fragen zu Vergabepraxis und Transparenz bei öffentlich geförderten Einrichtungen beschäftigen den Bundestag in verschiedenen Zusammenhängen.
Was gilt aktuell?
Aktuell stützt sich die bundesweite Smart-City-Förderung auf die Smart City Charta von 2017 als inhaltlichen Rahmen. Das federführende Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) koordiniert die Modellprojekte Smart Cities. Eine konsolidierte öffentliche Gesamtübersicht über alle bewilligten Fördermittel seit 2017, aufgeschlüsselt nach Haushaltstitel und Empfänger, liegt nach Kenntnis aus der Drucksache nicht vor — ihre Vorlage ist Gegenstand dieser Anfrage. Die Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung sind rechtlich noch nicht abschließend geregelt; die Frage verfassungsrechtlicher Grenzen stellt sich zunehmend auch auf kommunaler Ebene, wie die Debatte über Forschungsrahmenbedingungen zeigt.
Die Bundesregierung hat die Anfrage zu beantworten. Eine Antwort lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Drucksache noch nicht vor.
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Betroffen sind in erster Linie deutsche Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger, deren Mobilitäts-, Aufenthalts- und Energieverbrauchsdaten in geförderten Reallaboren erprobt werden. Darüber hinaus sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und NGOs betroffen, die Bundesfördermittel im Smart-City-Kontext erhalten haben oder erhalten könnten.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7855) ist am 7. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage zu beantworten; die schriftliche Antwort steht noch aus.
- Smart City Charta
- 2017 veröffentlichtes Leitdokument der Nationalen Dialogplattform Smart Cities als Orientierungsrahmen für die digitale Transformation von Kommunen.
- Vendor Lock-in
- Technologische Abhängigkeit einer Einrichtung von einem einzigen Anbieter, die einen Wechsel zu alternativen Systemen erschwert oder verteuert.
- Digitaler Zwilling
- Virtuelle, datenbasierte Abbildung einer realen Stadt oder Infrastruktur, die zur Planung und Steuerung städtischer Prozesse eingesetzt wird.
Was ist die Smart City Charta?
Die Smart City Charta ist ein 2017 von der Nationalen Dialogplattform Smart Cities veröffentlichtes Dokument, das als Orientierungsrahmen für die digitale Transformation deutscher Kommunen dient.
Welche Förderprogramme werden in der Anfrage thematisiert?
Die Anfrage bezieht sich auf Bundesmittel für Modellprojekte Smart Cities sowie auf EU-Programme wie Horizon Europe, Digital Europe und die EU-Mission '100 Climate-Neutral and Smart Cities by 2030'.
Was ist ein 'Vendor Lock-in' im Smart-City-Kontext?
Damit ist die dauerhafte technologische Abhängigkeit von Kommunen von einzelnen internationalen IT-Großkonzernen gemeint, wenn sie deren Plattformen für städtische Datensysteme nutzen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7855 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































